@@alffuergregores hat eine bauverhandlung gegeben. Sie waren einverstanden damit. Und wer mal Haus gebaut hat, weiß, dass es zu Verzögerungen kommen kann. Die sollen sich einen LKW Feigen aus Südeuropa bringen lassen, der kostet keine 10.000 €, wie nur ein Stamm von dem Unkraut.
Wieso bekommt man denn eine baugenehmigung direkt auf der Grundstücksgrenze. Und wenn das unverständlicherweise möglich ist, wieso macht man das dann. Die Leute haben den Konflikt provoziert.
warum, es kann wirklich nicht ausgeschlossen werden dass die Schweissarbeiten auch ihren Teil dazu beigetragen haben. Wissen Sie eigentlich wie viel Brandstiftung es gibt und selbstverschuldete Brände. Soll das die Allgemeinheit bezahlen mit erhöhten Prämien?
Ich hatte einen aehnlichen Fall. Nachbar wollte auf mein Grundstueck. Seitdem sind wir die besten Kumpels weil wir uns gegenseitig geholfen hatten. Es geht nur miteinander. Die Grillfeste waren super!!!
Bei uns muss man 2m Mindestabstand zur Grundstückssgrenze einhalten. Ich würde das auch nicht so toll finden, wenn mir einer so eine Burg an den Zaun baut.
In Deutschland bedarf es der Zustimmung der Nachbarn um so nah an die Grundstücksgrenze zu bauen, da hätte sich das Problem schon vor der Baugenehmigung erledigt.
wow, so ein Nachbarschaftsstreit ist ein echter Schicksalsschlag. Schade, dass sich die Menschen nicht auf menschlicher Basis einigen können. ...bei Versicherungen kennt man das ja, leider. Danke Maxx 😘
Wer erteilt denn so eine vertrottelte Baubewilligung ??? An die Grundstücksgrenze bauen, ohne Begehungsstreifen für Wartungen usw.., schreit ja nach Problemen !
@@seppkonig8718 In Deutschland braucht man die Erlaubnis des Nachbarn, wird die nicht erteilt, gibt es kein Bauvorhaben. Das funktioniert nur über eine Eintragung ins Grundbuch, nennt sich Baulast. Dieser Baulast MUSS niemand zustimmen, weil es ein Schritt Richtung Enteignung wäre. Hat mit dem Bebauungsplan, der sich im Übrigen auch an die Gesetze wie Brandschutz zu halten hat, nichts zu tun. Da kann sich auch das Bauamt nicht einfach über andere Köpfe hinwegsetzen.
@@frauhumorlos7305 ahje..... Ihr Ernst? Man kann auch mal 5 grad sein lassen. Einfaches Prinzip: Ihr schaut zu, dass ihr nichts kaputt macht und das was ihr kaputt macht, ersetzt ihr. Einmal alles gut dokumentiert vorher. Punkt aus, Fall geregelt. Das ist eher verletzte Eitelkeit und Eurozeichen in den Augen
Diese Folge mit der Familie Kühberger hat mich absolut sprachlos gemacht und ich kann wirklich nur mit dem Kopf schütteln. Wie kann man nur so ein Querulant sein. Mal abgesehen von so viel Uneinsichtigkeit, Geldgier und Streitlust. Bin ich froh dass ich so tolle Nachbarn habe die während unserer Hausbauphase absolut kulant und hilfsbereit waren und immer noch sind. Hier hilft jeder jedem!
Seh ich nicht so ... du kannst doch nicht einfach entgegen der Bauordnung dein Haus direkt an die Grundgrenze stellen und dann vom Nachbarn verlangen, dass er seine Holzhuette abreisst und seine Obstbaeume faellt damit du deinen Bau fertigstellen kannst ...
Die Kühbergers sind hier ganz offenbar nicht schuld. Hier wurde der Abstand zum Nachbarn nicht eingehalten entgegen dem Bebauungsplan. Die Gemeinde hat hier Fehler gemacht und möchte sie nun vertuschen. Also Abstand wurde nicht eingehalten, es wurde höher gebaut als genehmigt und nun sollen die Nachbar sich das gefallen lassen?
@@Zar4thustr4 Du hast das nicht richtig verstanden. Dass die Hütte vielleicht abgerissen werden muss, hat mit der Verputzung nichts zu tun. Die könnte auch so durchgeführt werden, wird aber von diesen Querulanten nicht zugelassen.
Grenzbebauung auf viele Meter... warum macht man sowas? Hätten die zwei Meter Abstand gehalten gäbe es gar keinen Streit. Egal was die jetzt auf das Mauerwerk aufbringen, es hängt im Luftraum des Nachbarn.
@@andreasschindler8652 kann ich dir gerne beantworten: bei uns im Betrieb würde so eine Größe um ca. 8.000-9.000€ verkauft werden je nach Sorte und Verzweigung, etc. Ich kann verstehen, dass der Baum einen immensen emotionalen Wert für die beiden hat, diesen aber mit 60.000€ zu bemessen ist einfach nur komplett überzogen und falsch, kompletter Fantasiepreis.
@@jadenahyi6874 Es geht ja nicht nur um eine Pflanze sondern um mehr. Dazu ein Gärtner der auf der Länge wo das Gerüst stehen soll. Paar Tage Beschäftigt ist alles wieder Grün und Schön zu machen. Gibt ja im Fernsehen entsprechende Sendungen wo der Garten Neu Gestaltet wird für ne 5-Stellige Summe.
In Deutschland gilt in praktisch allen Nachbarschaftsgesetzen das sog. Hammerschlags- und Leiterrecht. Danach hast du als Nachbar das Betreten deines Grundstücks prinzipiell zu dulden, damit dein Nachbar Arbeiten im Bereich der Grenzbebauung durchführen kann, sofern es keine anderen verhältnismäßigeren Lösungen gibt. Du darfst sogar dort Materialien zeitweise lagern.
Was mich an diesen Nachbarschaftsstreitereien so entsetzt: Es braucht nur einen Nachbarn, der zuviel Zeit und keinerlei Gefühl für andere hat (und eine Rechtsschutzversicherung), und man hat Jahre hindurch nichts als Scherereien. Ich finde es ja auch unklug, an die Grundstücksgrenze zu bauen, aber die Handwerker für eine notwendige Fassadenarbeit auszusperren, entspricht einfach nicht dem Verhalten, das man von einem Nachbarn erwarten darf.
Kommt darauf an, was für einen Schaden ich dadurch habe! Wenn ich da eine Hütte wegreißen müsste, oder einen alten Feigenbaum dafür aufgeben muss, wäre ich auch nicht begeistert!
@@mssony711 Zwischen "Nicht-begeistert-Sein" und definitiv antisozialem Verhalten klafft aber ein gewaltiger Unterschied. Der Feigenbaum wird ja offenbar nicht einmal wesentlich beschädigt.
Ich weiß nicht ob das nicht so gmeint war, dass wenn sie all die Feigen, die sie essen, für 30 Jahre kaufen müssten bis der Baum wieder in der gleichen Art vorhanden wäre, würde das soviel kosten, was schon hinkommen kann. Ich komme überschlagsmäßig sogar auf mehr als 60000
@@Michael-qv7pn mein Feigenbaum wächst mindestens 1meter pro Jahr. Eher fast zwei. Ausserdem ist deren Baum so nah am Grundstück, warum haben die nicht schon beim aushub aufgeschriehen?
Der Fehler liegt bei der genehmigenden Behörde, das konnte vorher geklärt werden. Und im Endeffekt: Frechheit siegt. Diese Leute möchte ich nicht als Nachbarn haben, unglaublich.
Wer eine Forderung von 40 000€ stellt für so eine Kleinigkeit, dem geht es nicht ums Geld, sondern darum, dass der Andere nicht in der Lage ist die Forderung anzunehmen. Es geht nur um den Fakt, dass man ein Angebot gemacht hat, was einem dann wiederum in einem Gerichtsverfahren einen Vorteil verschaffen könnte. Denn man war angeblich „kompromissbereit“. Die grundsätzliche Frage, welche sich stellt, ist jedoch, warum jemand so dumm ist und auf die Grundgrenze ein Haus baut, nichtmal wenn der Nachbar eine mir nahestehende Person wäre, würde ich das tun. Denn damit sind große Probleme vorprogrammiert.
6 Jahre Lebensqualität eingebüßt. Das ist kein Streit wert. In dieser Zeit wäre alles wieder gewachsen. Miteinander heißt auch, manchmal auf sein Recht zu verzichten.
Und deshalb, das hat mir mal ein Versicherungsmaxl gesagt, ist es wichtig, dass man einen unabhängigen Rechtsschutz-Versicherer hat. Ja nicht alles bei einer Versicherung. Weil im Falle klagen die sich naturgemäß nicht gerne selbst :-) Und dann sehen die bei der Versicherung , dass da eventuell doch was zu verlieren ist und jetzt wollen die sich rausvergleichen. Super ud DANKE liebe Versicherung.
