Überstunden - So vermeidest du finanzielle Einbußen

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  • Опубликовано: 27 авг 2024
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Комментарии • 12

  • @markuswiegand559
    @markuswiegand559 3 года назад +5

    Ich war 14 Jahre lang Bäcker und habe mehr Überstunden gemacht als 9 Personen zusammen und mein Arbeitgeber interessiert es nicht. Ich habe 2018 mehr als 70 tausend Euro an Überstunden verloren weil sich kein Anwalt oder so dafür interessiert, nur weil ich 2017 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben musste weil ich von meinem ex Chef betroht wurde. Und durch diesen Aufhebungsvertrag habe ich kein Geld für die Überstunden zubekommen. Ich finde es richtig asozial wie mann von jeden behandelt wird. Aber das mann so finanziell am Ende ist und nicht mehr weiter weiß.

    • @K1830-w7g
      @K1830-w7g 2 года назад +1

      Selbst schuld, im leben würde ich mich nicht kaputt arbeiten.

  • @thinkfree222
    @thinkfree222 3 года назад +2

    Danke für Ihre Arbeit!

  • @marjaari6691
    @marjaari6691 Год назад +1

    Ist Folgendes zulässig?:
    - Arbeitgeber fordert, dass Mitarbeiter täglich 30 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit erscheint (und auch arbeitet), diese 30 Minuten jedoch nicht als Überstunden gelten dürfen. Kommt Mitarbeiter z.B. erst 15 Minuten vor Arbeitsbeginn werden ihm jedoch 15 Minuten Minusstunden aufgeschrieben.
    - arbeitet der Mitarbeiter nach Feierabend länger (weil dies gefordert wird), gilt es erst ab 30Minuten als Überstunde, d.h. arbeitet er 25Minuten länger, gelten die 25Minuten nicht als Überstunden.
    - Arbeitgeber sagt: die Zeit, in der man sich die Arbeitskleidung (medizinischer Betrieb) anzieht, gilt nicht als Arbeitszeit.
    Die Regelungen wurden verkündet in einer Teambesprechung, jedoch wurden die Mitarbeiter nicht gefragt, ob sie einverstanden sind und es wurde darüber keine schriftliche Vereinbarung verfasst.
    In den Arbeitsverträgen steht, dass mit dem Gehalt monatlich bis zu 6 Überstunden abgegolten sind.

  • @markusschramm9774
    @markusschramm9774 3 года назад +2

    Überstunden, und die Bereitschaft dazu, sind Gründe, warum es uns in Deutschland so gut geht? Deutschland ist die letzten Jahrzehnte zum Billiglohnland geworden, die Menschen arbeiten bei vergleichsweise niedrigen Stundenlöhnen immer länger, um über die Runden zu kommen. Wer wissen möchte, wie gut es Deutschland geht, soll mal morgens zu einer "Tafel" gehen. Danach spricht man anders davon. 😕

  • @nataljareisende3703
    @nataljareisende3703 3 года назад +1

    Sehr nützliche Tipps! Vielen Dank

  • @user-uf5pj2qj3w
    @user-uf5pj2qj3w 11 месяцев назад

    ich habe gekündigt hatte noch 8 Wochen urlaub die abgegolten werden mussten .habe in der Kündigungsfrist auch kein urlaub bekommen.also musste es abgegolten werden. Hatte noch über 200 überstunden die bezahlt werden mussten aber da die nicht darauf ansprechbar waren habe ich einen Anwalt genommen. jetzt werde ich vom Arbeitgeber erpresst mit einer Strafanzeige wegen eine mündliche Ermahnung des Arbeitszeitbetrugs die nach deren Ansicht so gewesen ist aber eigentlich nicht so wahr. Daraufhin hätte ich am letzten Tag Lebensmittel gestohlen und dafür hätten die auch zeugen :)))))))) ich lach mich tot sowas gibt es nicht...Wie tief muss man noch fallen !! Jetzt möchte der Arbeitgeber meine Urlaubstage abgelten aber die überstunden nicht und falls ich zum Arbeitsgericht gehe würde er eine Strafanzeige wegen betrug und Diebstahl. Bis zu meinem letzten Arbeitstag hat er mich angefleht das ich bleibe so gefragte Mitarbeiter war ich. habe auch ein Zeugnis bekommen zum gluck war er fähr ,der Anwalt sagte noch das er so ein Zeugnis noch nie gesehen hat. jetzt ist mir das Geld egal aber die Beschuldigung zum Diebstahl werde ich nicht so akzeptieren. komischer weise am letzten Tag und trotzt Diebstahl so ein gutes Zeugnis ist komisch.sobald man seinen rechten nachgeht wird man als Räuber abgespempelt.

