Hallo und danke erstmal für die Infos. Also mein AG möchte mir nach 3 Jahren unbefristet einen befristeten Arbeitsvertrag andrehen. Wenn ich den §14 TzBfG Satz 2 richtig verstanden habe, ist dies auch mit Begründung nicht möglich, da ich ja schon seit 3 Jahren da beschäftigt bin und ja nen unbefr. Vertrag für die selbe Tätigkeit habe, die ich nun befristet bekommen soll. Auch ist absehbar, dass meine Tätigkeit respektive Stelle (lt. Beschreibung) in den nächsten 50 Jahren noch zu besetzen wäre. Ferner darf der AG also nicht befristen, da ich ja schon dort arbeite und die in Satz 1 genannten Gründe allesamt nicht zutreffen (werden). Zudem, sollte ich dem zustimmen, bekäme ich mit Auslaufen des Vertrages ja dann zusätzlich ne Sperre beim Jobcenter, da ich die Befristung selbst herbeigeführt habe (hat mir das JC mitgeteilt). Allerdings les ich da im WWW auch was von Änderungskündigung. Dieser muss ich ja ebenfalls nicht zustimmen, womit dem AG dann ja nix anderes als entweder ne ordentliche Kündigung übrig bleibt, oder bei der Nichtbefristung zu bleiben..? Hab ich das so richtig verstanden oder nicht? Vielen Dank, Grüße aus Leipzig, Dimitri
Der Befristungswahn und das Hire and Fire vieler Unternehmen, gerade der Unternehmen öffentlichen Rechts, muss endlich aufhören. Nicht nur Beamte wollen Ihr Leben leben und planen.
Sehr schönes Video 👌 danke dafür! Ich hätte da aber noch eine Frage: wie sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer einen unbefristeten Teilzeitvertrag hat mit 33 Stunden pro Woche und möchte aber gerne Vollzeit arbeiten. Der Arbeitgeber hat dem zugestimmt und für ein Jahr die Stunden auf 37,5 pro Woche erhöht. Wie sieht es jetzt nach einem Jahr aus? Stehen dem Arbeitnehmer die Stunden zu? Da gab es auch keinen Sachgrund für die Erhöhung der Stunden. Der AG wollte lediglich dem AN die Stunden nicht festschreiben. Man kann sich ja dann die Stunden irgendwann wieder sparen. Lg und danke im voraus
Hallo No Name, grundsätzlich ist eine befristete Erhöhung der Arbeitszeit zulässig. § 14 TzBfG greift hier grundsätzlich nicht. Demnach stehen dem AN nach einem Jahr die Stunden nicht mehr zu. Eine Ausnahme besteht nach BAG Urteil vom 23.3.2016, 7 AZR 828/13 bei einer befristet erhöhten Arbeitszeit von mindestens 25 %. In diesem Fall ist zu prüfen, ob Gründe für für eine Sachgrundbefristung nach § 14 TzBfG vorliegen. Denn die befristete Erhöhung der Arbeitszeit in erheblichem Umfang (über 25 %) erfordert zur Annahme einer nicht unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers iSv. § 307 Abs. 1 BGB Umstände, die die Befristung eines über das erhöhte Arbeitszeitvolumen gesondert abgeschlossenen Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 TzBfG rechtfertigen würden. Viele Grüße dein W.A.F. RUclips Team
Wenn es innerhalb von zwei Jahren eine Unterbrechung von ca.6 Monaten gab und der MA soll jetzt immer noch innerhalb von zwei Jahren wieder befristeten sachgrundlosen Arbeitsvertrag bekommen,liegt da auch eine Vorbeschäftigung vor bzw.darf der AG den MA nur noch mit Sachgrund jetzt befristet beschäftigen? Danke und Gruß
Hallo Bujar Habibaj, ja genau. Nachdem es zu einer Unterbrechung kam, gilt im beschriebenen Fall § 14 Abs.2 S.2 TzBfG. Der AG kann demnach nur noch mit Sachgrund gem. § 14 Abs.1 TzBfG befristen. Sollte der AG den Arbeitsvertrag weiterhin sachgrundlos gem. § 14 Abs.2 TzBfG befristen, kann der BR gem. § 99 Abs.2 Nr.1 BetrVG seine Zustimmung zu der personellen Einzelmaßnahme verweigern. VG, Sandra Becker Volljuristin, Fachreferentin W.A.F. Institut AG
Guten Tag, muss man den Sachgrund im Vertrag klar kennzeichnen? Kann der Arbeitgeber einfach vor Gericht ein Sachgrund nennen, wovon der Arbeitnehmer keine Ahnung hat? Gruß.
