Hat er ja auch bei 23:45 erzählt, dass, wenn ein entsprechendes Fahrzeug und so genutzt wird, dann die Amtsanmaßung noch dazu kommt. Nötigung kann man sich drüber streiten, je nachdem, ob und wie das Licht genutzt wurde. Aber die bloße Ordnungswidrigkeit liegt "nur" bei 20€, alles andere sind separate, dann eventuell ebenfalls Erfüllte Sachen.
Amtsanmassung kommt erst dazu wenn man aktiv eingreift, z.B. Autofahrer anhält und eventuell sogar abkassiert. Ansonsten ist es nur Teilnahme am öffentlichen Verkehr mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, man kann unter bestimmten Umständen die Fahrerlaubnis verlieren. Der genaue Wortlaut § 132 StGB lautet: “Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” Hat also,nichts mit dem Blaulicht zu tun. Die unerlaubte Nutzung eines Blauen Blinklichts (wie es offiziell genannt wird) ist nicht mal eine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit die mit EUR 20 geahndet wird. Bitte nicht verwechseln.
@@sc29607 Stimmt, aber die Anzeige wird trotzdem erstmal gefertigt, da der Verdacht einer Straftat besteht und über die Wertung hat nur die Staatanwaltschaft zu entscheiden. Wenn man erstmal die Anzeige an den Hacken haben will, kann man machen, wird wahrscheinlich nerven > egal obs nachher eingestellt wird.
@@sc29607 Der Anbau ist verboten und die Nutzung stellt bereits die Amtsanmaßung dar! §52 StVZO (3) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein: 1. Kraftfahrzeuge sowie Anhänger, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge, 2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge sowie Anhänger der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind, 3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind, 4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind. Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Warnleuchten für blaues Blinklicht.
@@sc29607 Was machst du, wenn ein Verkehrsteilnehmer aufgrund deines Blaulichtes denkt, dass du ein Amtsträger bist und rechts ranfährt? Klar, du hättest keinen Vorsatz gehabt, aber das darfst du dann dem StA ggf. dem Richter erklären.
Könntest du auch ein Video zu Heckwarnsystemen machen, ob und welche davon man als Privatperson benutzen darf? Ich denke da an Situationen wie Unfallabsicherung oder als Unfallbeteiligter. Das wäre noch geil und würde diese Serie komplett machen :) Super Video👍
@@PunktPunkt-tr7gb falsch. Nur eine E-Zulassung reicht dafür nämlich nicht aus. Nur wenn die gelbe Leuchte / Heckwarner auch eine Typ-K Zulassung nach §53a StVZO hat, darf sie zur Absicherung im Stand bei Panne oder Unfall verwendet werden.
Bei uns im Kreis gibt es dazu tatsächlich relativ ausführlich einen Unterrichtsinhalt, bei dem auch Kollegen von der Polizei anwesend sind. Zusammengefasst ist es dann so: Wir haben auf dem Weg zum Gerätehaus theoretisch Sonderrechte, da dies an die Person in hoheitlicher Aufgabe gebunden ist, aber können dies nicht sichtbar machen, weshalb wir uns auch zwar schneller, aber nicht sonderlich anders als sonst fahren dürfen, um keinen zu gefährden oder zu nötigen. Das Blaulicht ist an die Einsatzfahrzeuge gebunden und gibt nur in Verbindung mit dem Horn das Wegerecht. Entsprechende "Einsatzfahrzeuge" sind als Zivilfahrzeug nur ab der Ebene der Stadt-/Gemeindebrandmeister zulässig. Macht das wer anders und nimmt sich damit das Wegerecht, ohne ein entsprechendes Fahrzeug, wäre das Nötigung. Kann natürlich anderswo in Deutschland auch anders gehandhabt werden.
"Wir haben auf dem Weg zum Gerätehaus theoretisch Sonderrechte, da dies an die Person in hoheitlicher Aufgabe gebunden ist, aber können dies nicht sichtbar machen, weshalb wir uns auch zwar schneller, aber nicht sonderlich anders als sonst fahren dürfen, um keinen zu gefährden oder zu nötigen." Dieser Satz bringt es auf den Punkt. Wir können uns nicht vernünftig kennzeichnen, damit andere unsere Sonderrechte wahrnehmen. Aber Sonderrechte bedeutet ja nicht immer schneller fahren. Z.b. Halten und Parken wo es nicht erlaubt ist, an Parkplätzen mit Parkscheibe stehen sind auch Sonderrechte wahrnehmen.
Persönliches Empfinden zur flachen Hella-Kennleuchte. Ein bekannter Landwirt hat ähnliche auf seinem Traktor. Und ich muss sagen gerade tagsüber finde ich hat man bei einer Kennleuchte mit großer Haube eine deutlich bessere Warnwirkung als bei so einem kleinen "Lichtkreis". Nachts, wenn man in Gebieten ist, wo Gebäude reflektieren macht es dann nicht mehr ganz so einen großen Unterscheid
Das Thema mit der Kennleuchte für das Ehrenamt, gerade für die FF wird wohl ewig so weiter gehen. Immer mehr Wehren haben das Problem die Hilfsfristen einzuhalten weil man einfach aufgrund immer mehr werden Straßenverkehr nicht mehr so schnell durchkommt. Schneller fahren dürfen ja, allerdings bringt das kaum was wenn man nicht durchkommt.
