Muß die PV Anlage zwischen 7 kwp und 25 kwp nicht dann auch steuerbar sein, wenn es zusätzlich eine SteuVE nach §14a EnWG gibt?...und falls ja gilt das auch für diejenigen die freiwillig aus dem Bestandschutz vor dem 01.01.2024 wechseln und Steuerbare VE nach 14a regeln lassen?
@18:00 Die variablen Netzentgelte helfen mega - stimmt den Netzbetreibern und Stromkonzernen. Das wird wie bei der Tankstelle - Du kommst hin und plötzlich springt der Preis nach oben. Du fängst zu kochen an und die kWh wird teuerer. Schöne neue Welt.
Genau, alten Zählerschrank lassen und etwas zurecht basteln ist super. Der Mehrwert und die Sicherheit durch einen neuen Schrank auf dem aktuellste Stand der Technik ist zu vernachlässigen. Das gesparte Geld investiere ich dann lieber in neue Fliesen und Badkeramik eventuell noch ein OLED TV mit 2m diagonale. Dann hab ich was für´s Auge.
Genau, die klassische Nullung funktioniert schon seit fast hundert Jahren, hat damals mein Ur-Urgroßvater in Auftrag gegeben, als in den 30ern gebaut hat. Kann man doch jetzt nicht schon wieder alles auwechseln:)
Nur Bestandsanlagen, die auch bissher eine Netzsteuerung nach dem alten EnWG hatten werden umgezogen auf die neue Regelung. Hast du deine Wärmepumpe/Klimaanlagen/Wallbox vor 2024 eingebaut/angemeldet und kein verringertes Netzentgelt durch Steuerung in Anspruch genommen, hast du Bestandsschutz.
Ist immer Lustig manche Sachen zu hören. Mein Netzbetreiber hat mir mitgeteilt dass in diesen Jahrzehnt es nicht möglich sein wird den 14a für Bestandsanlagen umzusetzen (PS: Ich weiß das mein Netzbetreiber relativ unfähig ist). Ich hätte gerne ebenfalls ein SMG, musste jetzt meinen Messtellenbetreiber wechseln damit ich eines bekommen (der grundzuständige Messtellenbetreiber wollte keines einbauen). Jetzt bekommt es der Netzbetreiber nicht hin, dass SMG einzubinden so dass ich auch nicht bei dynamischen Stromtarifen einen Vorteil habe. Digitalisierungswüste und Servicewüste Deutschland. Bei der Kompetenz mancher Netzbetreiber ist die Infrarotheizung vielleicht wirklich sinnvoller, im Sinne von das der Netzbetreiber vielleicht nicht dimmt sondern ausverersehen dauerhaft auf 0 setzt (nicht das es Sinnvoll wäre im Sinne der Wärmewende oder so). Schwierig finde ich es auch, dass es (hier im ländlichen Raum) keine Handwerker gibt die sich auskennen. Ich habe versucht selbständig meine Anlage (PV Anlage) möglichst netzdienlich zu betreiben, sprich ich lade den Speicher erst ab Mittag (im Sommer).
Im Zuge des Smart Meter rollout sollte einer bei uns verbaut werden. Der Smart Meter Zähler wurde ein und direkt wieder vom Netzbetreiber Elektriker ausgebaut da es im Zählerschrank im Keller kein GSM Empfang gibt 😂. Das ist doch schon auch ziemlich Banane, dass sich das vorhin niemand überlegt hat. Die meisten Zähler hängen im Keller und alle Zählerschränke sind aus Metal 🙈
Hi, wie immer danke für die Informationen. Wie sieht eigentlich so ein Smart-Meter-Gateway konkret aus? Habt Ihr Beispielfotos? Habe noch einen alten analogen Zähler, der Schrank wurde erst 2017 gesetzt. Braucht ein SMG zwei mal den Platz des alten Zählers? Wo sind da konkret die Probleme bei der möglichen Umrüstung? Danke :-)
Für die Frage wie lange die Dämmung dauert gab es mal Berechnungen. Im Schnitt ca. 2 Stunden. §14a wäre aber keine Lösung um den Netzausbaus komplett zu vermeiden sondern eine "Mangelverwaltung". in einigen Bereichen müsste man bis zu 22 Stunden im Winter dimmen. Deswegen ist dort der Ausbau schnell nötig. Dazu gab es mal 2023 von der Agora Energiewende eine Untersuchung "Haushaltsnahe Flexibilität nutzen" . Gute Infos dazu in Folge #61 in dem Podcast "Redispatch" mit Serafin von Roon. @Matthias: soweit ich weiß dürfen #Netzbetreiber keine Akkus bauen oder bereteiben. Trotzdem ist das mit den Akkus im Kommen.. Wegen den Dyamischen Netzentgelten und Dynamischen Strompreisen und dem spread von 45 Cent. Bitte nicht vergessen, dass die in der Regel gegenläufig sein werden. Dynamisch niedriger Strompreis führt z.b. um 21:00 zu günstigen Preisen. Also laden alle Autos in der Straße. Führt zu Netzüberlastung und zu hohen Netzentgelten.
...ja genau wie "...unser Gaskessel kann Wasserstoff 😂" Statt noch mehr Geld zu versenken sollten Netzbetreiber und Hersteller sich einfach auf ein "Signal" einigen... ABER wir haben es doch Geld und Zeit... Hat die Autoindustrie gerade vorgemacht wohin das führt.
Keine Ahnung, warum man für die Steuerung nicht ein Datensignal auf den Netzstrom aufmoduliert. Man braucht da ja keine 100 Mbit Übertragungsrate, pummelige 9600 Baud, wie bei den Modems der 1980er, sollten völlig ausreichen.
@@traumflug Technisch gesehen tatsächlich nicht das Problem und in Spanien der Standard (seit ein paar Jahren flächendeckend eingeführt für alle Haushalte, inklusive Abschaltmöglichkeit a la Blackout). In D aus Datenschutzgründen so nicht erwünscht (zumindest mein etwas veralteter Wissensstand).
§14a EnWG regelt nur die Lastseite, und damit nur die Hälfte des Problems. Denn anstatt die Last abzuregeln könnte im entsprechenden Lastabschnitt auch die Einspeisung hoch geregelt werden um die Lasten zu versorgen. Hier sind insbesondere die Speicher im Netzabschnitt zu betrachten. Wenn diese mit einer Rampe Einspeisen wenn die Spannung einen Schwellwert unterschreitet so wird der Ortsnetztrafo entlastet, ohne dass Lasten abgeregelt werden müssen. Aber man kann das ja auch kombinieren. Ein Anreiz könnte sein dass man als Betreiber anteilig von Netzkosten entlastet wird.
die Frequenz bildet lokale Belastungen nicht ab. in der EU überall gleich. mit der Spannung könnte das näherungsweise klappen. scheinbar gibt es da auch Versuche
@@Akkudoktor ja es stimmt ist aber viel zu grob und zu schwankend und damit nicht geeignet zum Steuern. Am Ende geht es fast immer um die Betriebsmittel der Netzbetreiber. Frequenzhaltung liegt in Verantwortung der Übertragungsnetzbetreiber. Zudem braucht es eine Prognose für den nächsten Tag für variable Entgelte. 14a ist am Ende nur noch einer der letzten Rückfallebenen.
