Dann sollte man darauf bestehen, dass man einen Ort für die Kontrolle auswählt, an der das Auto beim Versagen der Weiterfahrt stehen bleiben kann. Denn auch die Polizei unterliegt der Schadenminimierungspflicht.
das liegt zum Teil an Dir, wo du anhälst für die Kontrolle. Wenn se nicht sicher sind, dass du fahren darfst ... bleibt die Karre stehen. Mich haben auch schon ein Haus weiter .. ein Haus vor zu Hause kontrolliert... nix gefunden, wollten nur den Azubi Polizisten ausbilden :-D
Eines unterschreibe ich in mitteleuropäischen Ländern: die Verkehrskontrollen sind sehr unterschiedlich. Was viel ausmacht ist: sitzt man mit Anzug in einem hochwertigen Fahrzeug oder mit "Stallgewand" in einer Klapperkiste - die Verkehrskontrollen sind nicht zu vergleichen. Beim 1. sind die Polizisten sehr bedacht, keinen Fehler zu machen; beim 2. sind auch schon mal von Anfang an "per Du" drinnen.
Sekundenschlaf bedeutet, dass man nicht in der Lage ist sicher am Verkehr teilzunehmen. Das heißt, man wird zur Gefahr für sich und andere. Und das wird hart bestraft > 3 Monate Führerscheinentzug und hohe Geldstrafe.
Hallo Eine Frage muss ich bei einer Allgemeine Verkehrskontrolle das Auto verlassen wenn ich den Beamten auch vom Fahresitzt Verbanskasten Wandreieck u.Wanweste vorzeigen kann.
Dadurch wird der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn die Beamten sprechen sich ab, und dementsprechend hat ein Beschuldigter nahezu keine Chance sein Recht zu bekommen. Daher liebe ich die USA, dort hat jeder das Recht zu filmen und das bringt jedes Jahr etliche Beamte die es übertreiben in den Knast, und kostet die Counties zig Millionen.
Wen du möchtest, dass dein Handy beschlagnahmt und ausgewertet wird. Mach. Das ist dünnes Eis. Finden Sie bei der Suche nach der Aufnahme "rein zufällig" anderes auf deinem Telefon was fragen auf wirft... da kann fix was dummes draus werden. Ich fänd es eigentlich ganz zielführend, beamte müssten immer Filmen. Dann wäre auch entlastendes Material gesichert. Gerade mit dem Blickwinkel bin ich Freund und kein Gegner davon. Es hält auch beamte an, korrekt zu arbeiten
@@thomassch.1325 Kommt drauf an... wenn die Aufnahmen Beweismittel, egal ob für oder gegen dich, egal ob für oder gegen sie, sein können, müssten sie es sogar sicherstellen. Streng genommen reicht das Übersenden der Aufnahme per E-Mail o.ä. nicht, da die Datenreinheit nicht gewährleistet werden kann. Du kannst der Maßnahme unverzüglich ausdrücklich widersprechen, dann wird die Sicherstellung förmlich zur Beschlagnahme und ein Richter muss innerhalb weniger Tage über die Aufrechterhaltung der Maßnahme entscheiden. So lange bleibt es auf jeden Fall in Verwahrung. Im Regelfall wird der Richter die Aufrechterhaltung bis zum Abschluss der Auswertung aufrecht erhalten, um später keinen Revisionsgrund für die Staatsanwaltschaft oder den Verteidiger zu generieren, weil er mögliche Beweismittel nicht berücksichtigt hätte. Dann kann der Richter auf Antrag der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft ... oder selbst, wenn es ihn interessiert, die Auswertung veranlassen. Und damit landet das Ding dann erst mal auf Halde bei der Kripo. In nicht dringlich Fällen, also wenn es nicht gerade um ein Kapitalverbrechen geht, kann die Auswertung dann ein halbes bis dreiviertel Jahr dauern. Und solange ist das Handy dann auf jeden Fall erst mal weg. Also selbst legale Aufnahmen - wir lassen jetzt mal den Straftatbestand bzgl. Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes aussen vor - können erst mal dafür sorgen, dass man lange Zeit nicht erreichbar ist. Und dann noch der schon angesprochene Punkt... von wegen was sonst noch drauf ist. Was bei der Auswertung gefunden wird, auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit hindeutet, mit dem eigentlichen Fall aber nix zu tun hat... herzliches Beileid, kein Verwertungsverbot, da ja richterlich angeordnet... ungefähr so, als ob man als Zeuge oder Beschuldigter nach Belehrung unbedingt noch erzählen muss, dass man noch Drogen oder ne verbotene Waffe daheim hat... verwertbar!