  • @ngxda
    @ngxda 3 года назад +1

    Hallo Herr Bredereck / Alexander, können Überstunden bei längerer AU verfallen? -Konkreter, folgende Situation: AN arbeitet vor Urlaub alles Wichtige bis spät Abends ab, trägt wegen Unsicherheiten bzgl. der Rechtslage (Arbeitszeitgesetz) keine Überstunden ein, informiert jedoch - nachdem alle Arbeiten erledigt sind - den Vorgesetzten per Mail über den internen Verteiler. Vorgesetzter antwortet (per Messenger), selbst nicht zu wissen, was er eintragen solle. Nach Urlaub hohes Arbeitsaufkommen, so dass AN keine Gelegenheit bzw. Zeit hat, die vor dem Urlaub gemachten Überstunden anzusprechen. Kurz darauf erkrankt der AN und ist mehrere Monate AU. Sind die Überstunden damit verfallen oder können die (wg. o. g. Mail) noch geltend gemacht werden? Und: Was passiert bei mehrmonatiger AU mit den bis dahin angesammelten und schriftlich festgehaltenen Überstunden? (Im betreffenden Betrieb werden Überstunden normalerweise erst ausgezahlt, wenn sie einen bestimmten Umfang erreicht haben; ansonsten sollen sie abgebummelt werden, was wegen des Arbeitspensums bei vielen AN aber nicht immer zeitnah möglich ist.)

  • @bluerisk
    @bluerisk 3 года назад

    Die maximale wöchentliche Arbeitszeit basiert per Gesetz auf einer 6-Tage-Woche (6 x 8 = 48 bzw. 6 x 10 = 60 in Ausnahmefällen mit entsprechendem Ausgleich), aber was gilt bei einer 5-Tage-Woche, dem eigentlichen Regelfall in der Praxis? Der Mindesturlaub* oder die Entgeldfortzahlung basieren in diesem Fall auf der vertragliche festgelegten 5-Tage und nicht auf der gesetzlichen fixierten 6-Tage-Woche, gilt dann aber trotzdem noch die 48 Stunden Grenze, oder reduziert sich diese dann auch analog wie der Mindesturlaubsanspruch und die Entgeldfortzahlung?
    *Die christlichen Gewerkschaften haben dies konsequent angewendet und in der "Probezeit", also denn ersten sechs Monaten, nur 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche gewährt, was bei der Reduzierung von der 6-Tage auf die 5-Tage-Woche auch zulässig ist.
    Denn die 24 Tage Mindesturlaub beziehen sich eben auf die 6-tage-Woche.

    • @zweckpessimisten3845
      @zweckpessimisten3845 3 года назад

      Das BUrlG legt die Mindeststandards fest, die vom AG nicht unterschritten werden dürfen. (Bessere Bedingungen sind immer o.k.)
      Für eine 5- bzw. 6- Tage-Woche muss jedenfalls parallel bzw. in gleicher Art und Weise verfahren bzw. umgerechnet werden , d. h. jeweils für alle möglichen Bereiche gilt entweder eine 5T- oder eine 6T-Woche. Einfach per Dreisatz umrechnen.
      Ein Kreuz und Quer- Mixed geht nicht.
      Die *Bemerkung ist mir allerdings unklar.
      M.W.nach kann ein AG hier nur für die Probezeit dann keine abweichende Regelung treffen.
      Wobei mir etwaige gesetzliche Sonderregelungen/-Rechte für die sogenannten „christlichen Arbeitgeber“, sprich die ihnen ggf. vom Gesetzgeber gewährten Extrawürste, nicht bekannt sind!!

