Vielen Dank, sehr wichtige Hinweise. - Da haben die Lobbyisten der Versicherer aber gute Arbeit geleistet. Ich bezweifle, dass die damit erzielten Einsparungen an die Kunden weitergeleitet wurden. - Die HIS-Tabelle kann natürlich helfen, Versicherungsbetrug oder versuchten Betrug bei Verkauf zu vermeiden. Interessanterweise werden bei der Firma informa HIS auch Schäden an Immobilien gespeichert.
Bei Bagatellschäden kann es sich durchaus noch lohnen, wenn die Vertragswerkstatt eine aufwändige Reperatur aufschreibt und ein Lackierer das für die Hälfte macht oder man z.B. eine kleine Beule gar nicht reparieren lässt.
Muß letztlich jeder für sich entscheiden. Mein Video soll nur klarmachen, dass die regelmäßig fiktive Abrechnung nicht mehr sinnhaft erscheint. Im Einzelfall mag dies mal anders sein. Mfg Fenderl
Vielen Dank für die Infos Wenn man erst Kostenvoranschlag einreicht und dann doch ein Gutachter, wird in diesen Fall nach Kostenvoranschlag oder nach Gutachten Fiktiv abgerechnet? Außerdem wird in diese Fall Gutachter Honorar trotz eingereichte Kostenvoranschlag von Gegner Versicherung gezahlt? Info Reparatur Kostenvoranschlag netto 3500€ Laut Gutachter Reparatur netto 5189€ Danke und LG
Ein eigener und damit freier Sachverständige kann ab 1.000,-- € oder höher durch den Geschädigten eingeschaltet werden und macht auch immer Sinn, weil der Sachverständige auch die merkantile oder technische Wertminderung automatisch mitberücksichtigt, was der Kostenvoranschlag nicht macht. Gefährlich wird es nur, wann nach dem eigenen Kostenvoranschlag der Versicherer einen von ihm bestellten Sachverständigen beauftragt. In diesem Fall wird die Versicherung behaupten, dass es eines weiteren, nämlich eigenen durch den Geschädigten beauftragten Sachverständigen nicht bedarf. Ansonsten ist natürlich zu sagen Gutachten "schlägt" Kostenvoranschlag ist also höherwertig, weil das Gutachten auch Vorschäden berücksichtigt, wenn diese mitgeteilt werden oder offenkundig sind. Wenn die Haftung zu 100 % auf der Gegenseite liegt, zahlt die Versicherung natürlich auch den Sachverständigen, wenn die Reparaturkosten höher als 1000 € sind. Bei kleineren Schäden unter 1000 € muß dagegen ein Kostenvoranschlag gewählt werden. Dies folgt aus der sog. Schadensminderungspflicht. Herzliche Grüße Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich könnte die schaden selber nicht Schätzen, deshalb habe ich mir erst Kostenvoranschlag bei Mercedes geholt. Ich wollte erst mal mich erkundigen, ob es hier um Bagatelle schaden handelt oder nicht. Nachdem ich Kostenvoranschlag von Mercedes bekommen habe (netto ca 3500€). Dann habe ich mir ein Gutachten erstellen lassen. Nach dem ich die Gutachten erstellt habe, dann habe ich erfahren, das Mercedes ist partner Werkstatt von Versicherung ist und Mercedes hat bereits die Kostenvoranschlag an Versicherung eingereicht (also ich habe selber Kostenvoranschlag an Versicherung nicht eingereicht), außerdem ohne KVA könnte ich von vorne nicht wißen, ob ich Anspruch auf ein Gutachten habe. Darf rechtlich die Versicherung in diesem fall trotzdem nach KVA bezahlt und ich selber die Gutachter Honorar bezahlen muss (ca 1020€)? Oder muss die Versicherung Gutachter akzeptierten und Gutachter Honorar auch bezahlen? Es gibt ein paar Gerichtsurteile, wo die Versicherung nach Gutachten bezahlen muss, trotz erst eingereichte KVA. Siehe hier die Gerichts Urteile Ibbenbühren vom 22. Juni 2015 hervor (AZ: 3 C 26/15). www.kfz-betrieb.vogel.de/gutachten-trotz-kostenvoranschlag-rechtens-a-538112/
@@DDiko Ja, natürlich können Sie über Gutachten abrechnen und auch die Gutachterkosten verlangen. Zu beachten ist, dass das Gutachten zusätzlich auch prüft, ob eine merkantile Wertminderung zu berücksichtigen ist. Dies leistet ein KVA nicht, so dass auch deshalb das Gutachten sinnvoll ist. Am Ende ist aber bei durchgeführter Reparatur die Reparaturkostenrechnung zu bezahlen. Also prüfen Sie Ihr Gutachten, ob darin ein Betrag zur Wertminderung aufgeführt ist und verlangen diesen Betrag. Schöne Grüße Ihr Fachanwalt Fenderl
Muss also die Versicherung in jedem Fall, also auch wenn nach Reparaturrechnung der Schaden abgerechnet wird, die Wertminderung auszahlen? Wie wird diese denn berechnet, wenn kein Gutachten vorliegt?
