Strafrecht I Überblick und Abgrenzung der Straßenverkehrsdelikte I RA Stefan Koslowski

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  • Опубликовано: 15 апр 2022
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    Die Straßenverkehrsdelikte umfassen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (Vorsatzdelikt, Qualifikation, Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination, Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination), die Gefährdung des Straßenverkehrs (Vorsatzdelikt, Vorsatz-Fahrlässigkeitsdelikt, Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Delikt) und die Trunkenheit im Verkehr.
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Комментарии • 3

  • @dersimtugal3712
    @dersimtugal3712 10 месяцев назад

    Hallo, ich verstehe das Beispiel zu 316 nicht so ganz. Ist min der Auflösung zum Beispiel schreiben sie, dass eine konkrete Gefährdung nicht notwendig ist. Ist es dann hierbei als Gefährdung eingestuft oder nicht ?
    316 mit 0,8 Promille gibt beispielsweise 2 Punkte. Liegt eine Gefährdung vor, sinds 3 punkte

  • @EmilieMatzke
    @EmilieMatzke 3 месяца назад

    Guten Tag, ich habe zwei Fragen. Einmal wie der Raser im Abschlussfall überhaupt strafbar sein konnte. Müsste hier nicht gem. §20 die Schuldunfähigkeit greifen? Zweitens, warum wurde in der Falllösung §315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 nicht erwähnt?
    Vielen Dank für das tolle Video, hat mir trotz der abschließenden Fragen sehr geholfen.

    • @Nenenenenedulassmal
      @Nenenenenedulassmal Месяц назад

      Ich kann gerne versuchen, dir die Frage zu beantworten. § 20 StGB insb. im Zusammenhang mit Alkohol wird idR erst bei einem BAK von 3 Promille oder drüber angesehen. Letztlich ist die Verwertbarkeit der Aussage ab 3,6 BAK anzunehmen, daher könnte man § 20 StGB kurz anprüfen, jedoch wird dieser bei dieser "klaren" Unterschreitung schnell zu verneinen sein.
      § 315d StGB ist auf ein Kraftfahrzeugrennen zugeschnitten. Hier fährt zwar der Täter mit 80 Km/h in einer 30-er Zone, jedoch tut er dies nicht um "um eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen" wie es § 315d I Nr. 3 StGB a.E. festsetzt. Daher könnte man dies auch anprüfen, müsste es jedoch schnell verneinen.
      Ich hoffe ich konnte helfen.