Wann ist es kein "mangels öffentliches Interesse" mehr? | Fahrradalltag Ostfriesland Carolinensiel
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- Опубликовано: 4 май 2024
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Mit der "Einstellung mangels öffentlichem Interesse" geht ja erstmal nur die erste Runde zu Ende. Man kann da aber durchaus Widerspruch einlegen... das offensichtlich doch vorhandene öffentliche Interesse begründen mit "Verkehrswende als Politisch gewolltem Ziel", Statistiken/Umfragen laut denen viele Leute sich nicht trauen Rad zu fahren wegen solcher Überholmanöver und ggf noch mit "Ich habe im Büro 10 Kollegen gefragt, alle 10 waren der Meinung sowas gehört unterbunden, damit man endlich sicherer Radfahren kann. 8 der Kollegen sind Autofahrer.". Wäre interessant, was die Staatsanwaltschaft darauf dann antwortet...
Moin Menschen.
Zu 2:15 das hatte ich auch schon mal woanders geschrieben:
Wenn eine solche Einstellung ins Haus flattert mit der "Begründung" "mangelndes öffentliches Interesse"
dann sofort Widerspruch einlegen, und die wie folgt begründen:
Ich BIN die Öffentlichkeit, und habe ein brennendes Interesse an der Verfolgung dieser Verkehrsstraftat !
Du hast das Ganze hoffentlich als "Nötigung im Straßenverkehr" angezeigt ?
Denn das war nichts anderes, als eine Reaktion auf die Weigerung seiner Aufforderung auf dem Fußweg zu fahren, nachzukommen.
Offensichtlich weiß der Kraftfahrende nicht, das Radler nicht auf Fußwege gehören.
02:12 Wow das ist ja krass! Dass der den Führerschein nicht zumindest zeitweise abgeben musste, sondern das Verfahren sogar eingestellt wurde! Kann man ja gar nicht glauben sowas!
Leider muss man da eine Berührung haben.. also ein Unfall vorliegen
2:15 Wenn die nicht ständig einstellen würden, wäre der vermutlich längst vorbestraft.
02:24: Und durch das vorangegangene Hupen wurde der Vorsatz ja einwandfrei dokumentiert.
tja, war alles erwähnt, aber anscheinend reicht sowas nicht aus, wenn man noch nicht einschlägig vorbestraft ist
@@unsichtbarer_christian Ich habe von einem Radfahrer gelesen, der bei mangelndem öffentlichen Interesse nochmal eine Art Beschwerde eingereicht hat und damit dann tatsächlich ein Verfahren erreicht hat. Ich weiß leider nicht mehr wie der Prozess genau hieß.
@@unsichtbarer_christianWenn man Unterschriften zur Dokumentation des öffentlichen Interesses braucht, wäre ich dabei.
Die Amtsperson, die das Verfahren wegen mangelndem Interesse der Öffentlichkeit eingestellt hat, sollte meiner Meinung nach ein Verfahren wegen Beihilfe an den Hals bekommen!
Vorsatz, Nötigung, Gefährdung von Radfahrenden (schwächere Verkehrsteilnehmer),...
Öffentliches Interesse wäre doch spätestens hiermit erreicht. Wir haben es gesehen und sind sehr erbost über die Einstellung des Verfahrens.
Offenbar konnte der Fahrer ja wohl ermittelt werden, warum dann noch im Verfahren aufhören. Das kann doch nur pures Glück sein, dass bei solche Fahrer noch keine Einträge vorliegen. M. E. müsste die Allgemeinheit doch das Interesse haben, dass derartige Verhaltensmuster mal abgestellt werden, oder?
Hier müsste m. E. eine Dienstaufsichsbeschwerde eingelegt werden.
Eine Schande ist das.
Das wird leider erst passieren, wenn sich das gesellschaftliche Bild von Radfahrenden ändert und Autoverkehr nicht mehr als Selbstverständlichkeit, sondern als Privileg betrachtet wird. Radfahren in der breiten Gesellschaft heiß Ausflug in den Wald und Erholung, weg von Autos. Radfahrende, die auf dem Dorf oder in der Stadt das Rad als *Transportmittel* benutzen? _Selber schuld. Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um. Die können doch das Auto nehmen. Außerdem fahren die immer alle bei Rot und ohne Licht._ Das wird sich hoffentlich ändern, aber das dauert. Und dann, wenn das Verhalten, welches wir heute sehen nicht mehr gesellschaftlich akzeptabel ist, werden die Staatsanwaltschaften solche Sachen verfolgen.
