Hat mein Arbeitgeber auch schon gemacht. Wollte eigentlich wieder arbeiten gehen zu dem Datum, das ich bekam für den MDK. Bin nicht arbeiten gegangen und habe den Termin beim MDK wahr genommen. Als er hörte, das ich Depressionen habe wegen Mobbing am Arbeitsplatz, brach er das Gespräch ab und bescheinigte mir eine weitere Arbeitsunfähigkeit. Ich kann nur sagen, wenn man wirklich krank ist, braucht man auch keine Angst vor dem MDK haben.
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Es kommt stark auf den Gutachter an. Vor Gericht hat selbst die Richterin den Auftritt der MDK-Gutachterin als hochgradig unprofessionell bewertet und gegen ihre Empfehlung entschieden.
Das habe ich auch noch nicht gehört der MDK Medezinischedienst den hat auch die Krankenkasse sage ich mal auch die Argentur für Arbeit hat den bei Arbeitslosigkeit 😊
Vielen Dank für dein Feedback! Wir freuen uns sehr dich auch weiterhin mit hilfreichen Videos rund um die Betriebsratsarbeit zu unterstützen. Herzliche Grüße Dein W.A.F. RUclips-Team
Der begriff "Vertraunensarzt" war vor ca. 40 Jahren gleichbedeutung mit einer Untersuchung mit dem MDK. In diesem Video sollte des deshalb besser "Der Arzt meines Vertrauens" heißen.
Bei mir gibt's noch keine Diagnostik und der MDK Termin ist auch schon bald. Mache aktuell Physio damit ich auch wenigstens nach sagen kann. Am selben Nachmittag habe ich dann noch einen Facharzt Termin. Dann gilt das als neues Indiz und da anzuzweifeln wird sehr schwierig.
Richtig, lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Beweisbelastet ist hier der Arbeitgeber, nicht Sie. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo darf das unternehmen. Von mir eine ärztliche stellungsnahme verlagen oder ein Artest . Mein Arbeitgeber hat es 3 jahren nicht intressiert wie es mir geht .jetzt kommt er mit der begründung fürsogepflicht und personalplannung . Ps bin seit 3 jahren krankgeschrieben
Es tut mir sehr leid, das zu hören. Ja, bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst einschalten. Dem Arbeitgeber selbst gegenüber schulden Sie jedoch nie die Offenlegung von Diagnosen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Vielen Dank für ihre Antwort. Meine Krankenkassen hat mir auch telefonisch bestätigt das er keine Anfrage gemacht hat. Naja der wolte nur geld sparen. Dann kommt bald die kündigung vom Arbeitgeber auch ohne bem . Freundliche grüße Alexandralulu91
Hallo :) wie sieht es denn aus wenn der Arbeitgeber mit seiner vermutung falsch liegt? und der MDK auch bestätigt hat das der Arbeitnehmer wirklich AU war? hat dann der Arbeitgeber nicht seine fürsorgepflicht verletzt? bzw kann der Arbeitnehmer wenn der Arbeitgeber mit seiner Anschuldigung falsch lag dann quasi zurück schlagen? wäre schön wenn sie darauf antworten könnten :)
Hallo Maja Sonnenschein, in diesem Nutzerfragen-Video gehen wir auf deine Frage ein: ruclips.net/video/9xl0Wd982EE/видео.html Viele Grüße W.A.F. RUclips Team
@@BetriebsratVideo vielen lieben Dank 🌻 ich hab also auch ein Recht darauf, abzulehnen. Bei mir ist es so, dass ich bereits länger krank geschrieben bin u immer wieder zum Betriebsarzt geschickt werde. Dies möchte ich nicht mehr einfach so hinnehmen
Hallo, ich habe Frage, ich arbeite 6 Jahre in Werk zuerst in Logistik dann Produktion, und ich habe gekriegt Probleme mit rücken , ich habe ärztliche Befund, wo ich arbeite Grade, der Platz wird nicht eingerüstet mit Hilfsmittel, Mus ich mit rücken und Hände schwere Substrate zu tragen ab 17- 23 Kilo, obwohl ich habe oft würde ich melde bei Arbeitgeber das geht nicht, und ich habe gemacht ärztliche Gutachten bei Betriebsarzt, und der Arzt hatte ein Bescheinigung geschrieben das wegen meine Gesundküche Probleme darf nicht dort arbeiten, aber Arbeitsgeber ignorieren das, und mach Druck, das ich muss mehr produzieren, oder schicke auch andere Position aber wo ist noch schwerer Arbeit. Was kann ich machen??