Ich halte von rs vers. nichts, absolut nichts. Habe über 10 jahre eine saftige prämie bezahlt, damit hätte ich mir staranwalt leisten können. Hätte diese rs.vers. ein einziges x gebraucht und es wurden lediglich 300,-- euronen auf kulanz gezahlt. Warum? Weil ich den mir "vorgegeben" anwalt ablehnte. Der wollte keinen finger krumm machen, sollte selbst briefchen an die gegnetische seite schreiben 🙈 usw. Mein anwalt verlangte € 300,-- (welche wie erwähnt kulanterweise bezahlt wurden), dafür hat er alles erledigt und mir wurde zu meinem recht verholfen. Mir kommt kein vers.heini mehr rein, im gegenteil, der würde hochkantig raus fliegen. Die wollen doch alle nur cashen sonst nichts.
Jeder soll so bauen dass man den anderen nicht nervt. Ich verstehe ihre Liebe zum Garten. Sie haben bei den Bautätigkeiten alles frei gehalten. Wer hier über sie lästert soll man nachdenken wenn es euch betrifft. Euer Besitz wird gestört und zerstört. Bauarbeiter erleichtern sich gross und klein im Garten. All diese Probleme wären nie aufgetreten, wenn die jungen Nachbarn nicht an die Grenze gebaut hätten und ein wc aufgestellt hätten. Fertig
Das Brandproblem hatte ich in Mittelfranken auch. Ich war bei der Bay Brandversicherung, 9 Jahre, NEUWERTVERSICHERT. Bekam aber den Brandschaden nicht ersetzt. Es bestand ein 10 Jahresvertrag, also unkündbar innerhalb der 10 Jahre.
Wenn man ein Gebäude so baut, dass bereits bei Baubeginn vollkommen klar und offensichtlich ist, dass es für die Fertigstellung einen nachbarschaftlichen Konsens braucht, dann muss man sich im Vorhinein um diesen kümmern. Wenn man das nicht tut und trotzdem beginnt, das Gebäude so zu errichten, darf man sich über eine anderweitige Entscheidung der Nachbarn nach einem solchen recht unkameradschaftlichen Vorgehen nicht wundern. Die Kühbergers haben mit ihrer grundsätzlichen Entscheidung recht. Und wirklich, wer bei der Erwähnung des "Einfamilienhauses" vom Bürgermeister nicht in schallendes Gelächter ausbricht, dem ist wohl nicht klar, was ein Einfamilienhaus ist.
Ich frage mich da wirklich weshalb so was genehmigt wurde? Bei uns muss man 3m abstand einhalten. Weniger geht da wirklich nur unter ganz besonderen umständen.
Zu Fall 1: es ist merkwürdig, dass bei zwei getrennt errichteten Gebäuden (also kein Haus in einer Stadt/Straße oder einer entsprechend eingereichten Reihenhausanlage) es überhaupt erlaubt ist, seine Hauswand direkt an die Grundstücksgrenze zu bauen. Mwn ist dies nur erlaubt, wenn es sich dabei um eine Garage handelt. Ansonsten gilt doch eine 40%-Regelung, mindestens jedoch ein Abstand von 4,00m. Also: wenn es sich um ein zB 2-stöckiges Gebäude (Höhenkante Dach 7,5m, von dort geht dann das Dach flacher weiter) handeln sollte, dann wären 40% von 7,50m entsprechend 3,00m einzuhalten. Da diese 3m jedoch unter dem Mindestabstand von 4m liegen, muss die Hauswand eben doch weiter - eben bei 4,00m - entfernt zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Merkwürdig finde ich allerdings, dass die Nachbarn dennoch das Grundstück und vor allem diese lausig wertvolle Holzhütte von Kühbergers betreten haben, wenn eh schon klar ist, dass mit denen nicht gut Kirschen essen ist...
Das ist doch das Problem derer, die neu gebaut haben. Wer so dusselig ist, direkt an der Grenze zu bauen, hat halt Pech gehabt. Bei mir würden die auch nicht auf Grundstück kommen!
Ich finde der Bürgermeister enttarnt sich wenn er sagt:" wenns um eine junge Familie aus dem Ort geht...." Ist doch klar dass da gemauschelt wurde. Da wurden Baugenehmigungen erteilt, die so nie hätten erteilt werden dürfen aber man kennt sich ja ;-) Und da man rechtlich kaum gegen Entscheidungen von Gemeinden vorgehen kann auch wenn sie dem Baurecht wehement widersprechen, ist nun die Situation wie sie ist.
Ja die Kühberger sind kleinlich, aber wie kann man erwarten, dass man seine Baustelle am Nachbarsgrundstück aufstellt? ist doch komplett bescheuert sowas zu machen, ohne die Nachbarn davor um Erlaubnis zu bitten
Wäre im 2. Fall auf den Vergleich eingegangen. Servitutstreitigkeiten sind sehr kompliziert, spreche aus eigener Erfahrung. Kann mir nicht vorstellen, dass man duchkommt, nur weil man das Grundstück erweitert.
Schade dass im Bericht nicht darauf eingegangen wurde, warum überhaupt auf die Grundsstücksgrenze gebaut werden durfte. Meines Wissens gibt es dafür auch in Osterreich vorschriften. Offenbar wurden hier massive Fehler bei der Baugenehmigung begangen, aber eine Gemeinde ist ja nie haftbar für ihre Fehler!
Nein hier wurde kein Fehler begangen. In Niederösterreich regelt dass das Raumordnungsgesetz. Hier gibt es die einseitig offene Bauweise. Dieses sieht vor dass jedes Haus an der einen Seite an die Grundgrenze gebaut wird und auf der anderen Seite mindestens 3 m Abstand gehalten wird. Wofür sollte hier die Gemeinde haften?
@@seppkonig8718 Das ist Unsinn, auch in Niederösterreich gilt die Bauordnung. Das Raumordnungsgesetzt legt fest wie der Bebauungsplan gestaltet wird. Das hat aber nichts mit Abstandsregeln zu tun. Aber wenn dus besser weist dann nenn mal den §. Den wirst du im Raumordnungsgesetz nicht finden.
Genau aus diesem Grund gibt es doch eigtl. Abstandsregeln zur Bebauung der Grundstücke. Ein Haus direkt auf die Grenze sollte halt nicht genehmigt werden. genauso wenig wie ein Feigenbaum direkt auf der Grenze. Meiner Meinung nach hat hier die Bauaufsichtsbehörde versagt.
Selten, dass wenn man nur eine Seite sieht und hört (wie hier die Kühbergers), dass man diese schon als die Hauptverantwortlichen für den Streit identifiziert. Sie sehen sich im Recht und entlarven sich mit fast allen Aussagen selbst.
Warum baut man auch genau auf die Grundstücksgrenze? Ich kann gut verstehen dass der Nachbar sich SEINEN (!) Garten nicht ohne Entschädigung zerstören lassen will.
Es mag sein wie es ist, ich baue doch mein Haus nicht auf die Grenze. Und es ist NICHT klein. Ein Weg drumherum ist doch normal, anscheinend dort nicht. Ein Carport oder Zaun jau, aber eine Hauswand. Neeee
Manche Bebauungspläne schreiben diese Art der Bebauung aber vor. Außerdem haben nach Gesetzeslage die Nachbarn des Neubaus das Recht das Grundstück zu betreten um Arbeiten durchzuführen.
Man merkt bei den Kühbergers ganz klar, dass es nur ums Geld geht. Ich wünsche den jungen Nachbarn nur das Beste, lasst euch von denen nicht unterkriegen!
Wie doof muss man sein, um direkt an seiner Grundstücksgrenze zu bauen! Baut immer an der Grundstücksgrenze eine Mauer und mit wenig Abstand noch mal eine Mauer. Dann kann jeder, der auch direkt an der Grundstücksgrenze baut, auch auf die Seite des Nachbars, ohne das eigentliche Grundstück zu betreten, dass mit der inneren Mauer geschützt ist. Zusätzlich hat man durch die Doppelmauer ein noch sicheres Grundstück. Innerhalb beider Mauern kann man allerlei Sicherheitstechnik installieren, so dass jede Bewegung dort optimal erfasst werden kann.
Das Problem besteht ja nur, weil es in der Bauordnung erlaubt ist, das Haus direkt an die Grundgrenze bauen zu dürfen... das gehört dringendst geändert! Rücktritt des Bürgemeisters ist dringend notwendig!
