Stark erklärt! Genauso weitermachen bitte :D Ich persönlich kann von diesen Videos super viel mitnehmen und bin auch von der Art wie du das erklärst schwer begeistert! Großes Lob von mir dafür
Also meine Erfahrung ist, dass die Angaben eigentlich immer anerkannt werden. Ich würde deswegen behaupten, dass es keine Plausibilitätsprüfung gibt. Aber das ist nur eine Mutmaßung von mir. Im Endeffekt sind die ELSTAM-Merkmale wie Vorauszahlungs-Anträge, die kann man auch jederzeit anpassen lassen. Dadurch das die Steuer erst zum Jahresende entsteht, ist rechtlich nur der Abschlag angepasst worden. Die Steuer an sich wird nicht berührt. Deswegen dürften auch keine Zinsen anfallen. Zumindest auf den niedrigeren Lohnsteuerabzug. Unabhängig davon können aber Zinsen auf eine Steuernachzahlung entstehen, wenn die Steuer mehr als 15 Monate nach Jahresende erst bezahlt wird. Kritisch ist aber, wenn man bewusst und deutlich zu hohe Freibeträge erklärt. Da wäre man schon im Bereich der Steuerverkürzung, worauf Bußgelder etc. festgesetzt werden können. Hoffe das macht es etwas klarer. Beste Grüße
Schauen Sie mal hier: wachsen.steuerbildung.de/pl/2147818865 Wenn Sie im Formular unter dem Link Ihre Mail-Adresse eintragen, bekommen Sie eine automatische Mail mit dem Download des eBooks. Viele Grüße Eric Preusche
Stark erklärt!
Genauso weitermachen bitte :D
Ich persönlich kann von diesen Videos super viel mitnehmen und bin auch von der Art wie du das erklärst schwer begeistert!
Großes Lob von mir dafür
Hey, freut mich zu hören. Vielen Dank für das Lob. :)
Gibt es irgendeine Art von Plausibilätsprüfung durch das Amt? Werden Zinsen fällig falls zuviel abgezogen wurde? Danke, guter Kanal.
Also meine Erfahrung ist, dass die Angaben eigentlich immer anerkannt werden. Ich würde deswegen behaupten, dass es keine Plausibilitätsprüfung gibt. Aber das ist nur eine Mutmaßung von mir. Im Endeffekt sind die ELSTAM-Merkmale wie Vorauszahlungs-Anträge, die kann man auch jederzeit anpassen lassen. Dadurch das die Steuer erst zum Jahresende entsteht, ist rechtlich nur der Abschlag angepasst worden. Die Steuer an sich wird nicht berührt. Deswegen dürften auch keine Zinsen anfallen. Zumindest auf den niedrigeren Lohnsteuerabzug. Unabhängig davon können aber Zinsen auf eine Steuernachzahlung entstehen, wenn die Steuer mehr als 15 Monate nach Jahresende erst bezahlt wird.
Kritisch ist aber, wenn man bewusst und deutlich zu hohe Freibeträge erklärt. Da wäre man schon im Bereich der Steuerverkürzung, worauf Bußgelder etc. festgesetzt werden können.
Hoffe das macht es etwas klarer.
Beste Grüße
super Video! Mal was Neues und Interessantes.
Freut mich, danke!
Das geschenkte eBook würde ich gerne annehmen, aber wie? Es wird ein Preis von 9,80 € angezeigt.
Schauen Sie mal hier: wachsen.steuerbildung.de/pl/2147818865 Wenn Sie im Formular unter dem Link Ihre Mail-Adresse eintragen, bekommen Sie eine automatische Mail mit dem Download des eBooks.
Viele Grüße
Eric Preusche