Aufstiegs-BAföG & Meisterbonus

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  • Опубликовано: 3 окт 2024
  • Wir erklären dir kurz und knapp, wie du mit Hilfe des Aufstiegs-BAföGs und des Meisterbonus eine finanzielle Unterstützung für deinen Praxisstudiengang IHK erhältst.
    Informationen über die geförderten Praxisstudiengänge IHK, wie z. B. den Wirtschaftsfachwirt IHK, Industriemeister IHK oder Betriebswirt IHK, findest du hier: www.ihk-wissen...

Комментарии • 4

  • @lindab2572
    @lindab2572 6 месяцев назад +2

    Vielen Dank für das gut erklärte Video. Was passiert, wenn man während der Vollzeitausbildung erkrankt und daraufhin die Weiterbildung abbrechen muss? Muss man das dann zurückzahlen?

    • @ihk-akademieinostbayerngmb1227
      @ihk-akademieinostbayerngmb1227  6 месяцев назад

      Hallo @lindab2572,
      die Entscheidung einer Rückforderung des Zuschusses zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren liegt in der Zuständigkeit des BAföG-Amtes. Daher können wir hier keine pauschale Aussage treffen. Da das KfW-Darlehen und der Meisterbonus an den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung gekoppelt ist, entfallen diese Förderungen im Falle eines Abbruchs bzw. müssen zurückgezahlt werden.
      👍 Wir hoffen, wir konnten dir weiterhelfen!
      Wenn noch Fragen offen sind, melde dich gerne bei uns: www.ihk-wissen.de/ihk-akademie/mitarbeiter/weiterbildungsberatung

  • @Viv8ldi
    @Viv8ldi Месяц назад

    Kann man das auch für ein Masterstudium beantragen? Ich habe einen Bachelor of Arts vor 2 Jahren abgeschlossen

    • @ihk-akademieinostbayerngmb1227
      @ihk-akademieinostbayerngmb1227  Месяц назад

      Hallo @Viv8ldi,
      diese Art der Förderung gibt es nur für die berufliche Aufstiegsfortbildungen. Dazu zählen neben den Meister- oder Fachwirtskursen auch Vorbereitungslehrgänge für Abschlüsse auf DQR-Stufe 7. Mit einem Bachelor-Abschluss kannst du also Aufstiegs-BAföG für die Betriebswirtskurse mit IHK-Prüfung beantragen. Bei Bestehen hast du dann den offiziellen Abschluss „Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz“. Für den Meisterbonus in Höhe von aktuell 3.000.- € gelten die üblichen Richtlinien des Freistaates Bayern, also Wohnort oder Beschäftigungsort in Bayern sowie Ablegen der Prüfung bei einer bayerischen Kammer.
      Wir hoffen, wir konnten dir weiterhelfen!
      Wenn noch Fragen offen sind, melde dich gerne bei uns!