Das sehe ich auch so. Hier wurde Fehler bei der Genehmigung gemacht, die die Gemeinde nun vertuschen möchte. Abstandsgegelungen hat man sich ja nicht aus Spaß einfallen lassen. Und was ist wenn die Fassade in 10 Jahren gestrichen wird? Dann müssen die NAchbarn wieder ein Gerüst auf ihrem Grundstück dulden, das ist doch absurd!
Warum sollte der Bürgermeister zurücktreten? Das Bauamt muss Bauten genehmigen, die den Gesetzen entsprechen. Wenn das Baurecht Niederösterreichs das Bebauen der Grundstücksgrenze erlaubt und der Antrag auch ansonsten ok ist, hat die Gemeinde bzw. der Bürgermeister überhaupt nicht das Recht, die Genehmigung zu verweigern. Ja, die Bauordnung muss dringend geändert werden. Aber solange sie ist wie sie ist, darf der Bürgermeister nicht entscheiden: „Das ist zwar zulässig aber ich finde das dumm, darum erlaube ich das nicht.“ DAS wäre eine Amtsverfehlung!
@@Kref3 Auch in Niederösterreich darf nicht bis zur Grundstücksgrenze gebaut werden. Aber die Behörden dürfen das trotzdem genehmigen, zumindest kann man nicht dagegen vorgehen wenn sie es einfach genehmigen. Und wie der Bürgermeiste ja sagt, man kennt sich in dem Ort und da wird schon mal ein Auge zugedrückt. Genaue Regelung in Österreich: Abstand Hälfte der Gebäudehöhe aber mindestens 3m! Wer einen anderen Plan einreicht, der erhält normalerweise keine Genehmigung ABER das Amt kann es trotzdem genehmigen und hafte dafür nicht. Offenbar war es hier so, weil ja eine" alteingesessene junge Familie aus dem Ort.... " In meinen Augen ein klarer Amtsmissbrauch aber rechtlich hat man da kaum eine Möglichkeit
Wenn ich König von Österreich war..., würde ich es gar nicht zulassen, dass ein Bebauungsplan auf dem platten Lande es vorsieht, bis direkt an die Grundstücksgrenze bauen zu dürfen. Problem nicht nur gelöst, sondern im Keim erstickt. Dann gibt es auch nur friedliche Untertanen. Im Fall drei wundert es mich, dass in österreichischen Garagen, im Gegensatz zu deutschen, überhaupt Sachen neben dem Auto lagern zu dürfen, geschweige denn, dort auch werkeln zu dürfen. Ist das in Österreich wirklich erlaubt?
Wieso sollte das nicht erlaubt sein, in seinen eigenen vier Wänden darf jeder tun und lassen, was er will ... gibt viele Häuser, in denen in der Garage auch eine Werkbank und sonstiges Werkzeug/"Bastlermaterial" gelagert und verwendet wird.
@@Christoph1111das sind Äpfel mit Birnen. Es gibt Bebauungspläne. Das ist Sache der Gemeinde. Und dann gibt es eine Garagenordnung, das ist Bundessache. Man muss schon wissen wovon man redet.
10 000 Euro für einen Feigenstamm? Da dürften aber auch ein wenig die Proportionen verloren gegangen sein. Ein Feigenbaum wächst normalerweise wie Unkraut.
Naja, kaufen sie einmal einen so alten Feigenbaum (der auch Früchte trägt). Mir wäre es auch leid um einen meiner alten Bäume, die Frage ist aber, ob man da nicht eine Lösung findet, wo der Baum bestmöglich geschützt wird und deswegen eben nicht weichen muss. Eine Kompromissbereitschaft. miteinander reden und tüfteln, Geschick der Gerüstbauer bräuchte das halt, aber wenn alles schon so im Argen liegt...
Wenn man sich um gute Nachbarschaft bemüht, baut man nicht direkt auf der Grenze! Kann es nachvollziehen, wer sich darüber lustig macht hat wahrscheinlich kein Land!
😂😂😂 junge Familie. Das neue Haus ist riesig. Die Leute mit Geld glauben immer dass sie sich das Recht mit Geld biegen können. Man hätte dieses Haus eben nicht bis zur Grundstücksgrenze bauen dürfen. Ich würde auch kein Gerüst des Nachbarn in unserem Garten dulden.
Auf die Grundstücksgrenze bauen oder 3m Abstand ohne Fenster bzw. 5m Abstand mit Fenster. Je nach Größe des Grundstücks würde ich besser Abstand halten.
Zur Brandgeschichte: Bei BMW mit Diesel-Motor gibt es ein Problem, das sich die Verkokungen (durch Öldämpfe und rückgeführte Abgase) im Ansaugtrakt entzünden können. Da die komplette Luftverteilung vor dem Motorblock aus Kunststoff besteht, brennts dann recht schnell. Gab anscheinend in Deutschland schon ähnliche Fälle, sogar während der Fahrt...
Die Kühbergers könnten sich doch freuen auf eine schöne Wand schauen zu können wenn das fertiggestellt wird. Es wäre doch eher ein Grund zu klagen wenn es so im Rohbau bleiben würde.
Naja deppert find ich übertrieben, jemand hat den Bau ja so genehmigt, und des besteht ja die Möglichkeit so zu bauen. Wäre es nicht rechtens, wäre es ein anderes Thema. BG Maxx
Der Feigenbaum steht zu dicht an der Grenze. Aber beide Seiten mögen das scheinbar ja, bis an die Kante zu gehen. 😂 Hier in D habe ich 2 Jahre Zeit, den Nachbarn aufzufordern je nach Gewächs den entsprechenden Abstand einzuhalten. Der Baum stand bei Kauf des Grundstücks vermutlich schon da. Ich hatte was ähnliches hier, neuer Nachbarn baut bei 3 m Abstand ein recht hohes Haus, nur der Abstand zum Zaun war 2,7 m. Lag dummerweise daran, dass der Vorbesitzer den Zaun nicht auf die Grenze gesetzt hat. Nachbar hat dann einen Vermesser bestellt, den ich zahlen sollte. Ich habe meinen Zaun versetzt und er hat später einen 2. Zaun gebaut, in etwa da wo meiner vorher stand.
@@angelikapreu9323 Ich meine schon, was ich schreibe. Hatte schon viele Lehrkräfte als Klienten und über die Jahrzehnte entwickelt man einen Riecher dafür. Natürlich kann er auch nur ein alt 68er Stinkstiefel sein.😉
so etwas sagen meist jene leute, die das recht gern für sich selber bis an die äusersten grenzen in anspruch nehmen, da empathie für sie stets ein fremdwort geblieben ist. lieber starren solche personen über einen schönen garten hinweg dauerhaft auf eine extrem hässliche fassade und ärgern sich jahrelang zeitraubend mit anwälten rum, anstatt das leben zu geniessen und einem nachbarn, der vielleicht selber nicht der klügere gewesen ist, schlicht zu helfen. selber schuld - fragt sich hier nur für wen?! leiden müssen alle, auch die steuerzahler und all jene, die auf notwendige gerichtsprozesse warten müssen. auch hier gilt: wir können uns als gesellschaft die allzu zu reichen und egoistischen leute auf dauer nicht mehr leisten. ps: in der nervenaufreibenden zeit hätte eine auf stock gesetzte feige schon wieder einen ordentlichen ertrag gebracht.
Erstens wer baut bis an die Grundstücksgrenze und wenn, dann hätte man sofort verputzen sollen. Nur, kein Gerüst richtet grossen Schaden an. Das ist Blöedsinn. Feigenbaum € 60.000,--, Geht's noch?
Fall 2, die Begründung mit dem Murmeltier ist perfekt. Aufwachen, doch nicht nachgeben, weiter machen. Da möchte man nicht Richter sein müssen, weil wo setzt du da an...
Bevor wir vor 2 Jahren umgezogen sind hatten wir einen netten hilfsbereiten Nachbarn, aber er hatte eine Schwäche , die nicht immer leicht zu ertragen war 😅. Nach dem rasenmähen hat er immer zwei Stunden lang den Garten gesaugt mit einem industriestaubsauger, der furchtbar enervierende Geräusche verursachte. Zu dem Verlauf er jedes Mal komplett das zeitgefühl 😂. Als ich mich einmal draußen in unserem Garten etwas hinsetzen wollte , bat ich ihn das staubsaugen für eine halbe Stunde einzustellen. Das tat er auch aber er sagte er würde ja sowieso nie länger als 20 Minuten saugen. In Wirklichkeit saugt er manchmal 2 Stunden am Stück.Rasen und Hecken.🙈🤣. Sonst war er sehr nett und mit seiner Frau habe ich mich auch sehr gut verstanden
Also dem Vergleich nicht zustimmen zu wollen ist Dummheit und das wird dazu führen, das kein Frieden zwischen den Nachbarn eintritt. So hätte man endlich mal Ruhe gehabt aber wer geld und noch genug Zeit sowie Nerven hat, der hat sonst keine Sorgen.
