Zunächst erstmal danke für das Video! Sehr lehrreiches Video, vor allem gefallen mir die Beispiele, die Formulierungshilfen und die Kontrollfragen. Stellt das Video das letzte Video dieser Reihe dar?
Vorerst ja. Vielleicht mache ich später noch Beispielvideos zu den einzelnen Klagearten. Derzeit ist dies aber das letzte Video der Verwaltungsprozessreihe. Habe ich ein Thema vergessen oder hast du einen Themenvorschlag? :)
Gutes Video. Aber kurze Frage: muss man die Analogie(n) in der Klausur wirklich noch herleiten? Uns wird immer gesagt, man könne allgemein akzeptiere Analogien einfach als gegeben darstellen. Zudem will man ja eigentlich nicht so viel Zeit und Hirnschmalz in die Zulässigkeit stecken.
Sehr gute Frage, auf die ich leider keine Antwort weiß. Im 4. Semester, wo ich die Fortgeschrittenen Übung geschrieben habe, war diese Herleitung erforderlich. Ob das im Staatsexamen auch notwendig ist, weiß ich nicht. Ich glaube, ich würde einen Mittelweg geben und die Analogie immer noch herleiten, aber ich würde das ziemlich schnell runterschreiben und nicht all zu viel Zeit drauf verwenden. Falls du eine Antwort von deinem Dozenten bekommst, würde ich mich freuen, die zu hören. Beste Grüße
riesen Dank für das Video, sehr angenehmes Tempo und ausführlich, sodass man gleich viel mitnimmt
Super, danke!
Zunächst erstmal danke für das Video! Sehr lehrreiches Video, vor allem gefallen mir die Beispiele, die Formulierungshilfen und die Kontrollfragen.
Stellt das Video das letzte Video dieser Reihe dar?
Vorerst ja. Vielleicht mache ich später noch Beispielvideos zu den einzelnen Klagearten. Derzeit ist dies aber das letzte Video der Verwaltungsprozessreihe.
Habe ich ein Thema vergessen oder hast du einen Themenvorschlag? :)
Gutes Video. Aber kurze Frage: muss man die Analogie(n) in der Klausur wirklich noch herleiten? Uns wird immer gesagt, man könne allgemein akzeptiere Analogien einfach als gegeben darstellen. Zudem will man ja eigentlich nicht so viel Zeit und Hirnschmalz in die Zulässigkeit stecken.
Sehr gute Frage, auf die ich leider keine Antwort weiß.
Im 4. Semester, wo ich die Fortgeschrittenen Übung geschrieben habe, war diese Herleitung erforderlich. Ob das im Staatsexamen auch notwendig ist, weiß ich nicht.
Ich glaube, ich würde einen Mittelweg geben und die Analogie immer noch herleiten, aber ich würde das ziemlich schnell runterschreiben und nicht all zu viel Zeit drauf verwenden.
Falls du eine Antwort von deinem Dozenten bekommst, würde ich mich freuen, die zu hören.
Beste Grüße
@@Der_Jurastudent Danke für die Antwort. Ich schau, dass ich mal einen Prof oder Mitarbeiter erwische und die Antwort weitergebe.
Die FK dient doch auch der Feststellung der Nichtigkeit eines VwA?
Ja, § 43 I VwGO.
Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist für erledigte Verwaltungsakte i.S.d. § 43 II VwVfG.