Interessant wäre die FRage was passiert bei einem Totalschaden der dann nicht mehr repariert wird? Wenn mir da die MwSt abgezogen wird werde ich als Geschädigter doch von der Versicherung beschissen? Denn ich habe für ein Auto beim Kauf eine MwSt bezahlt, und wenn ich ein anderes Auto kaufen muss bezahle ich auch eine MWSt. Zumal die Widerbeschaffungskosten laut Gutachter selten den realen Marktpreisen entsprechen.
Danke für diesen Kommentar. Hierzu kann ich anführen, dass die Frage der Mehrwertsteuererstattung durch den Gesetzgeber geregelt worden ist. Der Gesetzgeber hat Anfang der 2000er Jahre bestimmt, dass Mehrwertsteuer nur ersetzt wird, wenn sie auch tatsächlich anfällt. Dies ist der Fall, wenn eine Rechnung vorliegt wird. Insoweit muss ich die Versicherungen in Schutz nehmen, da sie sich auf der Grundlage des Gesetzes bewegen. Mit der gesetzlichen Änderung hat sich übrigens Deutschland den europäischen Ausland angepasst. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die preiswertere Werkstatt eine Reparaturbestätigung inkl. Reparaturablaufplan erstellt. Damit kann man auch die notwendigen Mietwagenkosten erstattet bekommen. Für später reicht das auch als ordentlicher Reparaturnachweis bei evtl. neuen Unfallschäden.
leider muss ich Ihnen widersprechen. Bei einem späteren Unfall an der selben Stelle wie beim Vorschaden wird ein Reparaturablaufplan nicht reichen. Vielmehr ist es erforderlich, dass jeder einzelne Reparaturschritt wie im Gutachten dargestellt, im Einzelnen auch bewiesen werden kann. Ein Foto von der Reparatur und eine Bestätigung mit einem Einzeiler reichen dafür erfahrungsgemäß nicht. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Mich würde interessieren, ob sich alle Versicherungen so kundenunfreundlich verhalten oder ob es diesbezüglich Unterschiede bei den Versicherungen gibt. Das mit der Mwst. war mir bekannt und das kann man auch noch einsehen, die anderen Punkte eher nicht.
Das ist keineswegs kundenunfreundlich. Zumal du keine Kunde der Bank bist, sondern der Unfallgegner. Wenn man fiktiv abrechnet, zahlt am Ende jeder mit seiner teuren Versicherungspolice mit. Das kann ich persönlich nur einsehen, wenn das ausgezahlte Geld ausschließlich für die Reparatur drauf geht und nicht noch der nächste Urlaub finanziert wird!
