Ist 2024 das ENDE für viele Drohnen? - Was DU JETZT unbedingt zu den neuen Gesetzen wissen MUSST
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- Опубликовано: 31 июл 2024
- Neues Drohnen Gesetzt 2024! Diese Fakten zum Thema Drohnenrecht ab 2024 hattet Ihr bestimmt noch nicht auf dem Schirm. Wo darf ich noch fliegen?
- Wie verhält es sich mit Zuladung/Modifikation einer CX Drohne?
- Was bedeutet MTOM ?
- Darf ich dann einfach in der nächst höheren Unterkategorie fliegen?
- Welche Vorteile, außer das Entfernen der Höhenbeschränkung hat das deklassifizieren der Mini 4 Pro noch?
- Warum sollte ich mir als FPV Pilot für gewerbliche Zwecke jetzt unbedingt eine Drohne unter 250g Gewicht Drohne kaufen?
- Fernidentifizierung - Der gläserne Flug - Jeder schaut zu.
- Welche Vorteile bringt die Mitgliedschaft im Verband?
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Wichtige Info zum Verband!!! Lt. deren Szenario wären Drohnen verboten, die ein Geo Fencing System besitzen, bei denen man nicht eingreifen kann. Die meisten DJI Drohnen besitzen dieses und man kann dort nicht eingreifen, da die Drohne dann bei Befliegen einer Verbotszone autonom landet oder stehen bleibt. Das wäre dann ein KO Kriterium für DJI Drohnen.
Video zum §21h der LuftVO:
• Mehr Freiheiten für Dr...
Schaubild des DMFV:
www.dmfv.aero/faq/recht-und-w...
MFSD: Hier sind DJI Drohnen wegen 6.2.7 der StRfF und dem nicht abschaltbaren Geofencing-System, nicht zulässig.
Beim DMFV schon, da gibt es keine StRfF und zusätzliche Sicherheit ist dort sogar erwünscht.
Kapitelliste:
0:00 Intro und Überblick
3:07 C Klassifizierungen
3:24 C0 Klasse - Mini 4 Pro
6:07 VORSICHT: Verlust der C0 Klassifiziereung durch Modifikation!
12:11 C1 Klasse - Air 3
13:00 Fernidentifikation - Der gläserne Flug - Jeder sieht zu
15:46 C2 Klasse - Mavic 3 Pro
18:50 C3 - Insprire 3
19:56 C4 - Die künftige FPV BNF Klasse ? Modifikation erlaubt
20:55 Bestandscopter in 2024 - Was ändert sich?
24:47 FPV unter 250g in 2024 in A1 fliegen? Nur mit Bestandscoptern möglich
27:19 Regeln Light? Fliegen im Verband
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#mini4pro #fpv #drohnenvideo
Wichtige Info zum Verband!!! Lt. deren Szenario wären Drohnen verboten, die ein Geo Fencing System besitzen, bei denen man nicht eingreifen kann. Die meisten DJI Drohnen besitzen dieses und man kann dort nicht eingreifen, da die Drohne dann bei Befliegen einer Verbotszone autonom landet oder stehen bleibt. Das wäre dann ein KO Kriterium für DJI Drohnen.
Hallo Micha. Es steht aber im MFSD Regelwerk "Der Betrieb von Geofencing-Systemen, die in die Steuerung des Modells eingreifen können, ist
unzulässig." Derjenige der eine Drohne fliegt, ist nicht der Betreiber des Geofencing-Systems. Das ist die Firma DJI. Selbst wenn in der Anleitung eines Kompass drin stehen würde, der Betrieb eines Erdmagnetfeldes, das Bewegungen von Kompassnadeln beeinflusst, ist unzulässig, kann man den Kompass verwenden wie es einem gefällt.
@@orffyreus4282 Ich habe mit dem Rechtsexperten des MFSD telefoniert. 1h lang. Dieser Absatz zielt darauf ab, eben keine Mitglieder mit DJI Drohnen aufzunehmen, um diesen kein Schlupfloch zu bieten, noch höher als 120m fliegen zu können. Fakt ist. DJI Drohnen sind im MFSD nicht erwünscht. Beim DMFV gibt es keine StRfF, daher haben die ein eigenes Regelwerk mit dem LBA abgestimmt. Der DMFV weigert sich aber, dieses zu veröffentlichen, behauptet aber, die dortigen Freiheiten auch mit DJI Drohnen nutzen zu können. Daher das Schaubild auch vom DMFV und nicht MFSD. Das ist Fakt und sicher von mir recherchiert.
das ist dann natürlich sehr bedauerlich. Danke dir. Ein gutes neues Jahr wünsche hier schon einmal.
@@MichasWelt
Also grünes Licht für DMFV Mitglieder für DJI Drohnen richtig? 😊
@@necrodome2009 So sagt es der DMFV.
Diese ganzen Überregellierungen gehen mir einfach nur auf den Sack.
Ich pfeife drauf..
und wegen euch Leuten gibt es noch mehr Regeln und unser schönes Hobby wird noch mehr eingeschränkt. Danke dafür.
Die EU regelt auch übrigens die Krümmung einer Banane 👈
Fliegen im FCC inklusive Alien Antennen Booster der Hammer 😊
In UK wurden 2 FCC Flieger die Tage gefunden und mussten hohe Strafen zahlen. Google mal.
Vielen Dank für die ganzen Infos, toll das du dir so viel Mühe gemacht hast
Hi Micha, wieder ein tolles Video und super erklärt. ❤Dank dafür
Danke für die Infos ! VG Peter
Super Video, wie immer wunderbar recherchiert! 🙂
Danke lieber Marcel 😊
Das beste und verständlichste Video dieser Art, vielen Dank!
Das war eine Menge Stoff....:) Danke für die Info`s und Zusammenfassung.
Sehr fundiert ! Alle Achtung ! Vielen Dank für deine Arbeit. Das räumt ja doch einige Unklarheiten aus dem Weg.
Vielen Dank und beste Grüße
Danke sehr für Deinen Kommentar und einen schönen Sonntag 😊
Super Erklärung! Sehr interessante Zusammenfassung.
Vielen Dank!
Super erklärt danke dafür. Weiter so.
Gern geschehen 😊
Danke Micha für dieses ausführliche Video! Gut erklärt und aufschlussreich!
Danke für diese "Entwirrung" der Vorschriften - war seeeeehr informativ und verständlich rübergebracht! beste Grüße von Bergflitzer Foto Dieter 🤗📷📷🎥🎥🚁🚁👍
Gern geschehen und vielen Dank fürs Feedback. LG Michael
Sehr, sehr gut gemacht, Micha. Top erklärt,und alles richtig und verständlich.
Danke für das Lob!
top Zusammenfassung!
Danke!
mir vergeht bald der Spaß am Fliegen .Es kommt jetzt alle paar Monate neue Bedingungen was die Fluggeräte und das fliegen betrifft. Möchte mir nicht alle paar Wochen die neuen Bedingungen durchlesen müssen.
Die gibt es schon seit 2019 und treten nur vollständig in 2024 in Kraft. Aber wenn du das Video zu Ende schaust, erfährst Du auch, wie du das weitestgehend umgehen kannst.
Richtig,umgehen ist die Devise.
Great Video, thanks for the summary. I can't say it doesn't frustrate me that the EU have made the rules in some areas so restrictive, especially in relation to weight and speed. Of course height restrictions have to be in place but some of the regulations...Sheesh. Do they want me to put a bar code on my forehead as well?
Auch von mir herzlichen Dank für das gelungene Update. Kannst du es aber dem ein oder anderen einfacher machen die Dinge parat zu haben indem du Links zu den Tabellen, auch zu Verbandsregeln , noch einfügst? Ich glaube das wäre hilfreich.