Vorsicht, gefährliches Halbwissen meinerseits. Das ist so weit ich das weiß, in Österreich Ländersache. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch bin, in OÖ z.B. darf man auch bis an die Grundgrenze bauen, wenn kein Fenster in dieser Wand ist, das damit Streit / Probleme vorprogrammiert sind, ist aber auch klar. Im Normalfall, sind in OÖ 3m Abstand einzuhalten. In NÖ und STMK ist das aber anders geregelt, gibt hier aber sicher Personen die mit der Materie besser vertraut sind als ich :) BG, Maxx
In Oberösterreich durften meine Nachbarn zb ihre Garage 1 Meter an die Grenze bauen. Ohne Fenster. Interessant ist nur: ist der 1 Meter ab Rohbau oder ab Putz gemessen?
Danke. Ist jedesmal spannend und informativ. Schade, dass es nicht so eine Sendung in Deutschland gibt.
Gerne, finde auch das etwas vergleichbares in Deutschland fehlt.
BG Maxx 🙃
@@der_maxx vielleicht fehlen vergleichbare Leute in Deutschland? Ihr glücklichen!😏
Oder in der Schweiz
@@seppfeslglaub mir, es gibt genug Bekloppte hier 😅😅
@@seppfeslNeeneenee! Solche Leute gibt's auch in Deutschland. Haufenweise. Leider.😂🙄
Die wertvollste und teuerste Feige auf der ganzen Welt und sie steht bei den Kühbergers😳
Ich habe 3 Feigenbäume. Das ist ein Unkraut. Die kannst zur Gänze abschneiden. Treibt wieder aus
Die bauen das Haus bis Grundstücksgrenze und erwarten dass der Nachbar den Dreck hat. Eine Frechheit. Das Haus hätte so nie genehmigt werden dürfen
Der Bürgermeister ist ein Schnösel der ältere Leute schikaniert.
@@alffuergregores hat eine bauverhandlung gegeben. Sie waren einverstanden damit. Und wer mal Haus gebaut hat, weiß, dass es zu Verzögerungen kommen kann. Die sollen sich einen LKW Feigen aus Südeuropa bringen lassen, der kostet keine 10.000 €, wie nur ein Stamm von dem Unkraut.
Vielen Dank fürs Hochladen und
allen ein schönes Wochenende :)
Gerne 😃
Wünsche ich dir auch,
BG Maxx 🙃
Wieso bekommt man denn eine baugenehmigung direkt auf der Grundstücksgrenze. Und wenn das unverständlicherweise möglich ist, wieso macht man das dann. Die Leute haben den Konflikt provoziert.
@@gegendenstrom1501 sowas nennt man "geschlossene Bauweise" . Das kann man sich oft nicht aussuchen.
Bin der komplett gleichen Meinung. Eine absolute Frechheit ist sowas!
Zu fall 3 immer auch gute Werbung für die Versicherung, ich würde da sofort alles kündigen :D auch wenn ich ned betroffen wäre
warum, es kann wirklich nicht ausgeschlossen werden dass die Schweissarbeiten auch ihren Teil dazu beigetragen haben. Wissen Sie eigentlich wie viel Brandstiftung es gibt und selbstverschuldete Brände. Soll das die Allgemeinheit bezahlen mit erhöhten Prämien?
Wie immer DANKE für das Hochladen:::)))
Gerne 😊
Schönes Wochenende,
BG Maxx 🙃
Dann macht es doch mit einem Hubkran .
Normalerweise 3m Abstand des Gebäudes zum Nachbarn , da gibt es keine Probleme .
Ich hatte einen aehnlichen Fall. Nachbar wollte auf mein Grundstueck. Seitdem sind wir die besten Kumpels weil wir uns gegenseitig geholfen hatten. Es geht nur miteinander. Die Grillfeste waren super!!!
Genau wirds gemacht
So solls sein...Miteinander und nicht Gegeneinander...
Schließlich lebt man ja ein Leben lang nebeneinander...
Bei uns muss man 2m Mindestabstand zur Grundstückssgrenze einhalten. Ich würde das auch nicht so toll finden, wenn mir einer so eine Burg an den Zaun baut.
Die Kühbergers haben bestimmt einen grossen Freundeskreis 😂
😂😂😂😂
Bei uns in der CH dürfte man nicht mal direkt ans Grundstück des Anderen bauen..... dann gibt es so eine Problematik gar nicht
In Deutschland bedarf es der Zustimmung der Nachbarn um so nah an die Grundstücksgrenze zu bauen, da hätte sich das Problem schon vor der Baugenehmigung erledigt.
habt ihr in Städten nicht haus an haus? an die Grundstücksgrenze zu bauen ist in AT ausserhalb von Städten und Ortskernen auch nicht die Regel.
Das stimmt so nicht ganz. Wenn Gemeinde und LR zustimmen, braucht es den Nachbarn garn nicht mehr. Der muss nicht mal den Bauplan unterschreiben.
Fall 1 - Wahnsinn - soviel Energie und Geld wegen Nichtigkeiten aufwenden.
wow, so ein Nachbarschaftsstreit ist ein echter Schicksalsschlag. Schade, dass sich die Menschen nicht auf menschlicher Basis einigen können. ...bei Versicherungen kennt man das ja, leider. Danke Maxx 😘
PS: Zum letzten Fall sag ich nur: Verlass Dich auf Versicherungen u. Banken, dann bist Du verlassen.
Warum sollte die Versicherung sowas zahlen? Was glaubst du was bei einer Versicherung abgedeckt ist und was nicht.
Wer erteilt denn so eine vertrottelte Baubewilligung ??? An die Grundstücksgrenze bauen, ohne Begehungsstreifen für Wartungen usw.., schreit ja nach Problemen !
Das regelt der Bebauungsplan. Das nennt man halboffene Bauweise. Das ist konsensgemäß.
@@seppkonig8718 In Deutschland braucht man die Erlaubnis des Nachbarn, wird die nicht erteilt, gibt es kein Bauvorhaben.
Das funktioniert nur über eine Eintragung ins Grundbuch, nennt sich Baulast. Dieser Baulast MUSS niemand zustimmen, weil es ein Schritt Richtung Enteignung wäre. Hat mit dem Bebauungsplan, der sich im Übrigen auch an die Gesetze wie Brandschutz zu halten hat, nichts zu tun. Da kann sich auch das Bauamt nicht einfach über andere Köpfe hinwegsetzen.
@@galvontar3816 Wie krass falsch das ist😄.
Groß, größer, jeder Cm muss genutzt werden
😢😢😢😢Haben diese Menschen keine anderen Sorgen!!OMG!!UND EINE GRENZBEBAUUNG MUSS DOCH GENEHMIGT WERDEN
Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem (bösen) Nachbarn nicht gefällt
Dann soll der böse Nachbar nicht bis an die Grenze bauen. Dann hätte er keinerlei Probleme
@@frauhumorlos7305 Opfer-Täter-Umkehr.
@@frauhumorlos7305 ahje..... Ihr Ernst? Man kann auch mal 5 grad sein lassen. Einfaches Prinzip: Ihr schaut zu, dass ihr nichts kaputt macht und das was ihr kaputt macht, ersetzt ihr. Einmal alles gut dokumentiert vorher. Punkt aus, Fall geregelt. Das ist eher verletzte Eitelkeit und Eurozeichen in den Augen
Diese Folge mit der Familie Kühberger hat mich absolut sprachlos gemacht und ich kann wirklich nur mit dem Kopf schütteln. Wie kann man nur so ein Querulant sein. Mal abgesehen von so viel Uneinsichtigkeit, Geldgier und Streitlust. Bin ich froh dass ich so tolle Nachbarn habe die während unserer Hausbauphase absolut kulant und hilfsbereit waren und immer noch sind. Hier hilft jeder jedem!
Das ist pure Frechheit auf Grundgrenze zu bauen und dann Nachbarsgrund zu benützen um sein eigenes Haus fertigzustellen. PUNKT.
Das ist wirklich krass was da abgeht aber ich glaube es gibt doch schlimmere Fälle 😅
Seh ich nicht so ... du kannst doch nicht einfach entgegen der Bauordnung dein Haus direkt an die Grundgrenze stellen und dann vom Nachbarn verlangen, dass er seine Holzhuette abreisst und seine Obstbaeume faellt damit du deinen Bau fertigstellen kannst ...
Die Kühbergers sind hier ganz offenbar nicht schuld. Hier wurde der Abstand zum Nachbarn nicht eingehalten entgegen dem Bebauungsplan. Die Gemeinde hat hier Fehler gemacht und möchte sie nun vertuschen. Also Abstand wurde nicht eingehalten, es wurde höher gebaut als genehmigt und nun sollen die Nachbar sich das gefallen lassen?
