STRAFZETTEL: Bußgelder beim Falschparken - Gericht entscheidet: Halter zahlt in diesen Fällen nicht!
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- Опубликовано: 14 июн 2024
- STRAFZETTEL: Bußgelder beim Falschparken - Gericht entscheidet: Halter zahlt in diesen Fällen nicht!
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Fahrzeughalter nur dann für Falschparken zahlen müssen, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden. Ein Mann aus Siegburg, der gegen eine 30-Euro-Strafe geklagt hatte, erhielt Recht. Das Gericht befand, dass vorherige Verurteilungen gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes verstießen. Alexander Schales vom ADAC erklärte, dass diese Entscheidung keine große Revolution darstellt, da es schon immer Beweise brauchte, um den Fahrzeughalter als Fahrer zu identifizieren. Die Regelung betrifft öffentliche Parkplätze und nicht private wie Supermärkte, wo oft Videobeweise vorhanden sind. Der ADAC empfiehlt seinen Mitgliedern, Bußgelder grundsätzlich zu akzeptieren, es sei denn, berechtigte Zweifel bestehen.
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