Vielen Dank für Ihre Frage. Es tut mir sehr leid, dass der Arbeitgeber so wenig Rücksicht auf Ihre Gesundheit nimmt. Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, wenden Sie sich sogleich an ihn. Er wird Ihnen helfen. Ansonsten bleibt in einer solch verfahrenen Situation nur der Gang zum Rechtsanwalt. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo fielen herzlichen Dank, ja es gibst ein Betriebs Rat, aber der Hälfte nicht besonders, sondern ich bin bei IG Metall, warshandlich dort hin gehen?
Ja, das wäre eine gute Idee...! Wenn das auch nicht helfen sollte: Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, der vor Ort bei Ihnen Arbeitnehmer vertritt. Ich drücke die Daumen Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ja, wenn es darum geht, Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen; dann kann Ihr Arbeitgeber verlangen, dass ein Gutachten des Medizinischen Dienstes eingeholt wird (Paragraph 275 Abs. 1 Ziff. 3 Buchst. a SGB V). Im Übrigen kann der Arbeitgeber nur ganz ausnahmsweise und nie ohne Begründung vom Arbeitnehmer einen Arztbesuch 'verlangen'. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo, mein Chef verlangt von mir, dass ich meinen Mitarbeiter während der Krankheit anrufe und fragen, wie es ihm geht und wo bleibt die Krankmeldung. Ich habe beim ersten mal den Mitarbeiter angerufen. Jetzt liegt die zweite Krankmeldung nicht vor. Ich soll den Mitarbeiter anrufen. Ich jabe ihn gesagt, dass ich den Mitarbeiter nicht während der Krankheit anrufe. Er sagte mir, dann würde ich einen Zweizeiler bekommen und dann müsste ich das machen. Wie sehen Sie das Höre gerne von Ihnen. Mit freundlichem Gruß MS
Vielen Dank für Ihre Frage. Rechtlich gesehen spricht nichts dagegen, wenn der Arbeitgeber versucht, mit dem arbeitsunfähigen Beschäftigten wegen eines berechtigten Belangs Kontakt aufzunehmen; eine wie offenbar in Ihrem Fall regelmäßige Arbeitgebernachfrage beim Erkrankten ('wie geht es Ihnen?') unterläge allerdings der Mitbestimmung, soweit ein Betriebsrat vorhanden ist. Und fühlen Sie sich mit der Weisung Ihres Arbeitgebers (Anrufe beim Erkrankten noch während der Arbeitsunfähigkeit) nicht wohl - was übrigens für Sie spricht! - hat der Arbeitgeber hierauf angemessen Rücksicht zu nehmen. Führen Sie eine etwaige Weisung klugerweise erst einmal aus und lassen Sie diese im Nachgang überprüfen. Es drückt die Daumen Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Danke aber mein Betriebsrat hilft mir nicht die halten zum chef weil. Sie kollegen sind und gleiche Abteilung arbeiten und eng befreundet sind .ich habe pech das ich da keine hilfe erwarten kann .nun bin ich krank seit 12 wochen und die Krankenkasse schickt mich zu mdk und übt druck auf mich das ich kündigen soll .mein Arbeitgeber schickt mir Abmahnung weil ich für den sonntag kein au habe obwohl ich sonntag nicht eingetragen war . İch bin alleine und keiner hilft mir
Vor Ort einen Anwalt suchen, der gegenüber der Krankenkasse Akteneinsicht beantragt! NICHT selbst kündigen. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Mit dem MDK hätte ich keine Probleme gehabt... Ich bin noch nie wehleidig gewesen und dort wo ich war ist man mit dem Kopf unter dem Arm arbeiten gegangen... Ganz vorsichtig bei mir...
Hat mein Arbeitgeber auch schon gemacht. Wollte eigentlich wieder arbeiten gehen zu dem Datum, das ich bekam für den MDK. Bin nicht arbeiten gegangen und habe den Termin beim MDK wahr genommen. Als er hörte, das ich Depressionen habe wegen Mobbing am Arbeitsplatz, brach er das Gespräch ab und bescheinigte mir eine weitere Arbeitsunfähigkeit. Ich kann nur sagen, wenn man wirklich krank ist, braucht man auch keine Angst vor dem MDK haben.
Wirklich
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Es kommt stark auf den Gutachter an. Vor Gericht hat selbst die Richterin den Auftritt der MDK-Gutachterin als hochgradig unprofessionell bewertet und gegen ihre Empfehlung entschieden.
Nach wievielten Wochen meldet sich der MDK bzw. wird er eingeschaltet ? Danke , beste Grüße 😁
Das habe ich auch noch nicht gehört der MDK Medezinischedienst den hat auch die Krankenkasse sage ich mal auch die Argentur für Arbeit hat den bei Arbeitslosigkeit 😊
@@ACAB-py8ie nach 6 Wochen
Hammer, danke für das Video! Hat mir sehr geholfen.