Bin auch zutiefst enttäuscht darüber, dass so ein Verhalten anscheinend einfach toleriert wird. Präventionsarbeit wird wohl nicht betrieben. Erst muss was passieren, dass solche Leute ihre milde Strafe bekommen, die dann wahrscheinlich unverhältnismäßig ist
Wenn man als scheinbarer "Ersttäter" immer einen Freifahrtschein bekommt, ist es schwer schon "einschlägig Vorbestraft" zu sein...
Ich hab ein bisschen Sorge um Dich …. Fahr doch wenigstens im Kreisverkehr so mittig, dass Du dieses Ausfahren von PKWs VOR Dir (und fast Überfahren!) aus dem Kreisverkehr verhinderst …
@@unsichtbarer_christian Natürlich wird sowas toleriert, es laufen auch draußen Mörder/Vergewaltiger/Diebe frei herum, die Behörden sind schlicht und ergreifend überlastet, die können sich nicht um solche Belanglosigkeiten kümmern, wenn sie nicht mal die wirklich wichtigen Probleme geregelt bekommen. Logisch denken hilft.
Ich bin für eigene Straßen nur für Fahrradfahrer, könnte mir vorstellen Innenstädte für Autos generell zu sperren und da, wo es nicht anders geht, auf Elektro und Lasten Transport Systeme auf E-bike Basis um stellen zu lassen. Da mache ich gerne mit, auch als Autofahrer, weil ich ne faule Sau bin und es auch für mich besser wäre. Bitte gebt mehr Acht auf Einander. Dazu gehört allerdings auch, dass Radfahrer nachts gut sichtbar sind. Licht vorne und hinten wäre toll, auch 😅tagsüber.
1:20 Bei so einem kleinen Möchtegern-Kreisverkehr am besten gerne mittig fahren. Vor allem, wenn du erst mal im Kreisel bleibst. Manche Autofahrer nutzen jede Kleine Möglichkeit aus, die es eigentlich gar nicht gibt!
2:20 Eingestellt, da der Fahrer nicht einschlägig vorbestraft ist. Kein Öffentliches Interesse?
Mit der Fahrweise wird sich dieses sehr schnell ändern.
Wer zeigt denn an, das macht ja keiner und wer hat noch eine perfekte Videoaufnahme, wodurch Aussage gegen Aussage nicht mehr kräftig ist
Nur wie Kindes Staatsanwalts selbst betroffen sind. Traurig das so sagen zu müssen
Hinfallen -> Unfall -> also nicht nur Gefährdung ... ?
1:20 Das war ebenfalls Vorsatz!
Die Autofahrer in diesen Videos zusammengefasst: „JA wO SoLL icH DEnN hiNFAhRen!!?!“ - einfach mal nicht sofort ohne Übersicht und bei Gegenverkehr dem Überholreflex folgen, seine Pflichten kennen und sich daran halten, ein bisschen aneinander denken im Straßenverkehr, das wäre schon was.
8:10 Da geht eine Frau mit Rollator klar ersichtlich über einen Fußgängerüberweg und der PKW brettert durch. Mir fehlen die Worte! Auch wenn das hier nichts direkt mit Radfahren zu tun hat, zeigt es doch sehr deutlich die egoistische Einstellung vieler gegenüber anderer Verkehrsteilnehmer.
Wurde jemand wegen fehlenden Abstand 30 euro je abgenommen? Oder weil es kein richtiges Verfahren gibt dies festzustellen. Oder weil es die Polizei nicht wirklich interessiert...
In Berlin gab es ne hohe Geldstrafe und 6 Monate Fahrverbot
Müsste man mal die Frau Leitende Oberstaatsanwältin Kathrin Krüger fragen 😲
Oder einem Familienangehörigen müsste etwas passieren, oder die Kinder müssten Gefährdet werden. Dann glaub mir mal dann werden Richter und Staatsanwaltschaft sehr schnell sehr Aktiv. Aber wahrscheinlich nur, wenn es deren Angehörige sind.
