Hallo @JornRichter-jp3ui, laut unseres Dozenten Christian Puchtinger ist die Bezeichnung Ein- und Auszahlungen an dieser Stelle richtig, weil nur das liquide Mittel sind. Einnahmen und Ausgaben beinhalten auch z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten, die keine liquiden Mittel darstellen und deshalb nicht Teil des Cashflows sind. Wir hoffen, das hilft weiter 😊. Viele Grüße vom Team der Akademie Handel.
Hallo @Viv8aldi, es hat eine Weile gedauert. Herr Puchtinger muss auch mal Urlaub machen 😊, aber hier nun die Antwort auf die Frage: Der Cashflow ist unabhängig von Aktien(gesellschaften) zu sehen. Es gibt ihn bei Unternehmen aller Rechtsformen. Hinsichtlich Aktien gibt es folgende Verbindung: Wenn der Cashflow "stimmt", d. h. das Unternehmen hat (hohe) Einzahlungsüberschüsse, dann lassen sich diese hohen Einzahlungsüberschüsse in Form von Dividenden an die Aktionäre auszahlen. Von daher könnte man sagen, es gibt keinen Unterschied "wenn man von Cashflow von Unternehmen im Hinblick auf Aktien redet und dem einfachen Cashflow unabhängig von Aktien". Cashflow ist Cashflow. Die Verwendung des Cashflows als Ausschüttung ist dann je nach Rechtsform eine andere. Das hilft hoffentlich weiter. Viele Grüße vom Team der Akademie Handel.
Ich verstehe nicht ganz warum die Abschreibungen und Rückstellungen nicht berücksichtigt werden. In meinem buch steht Cashflow= Jahresergebnis +Abschreibungen bzw. -Zuschreibungen, +Erhöhung lfr. Rückstellung bzw. -Verminderung lfr. Rückstellungen. Das steht in meinem Betriebwirtschaftsbuch unter internationale Erfolgskennzahlen
Sebastian, wie Herr Puchtinger im Video erläutert, gibt es die Möglichkeit der direkten und der indirekten Berechnung des Cashflows. Die indirekte Berechnung erfolgt durch Addition des Reingewinns (Jahresergebnis) + Abschreibungen + Rückstellungen, weil beide Positionen nicht zu einer tatsächlichen Auszahlung geführt haben. Das wiederum entspricht der Formel in Ihrem Buch. Wir hoffen, das hilft Ihnen weiter. Herzliche Grüße, Ihr Team der Akademie Handel
Ich verstehe, dass die zahlungsunwirksamen Aufwendungen wieder herausgenommen und dafür hinzuaddiert werden müssen (Gewinn = Erträge - Aufwendungen; danach + zahlungsunwirksame Aufwendungen = Cash Flow). Ich störe mich nur an der Darstellungsweise mit der GuV. Das stimmt doch einfach nicht. Rückstellungen gehören da nicht rein, die gehören ins Fremdkapital und sind somit ein Bestandskonto in der Bilanz, nicht in der GuV. Somit haben die da nix zu suchen und ich bin maximal irritiert.... :-/ Mir ist bewusst, dass in der KLR (in der wir uns hier befinden) keine GoB gelten, aber die Aussagen stimmen so ja trotzdem nicht...? Würde mich sehr freuen, wenn ich eine Aufklärung bekomme, danke im Voraus! Tolles Video, btw, der Herr Puchtinger macht das sehr gut :-) Merci
Chris- Tina, Wir sind mit Ihrer Frage zu Herrn Puchtinger gegangen und er hat sie wie folgt beantwortet: "Rückstellungen stellen einen Aufwand dar und vermindern den Gewinn. Deswegen sind sie in der GuV auf der Soll-Seite richtig aufgehoben. Da dieser Rückstellungsaufwand nicht auszahlungswirksam ist, landen die zurückgestellten Beträge in der Bilanz auf der Passivseite. Sie stellen hier zurückgestelltes Fremdkapital dar. Kurz: Das Geld für die Bildung einer Rückstellungen muss ja irgendwo herkommen: Und hier ist in der GuV die Aufwandsposition Rückstellung 'die Quelle'. Dadurch reduziert sich der Gewinn (was durchaus auch steuerlich interessant ist…) und die zurückgestellten Beträge fließen in die Bilanz." Wir hoffen, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft. Viele Grüße, Ihr Team der Akademie Handel.