@@lame7560 @itsmarvinn Nach Stvo Hat man als Feuerwehrmann bei Alamierung Sonderrechte und darf diese auch mit Privat PKW. ABER man hat nur WEGErecht in kombination von einem Blaulicht und Sondersignal Horn. So zumindest Sagt dies die STvo aus glaube wahren §38+§35
@@Schlauchjunge2301 Jaein, das Thema ist ziemlich brisant. Wir hatten Anfang des Jahres einen Dozent des LKA Hessen bei uns, da ging’s genau um das Thema. In der Theorie dürfen wir sobald wir von einem Einsatz wissen davon Gebrauch machen und dürfen in der Theorie Schneller fahren, gegen die Einbahnstraße fahren oder auch über rot fahren. Allerdings nur wenn niemand gefährdet wird und da kommt das Problem, wir sind oft nicht erkennbar und wenn es dann kracht sind wir erstmal selbst in der Verantwortung. Es gibt zwar diverse Urteile wo FFler freigesprochen wurden, ein Freibrief ist dies aber allemal nicht. Die ganze Thematik ist alles andere als einfach, lieber etwa verhaltener fahren und dafür niemanden gefährden und sicher Ankommen.
Ich kann nur sagen, lasst die Finger davon!! Es gibt doch schon genügend Gerichtsverfahren, mit echten Einsatzfahrzeugen - also Du willst ganz sicher nicht, dass das noch die ganzen Feuerwehrleute bei der Anfahrt betrifft - oder dass damit AUTOMATISCH das Blaulicht "aufgeweicht" wird - und dann echte Einsatzkräfte noch mehr als eh schon 2024 Probleme bei Fahrten haben. Das ist eine Büchse, die Du ganz sicher nach etwas nachdenken NICHT ÖFFNEN willst, glaubs mir!! Und als "Raser" kann ich Dir sagen, wenn ich schnell fahren will, brauch ich kein Blaulicht dazu - also alleine bis die Leute schlafwandelnd registriert haben, dass ein Blaulicht Fahrzeug kommt, solltest du als sportlicher Fahrer längst an dem vorbei sein - also ich denke NICHT, dass damit die Einsatzzeiten oder Latenz da sonderlich verkürzt wird - zumal ja die freiw. Feuerwehr jetzt aus der Umgebung eingezogen wird, also keine 200 Km Anfahrtsweg zum Feuerwehrhaus hat - also einfach mal auf dem Teppich bleiben und gerade aus denken!
@@Schlauchjunge2301 Du hast recht, hab die tatsächlich noch nie richtig durchgelesen die zwei Paragraphen🙈 Dabei schreibt §38 theoretisch nur die Nutzung in definierten Fällen/Situationen vor, jedoch keine bestimmten Personengruppen. Also wäre die Nutzung in diesen definierten Fällen theoretisch auch als Privatperson möglich. Genau das selbe müsste dann eigentlich für §35 in Kombination vom Martinshorn auf dem Weg zum Gerätehaus gelten🤔 Interessant🙃
Wieder mal ein tolles Video von dir zum nach wie vor interessanten Thema Blaulicht/Kennleuchten. Den Fall, dass ein Sheriff Blitzleuchten als nicht zulässig, weil es ja keine Rundumleuchten mit Drehlicht sind, bemängelt und tatsächlich dafür gesorgt hat, dass die entsprechende Firma wieder umrüsten musste, kenne ich und finde ich absolut lächerlich. Die Hauptsache ist doch, dass da etwas blinkt/leuchtet, ob das nun eine Blitzröhre, Halogenbirne oder LEDs sind, ist doch egal. Ich bin ganz bei dir, auch Hella hat sicherlich gute Produkte, gerade in Sachen Balken waren die ja auch mal richtig stark, aber bei den Kennleuchten ist der Zug einfach schon lange abgefahren. So eine Design Kennleuchte braucht man nicht wirklich. Ich hatte damals mal eine Hella KL Rotafix, die „Cobra 11 Leuchte" aus den Anfängen der Serie, allerdings in orange und die war schon wirklich sehr, sehr gut für eine Drehspiegelleuchte. Ich teile ebenfalls deine Meinung, dass die Kennleuchten von Hänsch absolut State of the Art sind, da kommt einfach nichts ran. Egal ob Comet LED oder die Movia SL, die ich auch sowohl in gelb, als auch in blau mit blauer Haube kenne, die sind der absolute Knaller - der Preis allerdings auch. Das ist meiner Ansicht nach vielleicht der einzige Kritikpunkt, dass die Hänsch Leuchten so unglaublich teuer sind. Aber wie du schon sagst, Engineering und Produktion in Deutschland, das ist eben schon noch etwas wert und kostet eben mehr, als die ling long Kennleuchten aus Fernost. Thema Blaulicht privat nutzen und 20 € Strafe: bei den 20 € bleibt es denke ich mal in den meisten Fällen nicht. Ich habe auch schon Aussagen gehört, nach denen die 20 € nur für Einsatzkräfte gelten, die mit ihren Fahrzeugen Blaulicht missbräuchlich benutzen, obwohl sie gerade keinen aktiven Einsatz haben. Zurück zum Privat PKW: meiner Ansicht nach kann einem durchaus Amtsanmaßung vorgeworfen werden, auch wenn das Blaulicht auf einem Corsa von 1999 befestigt ist. Grundsätzlich hat man als Verkehrsteilnehmer ja nicht nach dem Fahrzeugtyp zu urteilen, ob es sich nun tatsächlich um eine Einsatzfahrt von BOS handelt oder nicht, sondern wenn dort Blaulicht drauf ist, bestenfalls noch in Verbindung mit einem Folgetonhorn, hat man einfach freie Bahn zu schaffen, auch wenn das Ding auf einem Trabbi steht. Natürlich, hat man nun einen schwarzen 5er und stellt das Blaulicht aufs Dach, verbinden die meisten dieses Erscheinungsbild schneller mit einem zivilen Einsatzfahrzeug. Was ich damit sagen will ist, egal bei welchem Auto man Blaulicht verwendet und je nachdem, wie man sich im Straßenverkehr verhält, wenn man andere Verkehrsteilnehmer dazu nötigt, freie Bahn zu schaffen, obwohl man dazu nicht berechtigt ist, ist es nicht von dem verwendeten Fahrzeug abhängig, ob einem deswegen Amtsanmaßung vorgeworfen werden kann oder nicht. Ein spannendes und viel diskutiertes Thema. Eigentlich sollte das gar kein Roman werden, aber es lässt sich tatsächlich doch einiges dazu sagen. Deine Videos und dein Kanal sind super und machen Spaß, gerne weiter so. LG
Ich finde eine gelbe Rundumleuchte bei einem Unfall als Warnleuchte sehr gut. Das Teil sieht man ja schon von Weitem, und ich finde sowas sicherer, wie die Warnblinkanlage am Auto.