@@patrickb.6581 bei sowas reagieren die Behörden kaum. Sah vor kurzem wie ein kleiner Junge durch eine Engstelle fuhr. der Wagen der entgegen kam musste nur max. 2 s warten dann wäre der Junge durch... aber nein...er musste fahren... Zentimeter am Jungen vorbei. Und hat die Polizei reagiert auf meineBeschwerde?! Nein.
Haha als ob sich solche Leute für Menschenleben von Fahrradfahrern interessieren würden. 🤣🤣 Aber wehe irgendein Hans-Jürgen postet in der Telegram-Gruppe irgendein fieses Meme, dann gibts direkt Knast wegen Volksverhetzung, weil öffentliches Interesse und so...
@@heinwlod3895 Richtig. Man braucht nur eine FDP-Ministerin als Durchseucherin zu bezeichnen, schon geht es ab vor Gericht.
Wenn das Strafverfahren eingestellt wird, dann in der Regel gegen Auflagen.
Das können schonmal ein paar hundert Euro sein.
Der Fahrer hat dann zwar keine Vorstrafe, wird das Geld aber trotzdem merken.
Eine Gerichtsverhandlung ist da eher unwahrscheinlich, weil Gerichte und Staatsanwaltschaften überlastet sind.
Eine Einstellung wegen "mangelndem öffentlichem Interesses" zieht in der Regel leider keine Folgen nach sich,
denn das ist nicht vergleichbar mit einer "Einstellung gegen Geldauflage" seitens der Staatsanwaltschaft,
oder einer Einstellung nach der STPO vor Gericht.
Nein. mangels öffentlichen Interesse..
@@christianneumann9585 Meiner Meinung nach muß man hier schon unterscheiden, ob ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, oder ein Strafverfahren.
Ermittlungsverfahren werden von Polizei und Staatsanwaltschaft geführt.
Strafverfahren von Gerichten.
Manchmal lohnt es sich die Anzeige erneut einzureichen, und zwar beim zuständigem Gericht für Verkehrsstrafsachen, denn dann entscheidet ein Richter, ob die Staatsanwaltschaft ermittel MUSS.
Wenn dass dann so entschieden ist beauftragt de Staatsanwaltschaft die Polizei mit Ermittlungen, und eine Einstellung wegen "mangelndem öffentlichem Interesse" findet schon mal nicht mehr statt.
Im Übrigem ist der Anzeigensteller TEIL der Öffentlichkeit !
Das muss man denen nur klar machen...
2:25 wahrscheinlich muss erst einer umgefahren werden, damit was passiert. Aber dann heißt es wahrscheinlich, dass man zu 50% eine Teilschuld bekommt, weil man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Es ist einfach nur krank 😢
Krank? WIllkommen in Deutschland 😂😂😂😂😂
Gutes Video Christian ! 👍
1:04 Vorsatz! Und er hört Dich ja auch mit offenem Seitenfenster.
Mangels öffentlichen Interesses wird von der Öffentlichkeit komplett falsch verstanden. Es bedeutet eigentlich: Die Staatsanwaltschaft hat keine Mittel gefährliche Situationen zu entschärfen, da sie nur gefährlich sind, wenn ein konkreter Schaden vorliegt. Also aus wirtschaftlicher Sicht ist es komplett schlüssig oder wie es auf Englisch heißen würde: Lack of public interest bzw. Mangel eines öffentlichen Zinssatzes oder "Wir können hier kein Geld mit verdienen"
7:02, einfach die ganze Spur nutzen.
Die Wachmannstrasse in Bremen wurde nach Ostfriesland verlegt?
Es ist aber überall so, dass beknackt gefahren wird.
Der Moment bei 4:14 wäre der Moment wo ein Außenspiegel flöten geht und ich mir das Schmerzensgeld abholen würde.
japp.
Wenn ich du wäre, würden mir ständig die Holzschrauben und die Grillanzünder ausgehen.
Und wenn er nicht gestorben ist, ärgert sich der BMW immernoch über die Fahrradstraße...
4:31 Willkommen in Oldenburg, hier gibt es auch ein paar komische Autofahrer. 😅
Neidisch, weil du nicht so gut fahren kannst, nech? 😅
@@flodjibril2852 Ja. Genau das.