@@christiane.5451 Egal wie schwankend, eine P(U) Regelung mit einer Einteilung der Spannungsbereiche in verschiedene Zonen, die die Aktivitäten von Verbrauchern und Erzeugern festlegen, wäre eine einfache Lösung für die lokale dezentrale Netzregelung im Strang eines regelbaren Ortsnetztrafos. Einfaches Beispiel: Überschreitet die Spannung einen bestimmten Schwellwert und die Netzfrequenz ist im Bereich 50 +/- 0,2 Hz, so aktivieren sich nach und nach Speicher und andere verschiebbare Verbraucher. Wird eine weitere Schwelle überschritten beginnt die P(U) Regelung der Erzeugungsanlagen, bis hin zur kompletten Abschaltung der PV-Anlage. Die Abrechnung erfolgt über die mit einer modernen Messeinrichtung ermittelten Werte indem die Netzkosten mit dem entsprechenden Leistungsfaktor multipliziert werden. So werden diejenigen Speicher- und PV Betreiber belohnt die sich an der Regelung beteiligen. Der Netzbetreiber kann über einen regelbaren Ortsnetztrafo die Referenzspannung einstellen. Ansonsten wird auch die Netzfrequenz nicht nur zur groben Regelung zur Abschaltung genutzt, sondern auch zur Feinregelung. Bei einer Netzfrequenz von 50,10 Hz bis 50,20 Hz gibt es eine Rampe für das Speichern und verschiebbare Verbraucher. Ab 50,20 Hz bleibt die Abregelung für alle Einspeiser. Ähnliches erfolgt dann umgekehrt unterhalb von 50 Hz. Damit lässt sich dann eine dezentrale Netzregelung über Frequenz und Spannung realisieren, ohne dass zusätzliche Kommunikation nötig ist.
@@Akkudoktor ich weiß, hier passen halt keine Diplomarbeiten rein. Die Frequenz muß nicht europaweit ständig gleich sein, wir haben heute andere Zeitnormale - die Netze könnten in Frequenzdomänen sinnvoll aufgeteilt werden, HGÜ kann eh drum herum spielen. Klar, lokal kann auch die Spannung als Komponente dazukommen aber es wäre unfait wenn manche Kunden schlechte Konditionen haben bloß weil der Energieversorger gerade da nicht investieren will. Mit RONTs (Regelbare Ortsnetztrafos) könnten eigentlich fast alle lokalen Probleme gelöst werden: ich sehe heute nur eine Überlast bei der PV und die hält nur wenige Stunden an also kann man die Leitungen auch ein bißchen warm werden lassen, anders als bei Dauerlast. Am Samstag rede ich mit Ingenieuren die am Strommarktdesign teilnehmen aber keiner ist natürlich so mutig das bis zu Ende zu denken :-) Die Physik erzwingt irgendwann die Frequenz weil wenn wir es weiterlaufen lassen sich alle auf die Regelenergie verlassen und die muß dann rein logisch irgendwann extrem ausgebaut werden - wenn man sich so sehr gegen die Frequenz wehrt.
Wie kann ich bei meinem Netzbetreiber Westnetz $14a für meine wärmepumpe und wallbox die 3 Jahre alt ist beantragen (modul 1). Steuern/regeln/dimmen kann ich über mein Energiemanagementsystem (Home Assistant)
Hallo ich habe mal ne Frage. Wieso kann ich meine private Internetverbindung nicht zur Dimmung benutzen. Was soll das mit der Sim Karte? Ich habe einen Discovergy Zähler und kann zB. mit Clever PV meinen Tesla gesteuert laden. Also auch " Dimmen " ! Was soll denn dieser ganze technisch komplizierte Müll?😮
EIn notwendige lokale Verbindungsmöglichkeit zum Internet des Kunden verkompliziert alles erheblich, insbesondere hinsichtlich Datenschutz. Es geht auch nur bei Häusern und bei Wohnungen bei denen sich der Zähler in der Wohnung befindet. In großen Mehrfamilienhäusern befinden sich die Stromzähler in der Regel im Keller, wo kein Zugriff auf den Internetanschluss des Kunden möglich ist.
@@Akkudoktor unchristliche Uhrzeit. Ja theoretisch aber fachlich wird es nicht passieren. Einer muss ja die Zeche zahlen. Variable Netzentgelte sind zudem fast immer entgegengesetzte zu Variablen Preisen. Ohne Strompreiszonen wird es eh schwer werden. Siehe aktuellem Strommarktdesign. Ohne Zonen kann nur über die Entgelte Anreize geschaffen werden.
Nein, bzw. nicht unbedingt. Smartmeter = elektronischer/digitaler Stromzähler mit diversen (internen) Zählwerken, die gezielt bestimmte Werte speichern und über eine Schnittstelle ausgelesen werden können. SM-Gateway = Kommunikationseinrichtung zum Messstellenbetreiber. Gibt es vom Grundsatz her auch integriert (zumindest in Italien und Spanien), oder Huckepack (da sitzt dann ein Zusatzmodul auf dem Zähler).
Für dich bedeutet es: Es kommt ein zusätzlicher smart meter anstelle deines jetzigen Sgtromzählers rein. Dann noch ein smart meter gateway um im 5 min. Takt den Strom zu übertragen. Mit $14a kommt dann zusätzlich noch eine Abschaltvorrichtung bzw. Ein RundfunksteuerEmpfänger der ein Signal an dein Haus weiter gibt. Sind in Deutschland... Software, API können wir hier nicht
@@marting1348 was fängt denn mein Haus mit diesem Signal dann an? Die Klimaanlagen hängen alle einfach an Steckdosen in den jeweiligen Räumen. Die haben keine separat abgesicherten Anschlüsse. Wie will denn da jetzt der Netzbetreiber was regeln? und über WLAN kann ich da nur die Temperatur einstellen oder die Drehzahl der Lüfrer der Innentegeräte runter schalten. Da will dann der Netzbetreiber irgendwie dran? Wie auch immer das klingt noch mal nach ein paar 1000 € mehr Investitionen. Und momentan in der Übergangszeit lasse ich die Dinger nur mit Überschussstrom laufen. da entsteht überhaupt kein Verbrauch amNetzanschluss. (natürlich manuell gesteuert: scheint tagsüber die Sonne und Leistung vom Dach ist da, schalte ich die Dinger ein und heize die Hütte auf) P.S. jetzt fällt mir noch was ein: ich hatte ja meinen Installateur damals gefragt, wie es mit Förderung aussieht für Klimaanlagen (Mitsubishi Heavy, Installation Mai 2024). Er hat mir dann davon abgeraten, weil die Mehrinvestitionen für die „Big Brother“ Installation die Fördergelder aufgefressen hätten. Und davon, dass man da hätte was anmelden müssen, hat er auch nichts gesagt. Dann hoffe ich jetzt mal, dass die Dinger weiter unter dem Radar laufen können.
@@digibilstock7807 ich habe mein eigenes Energiemanagementsystem auf Basis des Home Assistant eingerichtet. Wallbox und wärmepumpe lassen sich per api von neinem home assistant steuern, regeln, dimmen. Bräuchte nur ein steuerungssignal (analog oder digital) oder besser eine api wo ich das steuerungssignal empfangen oder auslesen kann, den rest macht mein energiemanagementsystem
Was ist wenn ich statt einer großen 2 kleine WPs betreibe? Entsteht da ein Schlupfloch? Ich habe z.B. 5 Splitklimaanlagen, werden die dann aufsummiert? Wenn nicht komme ich nie an die 4kW ran pro Klimaanlage
Die Leistungen aller Wärmepumpen werden zusammengezählt. Das Gleiche gilt für Klimaanlagen. Ob Klimaanlagen zusammen mit (klassischen) Wärmepumpen zusammengefasst werden ist nicht ganz klar. Ich glaube nicht. Also : 5 Klimaanlagen mit 1kW gilt als eine §14a Anlage mit 5 kW. 2 WPs mit 3 kW gelten als eine §14a Anlage mit 6 kW.
