Gestaltung nach Eintritt des Erbfalls - Verzicht auf Geltendmachung des Pflichtteils gegen Abfindung

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  • Опубликовано: 25 июл 2024
  • Wer sich zu Lebzeiten keine Gedanken über seine Vermögensnachfolge macht, läßt dies seine Erben mit hohen Erbschaftsteuern ausbaden. Doch auch noch nach Eintritt des Erbfalls gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, dass Schlimmste zu verhindern. Zum Beispiel durch einen Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteils der enterbten Kinder gegen eine Abfindung. Hierdurch können postmortal noch Nachteile eines Berliner Testaments beseitigt werden, so z.B. die Nutzung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge des erstversterbeneden Ehegatten zu seinen Kindern. Auch wird dadurch die Erbschaftsteuerlast des längerlebenden Ehegatten reduziert.
    0:00 Einleitung und Intro
    1:44 Pflichtteile als Gestaltungsinstrument
    2:28 Beispielsfall Berliner Testament
    3:32 Verzicht auf Geltendmachung des Pflichtteils zur Freibetragsnutzung
    4:28 Richtig: Verzicht auf Geltendmachung - Falsch: Verzicht auf geltend gemachten Pflichtteil
    6:20 Nutzung von drei steuerlichen Vorteilen
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    Uli Reitz
    Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
    Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
    Certified Public Accountant (CPA - Colorado - USA)
    Uli Reitz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt ist das Unternehmensteuerrecht und die Vermögensnachfolge. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der LMU München. Er wurde 1993 zum Steuerberater ernannt, 1996 erfolgte die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. Im Jahr 2002 wurde er in Colorado, USA als Certified Public Accountant zugelassen. In 2020 qualifizierte er sich zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses der Steuerberaterkammer in München.

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