2:04 Wo ist die Polizei, wenn man sie braucht?
nicht vor Ort leider
Einfach mit dem Fahrrad mittig fahren, gegen des gehupe Kopfhörer.
1:16 ich hatte auch gedacht, dass du die erste Ausfahrt im Kreisverkehr nimmst, bei der Fahrlinie. Ich halt' mich tatsächlich eher an die Ideallinie vom Motorrad fahren.
Solange man nicht blinkt oder eine Fahrtrichtung anzeigt, bleibt man im kreisverkehr
@@christianneumann9585 das sind Aktionen, die auf dem Video nicht zu erkennen sind.
Dass sich das Autofahre* falsch verhalten hat, ist unstrittig.
Im Kreisverkehrchen überholen geht so oder so nicht ohne Gefährdung des Radfahrers, da sit es völlig egal, wo der rausfährt.
@@SvenGlyxpilz das hatte ich nie in Frage gestellt, ich stimme dir voll zu.
3:53 Gibt es in Carolinensiel eine Straßenbahn?
Nein, aber es gibt auch Bremen
Es gibt in Carolinensiel auch keine Fahrradstraße. Das ist die Wachmannstraße in Bremen.
6:44 kleine Korrektur: Wenn mich mein Wissen nicht täuscht, kommt hier das Reißverschlussverfahren nicht zum Tragen, da die Spur nicht wegfällt, sondern nur zugeparkt ist
Auch da.
Also das Reißverschlussverfahren gilt überall, wo eine Spur endet oder durch ein hindernis versperrt ist. 😉
@@christianneumann9585 Das blöde dabei ist, dass die Rechtsprechung sich da anscheinen nicht einig ist. Siehe Artikel zum Reißverschlussverfahren auf der Seite bussgeldkatalog. Teilweise werden parkende Autos wohl nicht im Sinne von § 7 Abs 4 StVO als Hindernis angesehen.
@@elrich1364dort ging es um 1 pkw, der die Spur blockierte, nicht um eine komplette zugeparkte Spur. Wie es hier der Fall ist.
Also brauch ich, wenn auf der Autobahn, durch Bauarbeiten oder Wartungsarbeiten der Straßenmeisterei, ne Fahrspur zeitweise in einem Bereich gesperrt wird, niemand von dieser Spur einfädeln lassen... Interessant! Hast du ne Quelle, wo du das her hast?
Ist nicht auch Interesse an einer Änderung der Gesamtsituation ein öffentliches Interesse? Oder ein RUclipskanal
1:05 Krass und für mich nicht nachvollziehbar. Da kann man auch ein paar Sekunden warten, denn nach Christian hätte er ja auch den Gegenverkehr noch durchlassen müssen.
Ja. Der pkw-fahrer hätte warten können
ihr würde jeden Auto in die Seite fahren.. so kannst du dir alle paar Tage ein neues Fahrrad kaufen.
Ab Minute 2:40 sah es nach Bremen aus. Zunächst, die Radfahrer bewegen sich in der Radfahrstraße im gesetzlichen Rahmen. Nach meiner Meinung ist es leicht möglich, hintereinander zu fahren und den PKW passieren zu lassen. Bremen ist speziell, nach meiner Beobachtung wird die Benutzungspflicht von Radwegen für Radfahrer immer weiter zurück geführt (Verkehrszeichen 237 u.ä.). Diese Verkehrszeichen sind in Bremen selten geworden. Nach meiner Meinung werden die Verkehrsteilnehmer gegeneinander ausgespielt. Konfrontation anstelle Kooperation aus ideologischen Gründen.
Zu Minute 2:15, gefährlich und rücksichtslos. Bleib aufmerksam und fahre vorsichtig.
Eine Fahrradstraße kennst du anscheinend nicht, Hauptsache den Autofahrer auch irgendwelche Art und Weise verteidigen
wieso soll man den pkw-fahrer durchlassen? erschließt sich den denkenden Menschen nicht
Man bräuchte eine Sprühdose, die bei Unterschreiten des Abstandes auslöst.
sone Art Poolnudel 2.0? wär ich voll dabei. kann ja auch gern wasserlöslich sein.
