Info: Ich habe gemäß dem Video mich bei der Schweizer Luftfahrtbehörde registriert (Benutzer, Passwort etc.). Für die Registrierung selbst ist die Auswahl "Privatperson innerhalb der EU" zur Auswahl deaktiviert. Es wird auf die Registrierung in der EU verwiesen. Scheint damit ausreichend zu sein, also keine zusätzliche Registrierung in der Schweiz.
Wie ist es den jetzt. Bin in der Schweiz. Habe am 8.1.23 meinen Drohnenfürerschein gemacht. Sogar A2. Habe eine mavic mini3pro. Also unter 250g, bräuchte Nichteinhaltung nen Führerschein für die. Außerdem ist sie registriert. Da sie ja nekamera hat. Wollte in Kandersteg beim auf dem Skigebiet beim Öschienensee fliegen. Aber. Da bei der Gondelbahn steht *Keine Drohne* Hatte ich nachgefragt und sie sagten auf dem kompletten Gebiet ist es verboten. Obwohl in der Drohnenapp. Ist ok. Kein Flughafen und kein Naturschutzgebiete eingezeichnet. Also laut den Angaben dürfte man fliegen. Was ist jetzt korrekt. Lg
Meines Wissens darf Dir der Drohnenflug nur über Privat(Wohn?)grundstücke verboten werden. Seen sind in der Schweiz meist nicht Privat. Somit kann Dir das Fliegen über dem Oeschinensee nicht verboten werden, wenn er nicht privat ist. Auf allen öffentlichen Grundstücken darfst Du (wenn nicht auf Verbotskarte vom Bund eingetragen und alle rechtlichen Vorgaben) eingehalten fliegen. Es kann sogar sein, dass Dir der Flug über nicht bewohnte private Gebiete (Wald, Felder etc) auch nicht verboten werden kann. Aber ich bin kein Anwalt, aber so verstehe ich es.
21.2.2024....ist dieser Kanal noch aktuell so wie ich sehe ist dieses video das aktuell neuste🤔.... es wäre cool hier in der schweiz ein video machen wo wir fliegen dürfen und vileicht auch noch einige hot-spot veröffentlichen 😊🙏
@SwissDrone bei den Prüfungen sind immer die ersten Seiten des neuen Themas eine Präsentation mit dem ganzen Stoff, der nachher bei den Fragen vorkommt
Weiß man schon wie hoch die Bußgelder sind? Ansonsten würde ich einfach weiterfliegen. Wäre einfach nur krank wenn Tausende Drohnen einfach so entwertet werden und das entspräche doch sicher auch nicht dem Umweltgedanken der EU :)
Ja ich denke langsam das hier das BAZL eine falsche Darstellung hat. Ich finde aber keine offizielle Angabe ab welchem Gewicht eine Prüfung notwendig ist. Es steht zwar auf UAS.gate das nur Drohnen ab 250g eine Prüfung benötigen. Aber ich bin mir nicht sicher ob das nur für Drohnen mit einer Klassenmarkierung zählt. Ich gehe aber jetzt davon aus, dass keine Drohne unter 250g eine Prüfung benötigt.
Geht mal auf die Seite BAZL ich glaube wenn ich das richtig verstehe hat sich noch etwas geändert. Drohnen mit Kamera und unter 250g mit CE Kennzeichen aber ohne Klassenmarkierung brauchen laut meinem Verständnis doch keine Prüfung! Also mini 2 etc. müssen sich nur Registrieren.
Habe fast 1200.- ausgegeben zum Teil absurd das darf nicht das nicht das….. ja was soll ich dann damit und zuhause geht auch nicht muss ich extra frei nehmen um 30 min zu fliegen meine Güte!
DJI Mini 3pro braucht gemäss EU Drohnenregulierung keine Prüfung sondern nur Registrierung /Plakette plus Versicherung auch ohne CE Zertifizierung und diese Regelung gilt unbefristet für Bestandsdrohnen
Von wo hast du den diese Information? Laut der Tabelle von BAZL benötig es einen Kompetenznachweis für Drohnen ohne Klassenmarkierung. Das CE Kennzeichen hat nicht mit dem zu tun und das haben alle Drohnen von DJI.