Bezgl. der Umsetzbarkeit hat mich der LIVE-Talk jetzt nicht weiter gebracht. Es wurde viel vom eigentlichen Thema abgewichen. Nach meiner Einschätzung wird der Endverbraucher (mal wieder) nichts von der Regelung haben. Schon gar nicht als Bestandskunde. Die technische Umsetzbarkeit steht m.E. noch ganz am Anfang. Die Netzbetreiber lehnen sich zurück (Netzentgelte erstatten 🤭). Sie haben eine HW die beim Kunde eingebaut wird. Wie sich damit die Kundenanlage steuern lässt überlassen sie dem Kunde. Der möge doch bitte eine Fachfirma beauftragen und die Umsetzung dann von dieser im Installateursportal bescheinigen lassen. Vorher läuft nichts mit Modul 1..3: Dem Endkunde entstehen dafür hohe Kosten. Der Zähler ist auf ImSYS umzubauen. Diverse Steuergeräte sind in die Zählertafel einzubauen. In älteren Bestandsanlagen >20J wird dies erhebliche Folgekosten nach sich ziehen (bis ca. 5.000€). Ob die vorhandene Wallbox (meist mir OCPP Steuerung) sich jemals mit dem Steuergerät des Netzbetreibers bleibt in Endkundenhand. Die Protokollumsetzer von EEBUS auf OCPP müssen erst noch erfunden werden. Im Moment geht da noch nichts. Und dann soll das der Elektroinstallateur der sonst nur Stegleitung in die Wände drückt auch noch ausführen/bestätigen. Da sind wir noch gaannzz weit weg. Für den Endkunde ist das im Moment nur ein totales Verlustgeschäft.
Laut Infoseite von BNetzA reicht der Antrag um die reduzierten Netzentgelte zu bekommen. Wenn die keine Smartmeter verbauen, können die halt nicht steuern aber wenn du bereit bist gibt es Modul 1. Und klar entstehen dem Endkunden kosten. Du willst am Energienetz der Zukunft teilnehmen, dann muss du halt auch Platz für den modernen Zähler haben. Wie soll das sonst gehen?
@@tommyt4173 Mein Netzbetreiber (e.on) hat mir klar mitgeteilt, dass ich erstmal in Vorleistung gehen muss bevor sie sich überhaupt mit dem Thema beschäftigen. In meinem Fall ist da auf jeden Fall der Ersatz meiner 1992er Zählertafel erforderlich um die e.on Steuergeräte aufnehmen zu können. Dann muss die vorhandene e.on Wallbox angesteuert werden. Das ist "vielleicht" irgendwie möglich. Die Umsetzung dürfte aber sehr herausfordernd (=$$$) werden. Und das soll dann der Dorfelektriker umsetzen und beim Netzbetreiber (e.on) fertig melden. Die Kosten werde ich NIE wieder rein bekommen
@@tommyt4173In dem Gesetz steht...: Die Altanlage darf erst einmal weiter betrieben werden. Man hat die Möglichkeit in die neue Regelung zu wechseln. Dann aber wohl in voller Konsequenz. D.h es muss umgebaut werden. Neue Zählertafel und neue Wallbox. Und dann noch die Anbindung der neuen Wallbox an das Steuergerät. Ich will vielleicht am neuen Netz teilnehmen. Aber nicht für xx.xxx€ Investition damit ich dann 50€/a zurück bekomme
Die Schränke musst du oft so oder so erneuern. Das hat nicht nur etwas mit 14a zu tun. Den Einbau macht der Messstellenb und die Kosten werden auf alle abgewälzt. Die nötigen Umbauten in deinem Haus musst du durchführen. Wie gesagt: Eine Lösung über die ir Schnittstelle und Internet (wie Tibber es ja auch schafft) wäre wesentlich günstiger. Soweit mir bekannt, ist das durch die sehr hohen Anforderungen des BSI nicht machbar und so wird's jetzt für alle sehr teuer. aber man darf sich nicht vergessen, dass Sabotage aktuell durchaus ein Thema ist
Zählerschränke umbauen wird immer so beiläufig erwähnt...das geht aber nicht in allen Häusern! Wenn ein neuer Schrank gebaut wird sind auch die neuen Vorschriften umzusetzen. Damit wäre ich schon raus, das Ding muss in den Keller und die Kellerhöhe ist nur 2,2m...das wäre nicht Vorschriftsmässig! Die Fernsteuerung würde auch nicht funktionieren, im Keller mit 80cm Wänden gibt es keine Chance, WLAN funktioniert weder rein noch raus...
unser netzbetreiber, die syna, will den anschluss nicht ausbauen - ich kann nicht mal EINE wallbox anschließen. wir sind 6 wohneinheiten und haben schon 30kwp anschluss, so die aussage. ist das überhaupt zulässig das wir das zahlen müssen? Die Anfrage war aber vor dem parag.14a.
@@berndgrabitz Nützt Dir nur wenig wenn dann wenn jemand lädt die Anschlusssicherung auslöst. Nein, hier muss der Hausanschluss aufgerüstet werden, und das kann zur Folge haben dass umfangreiche Netzertüchtigungen erfolgen müssen. Ich würde mich auch erst Mal bei der BNA beschweren.
Fest verbaute Klimaanlage mussten eigentlich (bei uns) schon immer angemeldet werden. Aber wenn sie vor 2024 angeschlossen wurden und du kein verringertes Netzentgelt dafür hast, bist du auch nicht von der Neuregelung betroffen.
Wenn jetzt da ein Signal kommt zum Dimmen und die WP oder Walbox keinen separaten Zähler oder Anschluss hat, wie kontrolliert denn der Netzbetreiber dann ob der Betreiber dann auch wirklich dimmt?
NA gut, wenn mein Auto ein paar Stunden länger lädt weil mein Netzbetreiber das Ding drosselt, dann koch ich mir in der Zeit halt noch einen Jahresvorrat Chili con Carne und lass die Pyrolyse im Ofen laufen um die Zeit sinnvoll zu nutzen..
@@wernerholzl7399 - dann muss ich aber die Rolläden runtermachen, ansonsten würden die Nachbarn ob unserer Inselfähigen PV mit 50KWh Batterie wohl ständig um unser Haus verwundert herzumschwirren...
@@a.b.4344unlogisch, was juckt des dich, wenn ein Dimmsignal kommt und du eh alles aus dem Speicher versorgen kannst? Wirst ja kaum Strom beziehen, wenn genug im Speicher ist
Ich finde es Schade, dass sich keiner der Teilnehmer wirklich damit auskennt. Warum fragt man nicht mal die Landesregulierungsbehörden, gibts in jedem Land. Oder die BNetzA wenn man es dann möchte . Für den Nichtwisser war es nicht ganz so erhellend.
Wir machen das alle in unserer Freizeit und der Livestream dient dazu uns auszutauschen, aber auch mit der Community. das Thema ist noch sehr neu und vieles ist unklar und wir versuchen uns da durch zu kämpfen. sorry wenn wir nicht allwissend sind. Ich und meine Frau recherchieren schon seit Wochen und es weiß niemand alles. Leute gibt's...
@@Akkudoktor keine grundlegende Kritik aber ich oder die genannten Kollegen hätten euch gerne geholfen. Das Thema ist komplex und wird es bleiben. Frag doch mal in Bonn bei solchen Themen nach, Kontaktdaten kann ich dir immer geben. Oder halt bei uns😉
@@Akkudoktor Das Problem ist, dass weder die Bundesnetzagentur, noch die (meisten) Netzbetreiber noch die (allermeisten) Installationsbetriebe wissen, wie das technisch umgesetzt werden soll. Ich habe auch versucht mich auf diversen Kanälen zu informieren. Wenn ich meinen SHK-Betrieb frage, hat der NULL Ahnung (weiß gar nicht was §14 a ist). Wenn ich meinen PV-Installateur frage, hat der NULL Ahnung (hat nie was von §14a Anlage gehört und fällt aus allen Wolken wenn ich ihm sage, dass meine gerade verbaute PV-Anlage mit Speicher eine §14a Anlage ist, weil der Batteriespeicher theoretisch mehr als 4,2 kW aus dem Netz saugen kann - dass das praktisch keinen Sinn macht spielt keine Rolle)...
Hi, ihr habt aber etliches falsch oder unklar dargestellt, Dimmen geht nur 2h am Tag ... Wenn der VNB ein Mal abregelt, muss er innerhalb 2Jahren ausbauen. Da wird nur wirklich im Einzelfall was passieren und dann wohl nur in Bayern. 😮 Es müsste viel zentral geregelt werden per Gesetze, aber das bekommen sie in Berlin nicht mehr hin, Anreize zu schaffen Strom dann zu verbrauchen wenn es günstig ist. So wie es jetzt ja schon an den Tankstellen gemacht wird, müsste auch beim BEV laden auch Mal umgesetzt werden. Preise für das Modul1 findet man versteckt beim Netz Betreiber, hier gibt es nicht wirklich viel, weil die Netzentgelte gering sind.