Danke Dir. Passe ich noch an. Die Tabellen habe ich selber erstellt. Letztes Mal hat die jemand geklaut und auf seine Webseite gestellt. Da bin ich leider etwas vorsichtig.
. @MichasWelt Natürlich ist sowas eine Sauerei wenn man es einfach klaut und ich kann dich gut verstehen, wenn du da vorsichtig bist. Auf jeden Fall weiter so, deine Videos helfen vielen
#WinterinSchottland. Super Bilder. Bist sogar für deine Verhältnisse für das Kurzfilmfestival nominiert.😉
Wieder top erklärt, Micha. Ich frage mich nur, wer dies alles kontrollieren soll. Es wird wohl doch so weiter gehen, solange Nichts passiert.
Danke. Gern geschehen.
Guter umfangreicher Überblick. Gibt's einen Händler für den Geprc Cinelog den du empfehlen kannst?
Hallo. Upgraderc hat den gerade für 584 Euro im Angebot. Bei deutschen Händlern überall 700. Leider dauert die Lieferung lange. Soll erst Mitte Dezember kommen. Anfang Dezember bestellt.
Super danke
Gern geschehen!
Tolles Video Micha, vielen lieben Dank.
Es war hochinteressant!
Liebe herzliche Grüße 🌸 🌼 ❤️
MaennerHerzDE
Herzlichen Dank!
Super Video Micha 👍 vielleicht wäre ein detailliertes Video zu den Verbandsregeln nicht verkehrt.
Danke sehr. Das ist für jeden Verband anders und wäre sehr aufwendig.
Super recherchiert und erklärt. Vielen Dank für deine Arbeit 👍👍👍
Vielen Dank. Ohne Hilfe war es nicht möglich. Habe selber lange gebraucht, um den Durchblick zu bekommen. Damit nicht jeder soviel Zeit investieren muss, musste das einfach sein.
Perfekt Micha! sehr gut und auch ausführlich erklärt danke dafür👍
Danke Wolfgang 😊
Top
Danke Michael, wie immer ein sehr gutes Video ;-) Wie sieht es mit Nachzertifizierung von z. B. Der Air2s aus?
Gern geschehen. Ich glaube nicht, daß da was kommt. Das kostest relativ viel Geld.
Die Air 2S soll wohl Ende Januar nachzertifiziert werden. Das hat DJI heute bekanntgegeben.
@@Fever650 Dazu gibts doch schon ein Video von mir ;-)
Wieder einmal ein trockenes Thema sehr informativ und einfach erklärt, so dass man es auch als Gelegenheitsflieger versteht. Danke dafür.
Was mich jetzt verwundert, gem. deiner Erklärung ist mit der M4p kein Nachtvideo möglich, weil das grüne Blinklicht abgeschaltet ist. Soweit so gut, aber welchen Sinn hat diese Abschaltung, beim Foto blinkt es ja weiter, ist da irgendetwas bekannt?
Zur Mi3p, hat die überhaupt ein grünes Blinklicht, wenn nein, wäre ein Nachtflug unmöglich?
Gruß Nik
Hallo Nik. Lt. DJI soll das im nächsten Update behoben werden. Bei der Mini 3 Pro leuchten die Lichter schon sehr bunt. Da würde ich unten ein grünes Blinklicht dran machen, um auf der sicheren Seite zu sein. Viele Grüße Michael
Danke für das tolle Video mach bitte weiter so Micha.
Hola Micha,
ein sehr informatives Video, okay, wie alle Deine Videos!!! Mach weiter so, fröhliche Weihnachten 🎄
Eine Frage hätte ich zum Whoop, warum wurde es ein CineLog20 und kein CineRace20?
Wäre sehr schön, Du könntest eine kurze Info geben!?
Liebe Grüße und THX
Hola. Auch Dir und Deiner Familie frohe Weihnachten. Ich habe gute Erfahrungen mit dem Service von GepRc gemacht und ein Bekannter hat den auch. Ich besitze auch schon das große Modell, den Cinelog 35HD. Viele Grüße Michael
Super durch den Dschungel gekämpft, danke.
Danke für dieses tolle Video! Kannst du das komplette Schaubild bei min 30:00 noch irgendwo verlinken? Allzeit guten Flug.
Ja mache ich in der Beschreibung.
vielen Dank für deine Arbeit, sehr verständlich erklärt.
Danke für das Lob!
Micha, ist ja ein richtig toller Beitrag, besonders der Schluss, frage mich jetzt echt, ob ich nicht in einen Modellflieger-Club eintreten sollte. Als Besitzer von einer Mavic Pro und einer Mavic Air, beide unter 2kg, hätte ich ja riesige Vorteile. Da gibt es einen RUclipsr, der immer betont, dass er nach Verbandsregeln fliegt, jetzt verstehe ich warum, danke.
Micha, du bist der King, habe gerade einen Mitgliedsantrag beim DMVF beantragt, irgendwo steht da was nur bis 1000g, ist mir aber egal, die Mavic wiegt 750g, was aber noch viel interessanter ist sind 2 Punkte, bis auf 30m darf man mit einer FPV-Brille ohne Spotter fliegen und die Versicherung ist auch noch drin, kostet ein paar € mehr als Helden, damit wird ja die Jugend gefördert, voll ok. Bin voll platt von deinem Beitrag, nochmals vielen Dank, Rolf
Sind die DJI Drohnen nicht pauschal alle verboten in Verbänden (kann leider nur für den MFSD sprechen) aber dort heisst es:
6.2.7 Geofencing
Der Betrieb von Geofencing-Systemen, die in die Steuerung des Modells eingreifen können, ist
unzulässig.
Für mich bedeutet das, nur Selbstbauten und kein DJI sind erlaubt, oder übersehe ich dort was?
@@InntoFPV Geofencing? geographische Einschränkung des Einsatzgebiets einer Drohne durch den Hersteller, interessant. Kann mir nicht vorstellen, dass dies ein Ausschluss beinhaltet, es soll ja nur das Risiko minimiert werden, was ja nur den Eigentümer der Drohne einschränkt und nicht den Verband? Bin mal gespannt, ob mich der Verband als Mitglied akzeptiert, wenn ja würde mich das freuen, besonders wegen der Regelung mit der FPV-Brille, als Schüler habe meine Flugzeuge noch selber gebaut, mit Verbrennungsmotor, ist aber schon ewig her.
Egal, der Beitrag von MichasWelt ist super, bin jetzt Mitglied beim DMFV@@InntoFPV
Die >900gr. Regel gibt es dann nicht mehr. Du brauchst dann den kleinen Drohnenführerschein A1/A3. Wenn du nach DMFV Regeln fliegst. Da gilt die >2kg Regel. Darfst dann quasi A1 fliegen. Aber dort gibt es nur Nachtflug auf dem Modellfluggelände, wenn es angemeldet ist. Dort darfst du dann sogar höher als 120m fliegen. Denke die Nachtflugregel sollte da noch angepasst werden. So verstehe ich das.
Danke, top Video. Gibt es irgendwelche Nachteile ab dem 01.01.2024 wenn man dieses Jahr die Mini 4 Pro entklassifiziert? Sie gilt ja dann als Bestandsdrohne und die 500m sind wieder freigeschaltet.
Gerne. Es gibt aktuell nur Vorteile.
Hallo Micha, vielen Dank, tolles Video, super erklärt. Obwohl ich schon seit 2006 (anfangs mit microdrones md 4-200) unterwegs bin, lerne ich immer noch durch
Deine Tipps dazu.
Jetzt mal eine Frage zum Fliegen in den Städten. Normalerweise hole ich mir bei den Ordnungsämtern ein OK für mein Vorhaben, in Köln ist das allerdings recht schwierig.