Vielen Dank für das sehr informative Video. Wie ich sehe haben sich auf der Bazl-Webseite die Bestimmungen für die Übergangskategorien geändert. Dazu gibt es ja so gut wie keine Auflagen mehr. Heisst das theoretisch, dass ich mit meiner Mavic Air (die 430g wiegt) mit meiner Betreiberregistration und der Schulung A1/A3 wie gewohnt nach neuem Gesetz weiterfliegen darf? Vielen Dank für eine Antwort!
Es gibt schon ein paar kleine Änderungen. Du bist nun verpflichtet eine Versicherung über 1 Mio abzuschliessen. Da du dich anscheinend schon registriert hast, hast du das wohl schon. Zudem gilt eine maximale Flughöhe von 120m über Grund. Die Drohne muss neu auch mit deiner Piloten ID gekennzeichnet sein. Zusätzlich gelten für A1 noch folgende zwei Punkte: Beurteilen Sie das Gebiet und erwarten Sie vernünftigerweise, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Überfliegen von Menschenansammlungen verboten. Ist jetzt nichts grosses und nicht viel anders als das alte Gesetz, aber ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
Man kann ab 250g nicht mehr in Kategorie A1 und A2 fliegen, d.h. man darf nicht näher als 150 Meter an unbeteiligte Personen und Wohngebiete. Da ich so ne Drohne im Umkreis von 150 Meter fliege bedeutet das dass ich ein Feld in eine Richtung mit 300 frei haben muss. Das bedeutet dass ich legal sicher nur auf Feldern mit einem Diameter von 600 Metern fliegen kann. Das ist verdammt groß ! Und damit gibt es kaum noch Plätzte bei denen man eine Standard 5 inch Freestyle Drohne gut fliegen kann.
Guten morgen. Ich habe den Kompetenz Nachweis A1 A3 gemacht und möchte jetzt vor dem Ablauf der Frist noch den A2 Online machen. Habe ich das richtig verstanden, dass nur noch zusätzlich 30 Multiple Choice Fragen hinzukommen? Plus das Praktische zum Abhaken? Und kann man diese Fragen auch auf der Registrierung Seite UAS Gate lernen? Danke für deine Antwort.
Hey Sacha Jop du hast das genau richtig verstanden. Die Prüfung kannst du auch dort üben und abschliessen wo du die A1/A3 gmacht hast. Auf der Seite sollte es ein Dropdown Menü haben, wo du zwischen A1/A3 und A2 wählen kannst.
Wie sieht das aus wenn man in Deutschland eine P4 registriert hat und in der Schweiz fliegen will? Muss ich die extra noch einmal in der Schweiz registrieren?
Das kannst du auch dort machen wo du die A1/A3 Prüfung gemacht hast. Auf UAS.gate: www.uas.gate.bazl.admin.ch/ Momentan haben Sie aber eine Wartung am laufen und die Seite ist nicht verfügbar.
Ich verstehe eines nicht. Ich habe die dji FPV ohne Klassenmarkierung= das heisst sie landet in der Übergangskategorie. Brauch ich jetzt also einen A2 Führerschein oder reicht der A1/A3 Kompetenznachweis?
Die DJI FPV hat ein Gewicht von 795g und fällt somit bis Ende 2023 in die A2 Kategorie. Das heisst du kannst diese Drohne auch in der A3 Kategorie fliegen, kannst aber zusätzlich die A2 Prüfung machen, um die Drohne in dieser Kategorie zu fliegen. Ab 2024 fällt sie in die Kategorie A3 und du kannst sie nicht mehr in der A2 Kategorie fliegen. Ausser sie erhält bis dann eine Klassenmarkierung von DJI. Hoffe das beantwortet deine Frage.
Zu deiner ersten Frage: Die DJI Avata hat akutell keine Klassenmarkierung und ist 410g schwer. Somit fällt die Drohne bis Ende Jahr in die Kategorie A1 (
Ich habe eine Frage. Wenn ich die Drohne schon bei UAS.gate registriert habe, kann ich auch im Ausland wie z.B. Deutschland fliegen, weil das BAZL die EU Regulierung angenommen hat?
Gut ich fliege fpv Drohne meist alleine und haben ca 1 kg fliege auch im Dorf rum ich Weis zwar welche Strafen auf mich zukommen können aber wie wollen die meisten das prüfen wo man steht und fliegt Weis nicht 😂
Leider wird es immer wieder jemanden geben, der versucht, diese Schwachstellen zu finden und diese auch ausnutzen könnte. Deshalb sind Updates auch immer wieder wichtig.
