Super Video, genau das wissen viele nicht, so wie ich. Es ist immer wieder eine Freude Ihre Videos zu sehen. Fünf Sterne für die super Arbeit jede Woche. Besser geht es nicht.
Deshalb sind sie auch so scharf das Rentenalter auf 70, oder später zu legen. Weil offiziell kann ja jeder in Rente gehen wann er möchte. Aber es kann sich halt keiner mehr leisten. Eine Schande was in diesem Land passiert. Richtung EU werden Milliarden verschenkt und genau in diesen Ländern gehen die Leute sogar unter 60 in Rente und das mit bis zu 90 Prozent des letzten Gehaltes.
Bei der 35-jährigen Wartezeit zählen diese Jahre mit. Aber nicht bei den 45 Jahren, die man für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte braucht.
@@flohflokati6925 Für eine individuelle Beratung müsstest Du Mitglied werden. Schau Dich am besten erst einmal in unserem Blog um - da gibt es eine ganze Menge Beiträge rund um das Thema vorgezogene Rente: www.sovd-sh.de/aktuelles
Super Beiträge!! Wie sieht das bei Jahrgang '59 aus ??? Mit 50% und voller Erwerbsminderung (_das seid 2009.) könnte man abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen ??? Welche Endgeldpunkte bekommt man bei der EM rente ???? DANKE für Antwort im vorraus 🤗
Auch mit Jahrgang 1959 gibt es keine abschlagsfreie Rente mit 63 mehr. Abschlagsfrei geht's erst mit 64 und 2 Monaten: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
@@sovd-sh-sozialrecht danke für die schnelle Antwort!!!!! Aber ich werd aus den Abzügen nicht schlau 🙄 Also: wären das 14 Monate • 0,3 = 4,2 % Beispiel : 1000 euro Rente 1000 •4,2 % = 42 Wären 958 euro rente. Was heisst der Abzug bleibt ewig ?? Gibt es dann keine Rentenerhöhungen mehr? Immerhin sind es weniger Abzüge, als die man bei einer vollen EM - rente bekommt. Blos wie wirkt sich das aus ??? Bisschen viel kompliziert 😒 für mich . Danke für Hilfe
@@flohflokati6925 Ewig heißt, dass die Abzüge beim Erreichen der Regelaltersgrenze nicht wegfallen. Rentensteigerungen nehmen Sie natürlich trotzdem mit.
Zum Jahrgang 1961 haben wir hier einen einen Beitrag veröffentlicht: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1961-diese-moeglichkeiten-haben-sie
Was ist aber, wenn jemand eine EM Rente bekommt und da sind bereits Abschläge in Höhe von 10,8 % drauf. Hat zusätzlich aber auch eine Schwerbehinderung mit GdB 50, wann kann er frühestens in Rente und werden nochmal Abschläge fällig ?
Nein, beim Wechsel in die Altersrente kommen keine neuen Abschläge dazu. Die alten bleiben aber bestehen. In die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann man frühestens 5 Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter.
@@sovd-sh-sozialrecht danke, kann das "Ottonormalmensch" berechnen? Ist es falsch wenn ich "einfach" von der Zahl die auf der Rentenauskunft die in Frage kommenden Prozente abziehe?
@@cappugerhard2603 Grundsätzlich funktioniert das so. Aber ich empfehle trotzdem, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Zum Beispiel erst einmal kostenlos bei der DRV.
Wenn man die Wartezeit von 35 Jahren nicht erfüllt kann man denn trotzdem 2 Jahre früher in Rente gehen. Bei dem Beispiel Jahrgang 1960 , in die Schwerbehinderten Rente 2024.
Wenn jemand eine Behinderung von 30° hat und sie sich von der Arbeitsagentur als Schwerbehinderung anerkennen lässt, gilt er dann auch in Sachen Rente als schwerbehindert?
@@sovd-sh-sozialrecht Und deshalb ist fast zu 100% bei 40% Schluss, es sei denn man/Frau trägt den Kopf unterm Arm. Am ganzen "Sozial"-System machen sich jede Menge ....... fett und für due Einzahlenden jst es ein grosses ASOZIAL-Sytem. Auch das basiert nur auf Lügen, Illusionen und leeren Versprechen.