@@christiane.5451 nur legen die nicht fest was wie verrechnet wird. Das Ladeinfrastruktur Betreiber gewissen Regeln und Auflagen folgen müssen, dafür braucht es Gesetze, die kommen schon lange nicht mehr aus Bonn.
@@maxmeyer7299 nein es gibt keine Gesetz zu Entgeltfragen mehr. Die BNetzA ist unabhängig, Google mal nach EuGH und Unabhängigkeit. Seit der EnWG Novelle ist das so. Und es klar geregelt was gerechnet wird, siehe Festlegung.
Ein glück fällt die eeg vergütung bakd weg, ist nämlich komplett sinnlos inzwischen, 8ct einspeisevergütung ist viel zu hoch, gefördert sollten nur noch großprojekte mit sehr niedrigen kwh Preisen. Profitieren davon tuen nur Eigenheimbesitzer, die sowieso genug gekd haben, mieter gehen leer aus und zahlen die Zeche mit höheren Strompreisen. Auserdem profitieren auch die installationsbetriebe durch die vielen Aufträge. Lohnen tut sich pv auch ohne Förderung inzwischen. Das war mal ein gutes Instrument aber jetzt reicht es. Großanalagen kann man abregeln, die überlasten das Stromnetz zu spitzenzeiten nicht. Natürlich sollte auch die Gebühr wegfallen wenn man sein Strom selbst verbraucht, das verstehe ich auch nicht.
Ja der Schritt steht an, aber auch darüber zu freuen wie das aktuell geplant ist... Das sollte man mit bedacht und vorsichtig tun, sonst droht ein Ausbau Stop ähnlich wie mit den E-Autos
Die Einspeisevergütung ist ein schlechter Scherz. Und am teuren Strom sind sicher nicht die PV-Anlagen der Eigenheimbesitzer schuld. Und das mit dem "Lohnen" ist extrem streitbar. Das dauert min. ein Jahrzehnt bis sich das rechnet und Batteriespeicher (außer DIY-Bomben) sind einfach noch extrem unprofitabel.
@Pauleheisterbademeister Ihr Satz "Profitieren davon tuen nur Eigenheimbesitzer, die sowieso genug gekd haben," strotzt nur so vor Neid und Unkenntnis! An welcher Stelle hat der durchschnittliche Eigenheimbesitzer "genug" Geld? Ich kenne genügend Menschen in meinem Umfeld die zur Miete wohnen. Alle haben eines gemeinsam: 2 mal im Jahr Urlaub, immer das neueste Handy, alle 3 - 4 Jahre neue Autos. Und die Bekannten und Verwandten im Eigenheim stecken das Geld in den Erhalt des Hauses. Und dann legt mal Geld auch mal zurück statt in den Urlaub zu fahren. Ich weiß z.B. meine Dacheindeckung ist zwischen 30 und 40 Jahren alt. Ich kann alos zu Lebzeiten noch daimt rechnen das Dach tauschen zu müssen. Dafür muss ich dann ca 30 TSD Euro vorhalten. Beispiel: Wenn meine Heizung einen Defekt hat brauche ich Handwerker und Material oder ich löse das Problem selber. Sie rufen Ihren Vermieter an. Der kümmert sich und Sie sind raus aus der Nummer! Die pauschale Aussage "Eigenheimbesitzer, die sowieso genug gekd haben," ist der blanke Unsinn!
@@eSheeep naja sagen wir mal so, das Problem ist, dass in den Sommermonaten inzwischen pv Leistung so hoch ist, das sie abgeregelt werden muss, bezahlt werden muss sie aber trotzdem, wenn jetzt noch mehr pv Anlagen installiert werden, wird noch mehr strom abgeregelt und bezahlt, da man den Strom noch nicht speichert, schuld ist das System nicht die Eigenheimbesitzer. Allerdings wenn man Strom zb. in Wasserstoff speichere, habe ich ein Wirkungsgrad von 20%, das bedeutet die gespeicherte kwh kostet mindestens 5×8ct also 40ct ohne Gebühren, und das ist viel zu teuer.
@@pauleheisterbademeister7325 Eine heruntergeregelte PV-Anlage bekommt auch nur das vergütet, was sie zu dem Zeitpunkt einspeist. Das wäre ja ein Traum, wenn ich gezahlt bekomme, was ich fiktiv produzieren könnte. Ich versteh das Argument nicht ganz, ursprünglich klang es ja eher nach Bashing gegen PV-Besitzer und je mehr du dazu schreibst, desto mehr bekomme ich das Gefühl, dass du irgendwo einen Knick in der Denke im Thema hast. Diese Herabregelung betrifft auch nur Anlagen über 25kwp. Das passt auf das Dach unseres gewöhnlichen EFH nicht mal drauf und dürfte sonst auch die Wenigsten betreffen. Schließlich haben die wenigsten PV-Betreiber für den Eigenverbrauch Bock drauf ein Gewerbe anzumelden. Das mit der Netzüberlastung ist eine Mär, die eben durch solche stufenweise Herunterreglung *besonders großer Anlagen* vermieden wird, bis irgendwann mal die Möglichkeit der Speicherung kommt. Falls du von der Einspeiseentschädigung sprichst, die fällt deutlich geringer aus als das, was man theoretisch einspeisen könnte und die betrifft auch nicht den Eigenverbrauch. Bei 25kwp ohne Regelvorrichtung kann man nicht von einem profitablen Betrieb durch Einspeisung sprechen. Die Einspeisevergütung ist längst nicht mehr attraktiv genug dafür, inzwischen geht es (den allermeisten) darum den Eigenverbrauch so hoch wie möglich zu halten. Und da sind die Speicherpreise für die Privatspeicherung noch ein besonderer Dorn im Auge bei der Amortisationsrechnung - neben eben jener lächerlichen Einspeisevergütung. Das Speicher (noch) zu teuer sind, um damit sinnvoll Strom für die Bevölkerung zu speichern, ist kein Geheimnis. Es ist aber auch kein Geheimnis, dass die Speicherpreise weiter fallen und sich die Technik dahinter ebenfalls jedes Jahr weiter entwickelt
Muß die PV Anlage zwischen 7 kwp und 25 kwp nicht dann auch steuerbar sein, wenn es zusätzlich eine SteuVE nach §14a EnWG gibt?...und falls ja gilt das auch für diejenigen die freiwillig aus dem Bestandschutz vor dem 01.01.2024 wechseln und Steuerbare VE nach 14a regeln lassen?
@18:00 Die variablen Netzentgelte helfen mega - stimmt den Netzbetreibern und Stromkonzernen. Das wird wie bei der Tankstelle - Du kommst hin und plötzlich springt der Preis nach oben. Du fängst zu kochen an und die kWh wird teuerer. Schöne neue Welt.
Genau, alten Zählerschrank lassen und etwas zurecht basteln ist super. Der Mehrwert und die Sicherheit durch einen neuen Schrank auf dem aktuellste Stand der Technik ist zu vernachlässigen.
Das gesparte Geld investiere ich dann lieber in neue Fliesen und Badkeramik eventuell noch ein OLED TV mit 2m diagonale. Dann hab ich was für´s Auge.
Genau, die klassische Nullung funktioniert schon seit fast hundert Jahren, hat damals mein Ur-Urgroßvater in Auftrag gegeben, als in den 30ern gebaut hat.
Kann man doch jetzt nicht schon wieder alles auwechseln:)
Nur Bestandsanlagen, die auch bissher eine Netzsteuerung nach dem alten EnWG hatten werden umgezogen auf die neue Regelung. Hast du deine Wärmepumpe/Klimaanlagen/Wallbox vor 2024 eingebaut/angemeldet und kein verringertes Netzentgelt durch Steuerung in Anspruch genommen, hast du Bestandsschutz.
Es ist dann ja auch nicht davon auszugehen, dass das Gerät überhaupt eine Möglichkeit zur Steuerung hat.
