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Ich verstehe nicht das Prinzip der verdeckten Einlagen in Verbindung mit dem Einlagekonto nicht. Gemäß §8 Abs.3 S.3 sind sie ja nicht zu versteuern, weil sie ja das z.v.E. nicht erhöhen. Warum sagt man dann in der Literatur, dass man sie auserbilanziell hinzurechnen muss? Damit erhöht man ja wiederum die Steuer
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Ihr seid die beste! Vielen Dank. Sehr hilfreich für die Wiederholung vor der Prüfung 🙂.
Wo gibt es diese Folien?
Kann man sich die irgendwo Downloaden?
Es fehlen Ausführungen zur verschärften vGA bei beherrschenden Gesellschaftern.
Top Video
Ich verstehe nicht das Prinzip der verdeckten Einlagen in Verbindung mit dem Einlagekonto nicht. Gemäß §8 Abs.3 S.3 sind sie ja nicht zu versteuern, weil sie ja das z.v.E. nicht erhöhen. Warum sagt man dann in der Literatur, dass man sie auserbilanziell hinzurechnen muss? Damit erhöht man ja wiederum die Steuer
Verdeckte Einlagen musst du abziehen. Das Video, welches du gerade kommentiert hast behandelt die VGA, welche man hinzurechnen muss. VG
Und wie behandelt man dann doch Untergang des Pferdes?
Gut zum Wiederholen. Ist aber auch recht überschaubar das Thema
3:02 "Christopher"