Danke für diesen Beitrag und Kommentar. Ich darf bestätigen, dass früher diese Vorgehensweise ausschließlich von der HUK Versicherung praktiziert worden ist. Inzwischen machen es nahezu alle Versicherungen. Natürlich werden Sie sämtliche Kosten bekommen, soweit sie eine Reparaturrechnung vorlegen und von der fiktiven Abrechnung Abstand nehmen. Wenn Ihnen also die Regulierung auf fiktiver Basis nicht gefällt, können Sie immer noch eine Reparatur durchführen und die Rechnung einreichen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
danke für die Aufklärung. Es gibt aber noch andere Varianten in der Abwicklung. Fast alle Markenwerkstätten haben wegen der Umweltauflagen keine eigene Lackiererei mehr und bringen das Fahrzeug fast immer in eine Karosseriewerkstatt. D.h. das kann man dann auch selber machen und hat eine einwandfreie und identische Reparatur. Billiger wird es dann noch, wenn man nicht sagt, dass es ein Versicherungsfall ist, sondern man selber zahlen muss. Das spart dann noch mal mindestens 30 %. Wenn ich dann die Rechnung ohne Preise einreiche (könnten ja auch Freundschaftspreise sein) ist der Nachweis der Reparatur gegeben und die Zahlung nach Gutachten müsste eigentlich erfolgen. So hat es jedenfaslls früher mal funktioniert.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Soweit sie diesen Weg gehen, wird dieser in der Unfallabwicklung zumindest in der heutigen Zeit nichts bringen, da der Verweis auf billigere Werkstätten durch die Rechnung ohne Preise nicht obsolet wird. Das Problem ist, dass das Gutachten die Preise einer Fachwerkstatt berücksichtigt und die Prüfgutachten die Preise einer wesentlich billigeren Werkstatt. die Abzüge bleiben also bestehen, bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Weg. Ihr Weg könnte aber funktionieren, sollten Sie an der selben Stelle noch einmal einen Unfall haben, weil sie dann ja diese Rechnung ohne Preise vorliegen können. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 danke für die Rückmeldung. Aber wie ist denn der Begriff der Fachwerkstatt definiert ? Eine gute Karrosseriewerkstatt ist auch eine Fachwerkstatt.Warum werden denn Porsche -Stundensätze im Gutachten angesetzt udn auch beazhlt, wenn keine Porschewerkstatt merh eein eigen Karrosseriewerkstatt hat sondern immer alles an eine Fachwerkstatt gibt ? Das Ergebnis ist doch dasselbe. Warum müsste ich mir Abzüge gefallen lassen, wenn cih direkt dorthin gehe ? Porsche tut für den Aufschlag überhaupt nichts ausser die Rechnug zu schreiben.
Mir fehlt die Info, dass die Versicherung ihre niedrige Erstattung per Vergleichsgutachten in die Haare schmieren kann, wenn man sein Auto immer bei VW oder Mercedes warten und reparieren lässt. Das waren bei mir so und hat über 2000 Euro ausgemacht.
Ja richtig, wenn der Pkw nicht älter als 10 Jahre alt ist und immer durch die Fachwerkstatt scheckheftgepflegt ist, ist die Kürzung unzulässig, was die meisten Haftpflichtversicherungen aber außergerichtlich nicht anerkennen, so dass ich häufig die Versicherungen verklagen muß. Aber Achtung, wenn im Scheckheft nur ein einziger Billigwerkstattstempel ist gilt das oben Gesagte nicht. MFG Fenderl
Da entscheidet niemand am grünen Tisch, sondern die Versicherung lässt ein Gutachten erstellen, wie viel die Reparatur bei einer möglichst billigen Werkstatt kosten würde. Wenn man jedoch nachweisen kann, dass man sein Auto immer bei ner Markenwerkstatt reparieren und warten lässt, müssen die volle VW-Preise zahlen. War bei mir so.
Vielen Dank, sehr wichtige Hinweise. - Da haben die Lobbyisten der Versicherer aber gute Arbeit geleistet. Ich bezweifle, dass die damit erzielten Einsparungen an die Kunden weitergeleitet wurden. - Die HIS-Tabelle kann natürlich helfen, Versicherungsbetrug oder versuchten Betrug bei Verkauf zu vermeiden. Interessanterweise werden bei der Firma informa HIS auch Schäden an Immobilien gespeichert.
Danke für Ihren interessanten Kommentar. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Danke , diese Information ist Geld wert!