Vielen Dank für dein Feedback! Wir freuen uns sehr dich auch weiterhin mit hilfreichen Videos rund um die Betriebsratsarbeit zu unterstützen.
Herzliche Grüße
Dein W.A.F. RUclips-Team
Tolles Video. Danke!
Danke 🙏
Der begriff "Vertraunensarzt" war vor ca. 40 Jahren gleichbedeutung mit einer Untersuchung mit dem MDK. In diesem Video sollte des deshalb besser "Der Arzt meines Vertrauens" heißen.
Guter Hinweis, vielen Dank! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Bei mir gibt's noch keine Diagnostik und der MDK Termin ist auch schon bald. Mache aktuell Physio damit ich auch wenigstens nach sagen kann. Am selben Nachmittag habe ich dann noch einen Facharzt Termin. Dann gilt das als neues Indiz und da anzuzweifeln wird sehr schwierig.
Richtig, lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Beweisbelastet ist hier der Arbeitgeber, nicht Sie. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Eine Simulatin bin ich noch nie gewesen... Ich habe alles gesagt und übertreibe meine Rolle nicht... Ich habe nicht nur sehr viel gelesen...
Ja er darf das....! Und ??? Der MD😂
Hallo darf das unternehmen. Von mir eine ärztliche stellungsnahme verlagen oder ein Artest . Mein Arbeitgeber hat es 3 jahren nicht intressiert wie es mir geht .jetzt kommt er mit der begründung fürsogepflicht und personalplannung . Ps bin seit 3 jahren krankgeschrieben
Es tut mir sehr leid, das zu hören. Ja, bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst einschalten. Dem Arbeitgeber selbst gegenüber schulden Sie jedoch nie die Offenlegung von Diagnosen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Vielen Dank für ihre Antwort.
Meine Krankenkassen hat mir auch telefonisch bestätigt das er keine Anfrage gemacht hat. Naja der wolte nur geld sparen. Dann kommt bald die kündigung vom Arbeitgeber auch ohne bem .
Freundliche grüße Alexandralulu91
Hallo :) wie sieht es denn aus wenn der Arbeitgeber mit
seiner vermutung falsch liegt? und der MDK auch bestätigt hat das der
Arbeitnehmer wirklich AU war? hat dann der Arbeitgeber nicht seine
fürsorgepflicht verletzt? bzw kann der Arbeitnehmer wenn der Arbeitgeber
mit seiner Anschuldigung falsch lag dann quasi zurück schlagen? wäre
schön wenn sie darauf antworten könnten :)
Hallo OfficialMorano,
gerne antworten wir auf deine Frage in einem der nächsten Videos :-)
Viele Grüße
dein W.A.F. RUclips Team
@@BetriebsratVideo wo ist das nächste Video?? Ist jetzt schon 2 Jahre her !
Wir häufig kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Betriebsarzt schicken?
Hallo Maja Sonnenschein, vielen Dank für deine Frage! Wir gehen gerne in einem der nächsten Videos darauf ein :-)
Viele Grüße
dein W.A.F. RUclips Team
@@BetriebsratVideo kann man ungefähr einen Zeitraum sagen, innerhalb eines Jahres z. B. Einmal oder so häufig wie der Arbeitgeber meint
Hallo Maja Sonnenschein, in diesem Nutzerfragen-Video gehen wir auf deine Frage ein: ruclips.net/video/9xl0Wd982EE/видео.html
Viele Grüße
W.A.F. RUclips Team
@@BetriebsratVideo vielen lieben Dank 🌻 ich hab also auch ein Recht darauf, abzulehnen. Bei mir ist es so, dass ich bereits länger krank geschrieben bin u immer wieder zum Betriebsarzt geschickt werde. Dies möchte ich nicht mehr einfach so hinnehmen
Es gibt keine Gesetze die doch in irgendeiner Form verpflichten da hin zu gehen
Hallo, ich habe Frage, ich arbeite 6 Jahre in Werk zuerst in Logistik dann Produktion, und ich habe gekriegt Probleme mit rücken , ich habe ärztliche Befund, wo ich arbeite Grade, der Platz wird nicht eingerüstet mit Hilfsmittel, Mus ich mit rücken und Hände schwere Substrate zu tragen ab 17- 23 Kilo, obwohl ich habe oft würde ich melde bei Arbeitgeber das geht nicht, und ich habe gemacht ärztliche Gutachten bei Betriebsarzt, und der Arzt hatte ein Bescheinigung geschrieben das wegen meine Gesundküche Probleme darf nicht dort arbeiten, aber Arbeitsgeber ignorieren das, und mach Druck, das ich muss mehr produzieren, oder schicke auch andere Position aber wo ist noch schwerer Arbeit. Was kann ich machen??
