Im Internet findet man folgende Aussage aktuell, für Wohnmobile ohne Anhängerkupplung, ich zitiere: "Reine Wohnmobile: Normale Wohnmobile, die nicht zur Güterbeförderung bestimmt und geeignet sind, werden von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen. Dies betrifft zum Beispiel Modelle von Concorde mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen ohne Anhängerkupplung. Wohnmobile fallen nicht unter die Definition der Güterbeförderung und sind damit nicht von der Verordnung betroffen."
@TheTraveller-2050 abwarten was wird! Auch wenn es nicht dem ursprünglichen Gesetz entspricht, wer kann überhaupt Gesetze erlassen? Der Pleitevogel braucht Geld
Das ist dunkles Halbwissen. Das thema ist wesentlich komplexer als hier beschrieben. Stichworte.. Unternehmer karte, auslesen des Tacho, Datenschutz usw.
Reine Wohnmobile: Normale Wohnmobile, die nicht zur Güterbeförderung bestimmt und geeignet sind, werden von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen. Dies betrifft zum Beispiel Modelle von Concorde mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen ohne Anhängerkupplung. Wohnmobile fallen nicht unter die Definition der Güterbeförderung und sind damit nicht von der Verordnung betroffen. Betroffen alle Wohnmobile die eine Anhängerkupplung haben und das zulässige Gespann Gewicht aus Wohnmobil und Anhängelast über 7,49t liegt. (´4,2 t Wohnmobil + 3,5 t Anhängelast = 7,7 t Gespann Gewicht = Fahrtenschreiber)
@TheTraveller-2050 ok. Verstehe das persönlich ein Bisschen anders, aber das macht ja nichts ;-) Fahre ein Wohnmobil auf LKW Basis mit 14.990kg zulässigem Gesamtgewicht mit Smart Garage (der Smart steht auch drin und ist auf mich angemeldet) ohne AHK. Blödsinn ist alles allemal... da sind wir uns ja fast alle einig ;-)
@@thomasgomm Es gab schon die Befreiung für Wohnmobile über 7,5 t mit der Erstzulassung ab dem 1. Januar 2013. Der Pasus der das gefordert hat in StVZO §57a ---> Absatz 1, ist ersatzlos gestrichen worden. Darum ist jetzt auch einige Verwirrung.
Sobald ich mehr als 7,49 t auf der Straße bewegen kann oder bewege , egal in welcher Konstellation brauche ich einen Fahrtenschreiber!
Im Internet findet man folgende Aussage aktuell, für Wohnmobile ohne Anhängerkupplung, ich zitiere: "Reine Wohnmobile: Normale Wohnmobile, die nicht zur Güterbeförderung bestimmt und geeignet sind, werden von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen. Dies betrifft zum Beispiel Modelle von Concorde mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen ohne Anhängerkupplung. Wohnmobile fallen nicht unter die Definition der Güterbeförderung und sind damit nicht von der Verordnung betroffen."
@TheTraveller-2050 abwarten was wird! Auch wenn es nicht dem ursprünglichen Gesetz entspricht, wer kann überhaupt Gesetze erlassen? Der Pleitevogel braucht Geld
Das ist dunkles Halbwissen. Das thema ist wesentlich komplexer als hier beschrieben. Stichworte.. Unternehmer karte, auslesen des Tacho, Datenschutz usw.
Es steht immer noch Wohnmobil in der Zulassung ! Und ein Wohnmobil braucht keinen Fahrtenschreiber !
D.h. nach deiner Erklärung das ein Wohnmobil mit über 7,49 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht OHNE Anhängerkupplung nicht fahrtenschreiberpflichtig ist?
Reine Wohnmobile: Normale Wohnmobile, die nicht zur Güterbeförderung bestimmt und geeignet sind, werden von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen. Dies betrifft zum Beispiel Modelle von Concorde mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen ohne Anhängerkupplung. Wohnmobile fallen nicht unter die Definition der Güterbeförderung und sind damit nicht von der Verordnung betroffen.
Betroffen alle Wohnmobile die eine Anhängerkupplung haben und das zulässige Gespann Gewicht aus Wohnmobil und Anhängelast über 7,49t liegt. (´4,2 t Wohnmobil + 3,5 t Anhängelast = 7,7 t Gespann Gewicht = Fahrtenschreiber)
@TheTraveller-2050 ok. Verstehe das persönlich ein Bisschen anders, aber das macht ja nichts ;-)
Fahre ein Wohnmobil auf LKW Basis mit 14.990kg zulässigem Gesamtgewicht mit Smart Garage (der Smart steht auch drin und ist auf mich angemeldet) ohne AHK.
Blödsinn ist alles allemal... da sind wir uns ja fast alle einig ;-)
@@thomasgomm Es gab schon die Befreiung für Wohnmobile über 7,5 t mit der Erstzulassung ab dem 1. Januar 2013. Der Pasus der das gefordert hat in StVZO §57a ---> Absatz 1, ist ersatzlos gestrichen worden.
Darum ist jetzt auch einige Verwirrung.
1500, - sind viel zu wenig.
🤔
Was ein unnötiger Kommentar. Was soll das?
@@monikaweber46 du hast wohl selber kein Wohnmobil, richtig? 🤣
@thomasgomm Hatte von 2019 - 2021 mal einen Grand California 4 motion 680.
3x drin übernachtet.
@@monikaweber46 ok. Also ist campen nicht wirklich was für dich?!?
Aber warum sind 1500€ Strafe zu wenig? Das verstehe ich nicht....