  • @zweckpessimisten3845
    @zweckpessimisten3845 3 года назад

    Prima Video!!
    Soweit die Theorie ;-)
    Die Praxis sieht leider viel zu oft ganz anders aus:
    - Viele AN "überleben" sozusagen durch ihre regelmäßig jeden Monat wieder geleisteten Überstunden, oftmals in der ungefähr gleichen Anzahl, bspw. weil das Grundgehalt sehr niedrig ausfällt
    - in den Arbeitsverträgen steht bspw. sehr gerne und sehr schwammig formuliert ähnliches wie "jeder AN verpflichtet sich, eine angemessene Anzahl von Ü-Stunden zu leisten"
    - die Überstunden werden gerne nur zu einem Teil bezahlt, z. B. pauschal mit 20,- €/Stunde abgegolten (brutto!), und/oder ohne Berücksichtigung von Zuschlägen für Nacht-, Sonntags-, Feiertagsarbeit usw.
    - AN lassen sich selbst regelmäßig zzgl. einen Teil oder alle ihrer Urlaubstage auszahlen
    - Ü-Stunden werden weder angeordnet noch genehmigt noch von wem auch immer gegengezeichnet, so dass der AG sich jederzeit irgendwie rausreden kann und am längeren Hebel sitzt - und der AN im Streitfall immer das kürzere Streichholz zieht
    - ergo, der AG profitiert in jedem Fall, ob nun mit oder ohne Rechtsstreit
    - welcher AN kennt sich schon mit den Tücken der Formulierungen in einem Arbeitsvertag, der Unwirksam von Klauseln, oder gar dem Arbeitszeitgesetz u. a. aus, zumal selbst auf eine Nachfrage sämtliche relevanten Gesetzestexte, trotz rechtlicher Verpflichtung des AG plötzlich nirgendwo im Betrieb aufzufinden geschweige denn irgendwo ausgehängt sind/zur Einsichtnahme ausliegen
    uswusf....
    In vielen Betrieben, gerade in den kleinen und mittelständischen, gilt schlicht und ergreifend das Recht des Stärkeren!
    Ausbeutung der AN ist an der Tagesordnung.
    Heutzutage gehören ca. Hälfte der AG nicht mehr dem Arbeitgeberverband an.
    Gewerkschaften und Tarifverträge sind damit außen vor.
    Betriebsräte werden entweder geschasst, wenn sie Einsatz zeigen oder zeigen wollen. Alternativ wollen sie auch nur ihren eigenen "ass covern" (Kündigungsschutz) und lassen sich entsprechende beeinflussen/missbrauchen.
    Selbst wenn einem AN umgangssprachlich ausgedrückt "ein Licht aufgeht": wer keine Arbeitsrechtsschutzversicherung hat, braucht erst gar keinen Rechtsstreit anzufangen.
    Ein Motto gilt heute mehr denn je: Friss oder stirb!
    Und wo kein Kläger, da kein Richter!
    Zumal die Arbeitsgerichte hoffnungslos überlaufen sind. Ebenso wie die Sozialgerichte, bei denen man sich in Folge dann auch ganz schnell wiederfinden kann/wird.
    Sämtliche hart erkämpften Arbeitnehmerrechte wurden und werden systematisch ausgehöhlt und der freien Marktwirtschaft und dem Kapitalismus geopfert. Das bereits äußerst zynisch formulierte "human capital" könnte man viel besser mit "Freiwild" übersetzen.
    Und wenn ich auch nur noch ein einziges mal die unsäglichen Phrasen "soziale Marktwirtschaft", "sozial ist, was Arbeit schafft", "Selbstverpflichtung der Arbeitgeber", "Lohnverzicht", oder dergleichen Mist mehr, höre, muss ich würgen.
    Seit Jahren, vielmehr seit Jahrzehnten, bereichern sich die Arbeitgeber an den Arbeitnehmern. Da kann die Wirtschaft noch so brummen, die Gewinne können noch so steigen, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen und Dividenden noch höher fließen .... eines ändert sich ganz sicher nicht: den Arbeitgebern geht es grundsätzlich und immer angeblich schlecht und schlechter!
    Guckst du: ruclips.net/video/len4c86tIN8/видео.html
    Es gab sie nie, gibt sie nicht, und wird sie nie geben, die sogenannte "soziale" Marktwirtschaft!
    P.S. Sorry, ist doch um einiges länger geworden als eigentlich beabsichtigt 😊
    P.P.S. Guckst du 😉
    ruclips.net/video/9az2adJuPZ4/видео.html
    Spaß??? .......guckst du:
    ruclips.net/video/I4UtX1piQcU/видео.html
    ruclips.net/video/V9E0y7JhJXI/видео.html
    ruclips.net/video/len4c86tIN8/видео.html

  • @iwonas8169
    @iwonas8169 3 года назад

    Hallo Alexander, CDU/CSU-Arbeitskreis hat Eckpunkte für das Gesetz zur Erleichterung mobiler Arbeit vorgelegt. Könntest du einen Beitrag mit deiner Einschätzung des Inhalts in Bezug auf die Arbeitzeiterfassung machen? Danke