finde die größte Schweinerei ist hier dass die Gemeinde das Grundstück einfach umwidmet nachdem diese es Erworben haben. Als Baugrund dürfte dieses Grundstück mehrere Millionen wert sein.
exakt:D auf dem grund kann super ne siedlung erichtet werden wo dann jeder baugrund fürs haus wohl um die 200.000 oder mehr wert ist... aber von einer regelung einer nachzahlung bei umwidmung würde nur der verkäufer profitieren...
Sehe ich auch so. Bei 7 ha unerschlossenen Baugrund immerhin gut was um die 3 Millionen Taler, nicht 700.000... Da ist einiges mächtig im Verborgenen gelaufen, würde ich meinen...
Ich weiß nicht ob du dich an die 70er Jahre erinnerst? Viele Bauern haben sich damals in die Gemeinderäte wählen lassen, und haben dann eigene Äcker zu Bauland umwidmen lassen. Dieses Bauland haben sie dann natürlich ordentlich vergoldet verkauft. Danach hat man sie in den Gemeinderäten nie wieder gesehen. Aus dem Grund wird in Deutschland die Umwidmung zu Bauland nach Möglichkeiten nur noch im Gemeindebesitz durchgeführt. Damit ist der Allgemeinheit wenigstens etwas Gutes getan.
Es war aber wohl nicht erarbeitet vom Stiefvater, sondern ursprüngliches Familienerbe der verstorbenen Mutter. Da hat wohl jemand nicht so richtig zugehört am Anfang des Beitrages... 😅
@@neohotroad1825 wenn der Stiefvater aber erstmal Alleinerbe ist, dann ist das seins. In Deutschland nennt man das Berliner Testament. Sie hätten da ihren Pflichtanteil bei Erbschaft ggf. einfordern können, haben es aber nicht gemacht. Damit ist das seins und er kann es verkaufen wie er will. Der Preis war ja nun auch nicht schlecht. Und den Kindern sei gesagt: Erstmal jemanden beschimpfen und verklagen und dann was kaufen wollen, kommt halt nicht gut an. Denen würde ich da nix verkaufen, am Ende fangen die Streit mit den anderen Käufern rundum an.
aber ich verstehe den Unmut von den beiden, du musst dir mal vorstellen, dass ist ein Stiefvater, der Grund hat deren Mutter gehört, der kommt dazu und verkauft es am ende des tages an jemanden und sie verlieren den grund, welchen sie als kinder bereits besucht hatten andererseits wie soll man dem mann etwas vorwerfen? der hat den grund für ein vielfaches verkauft als die kinder bezahlt hätten - wirtschaftlich betrachtet richtig, weil andernfalls hätte der weiter wahtrscheinlich gut was an steuern zahlen müssen andererseits denkt mal nach, was hat der dann mit dfem geld gemacht? bzw wer kriegt am ende das geld als erbe? wenn es nicht diese zwei geschwister kriegen, dann sind die auch deswegen angepisst oder wenn er es einfach alles verschleudert - also schwierige situation, wenn man sich das ganze aus Sicht von Moral betrachtet
Wenn ein reicher Grundbesitzer mit den Kindern nicht einig ist, freut sich der Käufer und besonders der Bürgermeister. Die beiden Kinder sind undankbar.
@@neohotroad1825 Zu einem Kaufangebot gehört aber auch der Satz: Ich biete Ihnen die Summe XXX für das oben genannte Flurstück an. Wenn dieser Satz im Angebot fehlt, ist es nur ein Schmierpapier. Das sollte ein Anwalt eigentlich wissen.
100k für Justiz und Anwälte ausgegeben... Ohne Gewinn...
Respekt....
die leute haben zu viel geld.
@@Pandra111 und zu wenig g´scheite Hobbys.
@@Pandra111
* Leute = Leute
* geld = Geld
Familien Frieden ist das höchste Gut .Geld und Geiz ist schlecht fürs Herz.
finde die größte Schweinerei ist hier dass die Gemeinde das Grundstück einfach umwidmet nachdem diese es Erworben haben. Als Baugrund dürfte dieses Grundstück mehrere Millionen wert sein.
exakt:D auf dem grund kann super ne siedlung erichtet werden wo dann jeder baugrund fürs haus wohl um die 200.000 oder mehr wert ist... aber von einer regelung einer nachzahlung bei umwidmung würde nur der verkäufer profitieren...
Sehe ich auch so. Bei 7 ha unerschlossenen Baugrund immerhin gut was um die 3 Millionen Taler, nicht 700.000... Da ist einiges mächtig im Verborgenen gelaufen, würde ich meinen...