Ich habe 50% schwerbeschädigt ,unbefristet und bin Baujahr 64. Habe 2026 meine 45 Arbeitsjahre voll und hätte trotzdem 10,8% Abzüge. Bin aber gezwungen weiter zu arbeiten, weil die Rente einfach zu wenig ist. Da geht man sein Leben lang arbeiten und zahlt immer schön ein und bekommt eine lächerliche Rente. Was sind das für Gesetze? 😢
von welcher Summe wird denn abgezogen, wenn ich mit 63 und 12,6% Abzug in Rente gehe? von dem Betrag der mit 63 die monatliche Rente wäre, oder was ich dann mit 64,6 bekommen würde, wenn ich regulär in Rente gehen kann?
Hallo Christian,
diese Videos von Euch sind einfach nur super. Kurz, prägnant und somit super hilfreich!
Lieben Dank dafür!
Hallo, ich hab mir jetzt 3 Videos angesehen, die thematisch zusammenhängen. Es ist super erklärt. Vielen Dank für die Info.
Super Video, genau das wissen viele nicht, so wie ich. Es ist immer wieder eine Freude Ihre Videos zu sehen. Fünf Sterne für die super Arbeit jede Woche. Besser geht es nicht.
Sehr gutes Video mit wichtigen Infos, danke und macht weiter so.
Danke,hervorragend erklärt.
Super Kanal, sehr gute Infos, hervorragend kommuniziert, danke.
Danke für das top Video 🤗👍.
Danke für deine sehr gut erklärten Informationen.👍
Deshalb sind sie auch so scharf das Rentenalter auf 70, oder später zu legen. Weil offiziell kann ja jeder in Rente gehen wann er möchte.
Aber es kann sich halt keiner mehr leisten. Eine Schande was in diesem Land passiert. Richtung EU werden Milliarden verschenkt und genau in diesen Ländern gehen die Leute sogar unter 60 in Rente und das mit bis zu 90 Prozent des letzten Gehaltes.
Sehr gut erklärt
Danke für das Video.
Zählen bei den 35 Jahren die Jahre der vollen Erwerbsminderungsrente auch ?? Oder werden die nicht angerechnet.
Bei der 35-jährigen Wartezeit zählen diese Jahre mit. Aber nicht bei den 45 Jahren, die man für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte braucht.
Danke!!! Ich habe noch einige Fragen, kann ich euch per Mail erreichen??
@@flohflokati6925 Für eine individuelle Beratung müsstest Du Mitglied werden. Schau Dich am besten erst einmal in unserem Blog um - da gibt es eine ganze Menge Beiträge rund um das Thema vorgezogene Rente: www.sovd-sh.de/aktuelles
Super Beiträge!!
Wie sieht das bei Jahrgang '59 aus ??? Mit 50% und voller Erwerbsminderung (_das seid 2009.) könnte man abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen ???
Welche Endgeldpunkte bekommt man bei der EM rente ????
DANKE für Antwort im vorraus 🤗
Auch mit Jahrgang 1959 gibt es keine abschlagsfreie Rente mit 63 mehr. Abschlagsfrei geht's erst mit 64 und 2 Monaten: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
@@sovd-sh-sozialrecht danke für die schnelle Antwort!!!!!
Aber ich werd aus den Abzügen nicht schlau 🙄
Also: wären das 14 Monate • 0,3 = 4,2 %
Beispiel : 1000 euro Rente
1000 •4,2 % = 42
Wären 958 euro rente.
Was heisst der Abzug bleibt ewig ?? Gibt es dann keine Rentenerhöhungen mehr?
Immerhin sind es weniger Abzüge, als die man bei einer vollen EM - rente bekommt.
Blos wie wirkt sich das aus ??? Bisschen viel kompliziert 😒 für mich .
Danke für Hilfe
@@flohflokati6925 Ewig heißt, dass die Abzüge beim Erreichen der Regelaltersgrenze nicht wegfallen. Rentensteigerungen nehmen Sie natürlich trotzdem mit.
Wenn ihr von Rente sprecht, meint ihr die schon erreichten rentenpunkte× Punktewert oder die fiktive Rente zum Zeitpunkt der Regelarbeitszeit?
Guten Tag Ich bin Jahre 1961 . Und 45 voll+ 50 Beinfüllung
Zum Jahrgang 1961 haben wir hier einen einen Beitrag veröffentlicht: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1961-diese-moeglichkeiten-haben-sie
Zusammengefasst wird ein Schwerbehinderter Mensch auch noch durch Abschläge bestraft? Na denn.