@@Zar4thustr4 Du hast das nicht richtig verstanden. Dass die Hütte vielleicht abgerissen werden muss, hat mit der Verputzung nichts zu tun. Die könnte auch so durchgeführt werden, wird aber von diesen Querulanten nicht zugelassen.
Abstand halten zu Nachbarn so weit wie möglich 😊
Grenzbebauung auf viele Meter... warum macht man sowas? Hätten die zwei Meter Abstand gehalten gäbe es gar keinen Streit. Egal was die jetzt auf das Mauerwerk aufbringen, es hängt im Luftraum des Nachbarn.
Wenn der Bebauungsplan halboffene Bauweise vorschreibt, gibts keinen freien Streifen zum Nachbarn.
Was lernen wir aus Fall 3, einfach die Klappe halten, wenn man einen Tag vorher Schweißarbeiten in der Werkstatt macht. 😂
Ich schätze den Feigenbaum auf 2 Millionen Euro
Frag mal ein Gärtner was sowas Kostet. Da ist man schnell 5-Stellig.
😆😆😆😂😂😂
@@andreasschindler8652 Ist so, ich kann verstehen, dass sie Angst davor haben, dass er beschädigt wird.
@@andreasschindler8652 kann ich dir gerne beantworten: bei uns im Betrieb würde so eine Größe um ca. 8.000-9.000€ verkauft werden je nach Sorte und Verzweigung, etc. Ich kann verstehen, dass der Baum einen immensen emotionalen Wert für die beiden hat, diesen aber mit 60.000€ zu bemessen ist einfach nur komplett überzogen und falsch, kompletter Fantasiepreis.
@@jadenahyi6874 Es geht ja nicht nur um eine Pflanze sondern um mehr. Dazu ein Gärtner der auf der Länge wo das Gerüst stehen soll. Paar Tage Beschäftigt ist alles wieder Grün und Schön zu machen. Gibt ja im Fernsehen entsprechende Sendungen wo der Garten Neu Gestaltet wird für ne 5-Stellige Summe.
In Deutschland gilt in praktisch allen Nachbarschaftsgesetzen das sog. Hammerschlags- und Leiterrecht. Danach hast du als Nachbar das Betreten deines Grundstücks prinzipiell zu dulden, damit dein Nachbar Arbeiten im Bereich der Grenzbebauung durchführen kann, sofern es keine anderen verhältnismäßigeren Lösungen gibt. Du darfst sogar dort Materialien zeitweise lagern.
Aber du darfst nicht auf die Grenze neu bauen,
@@salusasecDas entscheidet die Genehmigungsbehörde und der Bebauungsplan!!!
Was mich an diesen Nachbarschaftsstreitereien so entsetzt: Es braucht nur einen Nachbarn, der zuviel Zeit und keinerlei Gefühl für andere hat (und eine Rechtsschutzversicherung), und man hat Jahre hindurch nichts als Scherereien. Ich finde es ja auch unklug, an die Grundstücksgrenze zu bauen, aber die Handwerker für eine notwendige Fassadenarbeit auszusperren, entspricht einfach nicht dem Verhalten, das man von einem Nachbarn erwarten darf.
Kommt darauf an, was für einen Schaden ich dadurch habe! Wenn ich da eine Hütte wegreißen müsste, oder einen alten Feigenbaum dafür aufgeben muss, wäre ich auch nicht begeistert!
@@mssony711 Zwischen "Nicht-begeistert-Sein" und definitiv antisozialem Verhalten klafft aber ein gewaltiger Unterschied. Der Feigenbaum wird ja offenbar nicht einmal wesentlich beschädigt.
wenn im bescheid steht dass sie 2 meter das grundstück betreten dürfen und dann durch den kompletten Garten spazieren wär ich auch net begeistert
Zum ersten Fall: warum baut man an der Grundstücksgrenze? Das muss man im voraus überlegen.
Dafür gibt es einige Gründe. Bei diversen Baubesprechungen ist dies immer wieder Thema. Gefälle, Anschlüsse, Schnitt, Infrastruktur..
Sehe ich genau so.😂
@@lukasvanenz2029 Und waurm sind keine Fenster auf der Seite? Komisch....
Das Gesetz ist auf der Seite der Nachbarn, die gebaut haben. Da muss man sich nichts "überlegen".
@@ifzwischendurch wenn das alles so klar ist, warum haben sie mit dem Nachbarn seit Jahren Probleme?
Es gibt dafür ein Hammer und Baurecht das der Nachbar dulden muss ein Gerüst für Reparaturen und Renovierungen aufstellen zulassen müssen.
60000 für einen Feigenbaum ist ein Wunsch ans Christkind. Eine sehr kleingeistige Familie. Aber so isses in Österreich
Ich weiß nicht ob das nicht so gmeint war, dass wenn sie all die Feigen, die sie essen, für 30 Jahre kaufen müssten bis der Baum wieder in der gleichen Art vorhanden wäre, würde das soviel kosten, was schon hinkommen kann.
Ich komme überschlagsmäßig sogar auf mehr als 60000
@@Michael-qv7pn 😂
@@Michael-qv7pn mein Feigenbaum wächst mindestens 1meter pro Jahr. Eher fast zwei. Ausserdem ist deren Baum so nah am Grundstück, warum haben die nicht schon beim aushub aufgeschriehen?
Das ist kein Baum allenfalls ein großer Busch. 40.000,00 € für diesen Busch einfach lächerlich. Die wollen, denke ich, nur Kohle.
Geht's no ,so ein ego ,möchte sehen wenn die jungen seine kinder wären
So leid es mir irgendwie auch tut, aber ich glaube, der Alte im ersten Bericht hat einfach zuviel Zeit...und Geld 🤷♂️
Da wohn ich lieber in den Slums von Mumbai als neben den Kühbergers...
Herr und Frau Kühberger sind sehr unangenehm.
Nein, sie haben Recht. Die sollten das Haus so baun, das sie nicht von anderen Grundstücken baun können. Baugenehmigung prüfen
Na ja, dafür gibt's ja in NRW die "aktive Nachbarschaftshilfe ". Das weiß man bevor man baut
Der Fehler liegt bei der genehmigenden Behörde, das konnte vorher geklärt werden. Und im Endeffekt: Frechheit siegt. Diese Leute möchte ich nicht als Nachbarn haben, unglaublich.
Ich hätte VOR dem Hausbau mit den Nachbarn gesprochen. Hätte möglicherweise eine Menge Ärger erspart.
Bei derartigen Querulanten sicher nicht.
@@Wuestenfuchs47 Das hätte man erst _danach_ gewusst.
Baukran aufstellen vom Mannkorb aus verputzen Fertsch!!!
so leicht is das ned weil die wollen eine wärmedämmung drauf
Es könnten Putzreste runter auf "Feindesland" fallen und den teuren Rasen verunreinigen und zerstören. Dann gibt´s den totalen Krieg 🙂
Der Anwalt: " Das Eigentum darf nicht verletzt werden". Wie ist es dann bei der Beschlagnahme eines Autos? Nichts mit vor dem Gesetz sind alle gleich.
@@landi76auf die Grenze bauen und dann nochmal ne Dämmung dran. Ist schon dreist.
Raus mit dir😂😂😂😂😂.
Lol erst 20 min über Feigenbaum und Natur reden, dann, sie hättenes für 40.000 Euro erledigen können, die sind auf Geld hinaus.
Ganz bestimmt!
Die Herrschaften sind sicher speziell. Aber ich würde halt nicht auf die Grenze bauen, aus diesem und aus anderen Gründen.
Wer eine Forderung von 40 000€ stellt für so eine Kleinigkeit, dem geht es nicht ums Geld, sondern darum, dass der Andere nicht in der Lage ist die Forderung anzunehmen. Es geht nur um den Fakt, dass man ein Angebot gemacht hat, was einem dann wiederum in einem Gerichtsverfahren einen Vorteil verschaffen könnte. Denn man war angeblich „kompromissbereit“. Die grundsätzliche Frage, welche sich stellt, ist jedoch, warum jemand so dumm ist und auf die Grundgrenze ein Haus baut, nichtmal wenn der Nachbar eine mir nahestehende Person wäre, würde ich das tun. Denn damit sind große Probleme vorprogrammiert.
@@jakob2340 genau so sehe ich das auch, und dass eine behörde so was zu lässt ist schon alleine für sich ungeheuerlich.
Welcher idiot baut auf Grundstücksgrenze,würde ich nie zulassen.
6 Jahre Lebensqualität eingebüßt.
Das ist kein Streit wert.
In dieser Zeit wäre alles wieder gewachsen.
Miteinander heißt auch, manchmal auf sein Recht zu verzichten.
