Freut mich, aber vielleicht ist es nur leichter, weil deine Lehrerin doch bereits ganz gut erklärt hat. Nur kann man uns Lehrer:innen im Unterricht nicht zurückspulen...
Ich weis das sind nur fiktive Preise aber, da wundert es mich nicht dass immer mehr Pleite gehen wenn so gerechnet wird. Man sollte für solche Berechnungen schon reale Kosten heranziehen. Aber nichts desto trotz, super erklärt.
Hallo Maik, schön, dass dir meine Erklärung grundsätzlich gefällt. Ich würde gerne reale Preise nehmen, aber wie hoch ist die Chance, dass Unternehmen ihre Preise einem Lehrer mitteilen, der diese dann auf RUclips veröffentlichen darf. Am Ende geht es immer darum, dass ihr die Berechnung, Abwicklung usw. verstanden habt und diese in der Prüfung richtig anwenden könnt. Wenn das klappt, bin ich sehr zufrieden.
Laut Aufgabenblatt müssen Sie 1,24*0,84*0,97*200kg rechnen = 202,07kg Volumengewicht. Im Video siehr die 202,07 kg aus wie 202,02 kg. Das liegt an meiner nicht ganz so guten Handschrift. Sorry. Wird sich aber wohl in meinem Leben nicht mehr ändern. Ich hoffe, dass ich mich im Video nicht versprochen habe. Frachtpflichtiges Gewicht pro Gitterbox ist dann 250kg, da davon auszugehen ist, dass Gitterboxen stapelfähig sind.
Es gilt die hier die Regel 1m3 muss mindestens 200kg wiegen. das bedeutet für die Berechnung des Volumengewichtes: errechnete m3 der Packstücke mit 200g multiplizieren. Das Ergebnis ist das Volumengewicht. Bei Luftfrachtsendungen teilt man die cm3 durch 6.000...
Bei der letzten Sendung steht nicht, dass die Gitterboxpaletten stapelbar sind. Es steht zwar auch nichts davon, dass sie nicht stapelbar sind aber kann in diesem Fall trotzdem mit 250kg pro Palette rechnen? Da in der Aufgabe nicht erwähnt wird ob die Gitterboxpaletten stapelbar sind oder nicht hätte ich nun 7 * 400 kg gerechnet und wäre dann auf ein frachtpflichtiges Gewicht von 2.800 kg gekommen!?
Sie haben recht, bei den GiBos steht nichts von stapelbar. Da aber GiBos grundsätzlich stapelbar sind, ist auch hier davon auszugehen. In Prüfungsaufgaben ist es meist eindeutig z.B. mit "SF 1" (stapelfähig 1x) gekennzeichnet. Aber Sie haben dann wenigstens mit 400kg pro GiBo gerechnet, was auch bei der Aufgabenstellung nicht ganz falsch wäre.
Es sind och keine Mautgebühren angegeben. Dann nicht. Ansonsten müssten Sie ja in der Prüfung und in einer Klausur die aktuellen Mautsätze auswendig kennen. Das erwartet in der IHK-Prüfung keiner. Die Regel ist also: Sind Mautgebühren angegeben, müssen Sie diese berücksichtigen. Sind sie nicht angegeben, können Sie diese ignorieren. Für das Rohergebnis ist die Maut absolut nebensächlich, da diese ein durchlaufender Posten sind, d.h. vom Versender eingenommen und dann an den Staat überweisen.
Besser als meine Lehrerin. Kuss geht raus!
Freut mich, aber vielleicht ist es nur leichter, weil deine Lehrerin doch bereits ganz gut erklärt hat. Nur kann man uns Lehrer:innen im Unterricht nicht zurückspulen...
Ich weis das sind nur fiktive Preise aber, da wundert es mich nicht dass immer mehr Pleite gehen wenn so gerechnet wird. Man sollte für solche Berechnungen schon reale Kosten heranziehen. Aber nichts desto trotz, super erklärt.
Hallo Maik, schön, dass dir meine Erklärung grundsätzlich gefällt. Ich würde gerne reale Preise nehmen, aber wie hoch ist die Chance, dass Unternehmen ihre Preise einem Lehrer mitteilen, der diese dann auf RUclips veröffentlichen darf. Am Ende geht es immer darum, dass ihr die Berechnung, Abwicklung usw. verstanden habt und diese in der Prüfung richtig anwenden könnt. Wenn das klappt, bin ich sehr zufrieden.
Bei der 3 Aufgabe: das Volumengewicht ergeben 1,24*0,87*0,97 * 200 = 209,287 ~ 209,29 und nicht 202,02
Laut Aufgabenblatt müssen Sie 1,24*0,84*0,97*200kg rechnen = 202,07kg Volumengewicht. Im Video siehr die 202,07 kg aus wie 202,02 kg. Das liegt an meiner nicht ganz so guten Handschrift. Sorry. Wird sich aber wohl in meinem Leben nicht mehr ändern. Ich hoffe, dass ich mich im Video nicht versprochen habe. Frachtpflichtiges Gewicht pro Gitterbox ist dann 250kg, da davon auszugehen ist, dass Gitterboxen stapelfähig sind.
Warum wird beim Volumengewicht mit 200 multipliziert? Wird da nicht geteilt gerechnet ?
Es gilt die hier die Regel 1m3 muss mindestens 200kg wiegen. das bedeutet für die Berechnung des Volumengewichtes: errechnete m3 der Packstücke mit 200g multiplizieren. Das Ergebnis ist das Volumengewicht. Bei Luftfrachtsendungen teilt man die cm3 durch 6.000...
Wieso berechnen Sie Haus-Haus Entgelt bei Sendung 1 wenn Frankatur Frei Haus ist?
Bei der letzten Sendung steht nicht, dass die Gitterboxpaletten stapelbar sind. Es steht zwar auch nichts davon, dass sie nicht stapelbar sind aber kann in diesem Fall trotzdem mit 250kg pro Palette rechnen? Da in der Aufgabe nicht erwähnt wird ob die Gitterboxpaletten stapelbar sind oder nicht hätte ich nun 7 * 400 kg gerechnet und wäre dann auf ein frachtpflichtiges Gewicht von 2.800 kg gekommen!?
Sie haben recht, bei den GiBos steht nichts von stapelbar. Da aber GiBos grundsätzlich stapelbar sind, ist auch hier davon auszugehen. In Prüfungsaufgaben ist es meist eindeutig z.B. mit "SF 1" (stapelfähig 1x) gekennzeichnet. Aber Sie haben dann wenigstens mit 400kg pro GiBo gerechnet, was auch bei der Aufgabenstellung nicht ganz falsch wäre.
Muss man nicht noch Mautgebühren in Rechnung stellen ?
Es sind och keine Mautgebühren angegeben. Dann nicht. Ansonsten müssten Sie ja in der Prüfung und in einer Klausur die aktuellen Mautsätze auswendig kennen. Das erwartet in der IHK-Prüfung keiner. Die Regel ist also: Sind Mautgebühren angegeben, müssen Sie diese berücksichtigen. Sind sie nicht angegeben, können Sie diese ignorieren. Für das Rohergebnis ist die Maut absolut nebensächlich, da diese ein durchlaufender Posten sind, d.h. vom Versender eingenommen und dann an den Staat überweisen.
@@lehrer-lange4785 , alles klar danke :)
@@Deniz-gh3ql OHHHH Mehmet junge