Was ist aber, wenn jemand eine EM Rente bekommt und da sind bereits Abschläge in Höhe von 10,8 % drauf. Hat zusätzlich aber auch eine Schwerbehinderung mit GdB 50, wann kann er frühestens in Rente und werden nochmal Abschläge fällig ?
Nein, beim Wechsel in die Altersrente kommen keine neuen Abschläge dazu. Die alten bleiben aber bestehen.
In die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann man frühestens 5 Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter.
Hallo Ich bin Baujahr 11.1959 habe die 45 Jahre voll und habe einen Behinderung von 50 % ab wann darf ich abschlagsfrei in Rente gehen.
Abschlagsfrei erst mit 64 und 2 Monaten: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-jahre-wartezeit-wann-kann-ich-in-rente
Hallo, von welchem Betrag werder die Abschläge berechnet?
Von den Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto.
@@sovd-sh-sozialrecht danke,
kann das "Ottonormalmensch" berechnen?
Ist es falsch wenn ich "einfach" von der Zahl die auf der Rentenauskunft die in Frage kommenden Prozente abziehe?
@@cappugerhard2603 Grundsätzlich funktioniert das so. Aber ich empfehle trotzdem, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Zum Beispiel erst einmal kostenlos bei der DRV.
👍👍👍🤝Seeeehr gut erklärt 👍Vielen Dank🤝
👍👍👍
Wenn man die Wartezeit von 35 Jahren nicht erfüllt kann man denn trotzdem 2 Jahre früher in Rente gehen. Bei dem Beispiel Jahrgang 1960 , in die Schwerbehinderten Rente 2024.
Nein, das geht dann nicht.
Wenn jemand eine Behinderung von 30° hat und sie sich von der Arbeitsagentur als Schwerbehinderung anerkennen lässt, gilt er dann auch in Sachen Rente als schwerbehindert?
Nein, die Gleichstellung reicht nicht, um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beziehen. Dafür benötigen Sie einen GdB von mindestens 50.
@@sovd-sh-sozialrecht Danke für die Info!
Werden denn auch GdBs von 10%, 20%, 30% oder 40% bei der Renten, bei Anschlägen berücksichtigt?
Nein, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist erst ab einem GdB von 50 möglich.
@@sovd-sh-sozialrecht Und deshalb ist fast zu 100% bei 40% Schluss, es sei denn man/Frau trägt den Kopf unterm Arm. Am ganzen "Sozial"-System machen sich jede Menge ....... fett und für due Einzahlenden jst es ein grosses ASOZIAL-Sytem. Auch das basiert nur auf Lügen, Illusionen und leeren Versprechen.
Ich habe 50% schwerbeschädigt ,unbefristet und bin Baujahr 64. Habe 2026 meine 45 Arbeitsjahre voll und hätte trotzdem 10,8% Abzüge. Bin aber gezwungen weiter zu arbeiten, weil die Rente einfach zu wenig ist. Da geht man sein Leben lang arbeiten und zahlt immer schön ein und bekommt eine lächerliche Rente. Was sind das für Gesetze? 😢
Und die habe ich voll erreicht..
von welcher Summe wird denn abgezogen, wenn ich mit 63 und 12,6% Abzug in Rente gehe? von dem Betrag der mit 63 die monatliche Rente wäre, oder was ich dann mit 64,6 bekommen würde, wenn ich regulär in Rente gehen kann?
Du mußt da schon genauer fragen, soll heißen welches Baujahr und Grad der Behinderung, sonst kann Dir das keiner beantworten.
Ich denke die schenken dir nichts , es wird abgezogen von dem Rentenstand wo du in Rente gehst….. ( 63 Jahre )
Die Abschläge gelten ab dem Tag, an dem Sie in Rente gehen. In Ihrem Beispiel also ab 63. Da wird nichts mehr an der Rente hochgerechnet.
Ich bin am 7. Juli geboren. Wird die Wartezeit berechnet mit diesem Datum oder rundet die Rentenversicherung auf den 1. August auf?
NICHT MIT 35 JAHREN NEIN MIT 45 JAHREN . UND NUN ERKLÄRE MIR DAS BITTE NOCH EINMAL
Dieses Video ist 3 Jahre alt…..also gelten die aktuellen Regelungen nicht mehr