Hallo und vielen Dank für deinen Kommentar! Zu Frage 1: Nein. Eine rechtswirksame Zeitbefristung setzt nicht voraus, dass der Befristungsgrund im Vertragsverhältnis erörtert oder dem AN bei Vertragsschluss mitgeteilt worden ist (so BAG 15.8.2001, NZA 2002, 85; BAG 26.7.2000 NZA 2001, 546 sowie § 14 Abs.4 TzBfG, der keine schriftl. Angabe des Sachgrundes der Befristung im Vertrag fordert). Ausnahmen gelten für abweichende tarifvertragliche Regelungen. Zu Frage 2: Ja, leider kann ein Sachgrund auch ausgetauscht oder im Prozess nachgeschoben werden (BAG 4.6.2003 - 7 AZR 489/02). Viele Grüße dein W.A.F. RUclips Team
Unser Unternehmen hat in 10 Jahren nichts dazugelernt. Viele der Auszubildenden die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, werden anschließend sachgrundlos befristet weiterbeschäftigt. Das führt dazu, dass unser Unternehmen nicht mehr attraktiv für potentielle Azubis ist. Wir bekommen kaum noch Anfragen oder Bewerbungen von Schülern und Abiturienten. Könnte der Betriebsrat eine sachgrundlose Befristung nach der Ausbildung per Betriebsvereinbarung verbieten?
Hallo Sascha, herzlichen Dank für die Zusendung deiner Frage. Gerne posten wir sie - selbstverständlich anonym - auf unserer Facebook-Seite, damit du viele hilfreiche Antworten erhältst. Wir wünschen dir einen schönen Tag! Viele Grüße Dominic Dein W.A.F. Social-Team
Was ist, wenn man schon den befristeten Vertrag mit wieder 2 Jahren beim selben Arbeitgeber unterschrieben hat, weil man seine Rechte noch nicht wusste. Kann man dann trotzdem auf eine Entfristung bestehen?
Ja, es ist fast nie zulässig länger als 2 Jahre zu befristen. Als Personaler kann ich dir sagen, dass oft versucht wird sowas erst mal hinzulegen in dem Bewusstsein, dass man nicht im Recht ist. Probleme entstehen ja erst, wenn sich der Betroffene seiner Rechte bewusst ist. Das ist in den Branchen wo Befristung gang und gebe ist meistens nicht der Fall. Ich hasse diese Maschen, aber das wird fest mit einkalkuliert die Unwissenheit der Betroffenen.
@@Lotus2311 bin seit fast 4 Jahren befristetet eingestellt, mit jeweils 2 jährigen Fristverträgen. Dürfen Sie den Vertrag überhaupt noch Auslaufen lassen demnächst oder kann ich auf eine Entfristung bestehen?
@@jajakokojambo5078 Sofern keine Befristung mit Sachgrund vorliegt, ist eine Befristung über 2 Jahre nicht rechtmäßig. Ich bin aber kein Anwalt. Sachgrund liegt vor z.B. bei Projektarbeit (wie im Video gesagt), Saisonarbeit o.ä. Ich kenne deine konkrete Situation nicht. Aber höchst wahrscheinlich kannst du auf Entfristung bestehen.