Danke dir, die Info hat uns noch gefehlt😊
Bestandschutz bis Ende 2028 oder für immer?
@@adventureandy453 Nach aktueller Gesetzeslage für immer bzw. Zumindest solange du die Geräte nicht austauschst, wie es dann wäre weiß ich nicht...
Ist immer Lustig manche Sachen zu hören. Mein Netzbetreiber hat mir mitgeteilt dass in diesen Jahrzehnt es nicht möglich sein wird den 14a für Bestandsanlagen umzusetzen (PS: Ich weiß das mein Netzbetreiber relativ unfähig ist).
Ich hätte gerne ebenfalls ein SMG, musste jetzt meinen Messtellenbetreiber wechseln damit ich eines bekommen (der grundzuständige Messtellenbetreiber wollte keines einbauen). Jetzt bekommt es der Netzbetreiber nicht hin, dass SMG einzubinden so dass ich auch nicht bei dynamischen Stromtarifen einen Vorteil habe. Digitalisierungswüste und Servicewüste Deutschland.
Bei der Kompetenz mancher Netzbetreiber ist die Infrarotheizung vielleicht wirklich sinnvoller, im Sinne von das der Netzbetreiber vielleicht nicht dimmt sondern ausverersehen dauerhaft auf 0 setzt (nicht das es Sinnvoll wäre im Sinne der Wärmewende oder so).
Schwierig finde ich es auch, dass es (hier im ländlichen Raum) keine Handwerker gibt die sich auskennen.
Ich habe versucht selbständig meine Anlage (PV Anlage) möglichst netzdienlich zu betreiben, sprich ich lade den Speicher erst ab Mittag (im Sommer).
Im Zuge des Smart Meter rollout sollte einer bei uns verbaut werden. Der Smart Meter Zähler wurde ein und direkt wieder vom Netzbetreiber Elektriker ausgebaut da es im Zählerschrank im Keller kein GSM Empfang gibt 😂. Das ist doch schon auch ziemlich Banane, dass sich das vorhin niemand überlegt hat. Die meisten Zähler hängen im Keller und alle Zählerschränke sind aus Metal 🙈
Hi, wie immer danke für die Informationen. Wie sieht eigentlich so ein Smart-Meter-Gateway konkret aus? Habt Ihr Beispielfotos? Habe noch einen alten analogen Zähler, der Schrank wurde erst 2017 gesetzt. Braucht ein SMG zwei mal den Platz des alten Zählers? Wo sind da konkret die Probleme bei der möglichen Umrüstung? Danke :-)
Für die Frage wie lange die Dämmung dauert gab es mal Berechnungen. Im Schnitt ca. 2 Stunden. §14a wäre aber keine Lösung um den Netzausbaus komplett zu vermeiden sondern eine "Mangelverwaltung". in einigen Bereichen müsste man bis zu 22 Stunden im Winter dimmen. Deswegen ist dort der Ausbau schnell nötig. Dazu gab es mal 2023 von der Agora Energiewende eine Untersuchung "Haushaltsnahe Flexibilität nutzen" . Gute Infos dazu in Folge #61 in dem Podcast "Redispatch" mit Serafin von Roon.
@Matthias: soweit ich weiß dürfen #Netzbetreiber keine Akkus bauen oder bereteiben. Trotzdem ist das mit den Akkus im Kommen..
Wegen den Dyamischen Netzentgelten und Dynamischen Strompreisen und dem spread von 45 Cent. Bitte nicht vergessen, dass die in der Regel gegenläufig sein werden. Dynamisch niedriger Strompreis führt z.b. um 21:00 zu günstigen Preisen. Also laden alle Autos in der Straße. Führt zu Netzüberlastung und zu hohen Netzentgelten.
Bei den Wärmepumpen von meinem Brötchengeber kann man die SG-Ready Schnittstelle nutzen oder Modbus TCP. EE Bus ist in Planung wird aber noch dauern.
...ja genau wie "...unser Gaskessel kann Wasserstoff 😂"
Statt noch mehr Geld zu versenken sollten Netzbetreiber und Hersteller sich einfach auf ein "Signal" einigen... ABER wir haben es doch Geld und Zeit... Hat die Autoindustrie gerade vorgemacht wohin das führt.
Keine Ahnung, warum man für die Steuerung nicht ein Datensignal auf den Netzstrom aufmoduliert. Man braucht da ja keine 100 Mbit Übertragungsrate, pummelige 9600 Baud, wie bei den Modems der 1980er, sollten völlig ausreichen.
@@traumflug Technisch gesehen tatsächlich nicht das Problem und in Spanien der Standard (seit ein paar Jahren flächendeckend eingeführt für alle Haushalte, inklusive Abschaltmöglichkeit a la Blackout). In D aus Datenschutzgründen so nicht erwünscht (zumindest mein etwas veralteter Wissensstand).
§14a EnWG regelt nur die Lastseite, und damit nur die Hälfte des Problems. Denn anstatt die Last abzuregeln könnte im entsprechenden Lastabschnitt auch die Einspeisung hoch geregelt werden um die Lasten zu versorgen. Hier sind insbesondere die Speicher im Netzabschnitt zu betrachten. Wenn diese mit einer Rampe Einspeisen wenn die Spannung einen Schwellwert unterschreitet so wird der Ortsnetztrafo entlastet, ohne dass Lasten abgeregelt werden müssen. Aber man kann das ja auch kombinieren. Ein Anreiz könnte sein dass man als Betreiber anteilig von Netzkosten entlastet wird.
Wenn man den Preis nicht an die Frequenz koppelt muß man ein absurdes Regelmonster schaffen.
die Frequenz bildet lokale Belastungen nicht ab. in der EU überall gleich.
mit der Spannung könnte das näherungsweise klappen. scheinbar gibt es da auch Versuche
@@Akkudoktor ja es stimmt ist aber viel zu grob und zu schwankend und damit nicht geeignet zum Steuern.
Am Ende geht es fast immer um die Betriebsmittel der Netzbetreiber. Frequenzhaltung liegt in Verantwortung der Übertragungsnetzbetreiber. Zudem braucht es eine Prognose für den nächsten Tag für variable Entgelte. 14a ist am Ende nur noch einer der letzten Rückfallebenen.
@@christiane.5451 Egal wie schwankend, eine P(U) Regelung mit einer Einteilung der Spannungsbereiche in verschiedene Zonen, die die Aktivitäten von Verbrauchern und Erzeugern festlegen, wäre eine einfache Lösung für die lokale dezentrale Netzregelung im Strang eines regelbaren Ortsnetztrafos.
Einfaches Beispiel:
Überschreitet die Spannung einen bestimmten Schwellwert und die Netzfrequenz ist im Bereich 50 +/- 0,2 Hz, so aktivieren sich nach und nach Speicher und andere verschiebbare Verbraucher. Wird eine weitere Schwelle überschritten beginnt die P(U) Regelung der Erzeugungsanlagen, bis hin zur kompletten Abschaltung der PV-Anlage.
Die Abrechnung erfolgt über die mit einer modernen Messeinrichtung ermittelten Werte indem die Netzkosten mit dem entsprechenden Leistungsfaktor multipliziert werden. So werden diejenigen Speicher- und PV Betreiber belohnt die sich an der Regelung beteiligen.
Der Netzbetreiber kann über einen regelbaren Ortsnetztrafo die Referenzspannung einstellen.
Ansonsten wird auch die Netzfrequenz nicht nur zur groben Regelung zur Abschaltung genutzt, sondern auch zur Feinregelung. Bei einer Netzfrequenz von 50,10 Hz bis 50,20 Hz gibt es eine Rampe für das Speichern und verschiebbare Verbraucher. Ab 50,20 Hz bleibt die Abregelung für alle Einspeiser. Ähnliches erfolgt dann umgekehrt unterhalb von 50 Hz.
Damit lässt sich dann eine dezentrale Netzregelung über Frequenz und Spannung realisieren, ohne dass zusätzliche Kommunikation nötig ist.