Und deshalb, das hat mir mal ein Versicherungsmaxl gesagt, ist es wichtig, dass man einen unabhängigen Rechtsschutz-Versicherer hat. Ja nicht alles bei einer Versicherung. Weil im Falle klagen die sich naturgemäß nicht gerne selbst :-) Und dann sehen die bei der Versicherung , dass da eventuell doch was zu verlieren ist und jetzt wollen die sich rausvergleichen. Super ud DANKE liebe Versicherung.
Ich halte von rs vers. nichts, absolut nichts. Habe über 10 jahre eine saftige prämie bezahlt, damit hätte ich mir staranwalt leisten können. Hätte diese rs.vers. ein einziges x gebraucht und es wurden lediglich 300,-- euronen auf kulanz gezahlt. Warum? Weil ich den mir "vorgegeben" anwalt ablehnte. Der wollte keinen finger krumm machen, sollte selbst briefchen an die gegnetische seite schreiben 🙈 usw. Mein anwalt verlangte € 300,-- (welche wie erwähnt kulanterweise bezahlt wurden), dafür hat er alles erledigt und mir wurde zu meinem recht verholfen. Mir kommt kein vers.heini mehr rein, im gegenteil, der würde hochkantig raus fliegen. Die wollen doch alle nur cashen sonst nichts.
Jeder soll so bauen dass man den anderen nicht nervt. Ich verstehe ihre Liebe zum Garten. Sie haben bei den Bautätigkeiten alles frei gehalten. Wer hier über sie lästert soll man nachdenken wenn es euch betrifft. Euer Besitz wird gestört und zerstört. Bauarbeiter erleichtern sich gross und klein im Garten. All diese Probleme wären nie aufgetreten, wenn die jungen Nachbarn nicht an die Grenze gebaut hätten und ein wc aufgestellt hätten. Fertig
Das Brandproblem hatte ich in Mittelfranken auch. Ich war bei der Bay Brandversicherung, 9 Jahre, NEUWERTVERSICHERT. Bekam aber den Brandschaden nicht ersetzt. Es bestand ein 10 Jahresvertrag, also unkündbar innerhalb der 10 Jahre.
Wenn man ein Gebäude so baut, dass bereits bei Baubeginn vollkommen klar und offensichtlich ist, dass es für die Fertigstellung einen nachbarschaftlichen Konsens braucht, dann muss man sich im Vorhinein um diesen kümmern. Wenn man das nicht tut und trotzdem beginnt, das Gebäude so zu errichten, darf man sich über eine anderweitige Entscheidung der Nachbarn nach einem solchen recht unkameradschaftlichen Vorgehen nicht wundern. Die Kühbergers haben mit ihrer grundsätzlichen Entscheidung recht. Und wirklich, wer bei der Erwähnung des "Einfamilienhauses" vom Bürgermeister nicht in schallendes Gelächter ausbricht, dem ist wohl nicht klar, was ein Einfamilienhaus ist.
Liebe Kühbergers - "Tuats ofoch mehr schmus'n!" - tät' euch und eurem Umfeld sicher besser!
Feigenbäume müsst ma züchten….. ganz schön wertvoll 😮
Es braucht schon einige Zeit und Pflege, bis eine Feige in unseren Landen diese Größe erreicht.
aber direkt an der Grundstücksgrenze zu pflanzen ist ja schon fahrlässig. was ist mit den Wurzeln?
Und 150 kg scheint mir auch etwas hoch gegriffen.
So auf die Grenze baut man auch nicht!
Ja selber Schuld
Ich frage mich da wirklich weshalb so was genehmigt wurde?
Bei uns muss man 3m abstand einhalten. Weniger geht da wirklich nur unter ganz besonderen umständen.
Geschlossene Bauweise ist insbesondere in der Stadt normal.
im wahnsinn dieser welt ein bisschen normalität ;) danke maxx für den upload!
Guten Morgen,
Sehr gerne 😊
BG Maxx 🙃
... ich kann die Kühbergers verstehen.... die Nachbarn hätten nachweislich ihre Wand mit entsprechenden Auflagen verputzen können...
Eine Frechheit auf der Grenze zu bauen,da man immer am Haus 🏠 zu Tun und Renovieren hat.
wer sein haus auf die grenze setzt gehört auf dafür bestraft. hab gar net gewusst dass dies so möglich ist...
In Ö ist es genauso Verrückt wie in D.
Hoffentlich hat wenigstens das Bauamt und der Bürgermeister gelernt, das Grenzbebauung keine gute Idee ist.
Zu Fall 1:
es ist merkwürdig, dass bei zwei getrennt errichteten Gebäuden (also kein Haus in einer Stadt/Straße oder einer entsprechend eingereichten Reihenhausanlage) es überhaupt erlaubt ist, seine Hauswand direkt an die Grundstücksgrenze zu bauen.
Mwn ist dies nur erlaubt, wenn es sich dabei um eine Garage handelt.
Ansonsten gilt doch eine 40%-Regelung, mindestens jedoch ein Abstand von 4,00m.
Also: wenn es sich um ein zB 2-stöckiges Gebäude (Höhenkante Dach 7,5m, von dort geht dann das Dach flacher weiter) handeln sollte, dann wären 40% von 7,50m entsprechend 3,00m einzuhalten.
Da diese 3m jedoch unter dem Mindestabstand von 4m liegen, muss die Hauswand eben doch weiter - eben bei 4,00m - entfernt zur Grundstücksgrenze errichtet werden.
Merkwürdig finde ich allerdings, dass die Nachbarn dennoch das Grundstück und vor allem diese lausig wertvolle Holzhütte von Kühbergers betreten haben, wenn eh schon klar ist, dass mit denen nicht gut Kirschen essen ist...
Das ist doch das Problem derer, die neu gebaut haben. Wer so dusselig ist, direkt an der Grenze zu bauen, hat halt Pech gehabt.
Bei mir würden die auch nicht auf Grundstück kommen!
Und irgendein Gericht würde dich dafür auf den Topf setzen, du Komiker.
Kühbergers als Nachbarn - NEIN DANKE!
Würde es Ihnen gefallen, wenn plötzlich fremde Leute auf Ihrem Grund oder sogar in ihrer Werkstatt sind?
Wie kann man ein Haus punktgenau auf die Grundgrenze stellen?
So dumm kann man ja gar nicht sein…..😵💫
@@Annalein2022_ Das hat nichts mit dumm zu tun sondern die sind so richtig zfleiß auf der Welt
@@Annalein2022_ Ist eigentlich eine vernünftige und flächensparende Bauweise.
@@ginniedio1860 "Plötzlich" - 🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Danke
Vegetarier Kühlberger sollte hin und wieder ein gutes Steak essen - das besänftigt das Gemüt und klärt den Geist.
😂😂😂
Wahnsinn die Menschheit ist so extrem dumm 🤮
Ich finde der Bürgermeister enttarnt sich wenn er sagt:" wenns um eine junge Familie aus dem Ort geht...."
Ist doch klar dass da gemauschelt wurde. Da wurden Baugenehmigungen erteilt, die so nie hätten erteilt werden dürfen aber man kennt sich ja ;-) Und da man rechtlich kaum gegen Entscheidungen von Gemeinden vorgehen kann auch wenn sie dem Baurecht wehement widersprechen, ist nun die Situation wie sie ist.
Ja die Kühberger sind kleinlich, aber wie kann man erwarten, dass man seine Baustelle am Nachbarsgrundstück aufstellt? ist doch komplett bescheuert sowas zu machen, ohne die Nachbarn davor um Erlaubnis zu bitten
19:15 wer chicoree zum Frühstück ist, wird bitter im Herzen 😄😄
Wäre im 2. Fall auf den Vergleich eingegangen. Servitutstreitigkeiten sind sehr kompliziert, spreche aus eigener Erfahrung. Kann mir nicht vorstellen, dass man duchkommt, nur weil man das Grundstück erweitert.
Stimme ich dir zu! Verstehe nicht, warum er nicht auf den Vergleich eingegangen ist!
@@mssony711 Is halt immer so wenn man nur eine Seite hört. wird schon mehr im argen liegen als vor der Kamera erzählt wird-
Schade dass im Bericht nicht darauf eingegangen wurde, warum überhaupt auf die Grundsstücksgrenze gebaut werden durfte. Meines Wissens gibt es dafür auch in Osterreich vorschriften. Offenbar wurden hier massive Fehler bei der Baugenehmigung begangen, aber eine Gemeinde ist ja nie haftbar für ihre Fehler!
Nein hier wurde kein Fehler begangen. In Niederösterreich regelt dass das Raumordnungsgesetz. Hier gibt es die einseitig offene Bauweise. Dieses sieht vor dass jedes Haus an der einen Seite an die Grundgrenze gebaut wird und auf der anderen Seite mindestens 3 m Abstand gehalten wird. Wofür sollte hier die Gemeinde haften?