Was machen die "Mitflieger" mit einem Mini 3 oder 4 Pro? Einfach in der City einen fliegen lassen, oder das O-Amt fragen?
Habe in kleineren Städten mit dem Mavic 3 Pro viele Flüge gemacht, alles abgesegnet von den Behörden. A2 + eine Genehmigung von der Bezirksregierung Düsseldorf
liegen vor.
Muss in Köln demnächst einiges fotografieren, am besten aber mit dem Mavic 3 Pro wegen der drei Linsen. Das wird aber wohl nicht abgenickt.
Ich freue mich über Deine/Eure Meinung. LG aus GL bei K - Frank
Du brauchst immer die Genehmigung vom Grundstückseigentümer um zu starten und zu landen. Ist es städtischer Grund und Boden, so ist die Stadt zuständig. (Verkehrs- und Tiefbauamt Abt. Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsmanagement)
Super erklärt! Hab da noch eine Frage. Ist es möglich das für Bestands Drohnen sich die Gesetzlichkeiten noch ändern können in Zukunft? Lg
Gern geschehen. Die Frage kann man nicht beantworten. Es kann sein oder auch nicht.
Hi Michael, ganz wichtig Infos, prima erklärt u. zusammengefasst👍 Was ich allerdings immer nicht so ganz verstehe, daß niemand erwähnt, was das "kein Abstand" (zu Wohngebieten) bedeutet. Es muß dort für einen Überflug immer die Genehmigung des/der Grundstückseigentümer eingeholt werden (im Zweifel sogar schriftlich). Was doch wohl in den allerseltensten Fällen vorliegt. Oder? Damit darf man meiner Meinung nach in Dörfern od. Städten quasi nicht legal fliegen. Nicht heute, nicht nächstes Jahr u. das sogar völlig unabhängig von einer Klassifizierung, leider. - Heute übrigens bei mir was Neues vom Atlantik. - Servus u. VG, Bernd 🎬
Hallo Bernd, dazu hatte ich ja erwähnt, unter den Bedingungen des §21h LuftVO und das zugehörige Video verlinkt. Dort habe ich genau diese Bedingungen ausführlich erklärt und darin wieder das Thema Allgemeinerlaubnis. Auch ein eigenes Video. Viele Grüße Michael
Hallo NaturMehr, habe gerade deinen Beitrag gelesen, was viele nicht wissen ist, dass du an deiner Grundstücksgrenze oder vor Naturschutzgebieten auf 120m Höhe fliegen darfst, du darfst sie nur nicht überfliegen, musst halt eine Drohne unter 250g haben, also 249g, ich weiß jetzt nicht, wie das mit Verbandsdrohnen ist, die nur als Hobby betrieben werden und unter 2kg wiegen, theoretisch dürftest du das auch, aber nur wenn du Hobbypilot bist und in einem Modellflugverband bist und keine Aufträge verfolgst, deine Drohne muss aber unter 2kg wiegen. @@MichasWelt
Hi Dazu habe ich ja ein Video verlinkt zum §21h wo das alles erklärt wird mit den Wohngrundstücken und Naturschutzgebieten. Danach sollten keine Fragen offen sein. Habe eigentlich alles mittlerweile abgedeckt aus dem Drohnenrecht. Das hier ist EU Recht, das andere nationales Recht.
Korrektur, du darfst in mindestens 100 Höhe über Ortschaften fliegen. Hast also den Spielraum zwischen 100 und 120 Meter. Wird aber schwierig, wenn die Drohne nicht Höhe über Grund anzeigt. Oder du fliegst die Straßen entlang. Die sind öffentliches Gelände, ebenso Parks. Und du musst das übliche meiden.
Danke für das tolle Video :D
da macht es ja sinn die Mini 4 die wie bei mir kein C0 mehr hat, einfach als Bestandsdrohne weiterfliegen zu lassen, da sich das nach aktuellem Stand 2024 nicht viel ändert. Da macht C1 ja keinen Sinn, wenn ich sie auch als Bestandsdrohne lassen kann
Gern geschehen. Du liegst mit allem richtig. Sollte C1 kommen, mache ich aber ein Video dazu.
@@MichasWelt vielen lieben Dank mein lieber :) auf so ein Video habe ich auch gewartet. Ich muss ehrlich sagen , generell würde ich persönlich bevorzugen auf c0 oder halt bestandsdrohne zu fliegen als auf c1. Da das Thema mit dem Tracking in C1 mir nicht so geheuer ist, gerade in Deutschland. Da viele deutsche gerne mal Ordnungsamt spielen.
Ich kenne es aus Erfahrung, bin Techniker im Außendienst, und sobald ich mal kurz parke wo es nicht erlaubt ist, kommen die Leute oft gleich aus, und beschweren sich oder motzen rum 🥲😅 im Ausland mache ich mir da dann weniger sorgen.
Deswegen würde ich auf Dauer die 120m in Kauf nehmen bei c0 als in der c1 zu fliegen, falls das tatsächlich so in Kraft treten sollte.
Hallo Michael
Tolle Präsentation bzgl. neuer Gesetzlage EU 2024 für Drohnen
Zusatzinfo zu meinen Fragen: Besitze den kleinen Drohnenführerschein A1/A3 (zulässiges Drohnengewicht bis 250g
b) Denke kommt hier NICHT der Drohnenführerschein der Klasse A1/A3 zu tragen ??? Ja /Nein
Bitte um kurze Stellungnahme von Dir
Hermann
Den EU-Kompetenznachweis A1-A3 benötigt man, damit ein UAS über 250g bis 25kg in der offenen Kategorie betrieben werden darf. In welcher Unterkategorie der offenen Kategorie hängt vom UAS ab:
A1 - UAS mit C0- oder C1-Zertifizierung, Bestandskopter ohne Cx-Kennzeichnung unter 250g, privat selbstgebaute UAS unter 250g und Vmax unter 19m/s
A2 - UAS mit C2-Zertifizierung und EU-Fernpilotenzeugnis A2
A3 - UAS mit C3- oder C4-Zertifizierung, Bestandskopter ohne Cx-Zertifizierung über 250g und unter 25kg, privat selbstgebaute UAS über 250g oder Vmax über 19m/s.
Zur Frage a) Falls die Mini 3 Pro kein Blinklicht hat was ständig grün blinkt, müsste man das grüne Blinklicht bei einem Nachtflug nachrüsten, wird das Gewicht von 250g überschritten, darf dieser nicht mehr in der offenen Kategorie A1 geflogen werden, sondern nur noch in der offenen Kategorie A3.
Zur Frage b) Ja, ist das Gewicht über 250g benötigt man den EU-Kompetenznachweis A1-A3 aber darf auch nur in der offenen Kategorie A3 fliegen.
Hi Micha, ich habe noch eine frage: Bedeutet das jetzt das alle Drohnen > 250g Renote ID nachrüsten muss ? Im internet findet man leider fast nichts, ausser auf der seite der EASA.
Hi, das hatte ich alles im Video erklärt. Nur mit C1 und höher klassifizierte Drohnen bekommen das. Von nachrüsten hatte ich nicht gesprochen.
Danke Michael, aber das ist korrekt, und das kann sich keiner merken. Hoffe es kommt noch mal Ablage P ins Spiel. Entklassifitierung Flug mit Mini 3 Akkus für Mini 4 möglich. ND Filter sind auch Zubehör. Eventuell gibt es für die Mini 4 auch C1. Doch du kannst Nachtflug machen. Vieles ist Realitätsfern.
Gern geschehen. C1 bringt ja auch wenig. Dann wird die Remote ID Pflicht.
@@MichasWelt Mit der Remote ID hätte ich kein Problem. Haben ja die meisten Luftfahrzeuge. Möchte ja nach Recht und Gesetz fliegen. Das wird einem aber zugegeben schwer gemacht. 491 UAS. Wie lange brauchst du da zum auswendig lernen. Das ist selbst die Bibel einfacher. Ein Schelm der böses dabei denkt.