@@Akkudoktor ich weiß, hier passen halt keine Diplomarbeiten rein. Die Frequenz muß nicht europaweit ständig gleich sein, wir haben heute andere Zeitnormale - die Netze könnten in Frequenzdomänen sinnvoll aufgeteilt werden, HGÜ kann eh drum herum spielen. Klar, lokal kann auch die Spannung als Komponente dazukommen aber es wäre unfait wenn manche Kunden schlechte Konditionen haben bloß weil der Energieversorger gerade da nicht investieren will. Mit RONTs (Regelbare Ortsnetztrafos) könnten eigentlich fast alle lokalen Probleme gelöst werden: ich sehe heute nur eine Überlast bei der PV und die hält nur wenige Stunden an also kann man die Leitungen auch ein bißchen warm werden lassen, anders als bei Dauerlast.
Am Samstag rede ich mit Ingenieuren die am Strommarktdesign teilnehmen aber keiner ist natürlich so mutig das bis zu Ende zu denken :-) Die Physik erzwingt irgendwann die Frequenz weil wenn wir es weiterlaufen lassen sich alle auf die Regelenergie verlassen und die muß dann rein logisch irgendwann extrem ausgebaut werden - wenn man sich so sehr gegen die Frequenz wehrt.
@@christiane.5451 Super erklärt, vielen Dank👍
Wie kann ich bei meinem Netzbetreiber Westnetz $14a für meine wärmepumpe und wallbox die 3 Jahre alt ist beantragen (modul 1).
Steuern/regeln/dimmen kann ich über mein Energiemanagementsystem (Home Assistant)
Hallo ich habe mal ne Frage.
Wieso kann ich meine private Internetverbindung nicht zur Dimmung benutzen.
Was soll das mit der Sim Karte?
Ich habe einen Discovergy Zähler und kann zB. mit Clever PV meinen Tesla gesteuert laden.
Also auch " Dimmen " !
Was soll denn dieser ganze technisch komplizierte Müll?😮
EIn notwendige lokale Verbindungsmöglichkeit zum Internet des Kunden verkompliziert alles erheblich, insbesondere hinsichtlich Datenschutz. Es geht auch nur bei Häusern und bei Wohnungen bei denen sich der Zähler in der Wohnung befindet. In großen Mehrfamilienhäusern befinden sich die Stromzähler in der Regel im Keller, wo kein Zugriff auf den Internetanschluss des Kunden möglich ist.
Modul1 pauschale Kürzung des Netzentgeltes ist so geregelt, dass es NICHT zum negativen Netzentgelt kommen kann. Null ist Maximum.
Null Netzentgelt kann und wird es nicht geben.
Modul 3 war gemeint und da wäre es möglich. Der Faktor fürs neg liegt minimal bei 0.1
@@Akkudoktor unchristliche Uhrzeit.
Ja theoretisch aber fachlich wird es nicht passieren. Einer muss ja die Zeche zahlen. Variable Netzentgelte sind zudem fast immer entgegengesetzte zu Variablen Preisen.
Ohne Strompreiszonen wird es eh schwer werden. Siehe aktuellem Strommarktdesign. Ohne Zonen kann nur über die Entgelte Anreize geschaffen werden.
Ich habe meine Wallbox seit 2017, damals gab es noch keine Anmeldepflicht. Muss ich die nachmelden oder hat die Bestandsschutz?
Was ist denn ein Smartmeter Gateway? Meine PV hat ein Smartmeter. Ist das dann automatisch mit Gateway?
Nein, bzw. nicht unbedingt. Smartmeter = elektronischer/digitaler Stromzähler mit diversen (internen) Zählwerken, die gezielt bestimmte Werte speichern und über eine Schnittstelle ausgelesen werden können. SM-Gateway = Kommunikationseinrichtung zum Messstellenbetreiber. Gibt es vom Grundsatz her auch integriert (zumindest in Italien und Spanien), oder Huckepack (da sitzt dann ein Zusatzmodul auf dem Zähler).
Für dich bedeutet es: Es kommt ein zusätzlicher smart meter anstelle deines jetzigen Sgtromzählers rein.
Dann noch ein smart meter gateway um im 5 min. Takt den Strom zu übertragen.
Mit $14a kommt dann zusätzlich noch eine Abschaltvorrichtung bzw. Ein RundfunksteuerEmpfänger der ein Signal an dein Haus weiter gibt.
Sind in Deutschland...
Software, API können wir hier nicht
@@marting1348 was fängt denn mein Haus mit diesem Signal dann an? Die Klimaanlagen hängen alle einfach an Steckdosen in den jeweiligen Räumen. Die haben keine separat abgesicherten Anschlüsse. Wie will denn da jetzt der Netzbetreiber was regeln? und über WLAN kann ich da nur die Temperatur einstellen oder die Drehzahl der Lüfrer der Innentegeräte runter schalten. Da will dann der Netzbetreiber irgendwie dran? Wie auch immer das klingt noch mal nach ein paar 1000 € mehr Investitionen. Und momentan in der Übergangszeit lasse ich die Dinger nur mit Überschussstrom laufen. da entsteht überhaupt kein Verbrauch amNetzanschluss. (natürlich manuell gesteuert: scheint tagsüber die Sonne und Leistung vom Dach ist da, schalte ich die Dinger ein und heize die Hütte auf)
P.S. jetzt fällt mir noch was ein: ich hatte ja meinen Installateur damals gefragt, wie es mit Förderung aussieht für Klimaanlagen (Mitsubishi Heavy, Installation Mai 2024). Er hat mir dann davon abgeraten, weil die Mehrinvestitionen für die „Big Brother“ Installation die Fördergelder aufgefressen hätten. Und davon, dass man da hätte was anmelden müssen, hat er auch nichts gesagt. Dann hoffe ich jetzt mal, dass die Dinger weiter unter dem Radar laufen können.
@@digibilstock7807 ich habe mein eigenes Energiemanagementsystem auf Basis des Home Assistant eingerichtet. Wallbox und wärmepumpe lassen sich per api von neinem home assistant steuern, regeln, dimmen. Bräuchte nur ein steuerungssignal (analog oder digital) oder besser eine api wo ich das steuerungssignal empfangen oder auslesen kann, den rest macht mein energiemanagementsystem
Was ist wenn ich statt einer großen 2 kleine WPs betreibe? Entsteht da ein Schlupfloch?
Ich habe z.B. 5 Splitklimaanlagen, werden die dann aufsummiert? Wenn nicht komme ich nie an die 4kW ran pro Klimaanlage
Brauchst du da 5 Löcher in den Hauswänden mit verschandelnden Außengerätschaften jeweils? 🤔
es sind sogar 10 Löcher, es sind 10 Räume mit 5 dualen Splitgeräten
dadurch kurze Kätemittelleitungen
2 Familienhaus nur von uns bewohnt Optik spielt da keine Rolle, das Haus (Altbau) muss nicht schön sein, aber funktionieren
Die Leistungen aller Wärmepumpen werden zusammengezählt. Das Gleiche gilt für Klimaanlagen. Ob Klimaanlagen zusammen mit (klassischen) Wärmepumpen zusammengefasst werden ist nicht ganz klar. Ich glaube nicht. Also : 5 Klimaanlagen mit 1kW gilt als eine §14a Anlage mit 5 kW. 2 WPs mit 3 kW gelten als eine §14a Anlage mit 6 kW.
Ja leck da Hias 😀
Und an RUclips Kanal hoda a no... glei moi Abo do glassn👍
Gruß
Mario
Bezgl. der Umsetzbarkeit hat mich der LIVE-Talk jetzt nicht weiter gebracht. Es wurde viel vom eigentlichen Thema abgewichen.
Nach meiner Einschätzung wird der Endverbraucher (mal wieder) nichts von der Regelung haben. Schon gar nicht als Bestandskunde. Die technische Umsetzbarkeit steht m.E. noch ganz am Anfang. Die Netzbetreiber lehnen sich zurück (Netzentgelte erstatten 🤭).
