Erbschaftsteuer 2023: Mit diesem Trick richtig Steuern sparen!

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  • Опубликовано: 24 июл 2024
  • Erbschaftsteuer 2023: Mit diesem Trick richtig Steuern sparen!
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    Erbschaftsteuer 2023: Mit diesem Trick zu Lebzeiten richtig Steuern sparen! Ein Thema mit dem sich viele erst beschäftigen, wenn es zum Verlust eines geliebten Verwandten und Bekannten gekommen ist. Doch dann ist es bereits zu spät und das Finanzamt verlangt im schlimmsten Fall Steuern und das nicht zu knapp. Was man aber selbst aktiv tun kann, um später die Steuern für die Hinterbliebenen stark zu reduzieren oder sogar ganz zu umgehen, das zeige ich euch ganz konkret in diesem Video!
    Hallo, ich bin Simon und heute geht es um eine bestimmte Möglichkeit, die man kennen sollte und ggfls nutzen kann, wenn man Angst hat, das später die Hinterbliebenen unnötig oder zu viel Erbschaftsteuer zahlen müssen. Und da wir euch ja die Welt der Steuer nicht nur erklären möchten, sondern euch auch noch Steuern sparen, veröffentlichen wir hier auf unserem Kanal smartsteuer regelmäßig neue Videos!
    Kurz zur Ausgangslage: Die Erbschaftsteuer fällt wie der Name es unschwer erkennen lässt auf Erbschaften eines Verstorbenen ab bestimmten Summen an. Dabei gibt es je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hohe Freibeträge, wie hier in der Tabelle dargestellt. So dürfen z.B. Ehepartner 500.000,- € steuerfrei erben. Oder aber Kinder und Stiefkinder 400.000,- €, die Eltern oder Großeltern des Verstorbenen 100.000,- € und ganz unten Übrige nur 20.000,- €, um nur ein paar zu nennen. Dazu kommt zwar eigentlich noch für den verbliebenen Ehepartner oder Kindern unter 27 ein sogenannter Versorgungsfreibetrag, welcher aber auch gekürzt werden kann, auf Grund anderer Leistungen, wie z.B. Hinterbliebenenrenten und dies hier an der Stelle unnötig kompliziert machen würde. Wir merken uns in erster Linie mal den normalen Freibetrag und die hier in der Spalte aufgeführte Steuerklasse, die ebenfalls je nach Verwandtschaftsgrad zugeordnet wird und unabhängig von der sonst bestehenden normalen Steuerklasse 1-6 der erbenden Person ist.
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    Wir freuen uns über jeden Daumen nach oben für dieses Video und jeden neuen Abonnenten auf dem Kanal smartsteuer und wünschen euch viel Erfolg bei der Steuererklärung.
    Erbschaftsteuer 2023: Mit diesem Trick richtig Steuern sparen!
    • Video

Комментарии • 12

  • @jenswiemeyer8996
    @jenswiemeyer8996 Год назад

    Auch ich bedanke mich für das informative und sympathisch gemachte Video und habe eine Frage: Wie läuft das im Falle von Depots genau ab? Es gibt Banken, die sagen von Jahr zu Jahr: Ein Nießbrauch-Depot wird in Zukunft kommen - es würde sich aber heute noch nicht umsetzen lassen?

  • @Jannied
    @Jannied Год назад

    hab direkt durchfall bekommen
    aber vielen dank für das video 😅

  • @rolftraugott572
    @rolftraugott572 Год назад

    Vielen Dank für das informative Video. Eine Frage habe ich: Bei einem verheirateten Ehepaar hat Ehepartner A ein Depot (Einzeldepot auf seinen Namen). Ehepartner A stirbt jetzt. Mit welchem Anteil wird der Freibetrag von 500.000 Euro für den überlebenden Ehepartner B belastet? Mit 100 Prozent (da Einzeldepot) oder nur mit 50 Prozent? Es handelt sich um den gesetzlichen Güterstand, also Zugewinngemeinschaft.

  • @annalenaberger8823
    @annalenaberger8823 7 месяцев назад

    Vor 10 Monaten waren wir doch schon in 2023! Darum hier eine Korrektur: Die Erbschaftssteuer liegt seit 2023 nicht mehr bei 11 % sondern LEIDER wurde sie erhöht auf 15 %! Ab dem 01. Januar 2023 schon. Die Freibeträge waren auch in Verhandlung aber leider sind die gleich geblieben wie die Jahre zuvor.

  • @pierospinolla6856
    @pierospinolla6856 Год назад

    2:32 Minute wie kommt man auf 800.00€ wenn es lediglich um ein Kind geht sieht der Gesetzgeber nur einen Freibetrag von 400.000€ vor. Bitte um Aufklärung danke schonmal vorab für das Video!

    • @7riXter
      @7riXter Год назад +1

      Ach cool… hier gibts ja gar keine Antworten auf berechtigte Fragen 😅

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 7 месяцев назад +1

      @piero.....ein Einzelkind hat bei jedem Elternteil 400.000 Euro frei, also insgesamt 800.000 Euro Freibetrag, WENN, die Eltern kein Berliner Testament gemacht haben, denn dann gibt es nur einmal für das Kind einen Freibetrag von 400.000, wenn BEIDE Elternteile verstorben sind.

  • @floriano77
    @floriano77 Год назад

    Ein 7 Min. Video und kein Wort zu „Ehegattensplitting“.
    Was darf Satire?!

    • @MrSongoten
      @MrSongoten Год назад

      das Ehegattenspliiting bringt beim Thema Erbe keine Abweichung zu dem im Video genannten Dingen