Das freut mich! Gruß Fenderl Rechtsanwalt
Sehr interessant. Vielen Dank!
Danke fürs Feedback!
yo!
Super erklärt 👍
Danke 😊
Super haben Sie erklärt
Danke für das Lob!
Gilt die Empfehlung auch für Bagatellschäden (
Ja, hierzu schauen Sie biite mein Video "Vorschäden bei Unfallabwicklung" an. Herzliche Grüße Fachanwalt Fenderl
Bei Bagatellschäden kann es sich durchaus noch lohnen, wenn die Vertragswerkstatt eine aufwändige Reperatur aufschreibt und ein Lackierer das für die Hälfte macht oder man z.B. eine kleine Beule gar nicht reparieren lässt.
Muß letztlich jeder für sich entscheiden. Mein Video soll nur klarmachen, dass die regelmäßig fiktive Abrechnung nicht mehr sinnhaft erscheint. Im Einzelfall mag dies mal anders sein. Mfg Fenderl
Vielen Dank für die Infos
Wenn man erst Kostenvoranschlag einreicht und dann doch ein Gutachter, wird in diesen Fall nach Kostenvoranschlag oder nach Gutachten Fiktiv abgerechnet? Außerdem wird in diese Fall Gutachter Honorar trotz eingereichte Kostenvoranschlag von Gegner Versicherung gezahlt?
Info
Reparatur Kostenvoranschlag netto 3500€
Laut Gutachter Reparatur netto 5189€
Danke und LG
Ein eigener und damit freier Sachverständige kann ab 1.000,-- € oder höher durch den Geschädigten eingeschaltet werden und macht auch immer Sinn, weil der Sachverständige auch die merkantile oder technische Wertminderung automatisch mitberücksichtigt, was der Kostenvoranschlag nicht macht. Gefährlich wird es nur, wann nach dem eigenen Kostenvoranschlag der Versicherer einen von ihm bestellten Sachverständigen beauftragt. In diesem Fall wird die Versicherung behaupten, dass es eines weiteren, nämlich eigenen durch den Geschädigten beauftragten Sachverständigen nicht bedarf. Ansonsten ist natürlich zu sagen Gutachten "schlägt" Kostenvoranschlag ist also höherwertig, weil das Gutachten auch Vorschäden berücksichtigt, wenn diese mitgeteilt werden oder offenkundig sind. Wenn die Haftung zu 100 % auf der Gegenseite liegt, zahlt die Versicherung natürlich auch den Sachverständigen, wenn die Reparaturkosten höher als 1000 € sind. Bei kleineren Schäden unter 1000 € muß dagegen ein Kostenvoranschlag gewählt werden. Dies folgt aus der sog. Schadensminderungspflicht. Herzliche Grüße Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich könnte die schaden selber nicht Schätzen, deshalb habe ich mir erst Kostenvoranschlag bei Mercedes geholt. Ich wollte erst mal mich erkundigen, ob es hier um Bagatelle schaden handelt oder nicht. Nachdem ich Kostenvoranschlag von Mercedes bekommen habe (netto ca 3500€). Dann habe ich mir ein Gutachten erstellen lassen. Nach dem ich die Gutachten erstellt habe, dann habe ich erfahren, das Mercedes ist partner Werkstatt von Versicherung ist und Mercedes hat bereits die Kostenvoranschlag an Versicherung eingereicht (also ich habe selber Kostenvoranschlag an Versicherung nicht eingereicht), außerdem ohne KVA könnte ich von vorne nicht wißen, ob ich Anspruch auf ein Gutachten habe.
Darf rechtlich die Versicherung in diesem fall trotzdem nach KVA bezahlt und ich selber die Gutachter Honorar bezahlen muss (ca 1020€)? Oder muss die Versicherung Gutachter akzeptierten und Gutachter Honorar auch bezahlen?
Es gibt ein paar Gerichtsurteile, wo die Versicherung nach Gutachten bezahlen muss, trotz erst eingereichte KVA.