Emre Tokay, nicht den Mut verlieren. Schauen Sie sich das Video noch mal an. Und wenn Sie es dann immer noch nicht verstanden haben, helfen Ihnen vielleicht andere Erklärvideos. Alles Gute wünscht Ihnen dasTeam der Akademie Handel.
Hallo,
Wollte euch danken und den Herrn Puchtinger sehr loben. Ich finde er bringt das sehr sehr gut rüber. Gerne mehr von ihm ! :)
Großes Lob! Dieses Fragezeichen hast du mit perfekten Veranschaulichungen durch Beispiele und Visualisierung gelöst - top!!! Danke :)
Durch Zufall entdeckt und begeistert, einfach toll erklärt. Dankeschön 😊
Beste Erklärung was ich bisher gesehen habe.. danke
habe gerade ca. 10 Videos über den Cashflow gesehen, der von Herrn Puchtiger war mit Abstand der beste. (Hatte 0-Ahnung)
Horst Elsner, wir freuen uns immer, wenn unsere Videos Mehrwert stiften. Herzliche Grüße, das Team der Akademie Handel.
Mit Abstand von allen anderen Videos am besten erklärt!
Überragendes Video. Vielen Dank dafür 👍👍👍👍
Super erklärt und tolle Beispiele, besonders die Papiertigeraufwendungen. :D:D
Vielen Dank!
Danke für Einfache Erlärung
Wow super Erklärung, tolle Beispiele :)
bestes Erklärungvideo auf YT
Dankeschön. Endlich verstanden!
Seeehr gut erklärt!
SUPER gemacht! Danke für diesen verständlichen Beitrag :)
super sehr schön erklärt vielen dank
Ich habe noch nie ein Video kommentiert... Aber das war echt TOP vielen Dank !
Toll erklärt! Danke!
überragend!
Vielen Dank, wirklich ganz toll erklärt! :)
Extrem starkes Erklärvideo!
Super erklärt .. danke:)
Sehr gut, bitte gern mehr davon
Super Video! Danke
Sehr gut erklärt, cooles Video!
Top erklärt.
10/10
Sehr verständlich erklärt! Aber müsste es auf den Charts nicht eigentlich "Einnahmen und Ausgaben" heißen (statt Einzahlungen und Auszahlungen)?
Hallo @JornRichter-jp3ui, laut unseres Dozenten Christian Puchtinger ist die Bezeichnung Ein- und Auszahlungen an dieser Stelle richtig, weil nur das liquide Mittel sind. Einnahmen und Ausgaben beinhalten auch z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten, die keine liquiden Mittel darstellen und deshalb nicht Teil des Cashflows sind. Wir hoffen, das hilft weiter 😊. Viele Grüße vom Team der Akademie Handel.
Gibt es einen Unterschied wenn man von Cashflow von Unternehmen im Hinblick auf Aktien redet und dem einfachen Cashflow unabhängig von Aktien?
Hallo @Viv8aldi, es hat eine Weile gedauert. Herr Puchtinger muss auch mal Urlaub machen 😊, aber hier nun die Antwort auf die Frage: Der Cashflow ist unabhängig von Aktien(gesellschaften) zu sehen. Es gibt ihn bei Unternehmen aller Rechtsformen. Hinsichtlich Aktien gibt es folgende Verbindung: Wenn der Cashflow "stimmt", d. h. das Unternehmen hat (hohe) Einzahlungsüberschüsse, dann lassen sich diese hohen Einzahlungsüberschüsse in Form von Dividenden an die Aktionäre auszahlen.
Von daher könnte man sagen, es gibt keinen Unterschied "wenn man von Cashflow von Unternehmen im Hinblick auf Aktien redet und dem einfachen Cashflow unabhängig von Aktien".