@@thomassch.1325 Wird aber gemacht. Es kommen dann Begründungen wie "Recht am 'Eigenen Bild'" und "Unerlaubte Aufzeichnung des nichtöffentlich gesprochenen Worts"
Das wird gerne als respektlos eingestuft, was wieder ein Minuspunkt für Dich ist. Im Grunde kannste machen was de willst. Wenn diese Damen und Herren Dir ans Bein pinkeln wollen finden sie schon Gründe.
"Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?" Das kann man auch anders beantworten: "Vermutlich weil das zu Ihrer Berufsbeschreibung gehört?" "Weil die Zeugnisse für die Kripo nicht gereicht haben?" "Weil Ihr Dienstgruppenleiter Ihnen heute wohl die Spätschicht aufgedrückt hat?" "Weil eine allgemeine Verkehrskontrolle während der Fahrt rein praktisch etwas schwierig zu realisieren ist?" "Weil Sie nicht so schnell laufen können um die Kontrolle während der Fahrt durchzuführen?" "Weil es gerade keinen interessanteren Einsatz gibt?" "Das werden zwei Staatsbedienstete in so einer hübschen Uniform mir bestimmt gleich verraten..." "Weil Sie sich gerade fragen, wie man einem rechtschaffenen Bürger irgendwie auf den Sack gehen kann?"
Ich habe ein Problem, in einem Satz das "subjektive Empfinden eines Polizisten" sowie dies sei "rechtmäßig" zu lesen/hören. Das ist die Tür zur Hölle. Erfahrungsgemäß findet eine "normale" Unterhaltung mit Polizisten nicht statt. Wozu sollten sie sich auch unterhalten? Die haben ihre Quoten und gut isses.
Also ich wurde vor vielleicht 10 Jahren das letzte Mal angehalten der wollte nicht mal die Papiere sehen kam von der Spätschicht nur Gespräch und dann noch die Fangfrage Feierabend Bier schon getrunken ich sagte nein kommt jetzt zu Hause das wars schon erledigt. Und mit dem Motorrad noch nie im Leben angehalten worden.
Anwalt erklärt die Welt - sehr gut! Kommentator erklärt Anwalt - es gibt in deutschen Gerichten das Holzhaemmerchen nicht, das in fast allen Vlogs bis zum Erbrechen auftaucht. Könntet ihr dementsprechend diesen Unsinn lassen? Oder wollt ihr suggerieren, dass das Recht an den Meistbietenden versteigert wird? Denn bei der Auktion mags das Haemmerchen geben.
@@AEDW auch nicht auf Privatgelände? Denn viele sagen, das private Sicherheitsdienste auf Privatgelände schon allgemeine Verkehrskontrollen durchführen dürfen und zwar im Rahmen des Hausrechts. Aber danke für die schnelle Antwort.
Auch dann nicht. Der Inhaber des "Hausrechts" bzw. der von diesem engagierte Sicherheitsdienst kann natürlich insb. ein Hausverbot aussprechen und durchsetzen. Grundsätzlich stehen ihm aber nicht mehr Rechte zu als jedem anderen auch. So darf z.B. jeder eine andere Person, die auf frischer Straftat betroffen ist, festhalten bis die Polizei eintrifft (§ 127 Strafprozessordnung). In Gefahrensituationen darf z.B. auch Notwehr ( § 32 Strafgesetzbuch) angewendet werden. Als Betroffener ist man in diesen Fällen aber nicht verpflichtet, sich gegenüber dem Sicherheitsdienst auszuweisen, den Führerschein vorzuzeigen oder andere hoheitliche Maßnahmen über sich ergehen zu lassen. Das wäre bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle anders.