Siehe hier die Gerichts Urteile
Ibbenbühren vom 22. Juni 2015 hervor (AZ: 3 C 26/15).
www.kfz-betrieb.vogel.de/gutachten-trotz-kostenvoranschlag-rechtens-a-538112/
@@DDiko Ja, natürlich können Sie über Gutachten abrechnen und auch die Gutachterkosten verlangen. Zu beachten ist, dass das Gutachten zusätzlich auch prüft, ob eine merkantile Wertminderung zu berücksichtigen ist. Dies leistet ein KVA nicht, so dass auch deshalb das Gutachten sinnvoll ist. Am Ende ist aber bei durchgeführter Reparatur die Reparaturkostenrechnung zu bezahlen. Also prüfen Sie Ihr Gutachten, ob darin ein Betrag zur Wertminderung aufgeführt ist und verlangen diesen Betrag. Schöne Grüße Ihr Fachanwalt Fenderl
Muss also die Versicherung in jedem Fall, also auch wenn nach Reparaturrechnung der Schaden abgerechnet wird, die Wertminderung auszahlen? Wie wird diese denn berechnet, wenn kein Gutachten vorliegt?
Soweit eine Wertminderung angefallen ist, ist diese auszubezahlen. Bei Kostenvoranschlag bitte mal Stichwort "Hamburger Modell" googlen. Mfg Fenderl
Perfekt erklärt !wünschte mehr likes und Menschen die das sehen/wissen
Danke für das Lob!
Interessant wäre die FRage was passiert bei einem Totalschaden der dann nicht mehr repariert wird? Wenn mir da die MwSt abgezogen wird werde ich als Geschädigter doch von der Versicherung beschissen? Denn ich habe für ein Auto beim Kauf eine MwSt bezahlt, und wenn ich ein anderes Auto kaufen muss bezahle ich auch eine MWSt. Zumal die Widerbeschaffungskosten laut Gutachter selten den realen Marktpreisen entsprechen.
Danke für diesen Kommentar. Hierzu kann ich anführen, dass die Frage der Mehrwertsteuererstattung durch den Gesetzgeber geregelt worden ist. Der Gesetzgeber hat Anfang der 2000er Jahre bestimmt, dass Mehrwertsteuer nur ersetzt wird, wenn sie auch tatsächlich anfällt. Dies ist der Fall, wenn eine Rechnung vorliegt wird. Insoweit muss ich die Versicherungen in Schutz nehmen, da sie sich auf der Grundlage des Gesetzes bewegen. Mit der gesetzlichen Änderung hat sich übrigens Deutschland den europäischen Ausland angepasst. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die preiswertere Werkstatt eine Reparaturbestätigung inkl. Reparaturablaufplan erstellt. Damit kann man auch die notwendigen Mietwagenkosten erstattet bekommen. Für später reicht das auch als ordentlicher Reparaturnachweis bei evtl. neuen Unfallschäden.
leider muss ich Ihnen widersprechen. Bei einem späteren Unfall an der selben Stelle wie beim Vorschaden wird ein Reparaturablaufplan nicht reichen. Vielmehr ist es erforderlich, dass jeder einzelne Reparaturschritt wie im Gutachten dargestellt, im Einzelnen auch bewiesen werden kann. Ein Foto von der Reparatur und eine Bestätigung mit einem Einzeiler reichen dafür erfahrungsgemäß nicht. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Mich würde interessieren, ob sich alle Versicherungen so kundenunfreundlich verhalten oder ob es diesbezüglich Unterschiede bei den Versicherungen gibt. Das mit der Mwst. war mir bekannt und das kann man auch noch einsehen, die anderen Punkte eher nicht.
Das ist keineswegs kundenunfreundlich.
Zumal du keine Kunde der Bank bist, sondern der Unfallgegner.
Wenn man fiktiv abrechnet, zahlt am Ende jeder mit seiner teuren Versicherungspolice mit. Das kann ich persönlich nur einsehen, wenn das ausgezahlte Geld ausschließlich für die Reparatur drauf geht und nicht noch der nächste Urlaub finanziert wird!