@@markushauer8864 Wirklich? Und wenn eine Privatperson es an ihrem Auto verwendet, besteht für sie möglicherweise ein Risiko, sei es in Italien oder in Deutschland?
Sorry, aber wenn wir jetzt nicht von einem 50 jahre alten VW Käfer ausgehen, sondern von Autos wo 2024 auf den Straßen sind, finde ich eine Warnblinkanlage hell genug - gleichzeitig, werden aber doch Rundumleuchten fast täglich übersehen. Bei Autobahnbaustellen, Spursperrungen oder selbst das Blaulicht auf der Kreuzung - also nicht, was heller ist wird automatisch gesehen. Autobahnarbeiter werden davon ein Lied singen können. 5 Km Vorwarntafeln und dann kommt der "Stopper" beleuchtet wie ein Christbaum und es gibt immer noch Leute die ungebremst drauf fahren. Andererseits komme ich, fahre auch gerne mal 200 oder 220 früher auf der Landstraße, wo sage, ich darf auch kein Tier übersehen und überfahren - und das hat nun LEIDER keine Blinklichter auf dem Kopf - ebenso nicht wie Kinder. Also ich muss so fahren, dass ich niemand umfahre - ganz gleich, ob er blaues licht, weißes Licht, gelbes Licht hat, ob Blitzer oder Rundumleuchte oder sonst was - also zumindest habe ich so fahren gelernt, dass man NICHTS überfährt!
Es ist immer ein Umterschied ob das Kfz fährt oder steht. Ich denke niemand wird bestraft wenn er zur Absicherung eine Gelbe RKL auf das Dach stellt. ..... damit rumfahren ist dann schon etwas anderes. 😊
8:20 sorry, das ist Käse: §52 Abs. 4 StVZO: "(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit es erfordert, mehreren Warnleuchten für gelbes Blinklicht - Rundumlicht - dürfen ausgerüstet sein(...)". Da wird sowohl Blinklicht, als auch Rundumlicht aufgeführt.
Konkret heißt es weiter in § 38 Absatz 2 der StVO: Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden
Was in vielen FAQ Videos meist nicht ganz korrekt dargestellt wird ist, ist das Thema: Blaulicht an privat PKW benutzen kostet 20€ als Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich ja, das stimmt. Im Tatbestandskatalog Nr. 1138100 droht ein Bußgeld in höhe von 20€. Dies gilt jedoch nur dann, wenn man grundsätzlich aufgrund der beruflichen Stellung zum Einsatz eines Blaulichts befugt ist (also nicht für Privatpersonen). Der Bußgeldkatalog ist ja schließlich keine Preisliste bei der ich mir ein Vergehen aussuche und dann einfach bezahle. Zum Thema der Kennleuchte; es fing bei HELLA an mit der ersten Magnethaftenden Kennleuchte mit Zulassung, die KLX-Kojak . Eine Einzelblitzkennleuchte mit schwarzem Alu-Sockel und glattem Kabel zu einer abgesetzten Steuerelektronik. Hänsch bzw. damals noch UKE Kranefeld antwortete mit der Typ 09 Kennleuchte. Dem Vorgänger der Movia-D mit abgesetzter Steuerelektronik, Spiralkabel und mit integriertem Fangseil. Das Fangseil wurde später durch ein Spiralkabel mit eingearbeiteten Kevlarfäden abgelöst. Es folgte dann die Movia-D, bei der die komplette Steuerelektronik im Sockel untergebracht wurde. Es war somit kein abgesetztes Steuergerät mehr erforderlich. Wie Du schon erklärt hast, kam dann die LED Variante, die Movia-D-LED. Das aktuelle Modell und Nachfolger mit Facelift ist dann die Movia-SL.
Ganz einfach. Ist die blaue oder gelbe kennleuchte nicht eingetragen gehen Gerichte regelmäßig von Missbrauch und amtsanmaßung aus. Erster Punkt Fahrzeug stillegung zweiter Punkt bis Knast oder zumindest zufuß gehen.
Und ich hatte mich schon gefreut,ich könnte mir dann in Zukunft aus dem Bußgeldkatalog mir bei einem Verstoß die Preisliste und den Preis selber aussuchen🤔🤗
Je nach dem kannst du je nach Fahrverhalten mit Blaulicht zusätzlich wegen Nötigung belangt werden, ich meine auch mal gehört zu haben, dass Amtsanmaßung auch schnell im Gespräch sein kann, die 20€ gibt’s natürlich on Top 😂
du hast ja warscheinlich eine firma angemeldet für dich, du könntest doch einfach eine werkfeuerwehr aufmachen dan dürftest du legal blaulicht fahren hat mal eine firma bei uns in der region genutzt um ein altes feuerwehrauto zu besitzen und fahren wo das stiel echt das blaulicht erhalten zu lassen
Eine Werkfeuerwehr kann man nicht einfach so gründen, dazu gibt es einige Voraussetzungen. Das ist eher üblich bei großen Firmen und Konzernen die zum Beispiel mit gefährlichen Stoffen hantieren. Da kann nicht jeder kleine Handwerker eine Werkfeuerwehr gründen.
Genau so ist es, wenn jeder x beliebige eine werkfeuerwehr gründen könnte, würde es keinen sinn machen. Zumal du ja dann auch einsatzbereit sein musst und nur um auf einem alten fw auto blaulicht fahren zu dürfen, macht das null sinn zumal das gar nicht funktioniert.
