Bin auch grade dabei mein Grunsungzuschuss zu beantragen, da ich meinen Job Anfang des Jahres verloren habe. Hab mir auch dein Buch gestern bestellt, ich hoffe das wird mich auch in der Selbständigkeit helfen.
War neulich beim Arbeitsamt, um meine Arbeitslosigkeit anzumelden. Dachte, dann nutze ich doch gleich die Chance und mache mich selbständig, wie schon länger geplant. Habe den Gründungszuschuss angesprochen und da kam die Antwort, sei nur möglich, wenn ich mich für neue Jobstellen bemühe, wo ich doch klar und deutlich die Selbständigkeit anstrebe. Die Logik ist mir nicht ganz klar verständlich geworden, deswegen fahre ich weiter mit dem Plan fort, die Selbständigkeit durch Erspartes zu finanzieren.
Super Video. Kurzer Hinweis aus meiner Erfahrung: Teilweise kann der Gründungszuschuss auch bei einer Nebenberuflichen Selbstständigkeit genehmigt werden. Im Gespräch mit den Beratern der Agentur für Arbeit einfach mal nachfragen, was möglich ist. Es gibt gerne mal Ausnahmen, wenn man eine/n gute/n Berater/in erwischt ;). Eine Bekannte von mir hat es vor ein paar Monaten geschafft.
Danke für das Video :) Könnt ihr mir sagen ob bei der u.a. Frage wie "monatliches Einkommen" definiert ist? Ist das der Betrag der Privatentnahme? Mit welchem durchschnittlichen monatlichen Einkommen rechnen Sie in den ersten 6 Monaten Ihrer selbständigen Tätigkeit?
Das ist der Gewinn aus deiner Selbstständigkeit, also Umsatz minus Betriebsausgaben. Entscheidend dabei ist immer das Zahlungsdatum und nicht das Rechnungsdatum.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Bisher habe ich sowohl vom Vermittler beim Arbeitsamt sowie beim Gründungsberater IHK eine unterschiedliche Auskunft erhalten. "Da sollte kein Betrag auf Hartz 4 Niveau drin stehen und keine 15.000 Euro" laut Bundesagentur. Und der Gründungsberater sagte ähnliches wie ihr. In meinen ersten Monaten würde ohne Gründungszuschuss knapp nur 100 Euro dort stehen. Das ist ja keine Grundlage zum Leben und daher eigentlich Zuschusswürdig. Aber die Aussage des Arbeitsvermittlers irritiert mich und ich würde daher "Einkommen" so definieren -> Privatentnahme + verbleibender Überschuss / Fehlbetrag ?
Einkommen ist der Betrag, der nach deinem Businessplan als Überschuss übrigbleibt. "Zuschusswürdig" ist auch keine Definition, um einen Gründungszuschuss zu erhalten, sondern wesentlich ist die dauerhafte Tragfähigkeit der Existenzgründung. Zum Nachweis brauchst du die Stellungnahme der fachkundigen Stelle.
@@lutzvormann Danke für die Antwort. Wer redet denn von Zuschusswürdig? Die Tragfähigkeitsbescheinigung habe ich von der IHK erhalten. Jedoch gibt es in den ersten Monaten höhere Inventionen sodass der durchschnittliche monatliche Überschuss gerade einmal 300€ sind und bis zum 7. Monat jedoch auf knapp 4.000€ steigen
Na ja, zuschusswürdig hast du selbst oben geschrieben 😇 Bei deinen Zahlen sehe ich jetzt keine Hinderungsgründe für einen Gründungszuschuss, bis auf den "üblichen": Auf den Zuschuss gibt es keinen Rechtsanspruch, die AA kann den also immer ablehnen.
Beim Jobcenter gibt es Einstiegsgeld. Leider ist das wesentlich weniger wie der Gründungszischuss, max 50% des Regelsatzes für 6 Monate. Daneben kannst du noch einen Zuschuss zur Gründung bis 5.000 Euro sowie noch ein zinsloses Darlehn in gleicher Höhe bekommen.
@@457Deniz457 Goggle nach fachliche Hinweise zu § 16b SGB II (Einstiegsgeld) ab Randziffer 2.3. bzw. 16c SGB II (Zuschüsse). Da hast du die verbindlichen Anweisungen, wann und wie das gezahlt wird. Videos wirds da wohl auch geben, dafür gibts dann die RUclips Suche. Auch hier: Auf diese Leistungen gibt es keinen Rechtsanspruch, sondern sind Ermessensleistungen des Jobcenters. Noch eine Besonderheit: Die fachlichen Hinweise gelten nicht für rein kommunale Jobcenter, die können andere Voraussetzungen haben. Anders als der Gründungszuschuss, der VOR Gewerbeanmeldung veantragt werden muss, gibt es diese Leistungen erst nach Gewerbeanmeldung. Und - erfahrungsgemäß - erwarte nicht, dass dein JC - Mitarbeiter in Jubelstürme ausbricht. Selbstständige machen einem Jobcenter erhebliche Mehrarbeit, deshalb sind viele Sachbearbeiter da nicht grad begeistert. Lass dir aber nichts einreden: Das JC kann eine Selbstständigkeit nicht "verbieten". Und du hast noch recht viel bürokratischen Mehraufwand: Das JC verlangt regelmäßig (neben deiner normalen Buchhaltung) vorläufige und endgültige Anlagen EKS, letzte meist mit Kopien aller deiner Belege.