Sie haben eine HW die beim Kunde eingebaut wird. Wie sich damit die Kundenanlage steuern lässt überlassen sie dem Kunde. Der möge doch bitte eine Fachfirma beauftragen und die Umsetzung dann von dieser im Installateursportal bescheinigen lassen. Vorher läuft nichts mit Modul 1..3:
Dem Endkunde entstehen dafür hohe Kosten. Der Zähler ist auf ImSYS umzubauen. Diverse Steuergeräte sind in die Zählertafel einzubauen. In älteren Bestandsanlagen >20J wird dies erhebliche Folgekosten nach sich ziehen (bis ca. 5.000€). Ob die vorhandene Wallbox (meist mir OCPP Steuerung) sich jemals mit dem Steuergerät des Netzbetreibers bleibt in Endkundenhand. Die Protokollumsetzer von EEBUS auf OCPP müssen erst noch erfunden werden. Im Moment geht da noch nichts. Und dann soll das der Elektroinstallateur der sonst nur Stegleitung in die Wände drückt auch noch ausführen/bestätigen. Da sind wir noch gaannzz weit weg. Für den Endkunde ist das im Moment nur ein totales Verlustgeschäft.
Laut Infoseite von BNetzA reicht der Antrag um die reduzierten Netzentgelte zu bekommen. Wenn die keine Smartmeter verbauen, können die halt nicht steuern aber wenn du bereit bist gibt es Modul 1.
Und klar entstehen dem Endkunden kosten. Du willst am Energienetz der Zukunft teilnehmen, dann muss du halt auch Platz für den modernen Zähler haben. Wie soll das sonst gehen?
@@tommyt4173 Mein Netzbetreiber (e.on) hat mir klar mitgeteilt, dass ich erstmal in Vorleistung gehen muss bevor sie sich überhaupt mit dem Thema beschäftigen. In meinem Fall ist da auf jeden Fall der Ersatz meiner 1992er Zählertafel erforderlich um die e.on Steuergeräte aufnehmen zu können. Dann muss die vorhandene e.on Wallbox angesteuert werden. Das ist "vielleicht" irgendwie möglich. Die Umsetzung dürfte aber sehr herausfordernd (=$$$) werden. Und das soll dann der Dorfelektriker umsetzen und beim Netzbetreiber (e.on) fertig melden. Die Kosten werde ich NIE wieder rein bekommen
@@tommyt4173In dem Gesetz steht...: Die Altanlage darf erst einmal weiter betrieben werden. Man hat die Möglichkeit in die neue Regelung zu wechseln. Dann aber wohl in voller Konsequenz. D.h es muss umgebaut werden. Neue Zählertafel und neue Wallbox. Und dann noch die Anbindung der neuen Wallbox an das Steuergerät.
Ich will vielleicht am neuen Netz teilnehmen. Aber nicht für xx.xxx€ Investition damit ich dann 50€/a zurück bekomme
Aber warum brauchst du als Altkunde die Regelung nach 14a?
Für WP unattraktiv und maximal für Wallboxen attraktiv.
Die Schränke musst du oft so oder so erneuern. Das hat nicht nur etwas mit 14a zu tun. Den Einbau macht der Messstellenb und die Kosten werden auf alle abgewälzt. Die nötigen Umbauten in deinem Haus musst du durchführen. Wie gesagt: Eine Lösung über die ir Schnittstelle und Internet (wie Tibber es ja auch schafft) wäre wesentlich günstiger.
Soweit mir bekannt, ist das durch die sehr hohen Anforderungen des BSI nicht machbar und so wird's jetzt für alle sehr teuer.
aber man darf sich nicht vergessen, dass Sabotage aktuell durchaus ein Thema ist
Zählerschränke umbauen wird immer so beiläufig erwähnt...das geht aber nicht in allen Häusern! Wenn ein neuer Schrank gebaut wird sind auch die neuen Vorschriften umzusetzen. Damit wäre ich schon raus, das Ding muss in den Keller und die Kellerhöhe ist nur 2,2m...das wäre nicht Vorschriftsmässig!
Die Fernsteuerung würde auch nicht funktionieren, im Keller mit 80cm Wänden gibt es keine Chance, WLAN funktioniert weder rein noch raus...
2,20m ist doch reichlich....Das ist nicht mehr vorschriftsmäßig?
unser netzbetreiber, die syna, will den anschluss nicht ausbauen - ich kann nicht mal EINE wallbox anschließen. wir sind 6 wohneinheiten und haben schon 30kwp anschluss, so die aussage. ist das überhaupt zulässig das wir das zahlen müssen?
Die Anfrage war aber vor dem parag.14a.
Nach 14a dürfen sie ja nicht mehr ablehnen. Und zur Not kann man noch bei der Bundesnetzagentur petzen.
11 kW ist nur anmelden oder ?
@@berndgrabitz Nützt Dir nur wenig wenn dann wenn jemand lädt die Anschlusssicherung auslöst. Nein, hier muss der Hausanschluss aufgerüstet werden, und das kann zur Folge haben dass umfangreiche Netzertüchtigungen erfolgen müssen.
Ich würde mich auch erst Mal bei der BNA beschweren.
Also, ich heize ja mit Klimaanlagen. Von denen weiß der Netzbetreiber logischerweise gar nichts. Muss man die dann auch irgendwann mal anmelden?
Bist du still
Fest verbaute Klimaanlage mussten eigentlich (bei uns) schon immer angemeldet werden. Aber wenn sie vor 2024 angeschlossen wurden und du kein verringertes Netzentgelt dafür hast, bist du auch nicht von der Neuregelung betroffen.
Wenn jetzt da ein Signal kommt zum Dimmen und die WP oder Walbox keinen separaten Zähler oder Anschluss hat, wie kontrolliert denn der Netzbetreiber dann ob der Betreiber dann auch wirklich dimmt?
Die Funktionalität lässt sich der Netzbetreiber von einem Fachbetrieb bestätigen.
Natürlich muss man dazu geeignete Hardware haben
@@digibilstock7807 na ja möglicherweise fällt dann die Sicherung am nächsten Trafo. Um genau den geht es meistens, oder? Ist dann eben 100% dimmung 😁
NA gut, wenn mein Auto ein paar Stunden länger lädt weil mein Netzbetreiber das Ding drosselt, dann koch ich mir in der Zeit halt noch einen Jahresvorrat Chili con Carne und lass die Pyrolyse im Ofen laufen um die Zeit sinnvoll zu nutzen..
Wenn dass alle in deiner Straße machen und die Sicherung fällt, kannst, bis der Netzbetreiber sie wieder rein macht, im Kerzenschein Nachwuchs zeugen.
@@wernerholzl7399 - dann muss ich aber die Rolläden runtermachen, ansonsten würden die Nachbarn ob unserer Inselfähigen PV mit 50KWh Batterie wohl ständig um unser Haus verwundert herzumschwirren...
@@a.b.4344 Dann erstmal "wizards in winter" Lightshow beim Haus anmachen 😜
absichtlich dumm oder „aus Versehen”? 🤯🍀
@@a.b.4344unlogisch, was juckt des dich, wenn ein Dimmsignal kommt und du eh alles aus dem Speicher versorgen kannst? Wirst ja kaum Strom beziehen, wenn genug im Speicher ist
Ich finde es Schade, dass sich keiner der Teilnehmer wirklich damit auskennt.
Warum fragt man nicht mal die Landesregulierungsbehörden, gibts in jedem Land. Oder die BNetzA wenn man es dann möchte .
Für den Nichtwisser war es nicht ganz so erhellend.
Wir machen das alle in unserer Freizeit und der Livestream dient dazu uns auszutauschen, aber auch mit der Community.
das Thema ist noch sehr neu und vieles ist unklar und wir versuchen uns da durch zu kämpfen.
sorry wenn wir nicht allwissend sind.
Ich und meine Frau recherchieren schon seit Wochen und es weiß niemand alles.
Leute gibt's...
@@Akkudoktor keine grundlegende Kritik aber ich oder die genannten Kollegen hätten euch gerne geholfen.
Das Thema ist komplex und wird es bleiben.