Wie sieht denn die Sache aus bei einer gelben Kennleuchte an einem stehenden Fahrzeug zur Absicherung einer Panne / Unfall usw? Und ist ein Powerflare auch eine Kennleuchte oder ein mobiles Warnlicht?
@@Gruezi_mitenandnein sind sie nicht, § 35 StVO Absatz 6,7 und 7a regelt exakt wer gelbe Kennleuchten benutzen Attest sind gelbe Warnleuchten die eine bestimmte Blinkfrequenz haben und nicht mit einer Rundumkennleuchte nicht zu verwechseln sind.
@@sc29607 Aber in den Paragraphen geht es doch nicht um die Nutzung von Kennleuchten, nur um Sonderrechte für bestimmte Fahrzeuge. Die Kennleuchten werden in §38 behandelt.
Das Problem sind ja nicht die 20€. Das war früher sogar noch teurer. ;-) Das Problem ist, wenn das Blaulicht an ist, erlischt die Betriebserlaubnis vom Auto und der Versicherungsschutz ist weg. Ja gut, da reicht ja auch schon eine LED Standlichtbirne für. Was aber viel beschissener wird, ist, dass sofern auch nur ein anderes Auto, ein anderer Füßgänger oder sonstwer, zur Seite geht, Platz macht oder sonstwie reagiert, ist das ne Nötigung. Wenn man da an den motivierten Polizisten gerät, wird es da schon sehr ungemütlich. Wenn man dann auch noch schneller fährt, eine rote Ampel überfährt (kommt mit Blaulicht ja bestimmt nie und nimmer vor ;-) ) oder sonstwelche Verkehrsregeln ignoeriert, wirds halt nochmal ungemütlicher. Da reichen dann 20€ nicht mehr aus. Da ist dann mit Pech das Auto sichergestellt, der Lappen macht auch auf unbestimmte Zeit Urlaub und die Führerscheinstelle fragt die Tauglichkeit an und möchte das mal gerne Überprüfen. Natürlich nicht auf Staatskosten... Das wäre mir der Spaß nicht wert. Hier reagieren die Kollegen der Rennleitung ja schon sehr allergisch, wenn der Dachaufsetzter leuchtet (nicht mal blinkt). Mal davon abgesehen bringt es doch auch nichts. Klar, kann sich jeder Helfer eine RKL aufs Dach bappen und zur Unterkunft/Wache/Whatever fahren. Das machen dann ja aber auch alle und aus der entgegengesetzten Richting kommen dann die wnsprechenden Einsatzfahrzeuge. Das erzeugt ein maximales Verkehrschaos hoch 10. Der Bürger ist doch so schon überfordert, bei nur einem Einsatzfahrzeug. Und ja, es mag ein paar wenige Ausnahmen geben (Wehrführer/First Responder), aber die haben dann in der Regel auch ein Fahrzeug zuhause oder sind schlicht doch nicht wichtig genug. Ich halte davon so absolut gar nichts. Auch wenn der kleine Junge in mir doch gerne spielen wollen würde. 😅
Pro Drehspiegel. Finde die haben fürs Auge ne bessere Signalwirkung. Und für die freiwilligen Feuerwehrleute die meinen sie dürften sich an ihr Privatfahrzeug ein Blaulicht montieren: Da gab es schon Gerichtsurteile zu. Lasst es besser.
Kontra Drehspiegel. Am Tag haben Drehspiegel weniger Signalwirkung als LED-Kennleuchten. In der Nacht wiederum bin ich Pro Drehspiegel, weils dann nicht so "Krell" ist.
Bei uns in der Stadt machen das die Feuerwehrleute nahezu immer, ausser nachts wenn nichts los ist. Wohne in Sichtweite der Feuerwehr und keiner stört sich dran. Wird vermutlich toleriert.
@@JP_auf_RUclipsdas ist quatsch, genau aus dem Grund gibt es ja bei LED Kennleuchten die sogenannte Nachtabsenkung, bei der die Helligkeit nachts reduziert wird.
Also ich arbeite bei einer Nachrichtenagentur als Reporter für Blaulichtlagen (Unfälle, Brände etc.) In meinem Auto habe ich eine gelbe Magnetkennleuchte mit Prüfzeichen und nutze sie während der Fahrt nur innerhalb der Absperrung der Polizei, also "abgesperrtes Gelände", und sonst nur im Stand auf der Bundesstraße und/oder der Autobahn um mich zusätzlich zum Warnblinnker abzusichern, zum Beispiel bei Unfällen.
Dafür ist die auch erlaubt. Hat mich mal ein Polizist nach gefragt und hab die richtige Antwort gegeben "zur zusätzlichen Absicherung der Gefahrenstelle"
@@MAAAX1108 glaub mir, es reicht nicht, ich spreche aus Erfahrung. Das hat nichts damit zu tun das man sich wichtig machen will sondern zusätzlich absichern möchte und sichtbar sein möchte, grade in der Dunkelheit
21:00 😂 In Berlin hat das mal ein Blaulicht-Fan mit einem schwarzen großen Fahrzeug mit einer bestimmten Marke mal ausprobiert - nüscht passiert, weil hier ein großes Aufkommen dieser Fahrzeuge mit Kennleuchten oben oder im Wagen dort die Regel ist. In Mittenwald, Amrum, Frankfurt (Oder), etc. kann es schon anders aussehen ... Früher gab es mal jemand in Niedersachsen, der hatte die Hauben am alten Feuerwehrfahrzeug nur schwarz angepinselt, was bei den damaligen Demostrationen nahe der DDR-Grenze bei den Polizeieinheiten sichtlich Irritationen auslöste. Ende vom Lied: Er durfte das eigentlich, mußte sie aber dann doch abbauen. Dann bei der Dorfgemeinde als Mitarbeiter angefangen und gelbe Lichter benutzt. 😂 [Für die Jüngeren hier: Damals demonstrierte man im Wendland sehr viel und gerne. Davon existieren noch NDR-Sendungen.] Nur Leuchthauben ohne Licht sind faktisch zulässig, aber man sollte sich auf verstärkte Kontollen und Gerichtsprozesse einstellen. Bei privaten und kommerziellen Poser-Veranstaltungen befindet man sich i.d.R. auf Privatgrund, dort ist es sicherer.
