Hey, danke für das Video. Aus meiner Zeit beim Finanzamt kenne ich noch die Handbücher, wo dann auch wichtige Dinge in den anliegenden Hinweisen standen wie z.B. in den EStG Hinweisen der Höchstbetrag für Abzüge nach §10 I Nr.2 EStG, die dann über EStH zitiert wurden. Wie werden diese in der Steuerberaterprüfung zitiert, muss man dieserlei Dinge alle auswendig kennen und würdet ihr grundsätzlich die Loseblattsammlung den Handbüchern vorziehen? Danke im Voraus!
Super, besten Dank für die Erläuterung. Ich dachte schon ich habe zu viel markiert.
Geht die Note weg, wenn die aktualisierten Gesetze nicht beachtet werden.? vielen Dank
Hey, danke für das Video. Aus meiner Zeit beim Finanzamt kenne ich noch die Handbücher, wo dann auch wichtige Dinge in den anliegenden Hinweisen standen wie z.B. in den EStG Hinweisen der Höchstbetrag für Abzüge nach §10 I Nr.2 EStG, die dann über EStH zitiert wurden. Wie werden diese in der Steuerberaterprüfung zitiert, muss man dieserlei Dinge alle auswendig kennen und würdet ihr grundsätzlich die Loseblattsammlung den Handbüchern vorziehen? Danke im Voraus!
Ich sag meiner Steuerberaterin immer, dass das doch sowas wie Ferienfahrschule ist🤣 Zack, ist man Steuerberater 😅