Frag doch mal in Bonn bei solchen Themen nach, Kontaktdaten kann ich dir immer geben. Oder halt bei uns😉
@@Akkudoktor Das Problem ist, dass weder die Bundesnetzagentur, noch die (meisten) Netzbetreiber noch die (allermeisten) Installationsbetriebe wissen, wie das technisch umgesetzt werden soll. Ich habe auch versucht mich auf diversen Kanälen zu informieren. Wenn ich meinen SHK-Betrieb frage, hat der NULL Ahnung (weiß gar nicht was §14 a ist). Wenn ich meinen PV-Installateur frage, hat der NULL Ahnung (hat nie was von §14a Anlage gehört und fällt aus allen Wolken wenn ich ihm sage, dass meine gerade verbaute PV-Anlage mit Speicher eine §14a Anlage ist, weil der Batteriespeicher theoretisch mehr als 4,2 kW aus dem Netz saugen kann - dass das praktisch keinen Sinn macht spielt keine Rolle)...
Hi, ihr habt aber etliches falsch oder unklar dargestellt, Dimmen geht nur 2h am Tag ...
Wenn der VNB ein Mal abregelt, muss er innerhalb 2Jahren ausbauen. Da wird nur wirklich im Einzelfall was passieren und dann wohl nur in Bayern. 😮
Es müsste viel zentral geregelt werden per Gesetze, aber das bekommen sie in Berlin nicht mehr hin, Anreize zu schaffen Strom dann zu verbrauchen wenn es günstig ist. So wie es jetzt ja schon an den Tankstellen gemacht wird, müsste auch beim BEV laden auch Mal umgesetzt werden.
Preise für das Modul1 findet man versteckt beim Netz Betreiber, hier gibt es nicht wirklich viel, weil die Netzentgelte gering sind.
Was soll in Berlin gerege werden, alle Entgelte Sachverhalte.liegen in Bonn bei der BNetzA die sind unabhängig.
@@christiane.5451 nur legen die nicht fest was wie verrechnet wird. Das Ladeinfrastruktur Betreiber gewissen Regeln und Auflagen folgen müssen, dafür braucht es Gesetze, die kommen schon lange nicht mehr aus Bonn.
@@maxmeyer7299 nein es gibt keine Gesetz zu Entgeltfragen mehr. Die BNetzA ist unabhängig, Google mal nach EuGH und Unabhängigkeit. Seit der EnWG Novelle ist das so. Und es klar geregelt was gerechnet wird, siehe Festlegung.
Ein glück fällt die eeg vergütung bakd weg, ist nämlich komplett sinnlos inzwischen, 8ct einspeisevergütung ist viel zu hoch, gefördert sollten nur noch großprojekte mit sehr niedrigen kwh Preisen.
Profitieren davon tuen nur Eigenheimbesitzer, die sowieso genug gekd haben, mieter gehen leer aus und zahlen die Zeche mit höheren Strompreisen. Auserdem profitieren auch die installationsbetriebe durch die vielen Aufträge. Lohnen tut sich pv auch ohne Förderung inzwischen.
Das war mal ein gutes Instrument aber jetzt reicht es. Großanalagen kann man abregeln, die überlasten das Stromnetz zu spitzenzeiten nicht.
Natürlich sollte auch die Gebühr wegfallen wenn man sein Strom selbst verbraucht, das verstehe ich auch nicht.
Ja der Schritt steht an, aber auch darüber zu freuen wie das aktuell geplant ist...
Das sollte man mit bedacht und vorsichtig tun, sonst droht ein Ausbau Stop ähnlich wie mit den E-Autos
Die Einspeisevergütung ist ein schlechter Scherz. Und am teuren Strom sind sicher nicht die PV-Anlagen der Eigenheimbesitzer schuld.
Und das mit dem "Lohnen" ist extrem streitbar. Das dauert min. ein Jahrzehnt bis sich das rechnet und Batteriespeicher (außer DIY-Bomben) sind einfach noch extrem unprofitabel.
@Pauleheisterbademeister Ihr Satz "Profitieren davon tuen nur Eigenheimbesitzer, die sowieso genug gekd haben," strotzt nur so vor Neid und Unkenntnis! An welcher Stelle hat der durchschnittliche Eigenheimbesitzer "genug" Geld? Ich kenne genügend Menschen in meinem Umfeld die zur Miete wohnen. Alle haben eines gemeinsam: 2 mal im Jahr Urlaub, immer das neueste Handy, alle 3 - 4 Jahre neue Autos.
Und die Bekannten und Verwandten im Eigenheim stecken das Geld in den Erhalt des Hauses. Und dann legt mal Geld auch mal zurück statt in den Urlaub zu fahren. Ich weiß z.B. meine Dacheindeckung ist zwischen 30 und 40 Jahren alt. Ich kann alos zu Lebzeiten noch daimt rechnen das Dach tauschen zu müssen. Dafür muss ich dann ca 30 TSD Euro vorhalten.
Beispiel:
Wenn meine Heizung einen Defekt hat brauche ich Handwerker und Material oder ich löse das Problem selber.
Sie rufen Ihren Vermieter an. Der kümmert sich und Sie sind raus aus der Nummer!
Die pauschale Aussage "Eigenheimbesitzer, die sowieso genug gekd haben," ist der blanke Unsinn!
@@eSheeep naja sagen wir mal so, das Problem ist, dass in den Sommermonaten inzwischen pv Leistung so hoch ist, das sie abgeregelt werden muss, bezahlt werden muss sie aber trotzdem, wenn jetzt noch mehr pv Anlagen installiert werden, wird noch mehr strom abgeregelt und bezahlt, da man den Strom noch nicht speichert, schuld ist das System nicht die Eigenheimbesitzer. Allerdings wenn man Strom zb. in Wasserstoff speichere, habe ich ein Wirkungsgrad von 20%, das bedeutet die gespeicherte kwh kostet mindestens 5×8ct also 40ct ohne Gebühren, und das ist viel zu teuer.
@@pauleheisterbademeister7325 Eine heruntergeregelte PV-Anlage bekommt auch nur das vergütet, was sie zu dem Zeitpunkt einspeist.
Das wäre ja ein Traum, wenn ich gezahlt bekomme, was ich fiktiv produzieren könnte.
Ich versteh das Argument nicht ganz, ursprünglich klang es ja eher nach Bashing gegen PV-Besitzer und je mehr du dazu schreibst, desto mehr bekomme ich das Gefühl, dass du irgendwo einen Knick in der Denke im Thema hast.
Diese Herabregelung betrifft auch nur Anlagen über 25kwp. Das passt auf das Dach unseres gewöhnlichen EFH nicht mal drauf und dürfte sonst auch die Wenigsten betreffen. Schließlich haben die wenigsten PV-Betreiber für den Eigenverbrauch Bock drauf ein Gewerbe anzumelden.
Das mit der Netzüberlastung ist eine Mär, die eben durch solche stufenweise Herunterreglung *besonders großer Anlagen* vermieden wird, bis irgendwann mal die Möglichkeit der Speicherung kommt.
Falls du von der Einspeiseentschädigung sprichst, die fällt deutlich geringer aus als das, was man theoretisch einspeisen könnte und die betrifft auch nicht den Eigenverbrauch.
Bei 25kwp ohne Regelvorrichtung kann man nicht von einem profitablen Betrieb durch Einspeisung sprechen. Die Einspeisevergütung ist längst nicht mehr attraktiv genug dafür, inzwischen geht es (den allermeisten) darum den Eigenverbrauch so hoch wie möglich zu halten. Und da sind die Speicherpreise für die Privatspeicherung noch ein besonderer Dorn im Auge bei der Amortisationsrechnung - neben eben jener lächerlichen Einspeisevergütung.
Das Speicher (noch) zu teuer sind, um damit sinnvoll Strom für die Bevölkerung zu speichern, ist kein Geheimnis.
Es ist aber auch kein Geheimnis, dass die Speicherpreise weiter fallen und sich die Technik dahinter ebenfalls jedes Jahr weiter entwickelt