Die Preise sind völlig unangemessen, finde ich. Herstellungskosten, nicht einmal 10%. 21:08 Wie Du schon am Anfang des Videos gesagt hast, müssen Privatpersonen das Blaulicht abkleben / unkenntlich machen. Danke für das interessante Video.
Die Regelung für Blaulicht regelt nicht der Bußgeldkatalog sondern die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)! Diese regelt sehr genau wer ein blaues Blinklicht anbauen und einschalten darf! § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten (3) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein: 1. Kraftfahrzeuge sowie Anhänger, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge, 2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge sowie Anhänger der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind, 3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind, 4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind. Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Warnleuchten für blaues Blinklicht.
Oh ja, mit dem Thema hatte ich auch schonmal "Spaß '". Unsere siebeneinhalb Tonnen Kranmaschine schaltet im Kranbetrieb von rundum auf Mehrfachblitz um, was bei stehenden Fahrzeugen zur Absicherung erlaubt ist, allerdings ein "Ordnungsliebender Mitbürger" scheinbar nicht so ganz verinnerlicht hatte und außerdem wurde von ihm behauptet die wären zu hell. Was bei den bei uns verbauten Kennleuchten nicht möglich ist, da diese automatisch bei Dunkelheit Abblenden. Kostete uns im Endeffekt einen zusätzlichen Arbeitstag für den Abbau des Wintermarktes, da nach abrücken der Pol wir nicht weiterarbeiten konnten weil es sonst eine Ruhestörung gewesen wäre.
Vor ein paar Jahren hieß es, Blaulicht Anlagen brauchen weder Abgeklebt noch unbrauchbar gemacht zu werden ABER die Funktion das Blaulicht während der Fahrt anzumachen darf nicht gegeben sein, also muss der Einschaltknopf im Motorraum verbaut sein und dies natürlich vom TÜV abgenommen und eingetragen sein.
Rote Kennleuchten werden im deutschen Feuerwehr und Rettungswesen zur Kennzeichnung der Einsatzleitung verwendet. Ansonsten kenne ich sie nur von Baustellenbarken, aber dann in anderer Form. Übrigens kennzeichnet Grün, zumindest in NRW, die Atemschutzüberwachung.
Der einfachste Weg um selbst an coole Blaulichtfahrten zu Kommen? Werdet Mitglied bei einer örtlichen Rettungsorganisation!!! Feuerwehr, THW, DRK, JUH und wie sie alle heißen. Einfach eintreten, was Sinnvolles machen, was fürs Leben lernen UND Blaulichtfahrten absolvieren. Macht mit zugeschaltetem Horn sowieso viel mehr Spaß.
20:05 ich finde hier das grüne sinnvoller, auch wenn Blaulicht natürlich geil ist. Problem ist, wenn dir 20 Privat PKW mit nem Blaulicht drauf im Nacken sitzen, und das relativ oft, dann stumpfst du einfach ab und machst vielleicht nicht mehr so oft Platz.
Ich fände rot grün dafür super, könnte dann auch der adac auf der autobahn haben Aber nur wahrend der fahrt NICHT ALS WARNLEUCHTE also bei ruhendem Verkehr auszuschalten
@@PunktPunkt-tr7gb tut es mit Sicherheit weil viele sich gar nicht vorstellen können, dass dann ständig Leute herumfahren mit Blaulicht (wegen der Anfahrtswege) viele können sich gar nicht vorstellen wie oft Leute von Hilfsorganisationen unterwegs sind weil Einsatz ist PS "die Anfahrten könnten dann auch länger sein", da mehr Strecke in weniger Zeit realisierbar würde, was Kräfte die heute bspw. Während der Arbeitzeit zeitlich nicht mitwirken -zu lange Anfahrt- dann doch könnten. Naja alles unrealistisch hier - da sehe ich eher Pflichtwehren passieren, als so etwas
Für eine gelbe Rundumleuchte brauchst du auch eine Genehmigung von der Stadt. Das gilt sowohl fürs benutzen, als auch überhaupt montieren. Letzten Endes kräht da kein Hahn nach, aber selbst Landwirte müssten die Leuchte bei ihrem Schlepper zumindest wegklappen, wenn sie keine Genehmigung z.B. als Begleitfahrzeug o.ä. haben...
Wat kostet es der Rennleitung einen leeren blauen Joghurtbecher aufs Dach zu stellen? Frage für einen Freund. Der möchte nur helfen, dass die wichtigen Menschen noch besser gesehen werden.
wie verhält es sich mit den rollenden Würstchenbuden der HiOrgs? Diese fahren regelmäßig zu " Verpflegungseinsätzen" mit Blau und Horn. Ist Blau und Horn nicht aber zu Abwehr von Gefahr für Leib und Leben ???
Hier wahrscheinlich Kolonne und damit einheitliche Markierung als *ein Verband* , welcher behördlich ein Fahrzeug darstellt. Oft gibt es keine Möglichkeit mehr, Kolonnenflaggen anzubringen.
13:50 das Teil haben wir in Österreich immer noch auf den meisten Zivilwagen...wird bei den Leasingfahrzeugen immer aut die neuen Autos mitgenommen und funktioniert einfach und hält auch bei 250 noch am Dach 😅
Wir haben auf einen Blumen LKW auch zwei Gelbe Drehspiegel, diese werden allerdings nicht genutzt und sind nur zu Schowzwecken da, wurden einmal angehalten und mussten die Kabel durchschneiden, da man die nur haben darf wenn man sie auch braucht.( Baustellenfahrzeug)
Wie sieht das mit einem blauen oder orangenen LED (Unfall) Warn Licht aus? Die meisten Lichter haben ja auch einen Magneten und könnten damit auf das Auto "montiert" werden. Jeder darf legal so ein Licht kaufen und verwenden. Vielen Dank für eine Antwort : )
Lichttechnische Einrichtungen an für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen müssen die entsprechende Zulassung aufweisen und funktionsfähig sein...