Du musst noch 150 weitere Tage Anspruch haben aus Arbeitslosengeld. Zum Beispiel: Es ist der 01.01.2025 und du hast noch Anspruch bis 01.02.2025 - dann sind das nur 31 Tage und deshalb nicht ausreichend.
kann man Gründungzuschuss beantragen und auch später auch bei eine handwerkfirma als teilzeit für 80 stunden arbeiten oder verfallen das eingetragen gründunzuschuss bei arbeitsamt ? ist diese kombo möglich ?
Kurze Frage. Kann ich mich ab dem Moment, wo ich den Antrag auf Gründungszuschuss abgegeben habe, selbstständig machen oder erst, wenn er bewilligt wurde?
Etwas dass ich nicht verstehe: in der Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung Merkblatt, es steht: Der Antrag ist vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Aber mit FritzMeinecke Beispiel, er war schon Tätig vor der Antrag, oder? Ich fange Heute an mit Monetizierung, und so ich denke ich sollte jetzt die Gewerbeanmeldung machen... Sollte das meinen das ich der Antrag nicht machen kann?
Antragstellung VOR Gewerbeanmeldung ist Grundvoraussetzung für den Gründungszuschuss, ansonsten wird der Antrag schon aus diesen formalen Grund abgelehnt. Daneben brauchst du Beschreibung deines Vorhabens, Businessplan für zwei Jahre sowie sowie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Unternehmens. Weiterhin hast du keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss, der ist eine "kann" - Leistung der Arbeitsagentur. Wenn du den also haben willst, stell deinen Antrag jetzt sofort und mach die Gewerbeanmeldung danach.
Danke für das Video! Eine Info ist aus meiner Sicht nicht ganz richtig bzw. lückenhaft: Man bekommt nicht wirklich sein Arbeitslosengeld plus 300 Euro sondern den gleichen Betrag wie das Arbeitslosengeld plus 300 Euro. Das bedeutet das die Agentur für Arbeit dir weiterhin das Arbeitslosengeld für die mind. 150 Tage schuldet. Sollte es also nicht klappen könnte man danach noch 5 Monate ALG 1 kassieren und wieder auf Jobsuche gehen :)
Muss aus diesem Business-/Finanzplan hervorgehen, dass ich in den ersten 6 Monaten meiner Selbstständigkeit auf die Fortzahlung des ALG1 angewiesen bin? Ich dachte erst, es reicht, einen soliden Plan auf die Beine zu stellen, habe dann aber innerhalb eines Erstberatungstermins eines Gründungsförderungscoachings die Information erhalten, dass der aufgestellte Plan eben nicht aussagen darf, dass es zu gut läuft. Kann das jemand verifizieren/dementieren?
Ja. Du musst zwei Dinge nachweisen: 1. Du bist auf lange Sicht tragbar und 2. du bist ohne den Gründungszuschuss nicht in der Lage, erfolgreich zu gründen. Meiner Erfahrung nach reicht es, wenn du es so hinschreibst und im Finanzteil entsprechend aufzeigst. Wie es dann in Echt wird, bzw. wie du es eigentlich planst / dir erhoffst ist eine andere Sache.
Leider die Erfahrung gemacht mit der Integrationsfachkraft das sie Einem die Selbständigkeit ausreden wollen. Da darf man sich keine großen Hoffnungen machen . Das einzige was sie interessiert sind Statistiken.
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Bin auch grade dabei mein Grunsungzuschuss zu beantragen, da ich meinen Job Anfang des Jahres verloren habe. Hab mir auch dein Buch gestern bestellt, ich hoffe das wird mich auch in der Selbständigkeit helfen.
Und hat’s geklappt?
War neulich beim Arbeitsamt, um meine Arbeitslosigkeit anzumelden. Dachte, dann nutze ich doch gleich die Chance und mache mich selbständig, wie schon länger geplant. Habe den Gründungszuschuss angesprochen und da kam die Antwort, sei nur möglich, wenn ich mich für neue Jobstellen bemühe, wo ich doch klar und deutlich die Selbständigkeit anstrebe. Die Logik ist mir nicht ganz klar verständlich geworden, deswegen fahre ich weiter mit dem Plan fort, die Selbständigkeit durch Erspartes zu finanzieren.
