Gut erklärt, 648a wäre noch interessant, Abnahme- und Gewährleistungsthemen, Zahlungen, etc. sehr komplex das Ganze, sprengt dann auch den Rahmen, aber auch spannend! Auch wichtig: Das BGB ist die gesetzliche Grundlage, die VOB quasi wie AGB's. 10 Jahre Rohbaueinkauf bei einem großen süddeutschen GU, hat großen Spaß gemacht.
Hallo, dürfen bei einem Handwerkervertrag nach BGB bei der Abrechnung Positionen auftauchen, die weder im Angebot enthalten sind, noch begründbar? Grüße
Hallo. Eine Frage zum Angebot welches mir von einer Handwerkerfirma erstellt wurde. Dieses Angebot wurde nicht unterschrieben von der Firma. Ich habe dieses Angebot schriftlich bestätigt und per Post an die Firma versand. Handwerkbetrieb hat die Arbeit aufgenommen und einfach aufgehört weiter zu arbeiten. Sie meinten sie wären raus. Ich habe denen schriftlich per Einschreiben mitgeteilt, mir die Kündigung schriftlich zukommen zu lassen. Sie meinten daraufhin, sie hätten kein Vertrag mit mir. Ist das korrekt? Vielleicht wegen der fehlenden Unterschrift im Angebot? Grüße
Angebote können bis zur Öffnung des ersten Angebots abgegeben werden. Dieser Zeitpunkt kann nicht genau angegeben werden und daher gilt es nur „Umgangssprachlich“ bis zur Submission
Der Bauherr wäre ja in diesem Fall als Verbraucher zu Werten oder nicht? Wenn Sie, wie erwähnt, 5 Jahre Gewährleistung geben unterliegt die gesamte VOB/B dann einer Inhaltskontrolle wenn diese mit einem "Verbraucher" abgeschlossen wird? Dann würde Ihnen doch die Kontrolle um die Ohren fliegen und alles für Sie positive würde rausfallen und das schlechte für Sie bleibt bestehen, oder nicht?
Vielen Dank für die Erklärung!
Super erklärt!
top erklärt, bisschen mehr über den Inhalt der VOB/ B wäre Top :)
Kurz und knapp erklärt. Danke!
Gut erklärt, 648a wäre noch interessant, Abnahme- und Gewährleistungsthemen, Zahlungen, etc. sehr komplex das Ganze, sprengt dann auch den Rahmen, aber auch spannend! Auch wichtig: Das BGB ist die gesetzliche Grundlage, die VOB quasi wie AGB's. 10 Jahre Rohbaueinkauf bei einem großen süddeutschen GU, hat großen Spaß gemacht.
Danke für die Erklärung
Hallo, dürfen bei einem Handwerkervertrag nach BGB bei der Abrechnung Positionen auftauchen, die weder im Angebot enthalten sind, noch begründbar? Grüße
Sorry, ich kann keine Rechtsberatung machen
Hallo. Eine Frage zum Angebot welches mir von einer Handwerkerfirma erstellt wurde. Dieses Angebot wurde nicht unterschrieben von der Firma. Ich habe dieses Angebot schriftlich bestätigt und per Post an die Firma versand. Handwerkbetrieb hat die Arbeit aufgenommen und einfach aufgehört weiter zu arbeiten. Sie meinten sie wären raus. Ich habe denen schriftlich per Einschreiben mitgeteilt, mir die Kündigung schriftlich zukommen zu lassen. Sie meinten daraufhin, sie hätten kein Vertrag mit mir. Ist das korrekt? Vielleicht wegen der fehlenden Unterschrift im Angebot? Grüße
Das ist eine Rechtsfrage bitte mit eine Juristen klären
Angebote können bis zur Öffnung des ersten Angebots abgegeben werden. Dieser Zeitpunkt kann nicht genau angegeben werden und daher gilt es nur „Umgangssprachlich“ bis zur Submission
Der Bauherr wäre ja in diesem Fall als Verbraucher zu Werten oder nicht? Wenn Sie, wie erwähnt, 5 Jahre Gewährleistung geben unterliegt die gesamte VOB/B dann einer Inhaltskontrolle wenn diese mit einem "Verbraucher" abgeschlossen wird? Dann würde Ihnen doch die Kontrolle um die Ohren fliegen und alles für Sie positive würde rausfallen und das schlechte für Sie bleibt bestehen, oder nicht?
Meiner Meinung nach sind beide Verträge für beide Seiten gut
Zwischen Bauherr und Kunde?
Ist der Bauherr nicht der Kunde?
Ja, Bauherr ist der Kunde