Vielen Dank für all diese Infos. Zwei Fragen sind bei mir aufgetaucht. Propeller der Firma Master Airscrew, die es mittlerweile für sämtliche DJI-Drohnen im Hobby-Bereich gibt (bis zur Mavic-3-Serie). Klar müsste man hier auch bei MAS nachfragen, ich vermute aber, dass die Propeller identisch wie die Regelung für ND-Filter die selben Eigenschaften haben. Anders höchstwahrscheinlich unterschiedliche Versionen. Wenn man jetzt beispielsweise auf eine C0-Klassifizierte Mini 4 Pro dreiblättrige Propeller montiert, geht das nicht. Die "normalen" und somit identisch wie die Originalen sollten aber gehen. Weiter zeigt mir die offizielle EASA-Seite (dort, wo auch die bisher klassifizierten Drohnen mit den Modellnummern aufgeführt sind) einen Unterschied an, ob man mit einem Bestandes-Copter u250g im Vergleich zu einer C0-Klassifizierten Drohne fliegt. Sehr ähnlich und doch nicht identisch wie eine C1-Klassifzierte Drohne steht im Originalzitat für Bestandesdrohnen u250g "May fly over uninvolved people (should be avoided when possible). Bei den C0-Drohnen ist lediglich der Überflug von Menschenansammlungen erwähnt. Ein wenig anders und doch identisch schwammig formuliert dann der Wortlaut von C1-Klassifizierten Drohnen: "No flight expected over uninvolved people (if it happens, overflight should be minimised)". Woher ist die von dir gezeigte grün/blau/gelbe-Übersichtstabelle? Dort ist es nämlich in diesem Punkt anders und Bestandes-Drohnen sind den C0-Drohnen in diesem Punkt gleichgestellt.
Bei den Propeller von Zweitanbietern ist das Problem mit der Lautstärke.
Für die Zertifizierung der M3 muss man (wegen der Lautstärke) zur Nachzertifizierung diese tauschen.
Ja, für die Propeller sollte die gleiche Regelung gelten, wie für die ND Filter. Was da auf der EASA Seite steht, ist in der Tat etwas verwirrend und zum Teil sogar falsch. Hier ist z.B. auch zu lesen, dass es für Bestandsdrohnen unter 250g kein Mindestalter gibt, es bei C0 Drohnen aber bei 16 Jahren liegt. Es gibt aber weder beim Mindestalter, noch beim Überfliegen von unbeteiligten Personen einen Unterschied zwischen Bestandsdrohnen unter 250g und C0 zertifizierten Drohnen. Dazu sollte man sich im Zweifel doch lieber die einzig rechtlich verbindlichen Verordnungen ansehen, anstatt irgendwelchen Zusammenfassungen blind zu vertrauen, selbst wenn sie von offiziellen Seiten stammen. Siehe dazu die Durchführungsverordnung 2019/947; Anhang Teil A; UAS.OPEN.020 UAS-Betrieb in Unterkategorie A1; Nr 2. Oder das im Video genannte Dokument "Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems" auf Seite 250.
Hi Michael, wieder ein sehr sehr gutes Video, vielen Dank dafür, mach bitte weiter so!!!!!! Eine Frage stellt sich mir. Es gibt die C2 in der Unterkategorie A2 und A3. Der Unterschied ist doch lediglich, falls ich für eine C2 zeritifizierte Drohne bis 4KG kein EU-Fernpilotenzeugnis habe, werde ich in A3 fliegen müssen und habe ich ein EU-Fernpilotenzeugnis, darf ich mit der C2 Drohne in A2 fliegen, richtig?!
Viele Grüße
Marco
Hallo Marco. Vielen Dank für Deinen Kommentar. Das ist alles richtig was Du schreibst 👍Viele Grüße Michael
@@MichasWelt super. Vielen Dank für deine schnelle Antwort. LG und bleib gesund :) marco
sehr ausführlich, vielen Dank!👍🏻
Aber eine Frage habe ich noch obwohl du es kurz angesprochen hattest: Darf ich in 2024 mit meiner Mini 3 Pro nicht mehr mit einem Akku mit größerer Kapazität in der Kategorie C1 fliegen?? Die Kategorie C1 geht doch bis unter 900 Gramm. Die Mini 3 Pro mit der größerer Batterie hat denke ich um die 300 Gramm mit diesem Akku.
Oder handelt es sich hierbei wieder darum das es kein Original Zubehör ist? Also auch kein Landegestell erlaubt?
Den EU A1/A3 Kopetenznachweis besitze ich der ja für die Klasse C1 verpflichtend ist.
Vorab vielen Dank!
Hallo und Danke für Deinen Kommentar. Du darfst nicht in der Kategorie A1 fliegen, wenn die Mini damit mehr als 249g wiegt. Mit dem stärkeren Akku bist Du über 249g. C ist keine Kategorie, sondern die Bezeichnung des Labels. Die Mini 3 Pro und älter haben dieses Label nicht. Bei Bestandsdrohnen gibt es nur unter 250g in A1 mit Überflug von Menschen. Mit über 250g nur A3, weit weg von Menschen, sprich die 150m Entfernung von Wohngebieten etc. Vielleicht schaust das Video nochmal komplett. Hatte das alles ja auch ausführlich erklärt. Viele Grüße Michael
Jetzt mal ganz klar nachgefragt, Ich bin Mitglied des DMFV, habe auch den Kenntisnachweis des DMFV, darf ich mit einer eigenbau Drohne unter 2KG hinter unserem Haus auf einer wiese fliegen, Die Häuser sind weniger als 10m entfernt? So versteh ich ihre Erklärung zum schluss. Was ist wenn dieser Bereich in droniq rot makiert ist, warum auch immer. Was ist wenn die drohne < 250g ist? Danke für eine kurze verständliche Antwort.
Sehr gutes Video, danke erstmal dafür... aber ich verstehe das mit der Mini 4 Pro und dem C0 nicht so richtig. Ist es denn nun besser dieses C0 zu entfernen oder eher nicht. Könnte mir vorstellen das das entfernen eine "Wertsteigerung" ab 2024 haben könnte, aber sind "Bestandsdrohnen denn sicher vor zukünftigen Einschränkungen? Oder was passiert wenn ich von DJI über Care Refresh eine neue bekomme.... ist diese dann wieder C0? Sollten "neue" Piloten C0 entfernen?
Hallo und Danke für Deinen Kommentar. Nach aktuellem Kenntnisstand ist es besser, das Label zu entfernen. Was bei Care Refresh passiert bzw. Tausch bei Garantie oder was in Zukunft noch neues entschieden wird, kann aktuell niemand beantworten.
In einem anderen Video hat jemand bei DJI nachgefragt und als Antwort gab es, die Drohne bleibt wohl nach tausch ohne C0 Label bei care refresh, da die erste drohne vor 2024 in eine Bestandsdrohne umgewandelt wurde.
Ich revidiere meine Antwort nachdem ich selber mit dem DJI Support geschrieben habe. Hier die letzte Satz aus dem chat.
Dji support schrieb.
[Laut aktuellem Stand muss ich hier leider bestätigen, dass die CO-Zertifizierung ab dem 01.01.2024 nicht mehr entfernt werden kann, das würde also leider auch die Austauschdrohnen betreffen. Es ist möglich, dass hier noch eine Lösung gefunden werden kann aber im Moment gibt es leider keine offiziellen Pläne dazu]
Ich habe vor gut zehn Jahren mit dem Fliegen von Drohnen begonnen und ehrlich gesagt vor drei oder vier Jahren damit aufgehört. Meine Phantom 3 Pro steht immer noch herum, und ich hatte eigentlich vor, mir schnell die Mini Pro 4 zuzulegen und freizuschalten. Aber jetzt denke ich, dass ich es lieber bleiben lasse. Viele Leute haben wahrscheinlich nicht auf dem Schirm, dass bei DJI immer ein Transpondersignal gesendet wird. Damit kann, sofern die nötige Ortungshardware vorhanden ist, immer nachverfolgt werden, wer wann und wo geflogen ist. Ich glaube, das wird bereits flächendeckend eingesetzt, zumindest in Ballungsräumen.