@@seppkonig8718 Das ist Unsinn, auch in Niederösterreich gilt die Bauordnung. Das Raumordnungsgesetzt legt fest wie der Bebauungsplan gestaltet wird. Das hat aber nichts mit Abstandsregeln zu tun. Aber wenn dus besser weist dann nenn mal den §. Den wirst du im Raumordnungsgesetz nicht finden.
Genau aus diesem Grund gibt es doch eigtl. Abstandsregeln zur Bebauung der Grundstücke. Ein Haus direkt auf die Grenze sollte halt nicht genehmigt werden. genauso wenig wie ein Feigenbaum direkt auf der Grenze. Meiner Meinung nach hat hier die Bauaufsichtsbehörde versagt.
Selten, dass wenn man nur eine Seite sieht und hört (wie hier die Kühbergers), dass man diese schon als die Hauptverantwortlichen für den Streit identifiziert. Sie sehen sich im Recht und entlarven sich mit fast allen Aussagen selbst.
Warum baut man auch genau auf die Grundstücksgrenze? Ich kann gut verstehen dass der Nachbar sich SEINEN (!) Garten nicht ohne Entschädigung zerstören lassen will.
Fall 1: Wenn man keine Probleme hat schafft man sich welche...
Servus ! Danke! ;-)
Grias di 🙃
Sehr gerne, viel Spaß beim ansehen 🙂
BG Maxx
wie kann jemand direkt an die grenze bauen das geht doch gar nicht!!??
Es mag sein wie es ist, ich baue doch mein Haus nicht auf die Grenze. Und es ist NICHT klein. Ein Weg drumherum ist doch normal, anscheinend dort nicht. Ein Carport oder Zaun jau, aber eine Hauswand. Neeee
Manche Bebauungspläne schreiben diese Art der Bebauung aber vor. Außerdem haben nach Gesetzeslage die Nachbarn des Neubaus das Recht das Grundstück zu betreten um Arbeiten durchzuführen.
Da wüsste ich auch gerne, wie es dazu gekommen ist.
Vitamin "B"??
Man merkt bei den Kühbergers ganz klar, dass es nur ums Geld geht. Ich wünsche den jungen Nachbarn nur das Beste, lasst euch von denen nicht unterkriegen!
Die Bauherrn sind die Quertreiber,da jeder normale Mensch nicht AUF die Grundgrenze Baut.
Ich hätte den wunderschönen Feigenbaum auch bis auf's Blut verteidigt.
Wie doof muss man sein, um direkt an seiner Grundstücksgrenze zu bauen! Baut immer an der Grundstücksgrenze eine Mauer und mit wenig Abstand noch mal eine Mauer. Dann kann jeder, der auch direkt an der Grundstücksgrenze baut, auch auf die Seite des Nachbars, ohne das eigentliche Grundstück zu betreten, dass mit der inneren Mauer geschützt ist. Zusätzlich hat man durch die Doppelmauer ein noch sicheres Grundstück. Innerhalb beider Mauern kann man allerlei Sicherheitstechnik installieren, so dass jede Bewegung dort optimal erfasst werden kann.
Das Problem besteht ja nur, weil es in der Bauordnung erlaubt ist, das Haus direkt an die Grundgrenze bauen zu dürfen... das gehört dringendst geändert!
Rücktritt des Bürgemeisters ist dringend notwendig!
Das sehe ich auch so. Hier wurde Fehler bei der Genehmigung gemacht, die die Gemeinde nun vertuschen möchte. Abstandsgegelungen hat man sich ja nicht aus Spaß einfallen lassen. Und was ist wenn die Fassade in 10 Jahren gestrichen wird? Dann müssen die NAchbarn wieder ein Gerüst auf ihrem Grundstück dulden, das ist doch absurd!
dazu würd halt auch der hausverstand gehören es nicht zu machen nur weils erlaubt sein soll.
@@pkrass2657 Siehst eh das genug so egoistische ... gibt!
Warum sollte der Bürgermeister zurücktreten? Das Bauamt muss Bauten genehmigen, die den Gesetzen entsprechen. Wenn das Baurecht Niederösterreichs das Bebauen der Grundstücksgrenze erlaubt und der Antrag auch ansonsten ok ist, hat die Gemeinde bzw. der Bürgermeister überhaupt nicht das Recht, die Genehmigung zu verweigern.
Ja, die Bauordnung muss dringend geändert werden. Aber solange sie ist wie sie ist, darf der Bürgermeister nicht entscheiden: „Das ist zwar zulässig aber ich finde das dumm, darum erlaube ich das nicht.“ DAS wäre eine Amtsverfehlung!
@@Kref3 Auch in Niederösterreich darf nicht bis zur Grundstücksgrenze gebaut werden. Aber die Behörden dürfen das trotzdem genehmigen, zumindest kann man nicht dagegen vorgehen wenn sie es einfach genehmigen.
Und wie der Bürgermeiste ja sagt, man kennt sich in dem Ort und da wird schon mal ein Auge zugedrückt.
Genaue Regelung in Österreich: Abstand Hälfte der Gebäudehöhe aber mindestens 3m!
Wer einen anderen Plan einreicht, der erhält normalerweise keine Genehmigung ABER das Amt kann es trotzdem genehmigen und hafte dafür nicht. Offenbar war es hier so, weil ja eine" alteingesessene junge Familie aus dem Ort.... "
In meinen Augen ein klarer Amtsmissbrauch aber rechtlich hat man da kaum eine Möglichkeit
Danke 🤩
Wenn ich König von Österreich war..., würde ich es gar nicht zulassen, dass ein Bebauungsplan auf dem platten Lande es vorsieht, bis direkt an die Grundstücksgrenze bauen zu dürfen. Problem nicht nur gelöst, sondern im Keim erstickt. Dann gibt es auch nur friedliche Untertanen.
Im Fall drei wundert es mich, dass in österreichischen Garagen, im Gegensatz zu deutschen, überhaupt Sachen neben dem Auto lagern zu dürfen, geschweige denn, dort auch werkeln zu dürfen. Ist das in Österreich wirklich erlaubt?
Wieso sollte das nicht erlaubt sein, in seinen eigenen vier Wänden darf jeder tun und lassen, was er will ... gibt viele Häuser, in denen in der Garage auch eine Werkbank und sonstiges Werkzeug/"Bastlermaterial" gelagert und verwendet wird.
@@Christoph1111 Mein Gott , weil es der KÖNIG so sagt !
@@Christoph1111 Ist aber nun nicht erlaubt. Auch wenn es viele machen. Schau mal nach dem lustigen Wort "Garagenverordnung".
@@Christoph1111das sind Äpfel mit Birnen. Es gibt Bebauungspläne. Das ist Sache der Gemeinde. Und dann gibt es eine Garagenordnung, das ist Bundessache. Man muss schon wissen wovon man redet.
@@christinethurnhofer7422 Sorry, aber das hast du dir jetzt ausgedacht, oder? Es gibt nicht wirklich ein Bundesgesetz, das "Garagenordnung" heißt 😂
10 000 Euro für einen Feigenstamm? Da dürften aber auch ein wenig die Proportionen verloren gegangen sein. Ein Feigenbaum wächst normalerweise wie Unkraut.
Naja, kaufen sie einmal einen so alten Feigenbaum (der auch Früchte trägt). Mir wäre es auch leid um einen meiner alten Bäume, die Frage ist aber, ob man da nicht eine Lösung findet, wo der Baum bestmöglich geschützt wird und deswegen eben nicht weichen muss. Eine Kompromissbereitschaft. miteinander reden und tüfteln, Geschick der Gerüstbauer bräuchte das halt, aber wenn alles schon so im Argen liegt...
@@frissi6918 Hatten Sie das Gefühl, dass die Kühbergers kompromissfähig sind?
@@michaelkrebs5225 nein, leider nicht!
Der geht doch nicht kaputt, der Baum...was habt ihr nur alle ...🤔🤭
Abstand ein gehalten wäre es nicht passiert man muss am haus immer was tun
Wenn man sich um gute Nachbarschaft bemüht, baut man nicht direkt auf der Grenze! Kann es nachvollziehen, wer sich darüber lustig macht hat wahrscheinlich kein Land!
Danke :)
😂😂😂 junge Familie. Das neue Haus ist riesig. Die Leute mit Geld glauben immer dass sie sich das Recht mit Geld biegen können. Man hätte dieses Haus eben nicht bis zur Grundstücksgrenze bauen dürfen. Ich würde auch kein Gerüst des Nachbarn in unserem Garten dulden.
Luxusprobleme einfacher Leute....wenn allein ein Strauch schon 50000.-€ wert ist😢
Habe selber eine Andentanne im Garten die Ausgewachsen 5 Stellig Kostet.