Wenn das Ding nur "Deko", also nicht funktionsfähig ist, dann zählt es nicht als "lichttechnische Einrichtung", sondern ist nur Ladung. Dann muss es auch überhaupt keine (E-)Zulassung haben, sondern kann so aussehen wie beim Ecto-1 von den Ghostbusters. Es muss halt nur stabil genug befestigt sein, damit Du während der Fahrt keine Teile verlierst 🙂 (Zusatzbeispiel: Wenn Du einen Dachträger mit eBikes durch die Gegend fährst, interessiert es auch keinen, ob die Lichter funktionieren - Ladung halt...)
@@eyefuel6942 fast richtig. es darf kein kabel angeschlossen sein UND muss auf einer "für den Transport vorgesehen Einrichtung montiert sein". Sobald er fest verbaut ist fällt die Einstufung als Ladung weg und zählt als zum Fahrzeug dazugehörig und muss eingetragen werden(was Rechtlich und praktisch ja nicht möglich ist). Bin selbst seit 7 Jahren in dem Thema drin.
Das Thema Frontblitzer ist leider nicht durch bei Hänsch. Die Sputnik Nano SL sind geil, aber halt auch nur in den wenigen Momenten, wo sie funktionieren. In einem Jahr sind sicherlich drei oder vier mal die Frontblitzer von unserem Bayern-RTW aus 2022 verreckt. Und wenn sie nicht verrecken, dann wechseln sie nach Zufallsprinzip das Blitzmuster oder die Synchronisation. Die orangenen am Heck übrigens genauso. Hoffentlich liegt es da an irgendeinem Wurm in der analogen Ansteuerung... vielleicht wird es mit dem Can-Bus besser.
Boah ich liebe Blaulicht über alles ich liebe es wenn es blinkt ich liebe Feuerwehr Polizei Rettungswagen ich liebe alles ich liebe einfach Blaulicht ich liebe alles was blinkt 😊😊
Ich hab nen 87er Corsa von der Stadt gekauft und wieder fertig gemacht. Habe ne Trioptik mit Magneten auf dem Dach. Da der Wagen (ohne Kennleuchte) bei der Stadt bis 2019 im Einsatz war, scheinen den noch viele mit dem Bauhof in Verbindung zu bringen. Beim letzten Verkehrsunfall bei dem ich war und abgesichert habe (war zufällig da) haben die Polizisten kurz die Unfallaufnahme gemacht und mir gesagt ich soll doch noch auf den Abschleppwagen warten und absichern. Dann waren die weg. Der RTW hatte die beteiligten mitgenommen und ich stand dann da. Mitten in der Pampa😂 selbst schuld, warum fahre ich auch sowas...
Hallo Marvin wider topp Video bei der Hella Kenleuchte in orang mit Schwarzen gehäuse bei 13:12 muss ich tatsächlich sagen das wir die bei uns in der Firma auf unseren Smarts drauf haben da wir die zum Räumen und streuen nutzen und darauf sehen sie richtig top aus. Wünsche dir noch einen schönen Tag oder Abend wan du es auch liest 👍👍👍
Finde ich ein Interessantes Video frage mich nur noch wie ich das mit Frontblitzern wenn man sie einbaut aber nicht nutzt oder wie ich das mit Heckwarnsystemen. Denn manche Kennleuchten sagt ja selbst Hella darf man im Stand bei einer Panne und mit eingeschaltetem Warnblinklicht nutzen. Grüße
Das ist trotzdem eine Ordnungswidrigkeit. Denn nur eine E-Zulassung reicht dafür nicht aus. Auch wenn du die Lampe nur zur Absicherung im Stand bei Panne oder Unfall nutzen möchtest, ist eine Typ-K Zulassung gemäß §53a StVZO notwendig.
@@Manic97LP dann würde ich mich nochmal informieren. Marvin schreibt es ja selber im angepinnten Kommentar. Es gibt welche die du im Stand bei Panne oder zur Absicherung eines Unfalls nutzen darfst in Kombination mit dem Warnblinklicht und es passiert nichts. Keine Strafe oder ähnliches
Die Pintsch Bamag trioptik haben wir noch auf unserem 33 Jahre alten TLF 24/50. Die funktionieren noch einwandfrei weil die Antriebsgummis erst letztes Jahr getauscht wurden. 4:49
Wenn es schon das ausgeschaltete Gelblicht auf dem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit darstellt, stellt auch das Blaulicht im ausgeschalteten Zustand eine Ordnungswidrigkeit da. Man darf nämlich, als Privatperson, ein gelbes Licht nur im Stand in Verbindung mit dem Pannenblinker benutzen. Möchte man weiter fahren, muss die Lampe abgebaut werden. Ich selbst hatte damit aber noch nie Probleme, solange man nicht mit eingeschaltetem Gelblicht durch die Stadt fährt.
Ich finde die hella richtig geil es ist halt was anderes und sieht modern aus.Mir persönlich gefallen die flachen polizei leuchtbalken richtig gut aber jeder hat seinen eigenen Geschmack was auch gut ist😁✌🏼
5:30 wie kommt man denn auf die idee das man als Privatperson Blaulicht am auto fahren darf nur weil man bei der Freiwiliigen Feuerwehr ist? das wäre ja ganz was neues
Viele, die sich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren, denken, dass sie deswegen etwas Besonderes und vor allem unheimlich wichtig sind. Ich kenne einige, die nur wegen der Blaulichtfahrten und dem daher geschmeichelten Ego bei der Feuerwehr bzw. privaten Rettungsdiensten engagiert sind.