Vielen Dank für Ihre Frage. Es tut mir sehr leid, dass der Arbeitgeber so wenig Rücksicht auf Ihre Gesundheit nimmt. Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, wenden Sie sich sogleich an ihn. Er wird Ihnen helfen. Ansonsten bleibt in einer solch verfahrenen Situation nur der Gang zum Rechtsanwalt. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo fielen herzlichen Dank, ja es gibst ein Betriebs Rat, aber der Hälfte nicht besonders, sondern ich bin bei IG Metall, warshandlich dort hin gehen?
Ja, das wäre eine gute Idee...! Wenn das auch nicht helfen sollte: Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, der vor Ort bei Ihnen Arbeitnehmer vertritt. Ich drücke die Daumen Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo vielen Dank!!!
Hallo ich habe eine Frage wenn Arbeitgeber mich ärztliche Untersuchungen schicken muß ich unbedingt gehen?
Ja, wenn es darum geht, Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen; dann kann Ihr Arbeitgeber verlangen, dass ein Gutachten des Medizinischen Dienstes eingeholt wird (Paragraph 275 Abs. 1 Ziff. 3 Buchst. a SGB V). Im Übrigen kann der Arbeitgeber nur ganz ausnahmsweise und nie ohne Begründung vom Arbeitnehmer einen Arztbesuch 'verlangen'. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo viel Dank für die Antwort
Hallo,
mein Chef verlangt von mir, dass ich meinen Mitarbeiter während der Krankheit anrufe und fragen, wie es ihm geht und wo bleibt die Krankmeldung. Ich habe beim ersten mal den Mitarbeiter angerufen. Jetzt liegt die zweite Krankmeldung nicht vor. Ich soll den Mitarbeiter anrufen. Ich jabe ihn gesagt, dass ich den Mitarbeiter nicht während der Krankheit anrufe. Er sagte mir, dann würde ich einen Zweizeiler bekommen und dann müsste ich das machen.
Wie sehen Sie das
Höre gerne von Ihnen.
Mit freundlichem Gruß
MS
Vielen Dank für Ihre Frage. Rechtlich gesehen spricht nichts dagegen, wenn der Arbeitgeber versucht, mit dem arbeitsunfähigen Beschäftigten wegen eines berechtigten Belangs Kontakt aufzunehmen; eine wie offenbar in Ihrem Fall regelmäßige Arbeitgebernachfrage beim Erkrankten ('wie geht es Ihnen?') unterläge allerdings der Mitbestimmung, soweit ein Betriebsrat vorhanden ist. Und fühlen Sie sich mit der Weisung Ihres Arbeitgebers (Anrufe beim Erkrankten noch während der Arbeitsunfähigkeit) nicht wohl - was übrigens für Sie spricht! - hat der Arbeitgeber hierauf angemessen Rücksicht zu nehmen. Führen Sie eine etwaige Weisung klugerweise erst einmal aus und lassen Sie diese im Nachgang überprüfen. Es drückt die Daumen Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hilft mir weiter. Einen schönen Abend noch.
Die Mitarbeiter Gesundheit ist sehr wichtig... Ich wusste nie wo ich anfangen sollte... Ich darf böse sein... Ich stelle sehr vieles in Frage...
AMD heisst dieses im öffentlichem Dienst.
Das stimmt! Für Ihren Hinweis dankt Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Danke aber mein Betriebsrat hilft mir nicht die halten zum chef weil. Sie kollegen sind und gleiche Abteilung arbeiten und eng befreundet sind .ich habe pech das ich da keine hilfe erwarten kann .nun bin ich krank seit 12 wochen und die Krankenkasse schickt mich zu mdk und übt druck auf mich das ich kündigen soll .mein Arbeitgeber schickt mir Abmahnung weil ich für den sonntag kein au habe obwohl ich sonntag nicht eingetragen war . İch bin alleine und keiner hilft mir
Vor Ort einen Anwalt suchen, der gegenüber der Krankenkasse Akteneinsicht beantragt! NICHT selbst kündigen. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Mit dem MDK hätte ich keine Probleme gehabt... Ich bin noch nie wehleidig gewesen und dort wo ich war ist man mit dem Kopf unter dem Arm arbeiten gegangen... Ganz vorsichtig bei mir...
Speichellecker
Kein schönes Wort, finde ich. Wen meinen Sie damit? Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator