Zum Thema E-Rechnung oder auch die Umsetzung ZUGFeRD betrifft das Thema eh nur B2B Geschäfte. Beim Endkunden spielt dies keine Rolle. Allerdings wird das Thema ab 2027 für dich in Fragen der Steuererklärung dann evtl doch wiederum relevant. Da du aber einen Steuerberater schon hast, sollte es da keine Probleme geben. Falls du Interesse am Thema hast, kann ich gerne unterstützen 😊
Mir wurde 2023 das heutige Lexware empfohlen. 5 Sterne von mir! Der Service ist super schnell und bleibt dran, bis alles geklärt ist. Elektronische Rechnung ist ab sofort integriert. Parallel mache ich meine Buchhaltung mit verknüpften Exeltabellen und kann dadurch eigene Fehler bisher immer erkennen und abstellen. Zusammen mit der Solaris DE Bank rundrum zufrieden.
Unter E-Rechnung ist nicht PDF-Rechnung gemeint, sondern Rechnungen im PDF/A Format mit einer zusätzlichen integrierten Datei im ZUGFeRD oder XRechnung Format. Da gibt es im Internet Tools mit denen man so eine Datei erstellen kann
Hallo. Du musst nur E-Rechnungen schreiben, wenn du einen Jahresumsatz >= 800.00€ hast. Allerdings bist du verpflichtet, erhaltene E-Rechnungen, revisionsicher zu archivieren.
Zum Thema E-Rechnung oder auch die Umsetzung ZUGFeRD betrifft das Thema eh nur B2B Geschäfte. Beim Endkunden spielt dies keine Rolle. Allerdings wird das Thema ab 2027 für dich in Fragen der Steuererklärung dann evtl doch wiederum relevant. Da du aber einen Steuerberater schon hast, sollte es da keine Probleme geben.
Falls du Interesse am Thema hast, kann ich gerne unterstützen 😊
Mir wurde 2023 das heutige Lexware empfohlen. 5 Sterne von mir! Der Service ist super schnell und bleibt dran, bis alles geklärt ist. Elektronische Rechnung ist ab sofort integriert.
Parallel mache ich meine Buchhaltung mit verknüpften Exeltabellen und kann dadurch eigene Fehler bisher immer erkennen und abstellen.
Zusammen mit der Solaris DE Bank rundrum zufrieden.
Welches Lexware? Die bieten einiges an Software an.
Unter E-Rechnung ist nicht PDF-Rechnung gemeint, sondern Rechnungen im PDF/A Format mit einer zusätzlichen integrierten Datei im ZUGFeRD oder XRechnung Format. Da gibt es im Internet Tools mit denen man so eine Datei erstellen kann
Jo, der richtige workflow ist alles direkt in sein ERP zu importieren und allen falls das PDF zur direkten Ablehnung zu nutzen.
Wer Fehler in der Elektrotechnik macht sollte nochmal seine Berufswahl überdenken.
Warum wurde das Video denn neu hochgeladen:)?
Gehe ich im Video drauf ein am Anfang. Richtlinienverstoß.
Hör auf mit dem Gefuchtel.
Hallo. Du musst nur E-Rechnungen schreiben, wenn du einen Jahresumsatz >= 800.00€ hast. Allerdings bist du verpflichtet, erhaltene E-Rechnungen, revisionsicher zu archivieren.
Gut. die 800.000€ hab ich im video erwähnt. war mir etwas unsicher.