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So ganz habe ich den Unterschied zwischen der Erfassung der außerbilanziellen Korrekturen in der StB und Steuererklärung nicht verstanden. Könnten Sie das eventuell mit anderen Worten wiedergeben?
@@Syrius12345 es wäre vielleicht hilfreich, die Grundlogik der Buchführung zu verstehen, bevor man sich an die Bilanzierung und die Gewinnermittlung ran wagt. Es ist eigentlich nicht schwer zu verstehen. Innerbilanzielle Korrekturen hat man meistens bei Ansatz- oder Bewertungsdifferenzen z. B. Drohverlustrückstellung darf in der Steuerbilanz nicht gebildet werden, also muss eine innerbilanzielle Korrektur erfolgen. Bei nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben (§ 4 (5) EStG) kann keine innerbilanzielle Korrektur in der Steuerbilanz erfolgen, da die Buchungslogik der Buchführung das nicht zulässt (es wurden z. B. in der Handelsbilanz Geschenke über 35 € gebucht = Geschenke an Bank; wie soll in der Steuerbilanz eine innerbilanzielle Korrektur erfolgen? Man kann den Bankbestand ja nicht verändern und es gibt kein anderes Gegenkonto, daher erfolgt die Korrektur außerbilanziell) Wie gesagt, erstmal Buchführung verinnerlichen und der Rest kommt mit der Zeit..
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So ganz habe ich den Unterschied zwischen der Erfassung der außerbilanziellen Korrekturen in der StB und Steuererklärung nicht verstanden. Könnten Sie das eventuell mit anderen Worten wiedergeben?
die außerbilanziellen Korrekturen erfolgen wie der Name es sagt, außerhalb der Bilanz, sodass sich der Gewinn lt. Bilanz entsprechend verändert.
In dem Video wird nicht erklärt wie die überleitung funktioniert. Also man bekommt kein schema an die Hand.
@@peters2404 Ja, voll schade halt..
@@Syrius12345 gibt mal in der youtubesuche überleitungsrechnung handelsbilanz und steuerbilanz erstellen, da gibt es drei schöne videos. Gruss
@@Syrius12345 es wäre vielleicht hilfreich, die Grundlogik der Buchführung zu verstehen, bevor man sich an die Bilanzierung und die Gewinnermittlung ran wagt. Es ist eigentlich nicht schwer zu verstehen. Innerbilanzielle Korrekturen hat man meistens bei Ansatz- oder Bewertungsdifferenzen z. B. Drohverlustrückstellung darf in der Steuerbilanz nicht gebildet werden, also muss eine innerbilanzielle Korrektur erfolgen. Bei nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben (§ 4 (5) EStG) kann keine innerbilanzielle Korrektur in der Steuerbilanz erfolgen, da die Buchungslogik der Buchführung das nicht zulässt (es wurden z. B. in der Handelsbilanz Geschenke über 35 € gebucht = Geschenke an Bank; wie soll in der Steuerbilanz eine innerbilanzielle Korrektur erfolgen? Man kann den Bankbestand ja nicht verändern und es gibt kein anderes Gegenkonto, daher erfolgt die Korrektur außerbilanziell) Wie gesagt, erstmal Buchführung verinnerlichen und der Rest kommt mit der Zeit..