@@MGDDops Genau! Poolnudel 2.0 gefällt mir
Meine absoluten Lieblingsverkehrsmittel sind das Auto und das Fahrrad. Trotzdem oder deshalb verstehe ich überhaupt nicht, warum man nicht mal ein paar Minuten hinter einem Fahrrad her fahren kann. Es kann doch nicht sein, daß die Zeit immer so drängt. Wahrscheinlicher ist aber das Gefühl, daß mein 50.000-Euro-Schlitten in diesem Moment nicht besser ist als das Fahrrad mit einem Restwert weit unter 50 €.
Das ist es ja, das Auto ist besser, und wieso sollte man sich als Autofahrer dann ausblockieren lassen? Der Stärkere gewinnt.
@@flodjibril2852 Dann wird irgendwann der Führerschein Urlaub in Flensburg machen.
@@SGEfan78 Falsch. Der macht jeden Tag Urlaub dort. 😂
Wann ist es kein "mangels öffentliches Interesse" mehr?
Wenn bei so einem Fall jmd. ums leben kommt, dann erst.
Es muss also erst jmd. etwas passieren, damit das "Interesse" besteht.
Auch hier sage ich es:
Willkommen in Deutschland, wo jede Anzeige wegen mangels an Interesse fallengelassen wird und jeder deswegen machen kann was er/sie will.
Am Ende geht es um Zahlen. Und ich wette mit dir. Es sterben weniger Menschen durch Fahrradunfälle als durch Schlägereien/Messerstechereien/Schießereien/Suizid.
4:27 Wohnt der da überhaupt?
bestimmt 😅
Das kann nur bedeuten, für Radfahrer gelten keine Verkehrsregeln.
Der Schwächere verliert und man darf fahren wie man möchte.
Da dürfen sich die Autofahrer bitte nicht beschweren, wenn sie als Fußgänger unterwegs sind.
Ich sag immer, Gesunder Menschenverstand!
@@flodjibril2852 Ja, bis der erste um die Ecke kommt, einen belehren und erziehen möchte, mit stafbarem Verhalten, obwohl man sich richtig verhalten hat, dann sag ich nichts mehr.
@4:13 ich bin ja oft bei dir, aber wohin soll der BMW denn hin verschwinden, auf der anderen Seite ist auch n Radfahrer. Ich geb Bescheid sobald "in Luft auflösen" verfügbar ist. M.E.n. könnte der maximal noch ruhig stehen bleiben, aber selbst dann würde vermutlich noch gemeckert werden. langsam tasten, unterhalb Schrittgeschwindigkeit reich hier wohl doch aus, ne?
Edit: über alles "danach" müssen wir nicht reden, das war absolute Scheisse.
In einer Fahrradstraße haben nur Anwohner was zu suchen.
@@turrican4d599Du weißt nicht, ob diese Person ein Anwohner ist
Niemand erwähnt wie extrem mittig Christian fährt... Denke das sollte man klar sehen dass da einiges an Platz nach rechts war.
@@champbailey7658also für idioten; Christian fährt korrekt in der fahrradstraße. Der BMW darf nicht überholen (max 30km/h) und muss dahinter warten
@@GS-bs6kd es ist egal, der bmw-fahrer begeht Ordnungswidrigkeiten
Kein ausreichender Sicherheitsabstand bedeutet 30€ für den Fahrzeugführer . Das ist kein Strafverfahren oder wird mit Fahrverbot belegt (wie Einige hier meinen). Da allein schon der Fahrzeugführer nicht 100% ermittelbar ist, wird so eine Anzeige eingestellt
Hier liegt keine blanke Ordnungswidrigkeit, sondern eine Nötigung nach StGB vor. Dass diese Verfahren immer wieder eingestellt werden ist mehr als frech.
Nötigung im Straßenverkehr ist theoretisch eine Straftat und wird mit Geldstrafe von 20 bis 40 Tagessätzen und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten sowie 5 Punkten geahndet, wenn in der Justiz nicht so viele faule Säcke arbeiten würden.
Außerdem kann rücksichtsloses Überholen mit bis zu 5 Jahren Knast geahndet werden. (§ 315c)
Und dann gibt es noch §315c StGB: Wer im Straßenverkehr [...] grob verkehrswidrig und rücksichtslos [...] falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, [...] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Fahrzeugführer wurde ja ermittelt.