Wie gesagt. Laut Gesetz darf man das, aber ich habe deutlich im Video gesagt, dass man das denoch nicht machen sollte. Meine Aussage ist sehr wohl korrekt.
Vielen Dank für die Aufklärung!
danke für die Ausführungen, sehr hilfreich!!!
Vielen Dank für das super Video!
Info: Ich habe gemäß dem Video mich bei der Schweizer Luftfahrtbehörde registriert (Benutzer, Passwort etc.). Für die Registrierung selbst ist die Auswahl "Privatperson innerhalb der EU" zur Auswahl deaktiviert. Es wird auf die Registrierung in der EU verwiesen. Scheint damit ausreichend zu sein, also keine zusätzliche Registrierung in der Schweiz.
gute Arbeit. Vielen Dank.
Die TCS Drohnen App kann in empfehlen, kostet aber ist immer aktuell.
Wie ist es den jetzt. Bin in der Schweiz. Habe am 8.1.23 meinen Drohnenfürerschein gemacht. Sogar A2. Habe eine mavic mini3pro. Also unter 250g, bräuchte Nichteinhaltung nen Führerschein für die. Außerdem ist sie registriert. Da sie ja nekamera hat. Wollte in Kandersteg beim auf dem Skigebiet beim Öschienensee fliegen. Aber. Da bei der Gondelbahn steht *Keine Drohne* Hatte ich nachgefragt und sie sagten auf dem kompletten Gebiet ist es verboten. Obwohl in der Drohnenapp. Ist ok. Kein Flughafen und kein Naturschutzgebiete eingezeichnet. Also laut den Angaben dürfte man fliegen. Was ist jetzt korrekt. Lg
Meines Wissens darf Dir der Drohnenflug nur über Privat(Wohn?)grundstücke verboten werden. Seen sind in der Schweiz meist nicht Privat. Somit kann Dir das Fliegen über dem Oeschinensee nicht verboten werden, wenn er nicht privat ist. Auf allen öffentlichen Grundstücken darfst Du (wenn nicht auf Verbotskarte vom Bund eingetragen und alle rechtlichen Vorgaben) eingehalten fliegen. Es kann sogar sein, dass Dir der Flug über nicht bewohnte private Gebiete (Wald, Felder etc) auch nicht verboten werden kann. Aber ich bin kein Anwalt, aber so verstehe ich es.
hast du inzwischen etwas neues darüber herausgefunden?
21.2.2024....ist dieser Kanal noch aktuell so wie ich sehe ist dieses video das aktuell neuste🤔.... es wäre cool hier in der schweiz ein video machen wo wir fliegen dürfen und vileicht auch noch einige hot-spot veröffentlichen 😊🙏
@SwissDrone bei den Prüfungen sind immer die ersten Seiten des neuen Themas eine Präsentation mit dem ganzen Stoff, der nachher bei den Fragen vorkommt
Weiß man schon wie hoch die Bußgelder sind? Ansonsten würde ich einfach weiterfliegen. Wäre einfach nur krank wenn Tausende Drohnen einfach so entwertet werden und das entspräche doch sicher auch nicht dem Umweltgedanken der EU :)
Also darf man jetzt über dem Dorf fliegen oder nur auf offenen flächen?
In der EU brauchen DJI Mini Besitzer keinen Kompetenznachweis. Also wenn die Schweiz das übernommen hat, sollte dies hier auch so sein.
Ja ich denke langsam das hier das BAZL eine falsche Darstellung hat.
Ich finde aber keine offizielle Angabe ab welchem Gewicht eine Prüfung notwendig ist.
Es steht zwar auf UAS.gate das nur Drohnen ab 250g eine Prüfung benötigen. Aber ich bin mir nicht sicher ob das nur für Drohnen mit einer Klassenmarkierung zählt.
Ich gehe aber jetzt davon aus, dass keine Drohne unter 250g eine Prüfung benötigt.
Geht mal auf die Seite BAZL ich glaube wenn ich das richtig verstehe hat sich noch etwas geändert. Drohnen mit Kamera und unter 250g mit CE Kennzeichen aber ohne Klassenmarkierung brauchen laut meinem Verständnis doch keine Prüfung! Also mini 2 etc. müssen sich nur Registrieren.
Yo hat die DJI mini 2 SE schon eine klassenmarkierung ?