Hallo und danke erstmal für die Infos. Also mein AG möchte mir nach 3 Jahren unbefristet einen befristeten Arbeitsvertrag andrehen. Wenn ich den §14 TzBfG Satz 2 richtig verstanden habe, ist dies auch mit Begründung nicht möglich, da ich ja schon seit 3 Jahren da beschäftigt bin und ja nen unbefr. Vertrag für die selbe Tätigkeit habe, die ich nun befristet bekommen soll. Auch ist absehbar, dass meine Tätigkeit respektive Stelle (lt. Beschreibung) in den nächsten 50 Jahren noch zu besetzen wäre. Ferner darf der AG also nicht befristen, da ich ja schon dort arbeite und die in Satz 1 genannten Gründe allesamt nicht zutreffen (werden). Zudem, sollte ich dem zustimmen, bekäme ich mit Auslaufen des Vertrages ja dann zusätzlich ne Sperre beim Jobcenter, da ich die Befristung selbst herbeigeführt habe (hat mir das JC mitgeteilt). Allerdings les ich da im WWW auch was von Änderungskündigung. Dieser muss ich ja ebenfalls nicht zustimmen, womit dem AG dann ja nix anderes als entweder ne ordentliche Kündigung übrig bleibt, oder bei der Nichtbefristung zu bleiben..? Hab ich das so richtig verstanden oder nicht?
Vielen Dank, Grüße aus Leipzig, Dimitri
Der Befristungswahn und das Hire and Fire vieler Unternehmen, gerade der Unternehmen öffentlichen Rechts, muss endlich aufhören. Nicht nur Beamte wollen Ihr Leben leben und planen.
Guten Tag,
wie ist das, wenn man vorher ein Beschäftigungsverhältnis in Form einer Ausbildung hatte und dann befristet übernommen wird?
Liebe Grüße
Sehr schönes Video 👌 danke dafür!
Ich hätte da aber noch eine Frage: wie sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer einen unbefristeten Teilzeitvertrag hat mit 33 Stunden pro Woche und möchte aber gerne Vollzeit arbeiten. Der Arbeitgeber hat dem zugestimmt und für ein Jahr die Stunden auf 37,5 pro Woche erhöht. Wie sieht es jetzt nach einem Jahr aus? Stehen dem Arbeitnehmer die Stunden zu? Da gab es auch keinen Sachgrund für die Erhöhung der Stunden. Der AG wollte lediglich dem AN die Stunden nicht festschreiben. Man kann sich ja dann die Stunden irgendwann wieder sparen.
Lg und danke im voraus
Hallo No Name, grundsätzlich ist eine befristete Erhöhung der Arbeitszeit zulässig. § 14 TzBfG greift hier grundsätzlich nicht. Demnach stehen dem AN nach einem Jahr die Stunden nicht mehr zu. Eine Ausnahme besteht nach BAG Urteil vom 23.3.2016, 7 AZR 828/13 bei einer befristet erhöhten Arbeitszeit von mindestens 25 %. In diesem Fall ist zu prüfen, ob Gründe für für eine Sachgrundbefristung nach § 14 TzBfG vorliegen. Denn die befristete Erhöhung der Arbeitszeit in erheblichem Umfang (über 25 %) erfordert zur Annahme einer nicht unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers iSv. § 307 Abs. 1 BGB Umstände, die die Befristung eines über das erhöhte Arbeitszeitvolumen gesondert abgeschlossenen Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 TzBfG rechtfertigen würden.
Viele Grüße
dein W.A.F. RUclips Team
@@BetriebsratVideo Auf euch ist immer Verlass! Vielen vielen Dank für die Antwort!
@@NoName-jg4uu Sehr gerne! :-)
Wenn es innerhalb von zwei Jahren eine Unterbrechung von ca.6 Monaten gab und der MA soll jetzt immer noch innerhalb von zwei Jahren wieder befristeten sachgrundlosen Arbeitsvertrag bekommen,liegt da auch eine Vorbeschäftigung vor bzw.darf der AG den MA nur noch mit Sachgrund jetzt befristet beschäftigen?
Danke und Gruß
Hallo Bujar Habibaj,
ja genau. Nachdem es zu einer Unterbrechung kam, gilt im beschriebenen Fall § 14 Abs.2 S.2 TzBfG. Der AG kann demnach nur noch mit Sachgrund gem. § 14 Abs.1 TzBfG befristen.