Cashflow ist Cashflow. Die Verwendung des Cashflows als Ausschüttung ist dann je nach Rechtsform eine andere. Das hilft hoffentlich weiter. Viele Grüße vom Team der Akademie Handel.
Danke
Bitte mehr Videos 😁
Ich verstehe nicht ganz warum die Abschreibungen und Rückstellungen nicht berücksichtigt werden. In meinem buch steht Cashflow= Jahresergebnis +Abschreibungen bzw. -Zuschreibungen, +Erhöhung lfr. Rückstellung bzw. -Verminderung lfr. Rückstellungen.
Das steht in meinem Betriebwirtschaftsbuch unter internationale Erfolgskennzahlen
Sebastian, wie Herr Puchtinger im Video erläutert, gibt es die Möglichkeit der direkten und der indirekten Berechnung des Cashflows. Die indirekte Berechnung erfolgt durch Addition des Reingewinns (Jahresergebnis) + Abschreibungen + Rückstellungen, weil beide Positionen nicht zu einer tatsächlichen Auszahlung geführt haben. Das wiederum entspricht der Formel in Ihrem Buch. Wir hoffen, das hilft Ihnen weiter. Herzliche Grüße, Ihr Team der Akademie Handel
Trunken&bold GmbH 😂😂😂 geil
Verstehe.
Was alles können Baraufwendungen sein?
Ich verstehe, dass die zahlungsunwirksamen Aufwendungen wieder herausgenommen und dafür hinzuaddiert werden müssen (Gewinn = Erträge - Aufwendungen; danach + zahlungsunwirksame Aufwendungen = Cash Flow).
Ich störe mich nur an der Darstellungsweise mit der GuV. Das stimmt doch einfach nicht. Rückstellungen gehören da nicht rein, die gehören ins Fremdkapital und sind somit ein Bestandskonto in der Bilanz, nicht in der GuV. Somit haben die da nix zu suchen und ich bin maximal irritiert.... :-/
Mir ist bewusst, dass in der KLR (in der wir uns hier befinden) keine GoB gelten, aber die Aussagen stimmen so ja trotzdem nicht...? Würde mich sehr freuen, wenn ich eine Aufklärung bekomme, danke im Voraus! Tolles Video, btw, der Herr Puchtinger macht das sehr gut :-) Merci
Chris- Tina, Wir sind mit Ihrer Frage zu Herrn Puchtinger gegangen und er hat sie wie folgt beantwortet: "Rückstellungen stellen einen Aufwand dar und vermindern den Gewinn. Deswegen sind sie in der GuV auf der Soll-Seite richtig aufgehoben. Da dieser Rückstellungsaufwand nicht auszahlungswirksam ist, landen die zurückgestellten Beträge in der Bilanz auf der Passivseite. Sie stellen hier zurückgestelltes Fremdkapital dar.
Kurz: Das Geld für die Bildung einer Rückstellungen muss ja irgendwo herkommen: Und hier ist in der GuV die Aufwandsposition Rückstellung 'die Quelle'. Dadurch reduziert sich der Gewinn (was durchaus auch steuerlich interessant ist…) und die zurückgestellten Beträge fließen in die Bilanz."
Wir hoffen, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft. Viele Grüße, Ihr Team der Akademie Handel.
sie haben die zahlen geändert aber mit der selbe summe ausgerechnet.
5500-5550=-50 cash flow
Indirekt auch minues UNwirksame Erlöse
Ich verstehe Bahnhof 😫😕
Emre Tokay, nicht den Mut verlieren. Schauen Sie sich das Video noch mal an. Und wenn Sie es dann immer noch nicht verstanden haben, helfen Ihnen vielleicht andere Erklärvideos. Alles Gute wünscht Ihnen dasTeam der Akademie Handel.
@@AkademieHandel hahahah danke 😌 nein ich gebe nicht so schnell auf muss mich besser einlesen :)
حلم
Nenn mich nie wieder Freund der Finanzierung
was für ein scheiß pullover?
sags ihm doch persönlich wenn du dich traust!!!!!
er gibt dir uppercuts
حلم