Überblick zum ehelichen Güterrecht

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  • Опубликовано: 12 сен 2024

Комментарии • 3

  • @cantom2794
    @cantom2794 3 года назад

    Ausübungskontrolle nach 313 BGB ? Nicht 242 BGB ?

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  3 года назад +2

      Sie treffen einen wunden Punkt: Die dogmatische Verankerung der Ausübungskontrolle ist bis heute umstritten. Der BGH wendet teilweise § 242 BGB und teilweise § 313 BGB an, ohne dass sich eine klare Linie erkennen lässt. In der Literatur finden sich ebenfalls Stimmen für die eine und für die andere Norm. Die Bedeutung beider Normen für die Ausübungskontrolle also nicht abschließend geklärt. Vertiefend etwa: MüKoBGB/Münch, 8. Aufl. 2019, § 1408 Rn. 43 ff.

    • @cantom2794
      @cantom2794 3 года назад

      @@6MinutenJura Danke für die ausführliche Erläuterung, war mir so nicht bekannt. Das Lehrbuch, das ich benutze, geht ganz selbstverständlich von 242 BGB aus und in „meiner“Vorlesung wurde zwar 313 BGB erwähnt, aber soweit ich mich erinnere nicht im Zusammenhang mit der Ausübungskontrolle. Ich schreibe im Juli unter anderem eine Familienrechtsklausur; Ihre frei zugänglichen Videos sind da sehr hilfreich, an dieser Stelle war ich allerdings wegen 313 BGB irritiert, weil mir das in dem Zusammenhang nicht bekannt war. Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung und für den Kommentarhinweis; über beck-online habe ich den lesen können.