Und bringen tut es gar nix. Blaues Blinklicht allein warnt nur vor Gefahrenstellen. Erst Blinklicht und Martinshorn zusammen ordnet an, Platz zu machen. Wenn dann ein Feuerwehrmann mit Blaulicht zum Gerätehaus fährt und nur ein Blaulicht an hat, dann weist er allerhöchstens drauf hin, eine Gefahr für alle anderen zu sein.
Zu dem Thema mit der Wasserschutzpolzei und dem leeren Blaulicht: Meines Wissens nach stand in der Zeitung, dass der Beschuldigte dann vor Gericht zugegeben hat, dass er für Fotoaufnahmen Handys mit entsprechender App in die leere Leuchte gelegt hat, damit diese blau blinkt. Am Anfang dachte ich auch, was mit der Polizei da los ist. Gibt halt Sache, da kommste nicht drauf.
wieso nicht die blaulichter einfach mit kunststoff und magnethalterung abdecken??? genau so die schrif einfach so magnet folie bzw kunststoff mit starken magneten oder so
Wir haben vermehrt festgestellt das die RKL “Rotaflex“ mit einer herkömmlichen H1 als Leuchtmittel besser im Stadtverkehr zu erkennen ist (in orange) als die herkömmlichen LED leuchten. Wir fahren mittlerweile nur noch LED leuchten weil die Fahrzeuge ja standardmäßig damit ausgestattet werden. Jedoch sagen unsere Mitarbeiter im Straßenverkehr das die „alten“ Leuchten besser sichtbar waren. Abgesehen vom Stromverbrauch und den Ersatzteilen wie drehmotor oder leuchtmittel sind die LEDˋs wartungsfreier
Hella RTK4 ist das beste was es je gab. Vor allem der Ton war markant. Der analoge Ton mit einem LED Blaulicht mein Traum. Mit dem QS-Balken hat Hella viele Kunden verloren. Die Qualität war der letzte Sch... Seit dem nur noch Hänsch, für mich als Beschaffer.
19:43 Nicht nur Freiwilligen Feuerwehren sondern jeglichen Rettungsdienst wo es auf Zeit ankommt. Ich bin bei der DLRG und auch gerade bei der Wasserrettung kommt es auf jede Minute an (Kind im Fluss/Kanal, Eiseinbruch im Winter etc.). Genau so wie bei den Kollegen der Wasserwacht. Ich habe auch einen Dachaufsatz mit "DLRG im Einsatz". Den habe ich aber eigentlich nur damit die Leute wissen wieso ich gerade vielleicht mit ein paar km/h mehr unterwegs bin als erlaubt (ja darf man in der Situation sofern nicht übertrieben oder gefärdent) oder falls nötig und niemand gefärdet wird langsam eine rote Ampel überfahre. Ich will nicht das die denken was da für ein Spinner unterwegs ist und wie der fährt sondern das sie sehen und verstehen das es einen wichtigen Grund hat. Ich nutze ihn auch nur bei akuten Alamierungen wo es wirklich auf jede Minute ankommt. Für Alamierungen zu Bergungen, Suchen, auch Unterstütung anderer Rettungsdienste bei Suchen, für den Tauch-Trupp (da ist es eh zuspät) wird er nicht verwendet und ich fahre ganz normal die Wache an. In meinen Augen muss der Einsatzgrund dein Verhalten rechtfertigen und zwar in einem Rahmen den notfalls ein hoffentlich Richter auch so sieht.
Du solltest dir DRINGEND den §35 StVO anschauen. Der beschränkt sich beim Rettungsdienst, zu dem auch die Wasserrettung gehört, auf die "Fahrzeuge des Rettungsdienstes", und zwar ausschließlich! Ganz wenige Ausnahmen gibt es für Leitungs-/Führungskräfte, aber in der Regel nur ab Kreisebene aufwärts. Normalerweise haben diese dann aber auch ein Dienstfahrzeug.
Du darfst auf dem Weg zur Wache auch mit Dachaufsetzer KEINE roten Ampeln überfahren und auch keine Ordnungswidrigkeit begehen. Die Sonderrechte auf Anfahrt zur Wache hat ausschließlich die Feuerwehr.
@Manic97LP das ist mir bewusst. Kleiner Geschwindigkeitsübertretungen kann man rechtfertigen ist in Kauf nehmen. Gerade auch in einem Rahmen wo es kein Fahrverbot gibt. Rote Ampel nur in absoluter Ausnahme (kein Quer-Verkehr, nachts etc.). Der Weg von mir zur Wache beinhaltet auch keine großen Straßen wo ich über x Spuren müsste sondern ist eher außerhalb dörflich gelegen. Natürlich mit dem privaten Risiko das es auf den Führerschein geht. Mitten in der Stadt würde ich es auch nicht machen. Ich verstehe hier ehrlichgesagt auch die Regelung nicht. Warum wird hier eine FF über andre Rettungsdienste gestellt bei denen es genau so auf Zeit ankommt? Ich sag mal so es macht vermutlich keiner gerne selbst im Einsatzfahrzeug mit Sonderrechten fahre ich ungern über rote Ampeln auch wenn ich es hier darf. Wir rücken ja auch nicht zum Spaß aus. Im Notfall benötige eine Person sehr zeitnahe Hilfe und auch Wasser ist gefährlich und tödlich nicht nur Feuer und Rauch.
Hallo Marvin Kannst du vielleicht mal was über fest eingebaute Heckwarnsysteme für Privatpersonen nach §53a abs 3 machen? Hab versucht mich dazu zu belesen habe aber nichts zur Anzahl und Anbauräumen gefunden.
Ich würde mal behaupten das es Bundeslandabhängig ist, bei unseren freiwilligen Feuerwehrleuten in Bayern haben kein Blaulicht auf ihren zivielen Fahrzeugen nur das Dachschild Orange "FEUERWEHR IM EINSATZ" hab´s auch schon beleuchtet gesehen. Ich war in Bayern auch schon als Hausmeister mit Kastenwagen unterwegs wie auch andere Gärntner, ich hatte ein gelbes Rundumkennleute, manche haben heute einen Balken aufm Dach.