Auf die Grundstücksgrenze bauen oder 3m Abstand ohne Fenster bzw. 5m Abstand mit Fenster. Je nach Größe des Grundstücks würde ich besser Abstand halten.
Zum Streiten gehören zwei, mit dem Nachbar sollte man in Frieden leben. Wenn es brennt, ist der Nachbar der Erste, der da ist.
Am Wichtigsten ist : versteh di mit dem Bürgermeister.
Zur Brandgeschichte:
Bei BMW mit Diesel-Motor gibt es ein Problem, das sich die Verkokungen (durch Öldämpfe und rückgeführte Abgase) im Ansaugtrakt entzünden können.
Da die komplette Luftverteilung vor dem Motorblock aus Kunststoff besteht, brennts dann recht schnell.
Gab anscheinend in Deutschland schon ähnliche Fälle, sogar während der Fahrt...
traurig, wie nachbarn ihre und die kostbare lebenszeit anderer unnötig verschwenden müssen.
Die Kühbergers könnten sich doch freuen auf eine schöne Wand schauen zu können wenn das fertiggestellt wird. Es wäre doch eher ein Grund zu klagen wenn es so im Rohbau bleiben würde.
Mir tun die Kühbergers total leid und Menschen sind wirklich die Krätze. Das sieht man auch hier in den Kommentaren sehr gut.
Ob der Nachbar von den Kühnbergers sich auch in den USA auf den fremden Grund getraut hätten, bezweifle ich.
Wennst die Kühbergers als Nachbarn hast, hast verloren. 60000 für den Feigenbaum... na klar
Wer so dumm ist und bis direkt an die Grundstücksgrenze baut, der soll zusehen wo er bleibt. Mein Grundstück würden die auch nicht betreten
So richtig spaßig wird es, wenn die Nachbarn am Ende Schadenersatz von den Kühbergers verlangen und Recht bekommen.
Warum? Weil er so deppert war, bis an die Grundstücksgrenze zu bauen?
Naja deppert find ich übertrieben, jemand hat den Bau ja so genehmigt, und des besteht ja die Möglichkeit so zu bauen.
Wäre es nicht rechtens, wäre es ein anderes Thema.
BG Maxx
@@der_maxxGenau so ist das. Und wenn etwas nicht so genehmigt ist, muss auch schon mal die Bude abgerissen werden, siehe München.
Der Typ mit dem Hut, auf dem Eingangsbild, da dachte ich, das ist Matlock!
Eine Verkleidung mit Kupferblech, kann mit einem Kran angebracht werden
Schon komisch, sie sagen sie haben alles freigeräumt auf einmal steht ein feigenbaum mit 30 Jahren da?
Man stelle sich vor ein Elektroauto hätte gebrannt.
Der Feigenbaum steht zu dicht an der Grenze. Aber beide Seiten mögen das scheinbar ja, bis an die Kante zu gehen. 😂 Hier in D habe ich 2 Jahre Zeit, den Nachbarn aufzufordern je nach Gewächs den entsprechenden Abstand einzuhalten. Der Baum stand bei Kauf des Grundstücks vermutlich schon da. Ich hatte was ähnliches hier, neuer Nachbarn baut bei 3 m Abstand ein recht hohes Haus, nur der Abstand zum Zaun war 2,7 m. Lag dummerweise daran, dass der Vorbesitzer den Zaun nicht auf die Grenze gesetzt hat. Nachbar hat dann einen Vermesser bestellt, den ich zahlen sollte. Ich habe meinen Zaun versetzt und er hat später einen 2. Zaun gebaut, in etwa da wo meiner vorher stand.
Ziemlich wenig Feigen auf dem Frühstückstisch.
Sie müssen ja jeden Tag 300g essen.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es den Kühlbergers nicht gefällt... Wer solche Nachbarn hat, brauch jedenfalls keine Feinde mehr...
Jeder hat einen anderen Fisch im Arsch , wer hat überhaupt so einen hohen Grenzbau zugelassen .
@@e-amore4709das regelt die Bauordnung und der Bebauungsplan. Bauklasse 2 Traufenhöhe bis 10,5m
Zu Fall 1: Aus meiner Erfahrung....... ehemalige Lehrer und überzeugte Grünen Wähler....
Wohl eher aus Ihrer Wahrsager-Glaskugel.👍😁
@@angelikapreu9323 Ich meine schon, was ich schreibe. Hatte schon viele Lehrkräfte als Klienten und über die Jahrzehnte entwickelt man einen Riecher dafür. Natürlich kann er auch nur ein alt 68er Stinkstiefel sein.😉
Wie kann man nur auf die Grenze bauen? Selber schuld.
so etwas sagen meist jene leute, die das recht gern für sich selber bis an die äusersten grenzen in anspruch nehmen, da empathie für sie stets ein fremdwort geblieben ist. lieber starren solche personen über einen schönen garten hinweg dauerhaft auf eine extrem hässliche fassade und ärgern sich jahrelang zeitraubend mit anwälten rum, anstatt das leben zu geniessen und einem nachbarn, der vielleicht selber nicht der klügere gewesen ist, schlicht zu helfen. selber schuld - fragt sich hier nur für wen?! leiden müssen alle, auch die steuerzahler und all jene, die auf notwendige gerichtsprozesse warten müssen. auch hier gilt: wir können uns als gesellschaft die allzu zu reichen und egoistischen leute auf dauer nicht mehr leisten.
ps: in der nervenaufreibenden zeit hätte eine auf stock gesetzte feige schon wieder einen ordentlichen ertrag gebracht.
Baurechtlich einwandfrei. In der Stadt absolut üblich. Kennst du Reihenhäuser? Kennst du Garagen? Carports? Gartenhütten?
Genau. Und dann auch noch so ein Aparillo xD
@@KarloKunze ein Reihenhaus hat damit wohl gar ncihts zu tun..
@@prinzeugen1503 Du kapierst es nicht, oder?
Erstens wer baut bis an die Grundstücksgrenze und wenn, dann hätte man sofort verputzen sollen. Nur, kein Gerüst richtet grossen Schaden an. Das ist Blöedsinn. Feigenbaum € 60.000,--, Geht's noch?
Fall 2, die Begründung mit dem Murmeltier ist perfekt.
Aufwachen, doch nicht nachgeben, weiter machen.
Da möchte man nicht Richter sein müssen, weil wo setzt du da an...
Bevor wir vor 2 Jahren umgezogen sind hatten wir einen netten hilfsbereiten Nachbarn, aber er hatte eine Schwäche , die nicht immer leicht zu ertragen war 😅. Nach dem rasenmähen hat er immer zwei Stunden lang den Garten gesaugt mit einem industriestaubsauger, der furchtbar enervierende Geräusche verursachte. Zu dem Verlauf er jedes Mal komplett das zeitgefühl 😂. Als ich mich einmal draußen in unserem Garten etwas hinsetzen wollte , bat ich ihn das staubsaugen für eine halbe Stunde einzustellen. Das tat er auch aber er sagte er würde ja sowieso nie länger als 20 Minuten saugen. In Wirklichkeit saugt er manchmal 2 Stunden am Stück.Rasen und Hecken.🙈🤣. Sonst war er sehr nett und mit seiner Frau habe ich mich auch sehr gut verstanden
Stacheldraht und Kameras, das hat sich der schenkende Opa von Frau Kühberger bestimmt auch so vorgestellt 🙄
Also dem Vergleich nicht zustimmen zu wollen ist Dummheit und das wird dazu führen, das kein Frieden zwischen den Nachbarn eintritt. So hätte man endlich mal Ruhe gehabt aber wer geld und noch genug Zeit sowie Nerven hat, der hat sonst keine Sorgen.
Muss bei einem Neubau nicht einen Meter von der Grundstücksgrenze hineingerückt werden?
Vorsicht, gefährliches Halbwissen meinerseits.
Das ist so weit ich das weiß, in Österreich Ländersache.
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch bin, in OÖ z.B. darf man auch bis an die Grundgrenze bauen, wenn kein Fenster in dieser Wand ist, das damit Streit / Probleme vorprogrammiert sind, ist aber auch klar.
Im Normalfall, sind in OÖ 3m Abstand einzuhalten.
In NÖ und STMK ist das aber anders geregelt, gibt hier aber sicher Personen die mit der Materie besser vertraut sind als ich :)
BG, Maxx
@@der_maxx Korrekt, das ist Ländersache und je nach Bundesland haben auch die Gemeinden ein Mitspracherecht bei der Baudichte.
Danke, wie gesagt bin in diesem Themen Bereich kein Profi 😀
BG Maxx
In Oberösterreich durften meine Nachbarn zb ihre Garage 1 Meter an die Grenze bauen. Ohne Fenster. Interessant ist nur: ist der 1 Meter ab Rohbau oder ab Putz gemessen?