@@AEDW An sich interessant zu Wissen, aber macht es immer Sinn sich mit den privaten Sicherheitsdienst anzulegen? Ein Beispiel aus meinen Leben, ich war über eine zeitarbeitsfirmen auf ThyssenKrupp in Duisburg, ich bekam netto ca 3500 und musste nicht wirklich dafür was tun... Ich hatte zwar nie etwas mit dem Sicherheitsdienst zu tun, aber warum dann sich nicht kooperativ verhalten? Zb galt auf dem Werksgelände Gurtpflicht und wer ohne erwischt wurde musste 50€ zahlen... Naja ob das jetzt rechtens ist oder nicht, aber wenn du nein gesagt hättest, bekommst du ein hausverbot und ich zB wäre wieder bei ca 1,8-1,9 Netto gewesen... Ich finde es kommt da auch oft auf den Einzelfall an wie man sich verhält...
Also wenn überhaupt,dann dürfen private Sicherheitsdienst n u r auf privatgelände im Rahmen des hausrechts autokontrollen durchführen.siehe hierzu z.b amerikanische Botschaft,Stadien und teilweise Fußball Stadien.hoheitliches recht ist hier auf privaten Sicherheitsdienst übertragen worden.(Grundlage,Haustechnik,vertragsrecht)
Also, hör mal. Warum sollte ich meine Reaktionen mit Müdigkeit erklären? Wenn die Uniformträger nicht Helle sind um das selbst zu beurteilen, dann sollen sie sich schleichen. Der Grundsatz muss immer lauten: Mit Polizisten spricht man nicht ! Und Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten deponiert man natürlich im Fahrerraum.
Dann bitte in Bayern Autobahnen, Bundesstraßen und Durchgangsstraßen des internationalen Verkehrs meiden. Bei der sog. SCHLEIERFAHNDUNG darf alles durchsucht werden...
@@michaelburkel1291 Ja, nun. Geschützt ist man natürlich vor Sondermaßnahmen oder willkürlicher Kontrollen überhaupt nicht. Das ist mir klar. Deshalb rede ich aber trotzdem nicht mit denen. Sollen sie tun, was sie tun wollen. Von mir gibt's nicht mal einen guten Tag.
Das ist der wichtigste Grundsatz! Mit so Aschaum spricht man nicht. Fenster Spalt weit auf FS und ZS raus. Fenster wieder zu! Niemals mit so Leuten sprechen, auch privat nicht! Ich habe mal sojemand auf einer Privatparty getroffen und versehentlich mit dem gesprochen, als ich erfuhr dass er beruflich Aschaum ist bin ich einfach gegangen. Der Gastgeber hat eine ordentliche predigt bekommen dass ich informiert werden muss wenn Aschaum anwesend ist und der auch gekennzeichnet sein muss. In jeder Lebenslage muss man sich vor Abschaum abgrenzen!
@@AEDW kann ich nur bestätigen und ist - wenn man den Polizisten dann nach langer Diskussion doch hineinschauen lässt und der feststellt, ist nur ein leerer Kofferraum, dann auch peinlich für den Poizisten Aufpassen: Zoll darf in den Kofferraum und auch fragen wo man herkommt und wo man hinreist
Man sollte einfach nur seine Rechte wahrnehmen das muss auch die Polizei akzeptieren Niemand braucht sich selbst zu belasten.
Dann sollte man darauf bestehen, dass man einen Ort für die Kontrolle auswählt, an der das Auto beim Versagen der Weiterfahrt stehen bleiben kann. Denn auch die Polizei unterliegt der Schadenminimierungspflicht.
das liegt zum Teil an Dir, wo du anhälst für die Kontrolle.
Wenn se nicht sicher sind, dass du fahren darfst ... bleibt die Karre stehen. Mich haben auch schon ein Haus weiter .. ein Haus vor zu Hause kontrolliert... nix gefunden, wollten nur den Azubi Polizisten ausbilden :-D
Eines unterschreibe ich in mitteleuropäischen Ländern: die Verkehrskontrollen sind sehr unterschiedlich. Was viel ausmacht ist: sitzt man mit Anzug in einem hochwertigen Fahrzeug oder mit "Stallgewand" in einer Klapperkiste - die Verkehrskontrollen sind nicht zu vergleichen. Beim 1. sind die Polizisten sehr bedacht, keinen Fehler zu machen; beim 2. sind auch schon mal von Anfang an "per Du" drinnen.