Ich dachte, das gilt nicht in der C0 Klasse? Damit wäre die Mini 4 Pro nicht zuzuordnen, oder?
Endlich mal ein Video in dem das Verband Fliegen angesprochen wird.
Hallo Micha, vielen Dank für das Video- Ich habe die Mini4Pro und bin jetzt verwirrt, da ich nicht verstehe, ob die Mini4Pro in der Klasse C0 nun per Fernidentifizierung erfasst wird oder nicht? Selbst wenn ich mich an alle möglichen Vorschriften halte, befürchte ich, dass es viele Leute gibt, die einen unberechtigterweise anzeigen, wenn sie meine Drohne identifiziert und mir zugeordnet haben. Das ist / wäre den ganzen Ärger nicht wert. Klar ist, dass Behörden bei Straftaten eine Drohne dem Besitzer zuordnen können sollten, wenn es aber so ausartet, wir bei Falschparkern und man plötzlich Post bekommt, weil man vielleicht keine 100 Meter, sonder nur 80 Meter Abstand zum Rhein hatte, dann ist mir das ganze zu riskant. Ich wäre für eine Klarstellung dankbar, was die Mini4 Pro aussendet und wer damit etwas anfangen kann. Viele Grüße und einen schönen 1. Feiertag, Jens
Hallo Jens und vielen Dank für Deinen Kommentar. Das hatte ich im Video genau erklärt. Genau aus dem Grund solche Fragen zu beantworten. Viele Grüße Michael
Hallo Micha, dann muss ich wohl noch aufmerksamer das Video noch einmal ansehen. Ich hätte nicht gefragt, wenn ich das bereits gefunden hätte. Danke und Gruß Jens
@jensschoeffel Also mit C0 gibt es keine Fernidentifizierung.
Danke für die vielen Tips. Wusste doch das die EU noch ein einsehen hatte, so kann ich meine Labelung C1 auf der Mavic 2Pro die 899 g wiegt in A1 fliegen. Die Zertifizierung müsste ich mir selbst drucken, DJI half da nicht. Die Fernidentifizierung werde ich nicht nutzen, denn die Wiederspricht der DSGVO. Bin echt Happy. LG Bernd
Herrlich. Viel Spaß 😂
Wow du hast dir ja echt Arbeit gemacht für das Video wobei es mich doch sehr deprimiert :-(( ich habe aber noch mal ne Frage was ist wenn ich mir z.b . Eine mini 4 pro nächstes Jahr gebraucht kaufe wie sind dann die Regeln ??? Greeetz der Udo
Danke sehr. Da gilt dasselbe. Hat sie ein C0 Label, fliegt sie nach C0, sonst wie eine Bestandsdrohne. Also beispielsweise ne Mini 3 Pro. Gebrauch kaufen würde ich sie nur ohne Label.
@@MichasWelt danke dir !
Also insgesamt gesehen, lohnt sich eine Mitgliedschaft in einem Modellbauverband. Für ca. 40€ hat man die Drohnenversicherung inclusive und die leidige C Classifizierung ist vom Tisch. Zum Beispiel die Höhenbegrenzung gilt dann 250m über Grund. Allerdings beißen sich einige Vorschriften. Zum Beispiel der Überflug über unbeteiligte Personen. Oder da ist ein Nachtflugverbot implimentiert, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber Spotter Flug ist zum Beispiel möglich. Also externer Luftraumbeobachter. Aber wenn man die Katergorie verliert, verliert man die Betriebserlaubnis und fliegt generell illegal und rutscht nicht in die A3, oder? Ja Fragen über Fragen. Ist dann vieles Auslegungssache. Aber danke für das Video. Der DMRV Kompetenznachweis geht dann alternativ mit mehr Freiheiten. Und ich darf Zubehör anbringen. Vor allem mit der Marvic 3 pro macht diese Alternative Sinn. Was eine offene Frage ist, muss ich jeden Grundstückeigentümer um Erlaubnis Fragen. Bei öffentlichen Flächen ist das die Gemeinde, oder eine freie Wiese? Innerorts und bei Gebäuden macht das Sinn, aber in der freien Natur. Es gibt nur auf hoher See keinen Eigentümer.
Danke für Deinen Kommentar. Generell müsste man den Grundstückseigentümer für Start und Landung fragen. Für Überflug gilt das bei öffentlichen Grundstücken nicht. In der freien Natur beispielsweise auch den Forst. Aber das wäre natürlich sehr aufwendig.
@@MichasWelt Am besten halten, wie mit dem Betreten von unbezeunten Grundstücken. Eine Wiese, wenn sie gemäht ist. Bzw. einen Acker ohne Bepflanzung. Dann nur im Notfall. Aber dazu braucht man kein Gesetz, so der. Gesunden Menschenverstand.
Darf ich also mit meiner FPV Drohne die unter 250g wiegt zum
Beispiel über einen Weihnachtsmarkt fliegen, wenn ich die Erlaubnis vom Veranstalter habe? Und benötige ich einen Spotter? So wie ich es gerade verstanden habe, wäre der Flug wegen des Gewichts erlaubt und auch der Flug ohne Spotter wäre in Ordnung
Nein. Menschenmenge. Das ist nicht erlaubt. Nur wenn es einzelne Personen wären oder wenn er noch nicht auf ist. §21h gilt natürlich weiter. Kein Flughafen in der Nähe. Bundesstraße etc. 1:1 Regel. S. Auch das Video dazu.
Prima zusammengefasst. Eins verstehe ich zur Avata nicht. Bin ja im DMFV, das heißt das ich im Freizeit und Sportbereich weiterhin qusi im A1 Bereich fliegen kann? Das ist mir grade noch unklar.
Wen man in einem Modellflugverband ist und nur zu Sport-/Freizeitgestaltung fliegt, hat sich an die Verbandsregeln zu halten, mit anderen Abständen zu unbeteiligten Personen. Daher nicht vergleichbar mit der offenen Kategorie A1.
Einfach mal die Verbandsregeln und die Betriebsgenehmigung beim DMFV anfordern.
@@cfegg66 schlaue Antwort! Dann kann man sich die Erklärbertutorials auch sparen, oder? Das ist keine Antwort auf mein Frage, verstehst, oder? Googlen kann ich selber.
@@Bildnagelmh, also zwischen einer Avata in der offenen Kategorie A1 und nach Verbandsregeln des DMFV gibt es schon erhebliche Unterschiede:
Zuerst einmal darf ab 01.01.2024 eine DJI Avata (Bestandskopter über 250g) nur noch in der offenen Kategorie A3 betrieben werden.
Aktuell darf diese bis zum 01.01.2024 in der offenen Kategorie A1 fliegen.
Jetzt stellen wir mal die offene Kategorie A1 und die Verbandsregeln (DMFV) gegenüber:
A1 - Nahe an unbeteiligten Personen, überflug erlaubt. FPV nur mit Spotter.