Hey! Das ist wohl seit 2024 nicht mehr der Fall? Wurde mir jedenfalls so vermittelt. Hak da nochmal nach!
Danke für Informationen ❤
Super Video. Kurzer Hinweis aus meiner Erfahrung: Teilweise kann der Gründungszuschuss auch bei einer Nebenberuflichen Selbstständigkeit genehmigt werden. Im Gespräch mit den Beratern der Agentur für Arbeit einfach mal nachfragen, was möglich ist. Es gibt gerne mal Ausnahmen, wenn man eine/n gute/n Berater/in erwischt ;). Eine Bekannte von mir hat es vor ein paar Monaten geschafft.
Super, danke für den Hinweis!
Danke für das Video :) Könnt ihr mir sagen ob bei der u.a. Frage wie "monatliches Einkommen" definiert ist? Ist das der Betrag der Privatentnahme?
Mit welchem durchschnittlichen monatlichen Einkommen rechnen Sie in den ersten 6 Monaten Ihrer selbständigen Tätigkeit?
Das ist der Gewinn aus deiner Selbstständigkeit, also Umsatz minus Betriebsausgaben.
Entscheidend dabei ist immer das Zahlungsdatum und nicht das Rechnungsdatum.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Bisher habe ich sowohl vom Vermittler beim Arbeitsamt sowie beim Gründungsberater IHK eine unterschiedliche Auskunft erhalten. "Da sollte kein Betrag auf Hartz 4 Niveau drin stehen und keine 15.000 Euro" laut Bundesagentur. Und der Gründungsberater sagte ähnliches wie ihr.
In meinen ersten Monaten würde ohne Gründungszuschuss knapp nur 100 Euro dort stehen. Das ist ja keine Grundlage zum Leben und daher eigentlich Zuschusswürdig. Aber die Aussage des Arbeitsvermittlers irritiert mich und ich würde daher "Einkommen" so definieren -> Privatentnahme + verbleibender Überschuss / Fehlbetrag ?
Einkommen ist der Betrag, der nach deinem Businessplan als Überschuss übrigbleibt. "Zuschusswürdig" ist auch keine Definition, um einen Gründungszuschuss zu erhalten, sondern wesentlich ist die dauerhafte Tragfähigkeit der Existenzgründung. Zum Nachweis brauchst du die Stellungnahme der fachkundigen Stelle.
@@lutzvormann Danke für die Antwort. Wer redet denn von Zuschusswürdig?
Die Tragfähigkeitsbescheinigung habe ich von der IHK erhalten. Jedoch gibt es in den ersten Monaten höhere Inventionen sodass der durchschnittliche monatliche Überschuss gerade einmal 300€ sind und bis zum 7. Monat jedoch auf knapp 4.000€ steigen
Na ja, zuschusswürdig hast du selbst oben geschrieben 😇
Bei deinen Zahlen sehe ich jetzt keine Hinderungsgründe für einen Gründungszuschuss, bis auf den "üblichen": Auf den Zuschuss gibt es keinen Rechtsanspruch, die AA kann den also immer ablehnen.
Schade wieso geht das nicht für Menschen die auch 1. länger Arbeitslos sind 2. oder sogar Harz4/Bürgergeld bekommen.
dafür gibt es separate angebote vom jobcenter
@@amrluvsxanax und sind auch besser als bei agenturfürarbeit
Beim Jobcenter gibt es Einstiegsgeld. Leider ist das wesentlich weniger wie der Gründungszischuss, max 50% des Regelsatzes für 6 Monate. Daneben kannst du noch einen Zuschuss zur Gründung bis 5.000 Euro sowie noch ein zinsloses Darlehn in gleicher Höhe bekommen.
@@lutzvormann Gibts das irgendwo ausführlicher? Oder kennst du sogar ein Video wo das jemand angewandt hat?
Danke :)
@@457Deniz457
Goggle nach fachliche Hinweise zu § 16b SGB II (Einstiegsgeld) ab Randziffer 2.3. bzw. 16c SGB II (Zuschüsse). Da hast du die verbindlichen Anweisungen, wann und wie das gezahlt wird. Videos wirds da wohl auch geben, dafür gibts dann die RUclips Suche.
Auch hier: Auf diese Leistungen gibt es keinen Rechtsanspruch, sondern sind Ermessensleistungen des Jobcenters.
Noch eine Besonderheit: Die fachlichen Hinweise gelten nicht für rein kommunale Jobcenter, die können andere Voraussetzungen haben.
Anders als der Gründungszuschuss, der VOR Gewerbeanmeldung veantragt werden muss, gibt es diese Leistungen erst nach Gewerbeanmeldung.