Sollte der AG den Arbeitsvertrag weiterhin sachgrundlos gem. § 14 Abs.2 TzBfG befristen, kann der BR gem. § 99 Abs.2 Nr.1 BetrVG seine Zustimmung zu der personellen Einzelmaßnahme verweigern.
VG,
Sandra Becker
Volljuristin, Fachreferentin
W.A.F. Institut AG
Bekomme ich Arbeitslosengeld wenn ich der Verlängerung ablehne?
Guten Tag, muss man den Sachgrund im Vertrag klar kennzeichnen? Kann der Arbeitgeber einfach vor Gericht ein Sachgrund nennen, wovon der Arbeitnehmer keine Ahnung hat?
Gruß.
Hallo und vielen Dank für deinen Kommentar!
Zu Frage 1: Nein. Eine rechtswirksame Zeitbefristung setzt nicht voraus, dass der Befristungsgrund im Vertragsverhältnis erörtert oder dem AN bei Vertragsschluss mitgeteilt worden ist (so BAG 15.8.2001, NZA 2002, 85; BAG 26.7.2000 NZA 2001, 546 sowie § 14 Abs.4 TzBfG, der keine schriftl. Angabe des Sachgrundes der Befristung im Vertrag fordert). Ausnahmen gelten für abweichende tarifvertragliche Regelungen.
Zu Frage 2: Ja, leider kann ein Sachgrund auch ausgetauscht oder im Prozess nachgeschoben werden (BAG 4.6.2003 - 7 AZR 489/02).
Viele Grüße
dein W.A.F. RUclips Team
Unser Unternehmen hat in 10 Jahren nichts dazugelernt. Viele der Auszubildenden die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, werden anschließend sachgrundlos befristet weiterbeschäftigt.
Das führt dazu, dass unser Unternehmen nicht mehr attraktiv für potentielle Azubis ist. Wir bekommen kaum noch Anfragen oder Bewerbungen von Schülern und Abiturienten.
Könnte der Betriebsrat eine sachgrundlose Befristung nach der Ausbildung per Betriebsvereinbarung verbieten?
Hallo Sascha,
herzlichen Dank für die Zusendung deiner Frage. Gerne posten wir sie - selbstverständlich anonym - auf unserer Facebook-Seite, damit du viele hilfreiche Antworten erhältst.
Wir wünschen dir einen schönen Tag!
Viele Grüße
Dominic
Dein W.A.F. Social-Team
Was ist, wenn man schon den befristeten Vertrag mit wieder 2 Jahren beim selben Arbeitgeber unterschrieben hat, weil man seine Rechte noch nicht wusste. Kann man dann trotzdem auf eine Entfristung bestehen?
Ja, es ist fast nie zulässig länger als 2 Jahre zu befristen. Als Personaler kann ich dir sagen, dass oft versucht wird sowas erst mal hinzulegen in dem Bewusstsein, dass man nicht im Recht ist. Probleme entstehen ja erst, wenn sich der Betroffene seiner Rechte bewusst ist. Das ist in den Branchen wo Befristung gang und gebe ist meistens nicht der Fall. Ich hasse diese Maschen, aber das wird fest mit einkalkuliert die Unwissenheit der Betroffenen.
@@Lotus2311 bin seit fast 4 Jahren befristetet eingestellt, mit jeweils 2 jährigen Fristverträgen. Dürfen Sie den Vertrag überhaupt noch Auslaufen lassen demnächst oder kann ich auf eine Entfristung bestehen?
@@jajakokojambo5078 Sofern keine Befristung mit Sachgrund vorliegt, ist eine Befristung über 2 Jahre nicht rechtmäßig. Ich bin aber kein Anwalt. Sachgrund liegt vor z.B. bei Projektarbeit (wie im Video gesagt), Saisonarbeit o.ä. Ich kenne deine konkrete Situation nicht. Aber höchst wahrscheinlich kannst du auf Entfristung bestehen.
@@Lotus2311 ne ohne sachgrund
@staatenlos. info Video Archiv I werde ich auch machen
Bekomme ich Arbeitslosengeld wenn ich der Verlängerung ablehne?