Danke für diesen Beitrag und Kommentar. Ich darf bestätigen, dass früher diese Vorgehensweise ausschließlich von der HUK Versicherung praktiziert worden ist. Inzwischen machen es nahezu alle Versicherungen. Natürlich werden Sie sämtliche Kosten bekommen, soweit sie eine Reparaturrechnung vorlegen und von der fiktiven Abrechnung Abstand nehmen. Wenn Ihnen also die Regulierung auf fiktiver Basis nicht gefällt, können Sie immer noch eine Reparatur durchführen und die Rechnung einreichen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
War das nicht noch zu DM-Zeiten?
ja im Hinblick auf die Auszahlung der Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung.
danke für die Aufklärung. Es gibt aber noch andere Varianten in der Abwicklung. Fast alle Markenwerkstätten haben wegen der Umweltauflagen keine eigene Lackiererei mehr und bringen das Fahrzeug fast immer in eine Karosseriewerkstatt. D.h. das kann man dann auch selber machen und hat eine einwandfreie und identische Reparatur. Billiger wird es dann noch, wenn man nicht sagt, dass es ein Versicherungsfall ist, sondern man selber zahlen muss. Das spart dann noch mal mindestens 30 %. Wenn ich dann die Rechnung ohne Preise einreiche (könnten ja auch Freundschaftspreise sein) ist der Nachweis der Reparatur gegeben und die Zahlung nach Gutachten müsste eigentlich erfolgen. So hat es jedenfaslls früher mal funktioniert.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Soweit sie diesen Weg gehen, wird dieser in der Unfallabwicklung zumindest in der heutigen Zeit nichts bringen, da der Verweis auf billigere Werkstätten durch die Rechnung ohne Preise nicht obsolet wird. Das Problem ist, dass das Gutachten die Preise einer Fachwerkstatt berücksichtigt und die Prüfgutachten die Preise einer wesentlich billigeren Werkstatt. die Abzüge bleiben also bestehen, bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Weg. Ihr Weg könnte aber funktionieren, sollten Sie an der selben Stelle noch einmal einen Unfall haben, weil sie dann ja diese Rechnung ohne Preise vorliegen können. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 danke für die Rückmeldung. Aber wie ist denn der Begriff der Fachwerkstatt definiert ? Eine gute Karrosseriewerkstatt ist auch eine Fachwerkstatt.Warum werden denn Porsche -Stundensätze im Gutachten angesetzt udn auch beazhlt, wenn keine Porschewerkstatt merh eein eigen Karrosseriewerkstatt hat sondern immer alles an eine Fachwerkstatt gibt ? Das Ergebnis ist doch dasselbe. Warum müsste ich mir Abzüge gefallen lassen, wenn cih direkt dorthin gehe ? Porsche tut für den Aufschlag überhaupt nichts ausser die Rechnug zu schreiben.
Mir fehlt die Info, dass die Versicherung ihre niedrige Erstattung per Vergleichsgutachten in die Haare schmieren kann, wenn man sein Auto immer bei VW oder Mercedes warten und reparieren lässt. Das waren bei mir so und hat über 2000 Euro ausgemacht.
Ja richtig, wenn der Pkw nicht älter als 10 Jahre alt ist und immer durch die Fachwerkstatt scheckheftgepflegt ist, ist die Kürzung unzulässig, was die meisten Haftpflichtversicherungen aber außergerichtlich nicht anerkennen, so dass ich häufig die Versicherungen verklagen muß. Aber Achtung, wenn im Scheckheft nur ein einziger Billigwerkstattstempel ist gilt das oben Gesagte nicht. MFG Fenderl
Unfassbar, dass jemand an einem Grünen Tisch bei der Versicherung entscheidet, mir Abzüge an meiner Reparatur zu machen...
Deshalb gleich zum Anwalt! MFG Fenderl Rechtsanwalt
Da entscheidet niemand am grünen Tisch, sondern die Versicherung lässt ein Gutachten erstellen, wie viel die Reparatur bei einer möglichst billigen Werkstatt kosten würde.
Wenn man jedoch nachweisen kann, dass man sein Auto immer bei ner Markenwerkstatt reparieren und warten lässt, müssen die volle VW-Preise zahlen. War bei mir so.