Die Polizei darf nicht einfach einen Schaden auf Verdacht verursachen
6:30
Ach so, wenn man müde ist, ist man noch fahrtüchtig, Unfall durch Sekundenschlaf ist also nicht schlimm 😎👍super
Stark müde sein ist schlimmer als mancher Drogen Konsum ...
Sekundenschlaf bedeutet, dass man nicht in der Lage ist sicher am Verkehr teilzunehmen. Das heißt, man wird zur Gefahr für sich und andere. Und das wird hart bestraft >
3 Monate Führerscheinentzug und hohe Geldstrafe.
Hallo Eine Frage muss ich bei einer Allgemeine Verkehrskontrolle das Auto verlassen wenn ich den Beamten auch vom Fahresitzt Verbanskasten Wandreieck u.Wanweste vorzeigen kann.
Aussteigen muss man trotzdem.
Dadurch wird der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn die Beamten sprechen sich ab, und dementsprechend hat ein Beschuldigter nahezu keine Chance sein Recht zu bekommen. Daher liebe ich die USA, dort hat jeder das Recht zu filmen und das bringt jedes Jahr etliche Beamte die es übertreiben in den Knast, und kostet die Counties zig Millionen.
Auch in Deutschland ist das Filmen von Polizeibeamten nicht per se verboten. Allerdings ist die Rechtslage hier in der Tat leider echt kleinteilig.
Wen du möchtest, dass dein Handy beschlagnahmt und ausgewertet wird. Mach. Das ist dünnes Eis. Finden Sie bei der Suche nach der Aufnahme "rein zufällig" anderes auf deinem Telefon was fragen auf wirft... da kann fix was dummes draus werden.
Ich fänd es eigentlich ganz zielführend, beamte müssten immer Filmen. Dann wäre auch entlastendes Material gesichert. Gerade mit dem Blickwinkel bin ich Freund und kein Gegner davon. Es hält auch beamte an, korrekt zu arbeiten
na nur weil du se filmst, dürfen se nicht dein Handy einziehen.
@@thomassch.1325 Kommt drauf an... wenn die Aufnahmen Beweismittel, egal ob für oder gegen dich, egal ob für oder gegen sie, sein können, müssten sie es sogar sicherstellen. Streng genommen reicht das Übersenden der Aufnahme per E-Mail o.ä. nicht, da die Datenreinheit nicht gewährleistet werden kann. Du kannst der Maßnahme unverzüglich ausdrücklich widersprechen, dann wird die Sicherstellung förmlich zur Beschlagnahme und ein Richter muss innerhalb weniger Tage über die Aufrechterhaltung der Maßnahme entscheiden. So lange bleibt es auf jeden Fall in Verwahrung. Im Regelfall wird der Richter die Aufrechterhaltung bis zum Abschluss der Auswertung aufrecht erhalten, um später keinen Revisionsgrund für die Staatsanwaltschaft oder den Verteidiger zu generieren, weil er mögliche Beweismittel nicht berücksichtigt hätte. Dann kann der Richter auf Antrag der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft ... oder selbst, wenn es ihn interessiert, die Auswertung veranlassen. Und damit landet das Ding dann erst mal auf Halde bei der Kripo. In nicht dringlich Fällen, also wenn es nicht gerade um ein Kapitalverbrechen geht, kann die Auswertung dann ein halbes bis dreiviertel Jahr dauern. Und solange ist das Handy dann auf jeden Fall erst mal weg. Also selbst legale Aufnahmen - wir lassen jetzt mal den Straftatbestand bzgl. Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes aussen vor - können erst mal dafür sorgen, dass man lange Zeit nicht erreichbar ist. Und dann noch der schon angesprochene Punkt... von wegen was sonst noch drauf ist. Was bei der Auswertung gefunden wird, auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit hindeutet, mit dem eigentlichen Fall aber nix zu tun hat... herzliches Beileid, kein Verwertungsverbot, da ja richterlich angeordnet... ungefähr so, als ob man als Zeuge oder Beschuldigter nach Belehrung unbedingt noch erzählen muss, dass man noch Drogen oder ne verbotene Waffe daheim hat... verwertbar!
@@thomassch.1325 Wird aber gemacht.