Ich weiß nicht ob du dich an die 70er Jahre erinnerst? Viele Bauern haben sich damals in die Gemeinderäte wählen lassen, und haben dann eigene Äcker zu Bauland umwidmen lassen. Dieses Bauland haben sie dann natürlich ordentlich vergoldet verkauft. Danach hat man sie in den Gemeinderäten nie wieder gesehen. Aus dem Grund wird in Deutschland die Umwidmung zu Bauland nach Möglichkeiten nur noch im Gemeindebesitz durchgeführt. Damit ist der Allgemeinheit wenigstens etwas Gutes getan.
@@harald4628das ist in Rheinland Pfalz auch heute noch so 😂
@@TheDangerzone94
* Erworben = erworben
aloisia will die böschung mit dem Rasentraktor pflegen. da wird sich die böschung freuen.
Es reicht doch jetzt endlich.
Hat die keine Hobbys
Ich will, ich will, ich will! Und wenn ich nicht bekomme, was ich will, dann fühle mich von der Welt unfair behandelt.
Wie man in den Wald schreit so kommts raus 😀
Liebe diese serie😂
Mach auf itachi und boom
Wen der Vater entscheidet zu verkaufen dan ist das sein Recht den er hat das ganze erarbeitet . Ich mag keine Gier und was anderes ist das nicht .
Es war aber wohl nicht erarbeitet vom Stiefvater, sondern ursprüngliches Familienerbe der verstorbenen Mutter. Da hat wohl jemand nicht so richtig zugehört am Anfang des Beitrages... 😅
dann*
@@neohotroad1825 wenn der Stiefvater aber erstmal Alleinerbe ist, dann ist das seins. In Deutschland nennt man das Berliner Testament. Sie hätten da ihren Pflichtanteil bei Erbschaft ggf. einfordern können, haben es aber nicht gemacht.
Damit ist das seins und er kann es verkaufen wie er will. Der Preis war ja nun auch nicht schlecht.
Und den Kindern sei gesagt: Erstmal jemanden beschimpfen und verklagen und dann was kaufen wollen, kommt halt nicht gut an. Denen würde ich da nix verkaufen, am Ende fangen die Streit mit den anderen Käufern rundum an.
Warum haben die Kinder dann nichts erhalten?
Die 50m2 garten hätte ihnen man doch lassen können
Bin mir da nicht sicher für wen der Herr Dr. Horwath ist in dem fall
Herr schick Hirn!
Was für komische familien menschen
Ach Beruf verfehlt hätte ich mal Jura studiert und wäre Anwalt geworden..da gewinnt man immer.
360p im Jahr 2023......respekt xDD
de vatter hats richtig gemacht und verkauft
aber ich verstehe den Unmut von den beiden, du musst dir mal vorstellen, dass ist ein Stiefvater, der Grund hat deren Mutter gehört, der kommt dazu und verkauft es am ende des tages an jemanden und sie verlieren den grund, welchen sie als kinder bereits besucht hatten
andererseits wie soll man dem mann etwas vorwerfen? der hat den grund für ein vielfaches verkauft als die kinder bezahlt hätten - wirtschaftlich betrachtet richtig, weil andernfalls hätte der weiter wahtrscheinlich gut was an steuern zahlen müssen
andererseits denkt mal nach, was hat der dann mit dfem geld gemacht? bzw wer kriegt am ende das geld als erbe? wenn es nicht diese zwei geschwister kriegen, dann sind die auch deswegen angepisst oder wenn er es einfach alles verschleudert - also schwierige situation, wenn man sich das ganze aus Sicht von Moral betrachtet
Bei den Kindern hätte ich auch verkauft und das Geld auf den Kopf gehauen.
Wenn ein reicher Grundbesitzer mit den Kindern nicht einig ist, freut sich der Käufer und besonders der Bürgermeister. Die beiden Kinder sind undankbar.
der Anwalt der Geschwister ist eine Pfeife, da kannst nix gewinnen😂
Verkauft ist verkauft
Jammern auf höchstens Niveau
Finde Eure Sendung Top... Aber ich würde in der heutigen Zeit nicht mehr das Wort "Krieg" für einen Rechtsstreit benutzen...
@@unicorn_rules
Doch !
Denn genau dort beginnt er !!
@@Mia.Miller aha...russland hatte also zuerst einen rechtsstreit? So ein quatsch
Ein Kaufangebot müsste in reiner Schriftform zulässig sein.
Sehe ich auch so, das war dummes Drumherumgewäsch...
@@neohotroad1825 Zu einem Kaufangebot gehört aber auch der Satz:
Ich biete Ihnen die Summe XXX für das oben genannte Flurstück an.
Wenn dieser Satz im Angebot fehlt, ist es nur ein Schmierpapier. Das sollte ein Anwalt eigentlich wissen.
Die haben nichtmal einen Preis genannt. Das ist nicht formlos, das ist schlampiger Unsinn.