Welche Drohen Versicherung könnt ihr mir empfelen?
Kurz erklären? In 45 Minuten…. ganz schön kurz.
Also das mit dem “kurz er
klären“ war wohl ein Scherz, oder?
Habe fast 1200.- ausgegeben zum Teil absurd das darf nicht das nicht das….. ja was soll ich dann damit und zuhause geht auch nicht muss ich extra frei nehmen um 30 min zu fliegen meine Güte!
Wo kann man das Schulungsmaterial zum lernen für die A2 erhalten?
Habe eine Mavic 3Pro
DJI Mini 3pro braucht gemäss EU Drohnenregulierung keine Prüfung sondern nur Registrierung /Plakette plus Versicherung auch ohne CE Zertifizierung und diese Regelung gilt unbefristet für Bestandsdrohnen
Von wo hast du den diese Information? Laut der Tabelle von BAZL benötig es einen Kompetenznachweis für Drohnen ohne Klassenmarkierung. Das CE Kennzeichen hat nicht mit dem zu tun und das haben alle Drohnen von DJI.
Vielen Dank für das sehr informative Video. Wie ich sehe haben sich auf der Bazl-Webseite die Bestimmungen für die Übergangskategorien geändert. Dazu gibt es ja so gut wie keine Auflagen mehr. Heisst das theoretisch, dass ich mit meiner Mavic Air (die 430g wiegt) mit meiner Betreiberregistration und der Schulung A1/A3 wie gewohnt nach neuem Gesetz weiterfliegen darf? Vielen Dank für eine Antwort!
Es gibt schon ein paar kleine Änderungen. Du bist nun verpflichtet eine Versicherung über 1 Mio abzuschliessen. Da du dich anscheinend schon registriert hast, hast du das wohl schon.
Zudem gilt eine maximale Flughöhe von 120m über Grund.
Die Drohne muss neu auch mit deiner Piloten ID gekennzeichnet sein.
Zusätzlich gelten für A1 noch folgende zwei Punkte:
Beurteilen Sie das Gebiet und erwarten Sie vernünftigerweise, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden.
Überfliegen von Menschenansammlungen verboten.
Ist jetzt nichts grosses und nicht viel anders als das alte Gesetz, aber ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort!
was ist ein Effeykju?
In allen Drohnenvideos wird einfach zu zufiel nutzloses gequatscht
Man kann ab 250g nicht mehr in Kategorie A1 und A2 fliegen, d.h. man darf nicht näher als 150 Meter an unbeteiligte Personen und Wohngebiete. Da ich so ne Drohne im Umkreis von 150 Meter fliege bedeutet das dass ich ein Feld in eine Richtung mit 300 frei haben muss. Das bedeutet dass ich legal sicher nur auf Feldern mit einem Diameter von 600 Metern fliegen kann. Das ist verdammt groß ! Und damit gibt es kaum noch Plätzte bei denen man eine Standard 5 inch Freestyle Drohne gut fliegen kann.
Guten morgen.
Ich habe den Kompetenz Nachweis A1 A3 gemacht und möchte jetzt vor dem Ablauf der Frist noch den A2 Online machen. Habe ich das richtig verstanden, dass nur noch zusätzlich 30 Multiple Choice Fragen hinzukommen? Plus das Praktische zum Abhaken?
Und kann man diese Fragen auch auf der Registrierung Seite UAS Gate lernen?
Danke für deine Antwort.
Hey Sacha
Jop du hast das genau richtig verstanden.
Die Prüfung kannst du auch dort üben und abschliessen wo du die A1/A3 gmacht hast.
Auf der Seite sollte es ein Dropdown Menü haben, wo du zwischen A1/A3 und A2 wählen kannst.
@@SwissDrone. Danke Dir
Funktioniert die C1 klassifizierung für die Mavic3 auch schon in der Schweiz? Ich glaube nicht!
Dies war laut meiner Info nur für EU Länder. Ob es in der Schweiz nun auch funktioniert, weiss ich nicht. Das müsste ich prüfen
Guten Tag könntest Du vielleicht ein Video machen für Nachtflüge.. was jetzt so zählt von wegen Beleuchtung und so ?
Freundliche Grüsse
Wie sieht das aus wenn man in Deutschland eine P4 registriert hat und in der Schweiz fliegen will? Muss ich die extra noch einmal in der Schweiz registrieren?
