Soweit mir bekannt ist, kann bei lebenslänglicher Verurteilung nach 15 Jahren die Bewährung beantragt werden. Gute Führung und voraussichtlich positive Prognose vorausgesetzt. Wieder frei nach 15 Jahren ist aber nicht auf jeden Fall. Vllt gibt es eine Statistik dazu? Ansonsten haben mir die Zusammenfassungen gepasst, wundere mich nur etwas ob der minimalen Klickzahl.
Danke!
Soweit mir bekannt ist, kann bei lebenslänglicher Verurteilung nach 15 Jahren die Bewährung beantragt werden. Gute Führung und voraussichtlich positive Prognose vorausgesetzt. Wieder frei nach 15 Jahren ist aber nicht auf jeden Fall. Vllt gibt es eine Statistik dazu?
Ansonsten haben mir die Zusammenfassungen gepasst, wundere mich nur etwas ob der minimalen Klickzahl.
Das stimmt natürlich, da ist uns ein Fehler unterlaufen. Vielen Dank für den Hinweis!