Und - erfahrungsgemäß - erwarte nicht, dass dein JC - Mitarbeiter in Jubelstürme ausbricht. Selbstständige machen einem Jobcenter erhebliche Mehrarbeit, deshalb sind viele Sachbearbeiter da nicht grad begeistert. Lass dir aber nichts einreden: Das JC kann eine Selbstständigkeit nicht "verbieten".
Und du hast noch recht viel bürokratischen Mehraufwand: Das JC verlangt regelmäßig (neben deiner normalen Buchhaltung) vorläufige und endgültige Anlagen EKS, letzte meist mit Kopien aller deiner Belege.
Danke 🎉
Super video, vielen Dank!
Ich hätte eine Frage.
Ich hab nicht der zweite Punkt verstanden.
"mindestens Anspruch von 150 weiteren Tagen".
Du musst noch 150 weitere Tage Anspruch haben aus Arbeitslosengeld. Zum Beispiel: Es ist der 01.01.2025 und du hast noch Anspruch bis 01.02.2025 - dann sind das nur 31 Tage und deshalb nicht ausreichend.
@STEUERFIT.Selbststaendige Vielen Dank 😊
kann man Gründungzuschuss beantragen und auch später auch bei eine handwerkfirma als teilzeit für 80 stunden arbeiten oder verfallen das eingetragen gründunzuschuss bei arbeitsamt ? ist diese kombo möglich ?
Kurze Frage. Kann ich mich ab dem Moment, wo ich den Antrag auf Gründungszuschuss abgegeben habe, selbstständig machen oder erst, wenn er bewilligt wurde?
Die Bewilligung des Antrags kann auch nach der Anmeldung erfolgen.
@@STEUERFIT.SelbststaendigeDanke
Dankeschön
Etwas dass ich nicht verstehe: in der Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung Merkblatt, es steht: Der Antrag ist vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Aber mit FritzMeinecke Beispiel, er war schon Tätig vor der Antrag, oder? Ich fange Heute an mit Monetizierung, und so ich denke ich sollte jetzt die Gewerbeanmeldung machen... Sollte das meinen das ich der Antrag nicht machen kann?
Antragstellung VOR Gewerbeanmeldung ist Grundvoraussetzung für den Gründungszuschuss, ansonsten wird der Antrag schon aus diesen formalen Grund abgelehnt.
Daneben brauchst du Beschreibung deines Vorhabens, Businessplan für zwei Jahre sowie sowie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Unternehmens. Weiterhin hast du keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss, der ist eine "kann" - Leistung der Arbeitsagentur. Wenn du den also haben willst, stell deinen Antrag jetzt sofort und mach die Gewerbeanmeldung danach.
Danke für das Video! Eine Info ist aus meiner Sicht nicht ganz richtig bzw. lückenhaft: Man bekommt nicht wirklich sein Arbeitslosengeld plus 300 Euro sondern den gleichen Betrag wie das Arbeitslosengeld plus 300 Euro. Das bedeutet das die Agentur für Arbeit dir weiterhin das Arbeitslosengeld für die mind. 150 Tage schuldet. Sollte es also nicht klappen könnte man danach noch 5 Monate ALG 1 kassieren und wieder auf Jobsuche gehen :)
Wichtiger Hinweis, danke 🙂
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Muss aus diesem Business-/Finanzplan hervorgehen, dass ich in den ersten 6 Monaten meiner Selbstständigkeit auf die Fortzahlung des ALG1 angewiesen bin? Ich dachte erst, es reicht, einen soliden Plan auf die Beine zu stellen, habe dann aber innerhalb eines Erstberatungstermins eines Gründungsförderungscoachings die Information erhalten, dass der aufgestellte Plan eben nicht aussagen darf, dass es zu gut läuft.
Kann das jemand verifizieren/dementieren?
Ja. Du musst zwei Dinge nachweisen: 1. Du bist auf lange Sicht tragbar und 2. du bist ohne den Gründungszuschuss nicht in der Lage, erfolgreich zu gründen. Meiner Erfahrung nach reicht es, wenn du es so hinschreibst und im Finanzteil entsprechend aufzeigst. Wie es dann in Echt wird, bzw. wie du es eigentlich planst / dir erhoffst ist eine andere Sache.
dank dir für die schnelle Antwort👌
@@mercadin6590 Gerne. Viel Erfolg
Leider die Erfahrung gemacht mit der Integrationsfachkraft das sie Einem die Selbständigkeit ausreden wollen. Da darf man sich keine großen Hoffnungen machen . Das einzige was sie interessiert sind Statistiken.
Mit 300 Euro leben. Nice
Du sollst doch ein erfolgreiches Business aufbauen 😅