Kommt drauf an was du mit P4 meinst, aber du darfst in der gesamten EU und Schweiz fliegen, egal in welchem EU Land du dich registriert hast.
Wo kann man sich für die C1/ C3 anmelden oder machen?
Auf www.uas.gate.bazl.admin.ch
Wo/bei wem kann ich den A2Führerschein online machen, damit dieser in der Schweiz gültig ist? Der 22.01. ist bald!
Das kannst du auch dort machen wo du die A1/A3 Prüfung gemacht hast. Auf UAS.gate:
www.uas.gate.bazl.admin.ch/
Momentan haben Sie aber eine Wartung am laufen und die Seite ist nicht verfügbar.
reicht denn für mich als deutschen Staatsbürger unser Kompetenznachweis?
Ich verstehe eines nicht. Ich habe die dji FPV ohne Klassenmarkierung= das heisst sie landet in der Übergangskategorie. Brauch ich jetzt also einen A2 Führerschein oder reicht der A1/A3 Kompetenznachweis?
Die DJI FPV hat ein Gewicht von 795g und fällt somit bis Ende 2023 in die A2 Kategorie. Das heisst du kannst diese Drohne auch in der A3 Kategorie fliegen, kannst aber zusätzlich die A2 Prüfung machen, um die Drohne in dieser Kategorie zu fliegen. Ab 2024 fällt sie in die Kategorie A3 und du kannst sie nicht mehr in der A2 Kategorie fliegen. Ausser sie erhält bis dann eine Klassenmarkierung von DJI.
Hoffe das beantwortet deine Frage.
In welche kategorie fällt den momentan die dji Avata
Sorry noch ne frage am schluss bei der registrierung kommt bewilligung 30 tage oder u irgendwas pilot was macht dort sinn ?
Zu deiner ersten Frage:
Die DJI Avata hat akutell keine Klassenmarkierung und ist 410g schwer. Somit fällt die Drohne bis Ende Jahr in die Kategorie A1 (
@@gaillardnoelstuntteamsifuo2182 Deine zweite Frage musst du mir noch etwas ausführen. Ich weiss nicht genau was du damit meinst.
@@SwissDrone. ok ist das den diue übergangs kategorie ?
@@SwissDrone. bin ich dann UAS betreiber ? das steht A1/A3 steht 30 Tage Gültig
Wie sieht das aus mit FPV drohnen welche selbst gebaut sind?
Sind diese unter 250g muss du keine Prüfung absolvieren und kannst diese in der Kategorie A1 fliegen. Ansonsten in A3 mit einem Kompetenznachweis.
Ich habe eine Frage. Wenn ich die Drohne schon bei UAS.gate registriert habe, kann ich auch im Ausland wie z.B. Deutschland fliegen, weil das BAZL die EU Regulierung angenommen hat?
Ja genau. Die Registrierung und Prüfungen sind in allen EU Länder gültig.
@@SwissDrone. Das bedeutet, dass eine in DEU registrierte Drohne nicht noch einmal in der Schweiz registriert werden muss?
@@Terlurd Ja das ist korrekt
Genau
Grund zum keine Neue drohne mehr zu kaufen
Warum?
Gut ich fliege fpv Drohne meist alleine und haben ca 1 kg fliege auch im Dorf rum ich Weis zwar welche Strafen auf mich zukommen können aber wie wollen die meisten das prüfen wo man steht und fliegt Weis nicht 😂
Leider wird es immer wieder jemanden geben, der versucht, diese Schwachstellen zu finden und diese auch ausnutzen könnte.
Deshalb sind Updates auch immer wieder wichtig.
ich würde euch nicht raten mit ner drohne unter 250g im gelben bereich zu fliegen warum das ist erlaubt und deine aussage ist nicht korrekt
Wie gesagt. Laut Gesetz darf man das, aber ich habe deutlich im Video gesagt, dass man das denoch nicht machen sollte.
Meine Aussage ist sehr wohl korrekt.
die hälfte ist war die andere bullshit
Hier ist gar nichts bullshit.
Bitte nur konstruktive Kritik.
Alles was ich hier erzählt habe ist auf BAZL nachzulesen
Ist eine Drohnen Registrierung unter 250g Kostenpflichtig oder kommen andere Gebühren auf einem zu?
Nein die Registrierung ist kostenlos. Unter 250g kommen keine weiteren Gebühren hinzu.