Verbandsregeln DMFV - min. 25m Seitenabstand zu unbeteiligten Personen wenn ein Überflug in weniger als 25m erfolgt. FPV ohne Spotter bis max. 30m und über 30m mit Spotter.
www.dmfv.aero/wp-content/uploads/2022/07/DMFV-Folder-A4-Leitfaden-Modellflug_12-07.pdf
Lieber Micha, ich habe Deinen Kanal schon länger abonniert und freue mich immer über Deine tollen Infos . Aber diese immer neuen Regularien ( Das Internet ist ja voll davon) werden ja sowieso nur von den braven und mittlerweile verärgerten Drohnenpiloten befolgt . Die kreativen Flugfilmfahrten über den Dolomiten , die Du ja auch schon gezeigt hast ,werden bald nicht mehr möglich sein .Eine Frage sei doch erlaubt : Gilt diese Drohnenflugregelung auch für die Kriegsmodellflugdrohnen Piloten ? ( Ironie off )
Lieber Horst. Danke Dir für Deinen Kommentar. Es wird nicht einfacher. Dafür gibt's dann die Regeln vom Verband. Diese gelten nur in Deutschland. Aber ich liebe dieses Hobby und lasse mich nicht frustrieren. In diesem Sinne einen schönen Sonntag Abend.
Wie schaut es denn, mit der Mini Mavic 1 aus ? Danke ! VG Peter
Da kannst weiter fliegen wie bisher.
Danke Micha, so hatte ich das eigentlich auch gesehen. Gruß Peter
Super Video, erstmal ein dickes Danke dafür.
Was mir, als absoluter Neuling immer noch nicht so ganz klar ist, ist folgendes:
Du sagst (dein Schaubild sagt), dass man in der Überkategorie A1 in allen Klassen außer C1 kein Abstand zu Wohngebieten einhalten muss und der Überflug unbeteiligte Personen erlaubt ist.
Wie ist das aber nun mit den Datenerfassenden Geräten an der Drohne? Gilt das dann trotzdem?
Dürfte ich z. B. mit einer Drohne (mit Kamera versteht sich) der ersten drei Klassen der Kategorie A1 (unter 250g,
Hi Stan, Du musst das nochmal schauen. Du verwechselst da was. A1 und C1 sind 2 völlig verschiedene Dinge, hatte ich auch erklärt. C ist die Drohnenklasse, sie entscheidet darüber, in welcher Unterkategorie Du fliegen kannst (A1 bis A3). Daher verstehe ich die Frage auch nicht wirklich. Viele Grüße Micha
@@MichasWelt
Hi Micha,
vielen Dank für deine Antwort.
Tut mir leid, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
In meiner Frage bezog ich mich auf dein Schaubild (ab min 11:05) - dort auf den grünen Bereich.
Nochmal zur Frage:
Darf ich mit einer nicht zertifizierten Bestands-Drohne (unter 250g und unter 19m/s schnell) trotz Kamera /datenerfassender Geräte auf meinem Grundstück im Wohngebiet starten und von dort aus das Wohngebiet überfliegen?
Gruß
Stan
@@zdeneklonsing Hallo Stan. Starten schon, aber nicht über andere Grundstücke fliegen. Viele Grüße Michael
Gopro Mini 11?
Sehr schön - wart ihr auch unterwegs Schnee
hiiiilfe 😅nur um nochmal sicher zu gehen, ich darf also ab 2024 theoretisch noch mit meiner DJI Spark (300g) in der Kategorie C1 fliegen und brauche dafür lediglich den kleinen Drohnenführerschein und die Fernidentifikation? bislang wurde mir überall sonst angezeigt und erklärt, dass ich von Wohngebieten und unbeteiligten 150m Abstand halten MUSS. ich blicke hier grade nicht mehr ganz durch🤔
Nein. Mit der Spark nur in A3. Sie hat kein C Label. Dafür ist sie zu alt. A ist die Betriebskategorie und C das Label der Drohne. Hat die Drohne kein Label und wiegt mehr als 249g ist nur A3 möglich. 150m Abstand zu allem.
@@MichasWelt Alles klar 👍🏻 Vielen Dank!
Immer noch mini 2 user und absolut glücklich damit
Hab auch mini 2 aber ich will unbedingt mini 4 pro holen😢
Mit Sicherheit auch ein gesteigerter Spassfaktor. Besonders die höheren fps finde ich da sehr spannend, aber ich werde mit einer neuen Drohne noch warten müssen. @@dominikffc308
Hast du ein Video zur Zertifizierung zur AIR 2S?
Ja Das letzte.
Hey ich stehe vor einer schweren Entscheidung. Hab meine mini 3 verkauft. War schon schlimm genug😂.Jetzt stehe ich vor der Entscheidung Air 3 oder Avata. Nächstes Jahr geht's nach Madeira und Portugal. Was nehme ich? PS. Hab Drohnenschein gemacht. Was ist die bessere Wahl🤔😵💫
Hi nimm beides. Das sind 2 völlig verschiedene Drohnen. Die Avata ist eine FPV Drohne. Fokus auf dynamische Aufnahmen. Die Air 3 mehr für Fotos und ruhigere Videos in besserer Qualität.
Solange die entsprechenden Kontrollen ausbleiben bzw geschultes Personal so gut wie nicht vorhanden ist, kann wohl jeder Nutzer mit seiner Drohne fliegen, egal wie hoch, wie weit oder worüber... egal ob modifiziert oder in welcher Kategorie geflogen wird... das ganze auch ohne Kennzeichnungen oder Nachweise.
Ich denke hier wird zukünftig noch einiges passieren müssen und die EU wird sich definitiv noch weitere nette Dinge einfallen lassen um einem dieses Hobby komplett madig zu machen.
Das trifft das Problem ziemlich genau. Die Verordnung wird eingeführt. Personal fehlt bzw. kostet und wird nicht eingestellt.
Das heißt, wer sich an Regeln halten will hat ein großes Risiko für kleine Fehler bestraft zu werden.
Alle denen die Regeln egal sind machen es trotzdem, da kaum Verfolgungsdruck. Sieht man gut am Waffenrecht. Zig Bürger verstoßen unwissend täglich gegen das Gesetz.
Einfach weil sie Messer führen, die sie nicht als Waffe einordnen.
Alle denen Gesetze sowieso egal sind machen es auch. Einfach weil die Chance erwischt zu werden minimal ist.
Da kann man sich das Gesetz auch schenken, wenn man diverse Bürger aus Versehen mit erwischt.
Frage ist die DJI Air 2 S jetzt Zertifiziert ?
Ich habe eine Frage betreffend meiner DJI Mavic Pro Platinum, die ja 743g schwer und 18m/s hat. Ich habe den A1/A3 Ausweis. Darf ich die jetzt im 2024 noch fliegen?
Nur als Bestandsdrohne in Unterkategorie A3 mit 150m Abstand zu Wohngebieten etc. A1/A3 spielt hier keine Rolle.
Wie immer ein sehr informativer und kompetenter Beitrag, vielen Dank Micha!
Frage: Kannst du mir sagen, ob man als Verbandsmitglied dann auf jeder grünen Wiese fpv-Drohnen nach den Verbandsregeln fliegen darf oder müssen diese speziell ausgewiesen sein?
würde mich auch brennend interessieren! Habe mir grad eine Cinewhoop bestellt.
Auf der grünen Wiese bedeutet vereinfacht, außerhalb von offiziellen Modellflugplätzen.
Im eigenen Garten etc.
@@cfegg66 vielen Dank für die Ergänzung 👍
Überall wo es der Eigentümer erlaubt und es rechtlich nach §21h LuftVO zulässig ist. Auf der Wiese also kein Problem.
@@MichasWelt Vielen Dank, habe mich inzwischen auch beim Verband angemeldet 😊
Irgendwie klingt das downgraden der Mini 4 pro von C0 auf die Bestandsdrohnenregelung zu schön um wahr zu sein.. Aber so wie sich das alles anhört, hat man eig nur Vorteile die Mini 4 Pro als Bestandsdrohne zu fliegen oder?