Es kommen dann Begründungen wie "Recht am 'Eigenen Bild'" und "Unerlaubte Aufzeichnung des nichtöffentlich gesprochenen Worts"
Wie spricht man mit der Polizei? Garnicht!
Das wird gerne als respektlos eingestuft, was wieder ein Minuspunkt für Dich ist.
Im Grunde kannste machen was de willst. Wenn diese Damen und Herren Dir ans Bein pinkeln wollen finden sie schon Gründe.
@@blacksheep3066 Die Polizei ist nicht dein Freund und Helfer.
"Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?"
Das kann man auch anders beantworten:
"Vermutlich weil das zu Ihrer Berufsbeschreibung gehört?"
"Weil die Zeugnisse für die Kripo nicht gereicht haben?"
"Weil Ihr Dienstgruppenleiter Ihnen heute wohl die Spätschicht aufgedrückt hat?"
"Weil eine allgemeine Verkehrskontrolle während der Fahrt rein praktisch etwas schwierig zu realisieren ist?"
"Weil Sie nicht so schnell laufen können um die Kontrolle während der Fahrt durchzuführen?"
"Weil es gerade keinen interessanteren Einsatz gibt?"
"Das werden zwei Staatsbedienstete in so einer hübschen Uniform mir bestimmt gleich verraten..."
"Weil Sie sich gerade fragen, wie man einem rechtschaffenen Bürger irgendwie auf den Sack gehen kann?"
Woher soll man den wissen warum man angehalten wurde? Ein Wort reicht: "Nein"
Ich habe ein Problem, in einem Satz das "subjektive Empfinden eines Polizisten" sowie dies sei "rechtmäßig" zu lesen/hören. Das ist die Tür zur Hölle. Erfahrungsgemäß findet eine "normale" Unterhaltung mit Polizisten nicht statt. Wozu sollten sie sich auch unterhalten? Die haben ihre Quoten und gut isses.
Auffällig, weil müde. Ohne Konsequenz? Kann ich fast nicht glauben.
Also ich wurde vor vielleicht 10 Jahren das letzte Mal angehalten der wollte nicht mal die Papiere sehen kam von der Spätschicht nur Gespräch und dann noch die Fangfrage Feierabend Bier schon getrunken ich sagte nein kommt jetzt zu Hause das wars schon erledigt. Und mit dem Motorrad noch nie im Leben angehalten worden.
Da biste dann bestimmt an einen alten Hasen geraten. Mit denen kam man schon immer am besten klar.
Sehr gute Erklärung!
Wozu die schwachsinnige und störende Zwangsbeschallung?
Anwalt erklärt die Welt - sehr gut! Kommentator erklärt Anwalt - es gibt in deutschen Gerichten das Holzhaemmerchen nicht, das in fast allen Vlogs bis zum Erbrechen auftaucht. Könntet ihr dementsprechend diesen Unsinn lassen? Oder wollt ihr suggerieren, dass das Recht an den Meistbietenden versteigert wird? Denn bei der Auktion mags das Haemmerchen geben.
Dürfen auch private Sicherheitsdienste allgemeine Verkehrskontrollen durchführen? Wenn ja, auch im öffentlichen Verkehrsraum?
Nein, dürfen sie nicht.
@@AEDW auch nicht auf Privatgelände? Denn viele sagen, das private Sicherheitsdienste auf Privatgelände schon allgemeine Verkehrskontrollen durchführen dürfen und zwar im Rahmen des Hausrechts. Aber danke für die schnelle Antwort.
Auch dann nicht. Der Inhaber des "Hausrechts" bzw. der von diesem engagierte Sicherheitsdienst kann natürlich insb. ein Hausverbot aussprechen und durchsetzen. Grundsätzlich stehen ihm aber nicht mehr Rechte zu als jedem anderen auch. So darf z.B. jeder eine andere Person, die auf frischer Straftat betroffen ist, festhalten bis die Polizei eintrifft (§ 127 Strafprozessordnung). In Gefahrensituationen darf z.B. auch Notwehr ( § 32 Strafgesetzbuch) angewendet werden. Als Betroffener ist man in diesen Fällen aber nicht verpflichtet, sich gegenüber dem Sicherheitsdienst auszuweisen, den Führerschein vorzuzeigen oder andere hoheitliche Maßnahmen über sich ergehen zu lassen. Das wäre bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle anders.
