Vertrag mit Handwerkern - Der Werkvertrag nach § 631 BGB

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  • Опубликовано: 6 окт 2024
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Комментарии • 21

  • @fritzwier1638
    @fritzwier1638 Год назад

    Das Thema nehmen wir gerade in der Meisterschule dran. Die Fall Beispiele haben mir geholfen es zu verinnerlichen, vielen Dank.

  • @j.e.2053
    @j.e.2053 5 лет назад +3

    Zunächst gutes Video, dass für einen ersten Überblick super ist, jedoch mit weiteren Videos noch vertieft werden sollte. Eigentlich habe ich dazu Hunderte Fragen bzw. Anregungen für Videos: A- Welche Bestandteile muss ein Werkvertrag zwingend aufweisen? (Enddatum, Unterschrift, etc.) B- Welche Bestandteile sind empfehlenswert (Vertragsstrafe, Festpreisangebot) C- Lieber einen Werkvertrag nach VOB oder BGB? D- Wie genau müssen die einzelnen Arbeitsschritte rechtssicher ausformuliert sein (Beispiel Oberflächen Q1-Q4) E- Du hast das Thema ordnungsgemäße Kündigung angesprochen - Wie geht man bei einer außerordentlichen Kündigung vor? F- Welche Tips und Kniffe hast du aus rechtlicher Sicht bisher erlebt bzw. kannst du weitergeben?
    Ich weiß du startest erst, aber es wäre super, wenn du diese Fragen irgendwann mal in deiner Rubrik Werkvertragsrecht beantwortest!
    Eine rechtssichere Blaupause in die der Handwerker seine Leistungen und einen Preis einträgt wäre ein Traum!

    • @thomasl7858
      @thomasl7858 3 года назад +1

      Soetwas erstellen Planer ;-)

    • @thomasl7858
      @thomasl7858 3 года назад

      Ein Vertrag unter Einbeziehung der VOB/B ist gegenüber Bestellern als Privatpersonen nicht sinnvoll. Das wird kein Bauunternehmer machen. Es läuft also auf einen Werkvertrag gemäß BGB hinaus.

    • @berndkremer1509
      @berndkremer1509 Год назад

      @@thomasl7858
      Leider habe ich die Erfahrung gemacht, das etliche Handwerksfirmen mit Privatpersonen einen VOB Vertrag abschließen wollen, aber die VOB nicht dazu aushändigen (wollen). Auch werden sehr oft in den Angeboten und Auftragsbestätigungen BGB und VOB vermischt, was ja nicht zulässig ist. Auch das Thema Vorauszahlungen ohne Sicherungsschein wird gerne ausgereizt, gerade bei langen Lieferzeiten.
      Das neue Werkvertragsrecht wird ungern gegenüber privaten Auftraggebern vereinbart. Wer dringend eine Handwerkerleistung benötigt wird übervorteilt. Es bleibt dann nur die Klage.

  • @ramonk.1463
    @ramonk.1463 5 лет назад +3

    Sehr gut erklärt, vielen Dank

  • @meltemyb551
    @meltemyb551 3 года назад +1

    Sehr gut erklärt! Dankeschön 👍🏼

  • @anasarkisyan3840
    @anasarkisyan3840 5 лет назад

    Ich kann dich stundenlang zu hören !!!
    Du machst das so klasse
    Du muss duzend werden

  • @ImmobilienmitKopf
    @ImmobilienmitKopf  5 лет назад +5

    Welche Fragen zum Werkvertragsrecht habt ihr?

    • @thomasl7858
      @thomasl7858 3 года назад

      Interessant für private Investoren ist die Frage, was mit Rechnungseinbehalten zu passieren hat um keine negativen Folgen zu produzieren ;-)

  • @AbuMalik2018
    @AbuMalik2018 4 года назад

    Super erklärt. Danke

  • @palomajessy1760
    @palomajessy1760 4 года назад +1

    Ist der Werkvertrag nicht das gleiche wie eine Offerte?

  • @AnboEU
    @AnboEU 5 лет назад +1

    Meine Frage wäre, ob es eine Empfehlung ihrerseits zu einem Werkvertrag gibt, den man verwenden könnte. Zum Erwerb als Download oder vllt sogar gratis.

  • @AndySB234
    @AndySB234 3 года назад

    Hallo, darf der Handwerker bei der Abrechnung Positionen aufführen, die nicht im Angebot enthalten sind und in keinsterweise während der Bauphase besprochen wurden? Mit freundlichen Grüßen

  • @thomasedison9775
    @thomasedison9775 8 месяцев назад

    Guten Tag, eine Frage, ich als Privatperson möchte ein neues Garagentor einbauen lassen. Das mache ich doch mit einem Werkvertrag, vorzugsweise mit Festpreis, oder ?

  • @jaydaniel5131
    @jaydaniel5131 2 года назад

    Schönen Guten Tag. Eine Frage zum Werkvertrag. Ich habe eine Handwerkerfirma beauftragt eine entsprechende Handwerksleistung bei mir privat zu erbringen. Daraufhin hat mir diese ein Angebot hierfür unterbreitet. Diesem Angebot habe ich schriftlich zugestimmt und diese per Post versendet. Die Handwerksfirma hat sich an die Arbeit gemacht und nach ein paar Tagen die Arbeit eingestellt und mir zu verstehen gegeben diese nicht weiter fortsetzen zu wollen. Daraufhin habe ich der Firma ein Schreiben zukommen lassen, dass ich um schriftliche Kündigung Ihrerseits bitte. Die meinten nur ... Sie haben keinen Vertrag mit mir. Ich schaue auf das Angebot der Firma und dieses ist von Ihr nicht unterschrieben worden. Liegt es daran, dass die Firma der Meinung ist keinen Vertrag mit mir eingegangen zu sein? Lieben Gruß

  • @pamela8592
    @pamela8592 3 года назад

    Gelten die gleichen Gesetze von Deutschland auch in der Schweiz?

  • @Falorik
    @Falorik 3 года назад

    Abnahme 5:10

  • @tipptopp6732
    @tipptopp6732 5 месяцев назад

    Was passiert, wenn ein Unternehmen angibt die Kompetenz zu haben, um den Auftrag professionell zum Erfolg zu bringen. Angeblich hätte er darin Routine. Er bekommt den Auftrag.
    Der Handwerker kommt ohne Werkzeug. Du merkst, dass dieser Handwerker gar keine Ahnung hat und verursacht durch die Inkompetenz dir finanziellen Schaden bzw. Auch Sachschaden. Der Handwerker will sein Geld für seine Anwesenheit und schließt jegliche Haftung und Gewährleistung für seine Ausführungen aus. Der Kunde kündigt den Werkvertrag. Jetzt stehen Forderungen vom Handwerker seiner Anwesenheit gegenüber den Schadensersatzansprüche. Und jetzt?