So ist es. Es hört sich nicht nur so an. Es ist so.
Ab 2026 muss man dann beim nächstgelegenen Flughafentower gegen Paypal-Gebühr um Starterlaubnis (für alle Drohnen) anmelden.
Falls der nicht erreichbar ist- kein Problem- einfach beim Luftfahrtbundesamt online anmelden. Ab 2028 wird der theoretische Pilotenschein für Kleinflugzeuge verlangt. (Satire!)
Was ist mit RC Helikoptern? Mit Kamera?
Ich habe mal beim LBA nachgefragt, was denn ab 2024 für in 2023 dezertifiziert Mini 4 Pro gilt und die Antwort war doch etwas überraschend, denn bisher nahm ich an, dass diese weiterhin als nicht klassifizierte Bestandsdrohne in A1 geflogen werden kann.
Pustekuchen... sofern die Info stimmt!
Demnach stimmte dies in der Übergangszeit, wodurch man die 120m, bezogen auf den Startpunkt, umgehen konnte und nur die Entfernung zum Grund zählte.
Seit 2024 ist eine in 2023 dezertifizierte Mini 4 Pro aber (angeblich) eine modifizierte Drohne (die mal als C0 in den Verkehr gebracht wurde) und folglich darf diese dann nur noch in der speziellen Kategorie geflogen werden.
Sollte dies tatsächlich stimmen, wäre die Dezertifizierung ein Griff ins Klo gewesen und man könnte sich nur noch mit einer Zertifizierung in C1 retten.
Ich habe für mich daraus den Rückschluss gezogen, dass es da zumindest noch rechtliche Unsicherheiten gibt.
Wenn du magst, kannst du ja gerne selbst noch mal Mäuschen spielen und darüber berichten, denn die Problematik kann im Zweifel sehr viel Stress zur Folge haben.
Es mag ja sein, dass das LBA Unsinn erzählt, aber es ist immerhin eine zuständige Behörde und in der "Grauzone" sollte man dies mMn nicht ignorieren.
By the way: Sind die Aussagen zum Regelwerk der Verbände noch up to date?
Was das LBA schreibt ist quatsch. Vielleicht hast Du die Frage nicht richtig formuliert. Eine deklassifizierte Mini 4 Pro fliegt in A1. Sie muss aber in 2023 deklassifiziert worden sein. Macht man das jetzt, gilt es natürlich nicht.
@@MichasWelt Ich habe beim Schriftverkehr mit dem LBA die Frage sehr konkret (und mehrfach, da ich etwas irritiert war) gestellt und die Antwort war eindeutig. Ob dies im Zweifel vor Gericht bestand hätte, ist eine andere Frage.
Wie gesagt war dies bis zum 31.12.2023 klar geregelt.
Selbst bei Dji steht nunmehr zu lesen:
Mini 4 Pro users who wish to fly higher than 120 meters from
take-off point beyond 31 December 2023
Mini 4 Pro users who bought their drone before 1 January 2024 with a C0 label7 and who wish to fly higher than 120 meters from take-off point beyond 31 December 2023 can follow our Step by Step Guide below. But first, an overview of the procedure:
They remove the C0 label from the Mini 4 Pro.
They apply at a special DJI portal to have the technical altitude limitation extended to 500 meters by uploading photo proof of the drone’s serial number and the drone without the label and will receive an update.
They will only be able to fly in the Specific Category8 after receiving permission from the National Aviation Authority in their country of operation.
Dies entspricht dem, was das LBA schrieb: Ab 1.1.2024 spezielle Kategorie, wenn vor dem 1.1.2024 ein Dezerifizierung stattgefunden hat. Dannach ist eh klar...
Scheinbar ist die EASA nicht mit dem Vorgang in Bezug auf 2024 einverstanden, 2023 war es ok, wegen der Übergangsregeln.
Hallo Micha, danke für das tolle Video.... ich brauche mal Deine Expertise.... wenn ich Mitglied beim DMFV werde kann ich doch meine Avatar etwas freier Flieger oder? ich habe bei denen mal einen Kenntnisnachweis erworben... vielen Dank im voraus.
Hallo Stefan. Das prüfe ich noch. Im Kleingedruckten steht, wenn die Drohne Geo Fencing besitzt, das man nicht abschalten kann, gelten die einfachen Regeln nicht. Da die Avata sowas hat und die meisten DJI Drohnen, wäre das ein KO Kriterium. Ich habe bereits beim MFSD angefragt.
@@MichasWelt vielen vielen Dank! 🙏
@@MichasWeltDie Frage ziehlte hier ja auf den DMFV ab, du antwortest aber mit Nennung des MFSD.
Falls hier keine Verwechslung vorliegt, gibt einen Link zum entsprechenden Text des DMFV?
@@mathiasmainka3684 Checkliste des DMFV Punkt 3. Findet man direkt auf der Webseite. Der Dmfv legt es aber so aus, dass man darf, der MFSD legt es so aus, das man nicht darf. Der Dmfv veröffentlicht die genauen Texte absichtlich nicht, auch nicht auf Nachfrage, der MFSD schon.
@@MichasWeltDanke für die Rückmeldung! Hab's gefunden.
Ja das mit den genauen Texten ist schade. Diesbezüglich wurde ich auch schon vom DMFV abgewiesen.
Bei Checkpunkt 1 wollte ich wissen, ob es unterschiedliche Abstands-Vorgaben für insb. die Sub250g Klasse gibt. Die EU Vorgaben nennen hier ja keine expliziten Zahlen auch nicht für das Überfliegen einzelner Personen.
Das wäre ja dann auch an dieser Stelle eine Einschränkung, falls der Flug DMFV-Regelkonfom durchgeführt werden soll.
Für mich ist es das Ende denn in meinem Umfeld darf ich niergend wo mehr fliegen
Sehr gutes Video, ich würde mir gerne so ein Fluggerät zulegen. Aaaaber, diese ganzen Auflagen zu erfüllen, habe ich keine Lust. Dann gebe ich mein Geld eben für andere Spielereien aus.
Wird nicht so heiß gegessen…………..
Hei Micha... für meine Mini 3 Pro habe ich von Freewell das Anamorphic-Set gekauft. Die Anamorphic-Lens wiegt 2g, die Wide-Angle-Lens wiegt 3g. Damit verliere jetzt in 2024 die Zulassung der Mini 3 Pro ??? Du hast ja ein Landegestell im Video angesprochen... das ich jetzt auch nicht mehr nutzen darf. Da hilft mir mein A1/A3-Kenntnisnachweis auch nicht weiter??
Bitte nicht Mini 3 Pro und 4 Pro vermischen. Aber wie dem auch sei. Ohne C0 Klassifizierung, kannst das alles in A1 verwenden, wenn es in Summe unter 250g ist. Wiegt es mehr, dann A3. Mit C0 bei der 4 ist die Montage vermutlich erlaubt unter 250g. Das Landegestell allerdings nicht.
Mit der Wide-Angle-Lens aus diesem Freewell-Kit wiegt die Mini 3 Pro jetzt 252g... damit fliege ich dann demnach in A3... wegen Gewichtüberschreitung???
Das Landegestell wiegt knapp 10g...
Das heisst,wenn euere Drohne dann 20 Gramm schwerer ist,bsp Mini 3 Pro 249 gr,weil ihr andere Propeller montiert habt,fliegt ihr nicht mehr??Nicht zuviel Angst haben,habt Spass mit euren Drohnen
Wär's nicht kürzer und übersichtlicher zu beschreiben was noch erlaubt ist?
Soviel ich weiß, ist im DMFV bis 1kg ohne Kenntnisnachweiß möglich. Kann aber auch sein, dass dies nur bei Basic-Mitgliedschaft der Fall ist.