@@AEDW An sich interessant zu Wissen, aber macht es immer Sinn sich mit den privaten Sicherheitsdienst anzulegen? Ein Beispiel aus meinen Leben, ich war über eine zeitarbeitsfirmen auf ThyssenKrupp in Duisburg, ich bekam netto ca 3500 und musste nicht wirklich dafür was tun... Ich hatte zwar nie etwas mit dem Sicherheitsdienst zu tun, aber warum dann sich nicht kooperativ verhalten? Zb galt auf dem Werksgelände Gurtpflicht und wer ohne erwischt wurde musste 50€ zahlen... Naja ob das jetzt rechtens ist oder nicht, aber wenn du nein gesagt hättest, bekommst du ein hausverbot und ich zB wäre wieder bei ca 1,8-1,9 Netto gewesen... Ich finde es kommt da auch oft auf den Einzelfall an wie man sich verhält...
Also wenn überhaupt,dann dürfen private Sicherheitsdienst n u r auf privatgelände im Rahmen des hausrechts autokontrollen durchführen.siehe hierzu z.b amerikanische Botschaft,Stadien und teilweise Fußball Stadien.hoheitliches recht ist hier auf privaten Sicherheitsdienst übertragen worden.(Grundlage,Haustechnik,vertragsrecht)
Sebastian hat Schwarze haare.kein wunder daß er angehalten wurde😀😀😀😀
Zu Recht
@Hmzmslm passiert leider zu oft. Ich finde auch, dass kanacken niemals Polizisten sein dürften.
@Hmzmslm auch nicht
@Hmzmslm bitte Satzzeichen nutzen - danke! 🙂
Eine Gülle die er quatscht...naja was will man von systemdienern erwarten...
Mach das was dir der Staatsmann sagt..... total geil.....🖕🖕🖕🖕
Also, hör mal. Warum sollte ich meine Reaktionen mit Müdigkeit erklären? Wenn die Uniformträger nicht Helle sind um das selbst zu beurteilen, dann sollen sie sich schleichen. Der Grundsatz muss immer lauten: Mit Polizisten spricht man nicht ! Und Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten deponiert man natürlich im Fahrerraum.
Vorzuzeigende Utensilien im Fahrerraum zu deponieren schützt vor ungewünschten Blicken in den Kofferraum
Dann bitte in Bayern Autobahnen, Bundesstraßen und Durchgangsstraßen des internationalen Verkehrs meiden. Bei der sog. SCHLEIERFAHNDUNG darf alles durchsucht werden...
@@michaelburkel1291 Ja, nun. Geschützt ist man natürlich vor Sondermaßnahmen oder willkürlicher Kontrollen überhaupt nicht. Das ist mir klar. Deshalb rede ich aber trotzdem nicht mit denen. Sollen sie tun, was sie tun wollen. Von mir gibt's nicht mal einen guten Tag.
Das ist der wichtigste Grundsatz! Mit so Aschaum spricht man nicht. Fenster Spalt weit auf FS und ZS raus. Fenster wieder zu! Niemals mit so Leuten sprechen, auch privat nicht! Ich habe mal sojemand auf einer Privatparty getroffen und versehentlich mit dem gesprochen, als ich erfuhr dass er beruflich Aschaum ist bin ich einfach gegangen. Der Gastgeber hat eine ordentliche predigt bekommen dass ich informiert werden muss wenn Aschaum anwesend ist und der auch gekennzeichnet sein muss. In jeder Lebenslage muss man sich vor Abschaum abgrenzen!
@@AEDW kann ich nur bestätigen und ist - wenn man den Polizisten dann nach langer Diskussion doch hineinschauen lässt und der feststellt, ist nur ein leerer Kofferraum, dann auch peinlich für den Poizisten
Aufpassen: Zoll darf in den Kofferraum und auch fragen wo man herkommt und wo man hinreist
wie jetzt- urinprobe vor ort ? soll der sich an nen baum stellen oder was ?
und wenn sie dann nix anderes finden was kohle bringt,gibts ne anzeige wegen wildpinkeln ????
Vor Ort bedeutet: unter Tage. Zur Urinprobe müsste man dann zu einer der letzten Steinkohlenzechen gebracht werden.