Kanal Betreiber: Jammern auf ganz hohem Niveau, egal!
hirnlos dieser Kommentare
@@christianneumann9585 passt doch zum Kanal 😂
1:00 Bestes Beispiel, wie in den Videos ständig nur die Situationen provoziert werden...in anderen Videos wird bei Fussgängern /Fussgängerüberwegen gaaanz langsam gefahren, jedenfalls solange man damit den rückwärtigen Verkehr behindern/provozieren kann...hier an dieser Stelle wird trotz Fussgänger schön in die Pedale getreten und Geschwindigkeit aufgebaut, damit man ja an dem PKW dranbeleibt, um wieder eine kritische Situation selbst zu schaffen...dem Typ sind hier aber die Fussgänger egal
ahyein idiot mit Unterstellungen
Ich kann keine relevante Beschleunigung des Radfahrers erkennen. Woran machst du die fest? Und wie schnell genau war er da/ wie schnell hätte er sein dürfen?
Selbst wenn dem so wäre... entbindet das den PKW-Fahrer in dieser Situation von der StVO?
@@michaelleifels2004 Aber auch keine besondere Rücksichtnahme auf die Fussgänger. Hauptsache da wird vorbeigedonnert...der Fahrradfahrer sieht sich immer nur als der schwächere Verkehrsteilnehmer, das sind aber die Fussgänger!
@@RP-fv3fhnochmal: wie schnell ist er denn „vorbeigedonnert“ und wie schnell hätte er offiziell sein dürfen?
Offensichtlich suchst du mal wieder einen Grund, offensichtliches Fehlverhalten eines Autofahrers schön zu reden, indem normales Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer schlecht geredet wird. Zum einen macht das am Fehlverhalten des Autofahrers nichts besser. Zum anderen ist deine leicht zu widerlegende Nebelkerze überdeutlich. Lass dir doch mal was raffinierteres einfallen. Es ist langsam echt erbärmlich, wie du dich selbst zum Rolf machst.
Was, verdammt nochmal, machst du Bremen und Oldenburg.
Bleib in Carolinensiel, da richtest du schon mehr als genug Schaden an
😂
heul leise
Bei min. 1:01 bist du selbst gefährlich nahe an den Passanten vorbeigedüst, um ja noch gleichzeitig mit dem Abbieger an zu kommen. Halt also mal den Ball flach, Raudi...
ah ein idiot mit Unterstellungen
gefährlich nahe?
Das ist ein typische Abstand
Wie schnell und wie nah war er denn, wie schnell und wie nah hätte er sein dürfen und wo kann das nachgelesen werden?
Euch Spritreligiösen ist wirklich kein Unsinn zu blöd, um euch nicht täglich zum Rolf zu machen. Hauptsache, man kann vom Fehler des Kraftfahrers ablenken, ne?
@@michaelleifels2004 😂 ja genau, Michi. Dem unbeflecktenchris lässt ja auch nichts aus, um jedem Autofahrer den schwarzen Peter zu zustecken. Also hör auf seine Psychose jedesmal zu entschuldigen. Ich bin nicht der einzige, dem sein unkontrollierter Hass gegen alles Zweispurige auffällt.
@@unsichtbarer_christian...genau so normal, wie die Autos dich überholen. Also Ball flach halten.
03:30 Warum fahren die Fahrradfahrer nicht einfach hintereinander? Und warum hat der Typ seine Wichsgriffel nicht am Lenker? Tippt der etwa auf dem Handy herum?
Weil das eine Fahrradstraße ist. Das Konzept scheint dir ganz neu zu sein. Kannst du dich ja mal zu belesen.
Das Konzept sachliche Artikulation offensichtlich auch.
@@michaelleifels2004 Ach und auf einer Fahrradstrasse darf man freihändig fahren?
@@michaelleifels2004 Ich habe speziell die für diesen Fall sachlich und fachlich korrekten Begriffe genutzt
Nö, aber das ist wohl kaum der Stein des Anstoßes für dich. Du spielst dich hier vor allem mal wieder auf, weil der Autofahrer dort definitiv nachrangig ist und das mal so gar nicht in dein Weltbild passt.