Nein bis >2kg. Und die Mitgliedschaften beziehen sich auf die Haftpflichtversicherungssumme und zum Beispiel auf USA und Kanada. Da musst du deine Drohne eventuell speziell versichern und anmelden. Solange nicht ein Harmonisierungsabkommen besteht. Und du musst den DMFV Kenntnisnachweis machen. Meine der Grund und Punkt ist freie Mitgliedschaft.
Zunächst vielen Dank für Ihre effektive Anleitung, Leider habe ich C0 mein Dji4 Pro nach den Anweisungen von DJI entfernt und jetzt ist mir klar, dass ich zu Beginn des Jahres 2024 nicht nach der C0Tabelle fliegen kann. Gibt es eine Lösung, um meine Drohne in den C0 zurückzusetzen? Ich werde Ihnen dankbar sein, wenn Sie mich führen.✌...
Warum zurücksetzen? Es hat keinen Vorteil. Im Gegenteil. Es ist eine Bestandsdrohne. Sie darf mindestens genausoviel wie C0.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort
Aber ich habe die C-0-Kennzeichnung von meiner Drohne entfernt. Bedeutet das, dass ich an meinem Wohnort trotzdem in der C-0-Kategorie fliegen darf, obwohl meine Drohne keine C-0-Kennzeichnung hat?
C0 ist für deine Drohne jetzt nicht mehr relevant, deine Drohne ist jetzt eine Bestandsdrohne unter 250 Gramm und hat weiterhin die meisten Freiheiten
Ab 2025 muss für alle Dronen beim nächstgelegen Flughafentower um eine Start- und Landeerlaubnis angefragt werden. Auch soll die Flugroute vorab angegeben werden. (Satire!)
Wer kontrolliert denn in der Realität die Einhaltung all dieser Regeln? Ist schon mal jemand kontrolliert worden und die Polizei wollte die Drohnenklasse überprüfen? Und selbst wenn, was für Bussen drohen eigentlich bei Verstössen?
Dazu gibt es Videos. Habe eines gemacht, ich drüber spreche. 1250 Euro. 800 oder 450 habe ich öfter gesehen.
Gelten diese Regeln europaweit, also nicht nur in D ?
Deswegen heißt es ja EU DVO. Natürlich europaweit.
ich flieg trotzdem wo und wie ich will
ich würde niemals andere in gefahr bringen und würde auch vorsichtig fliegen
da kann mir keine regierung den spass verderben
es gibt wichtigeres worum die sich kümmern sollten
und nicht uns männern noch das hobby versauen
selbstbau drohnen sind dann gar nicht mehr erlaubt?!
Klar sind privat selbstgebaute UAS erlaubt, hier gilt für die offene Kategorie folgendes:
A1 - privat selbstgebaute UAS unter 250g und Vmax unter 19m/s
A3 - privat selbstgebaute UAS über 250g oder Vmax über 19m/s
Ist man Einzelmitglied in einem Modellflugverband gelten die Verbandsregeln, welche sich teilweise unterscheiden zur offenen Kategorie.
@@cfegg66 also A3, also scheiße ^^
Finde die Regeln nicht so schlimm
Ich auch nicht. Man muss sich halt damit beschäftigen.
Zur Thema Nachtflug mit der DJI Mini 4 Pro und C0 Zertifizierungen.
DJI schreibt mir auf Nachfragen dazu:
"Die DJI Mini 4 Pro ist mit C0 zertifiziert. Hierfür gilt keine Notwendigkeit einer Beleuchtung am Fluggerät."
Somit gehe ich davon aus, das DJI die Wahrheit geschrieben hat und ich auch bei einem Nachfflug keine Beleuchtung benötige!
Es sollte damit auch kein Problem sein, dass das "grüne Blinklicht" bei Aufnahmen dann aus geht.
Zur Wahrheit gehört es aber auch, dass man nur auf Sicht fliegen darf. Das wird im Dunkeln ohne Blinklicht selten der Fall sein können.
Ich denke dass Beste wäre ein Software Update, wo die vorhandenen LED auch bei der Aufnahme an bleiben.
DJI kann den Nachtflug nicht genehmigen. Lt. EU DVO braucht es das Licht. Für C0 ist es nicht vorgeschrieben. Damit auch kein Nachtflug.
@@MichasWelt Das ist halt sehr verwirrend. Ich frage den Hersteller extra genau nach dieser Sache und bekomme die oben beschriebene Antwort.
Zusätzlich gibt es einen Nachtflug Modus. Mit den zusätzlichen LEDs kommt man über 250g.
Warum schreibt mir DJI so etwas? Wollen Sie nicht zugeben, dass Sie einen Fehler gemacht haben?
Was machen diejenigen die erst 2024 eine Mini 4 pro kaufen. LEDs dran, damit dann der Verlust der C0 Kategorisierung und dann nur noch in der Speziellen Klasse fliegen mit Flugbuch für 2000 Euro?
@@berndkordt9794 Die Aussage von DJI ist ja nicht falsch. Für C0 zertifizierte Drohnen ist eine entsprechende Beleuchtung nicht vorgeschrieben. An die gesetzlichen Vorgaben muss man sich dennoch halten. Es gibt aber zumindest Hoffnung, dass sich hier zukünftig noch was ändert: ruclips.net/video/zBrkpXNX_pA/видео.html
Danke Deutschland.😡😡😡
Versteh den kauf der cinelog20 nicht ganz :
Selbstbau Drohnen
Nur wenn sie unter 19 m/s sind und Selbstbau heißt richtig Selbstbau. Kein BNF. Nicht mal ein Bausatz. Du musst jedes Teil wirklich einzeln zusammenschrauben und löten. Ansonsten gilt es nicht als Selbstbau. Und wie willst du ein 19 m/s limit sicherstellen?
@@MichasWelt danke für die Info, jetzt machts Sinn auch wenns vom Gesetz her absurd ist dass für einen selbstgebauten Quad weniger Vorschriften gelten...
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass die lockernde, freiheitsbringende Verbandsregeleungen nicht gelten. Das EU recht ist klar definiert und verbietet z.b. den flug ohne spotter. Ausnahmen werden im EU Recht keine genannt. Auf Nachfrage beim LBA kam, das nach EU Regeln nur mit spotter FPV erlaubt ist. Also keine DMSV Aufnahmen.
Das ist falsch. Es steht sogar in dem 477 Seiten Dokument ein eigener Absatz zum Verband drin, daß die abweichend eigene Regeln definieren dürfen.
@@MichasWelt danke. Dann hatte wohl das LBA Personal auch mangelhafte Infos.
Übrigens schau dir mal infinity drones aus YT an. Ich sehe du fliegst gerne die dji fpv im Urlaub. Die kann man zu einer ultimativen long range mit software konvertieren.
Ich schreib dir gerne wenn du mehr wissen möchtest 😉
@@chrisbee5481 Wie sowas funktioniert würde mich von der technischen Seite gern interessieren.
@@chrisbee5481 Article 16 - UAS operations in the framework of model aircraft clubs and associations ab Seite 238 und Ja, die wissen eben auch nicht alles.
@@chrisbee5481 Ich glaube Du meinst FCC. Das ist aber nichts Neues.
Schwarz fliegen hat Zukunft 😜
Und was ist mit einer selbst gebauten fpv dronen
Wurde doch im Video gesagt.
An welcher Stelle?
Mach kein Stress ! Deutschland eh Scheiße
Mit meiner DJI Mini 2 SE ist mir das alles wurscht.Ich fliege da wo es mir Spass macht.Gesetze interessieren mich nicht.Wer will das denn kontrollieren??😄😄😊😊
Sag mal? Bist du von BND?
Na klar. Also pass auf was Du schreibst, sonst bekommst Besuch vom SEK. 😅
@@MichasWelt das spürt man