Würd ich auch vermuten, dass das Bundesland abhängig ist. Ich find zu dem Thema für Bayern auch nichts zum Thema Sondergenehmigung. Würde bei unserer Feuerwehr helfen, da ein Teil der Leute aus einen Umkreis von 5 km zum Gerätehaus kommen.
Das kann gut sein, das am Fahrzeug eine (oder mehrere) gelbe RKL verbaut sein dürfen, auch als Gärtner. Wenn du z.B. Grünpflege im öffentlichem Raum (z.B. Mittelstreifen) machst, dient das der Absicherung. Allerdings muss sie zugelassen und in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Übrigens müssen eingetragene gelbe RKL wirklich "rundherum " (360 Grad) zu sehen sein, bei blauen reicht 270 Grad (135 Grad von der Mittelachse zu beiden Seiten).
@@Manic97LP Würd ich auch so sehen, das die StVO deutschlandweit gleich ist. Nur wunder ich mich über die Aussage, dass es Komunen geben soll, die Blaulicht für Feuerwehrleute die zum Gerätehaus müssen, unter Umständen mit Ausnahmegenehmigungen ausstellen. Das einzige was ich hierzu finde, dass es Außnahmen gibt, die für höhere Feuerwehrleute gibt, die im Katasrophenfall das Blaulicht + Sondersignal im Privaten PKW nutzen dürfen. Wie zB KBM / KBI. Sie fahren dann aber auch nicht zum Gerätehaus bei der Alarmierung, sonder direkt zur Einsatzstelle.
Als ich noch bei der Rettungsdienst aktiv war, hat uns ein Polizist bei einer Pflichtfortbildung auf die Frage zum Blaulicht folgendes gesagt: Wenn du ohne zu schnell oder über rot fährst, dann kann man das als Augenblicksversagen werten. Wenn du unberechtigt das mit der Plämpe machst, dann ist das eine GEPLANTE Absicht, was bei einem richtigen Sheriff bis zu einer MPU führen kann. Denn alle vergessen es, das in Deutschland du kein Recht hast im Straßenverkehr motorisiert teilzunehmen, sondern lediglich eine Erlaubnis, welche bei festgestellter Nichteignung sehr einfach entzogen werden kann. Ja, in USA dürfen in ländlichen Gebieten die Ersthelfer, so genannten First Responder, privat mit Blau-, oder Rotlicht zum Einsatz fahren, hier aber nicht. Da man die riesige Interesse an der Sache sieht, ist es auch klar warum: es würden sich dann zuviele das Recht rausnehmen mit der Plämpe durch die Gegend zu fahren. Daran knüpft auch das leidige Thema "Notkompetenz" von Rettungskräften sprich, was darf ein Rettungsdienstler ohne Arzt selbst machen. Wenn man es mit Erfahrung anschaut, dann ist es in 99% der Fälle Quatsch, da man gerade mit Erstversorgung fertig wird, bis die "Kavallerie" da ist.
Die ganzen blau gelb roten Hauben sind doch altbacken. Die einzige die gefällt ist die flache von Hella. Gibs ja auch von Strands schöne flache Leuchten . Geschmacksache
Es gibt nichts besseres als LED Lampen, hat man besonders im Stand eine gute Warnwirkung. Damit auch jeder Autofahrer sieht oh da ist ein Einsatzfahrzeug. Und Blaulicht am privaten PKW würde ich lieber lassen wenn man keinen Ärger haben möchte, wenn man das nutzt sollte man wirklich viel Zeit und Geduld haben.
ich habe in eienm Fahrzeug einen gelben Lichtbalken in der Heckscheibe und schon mehrfach Unfallstellen damit abgesichert. Bis jetzt war die Polizei immer sehr freundlich und eher froh darüber das jemand abgesichert hat!
Hoppla!😅 Vergessen zu erwähnen: Gelbe Kennleuchten mit Zulassung sind natürlich für die Absicherung von Unfallstellen erlaubt 😌🤟🏼
Ja lol meine Frage hat sich gerade geklärt
Und wie sieht es z.B. Balken oder Lampen fest Verbaut aus ? Würden für die Landwirtschaft ja gerne nutzen auf unserem Caddy, als Werkstattwagen
Aber nur auf stehenden Fahrzeugen.
Jetzt bin ich verwirrt darf man eine Kennleuchte als Privat Person besitzen oder nicht? Und wenn ja, für was?
Wie ist das denn mit anderen Kennzeichen Farben rot grün weiß😅
in Berlin wäre der alte Corsa schon Amtsanmaßung :D
der ist gut
Der ist echt gut 😂
Bin froh in Hamburg zu arbeiten. 😂
Mein Nachbar (Polizist) sagte mal zu mir es bleibt nicht bei den 20 Euro. Nötigung und Amtsanmassung kommt dazu.
Hat er ja auch bei 23:45 erzählt, dass, wenn ein entsprechendes Fahrzeug und so genutzt wird, dann die Amtsanmaßung noch dazu kommt. Nötigung kann man sich drüber streiten, je nachdem, ob und wie das Licht genutzt wurde. Aber die bloße Ordnungswidrigkeit liegt "nur" bei 20€, alles andere sind separate, dann eventuell ebenfalls Erfüllte Sachen.
Amtsanmassung kommt erst dazu wenn man aktiv eingreift, z.B. Autofahrer anhält und eventuell sogar abkassiert. Ansonsten ist es nur Teilnahme am öffentlichen Verkehr mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, man kann unter bestimmten Umständen die Fahrerlaubnis verlieren.
Der genaue Wortlaut § 132 StGB lautet: “Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” Hat also,nichts mit dem Blaulicht zu tun. Die unerlaubte Nutzung eines Blauen Blinklichts (wie es offiziell genannt wird) ist nicht mal eine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit die mit EUR 20 geahndet wird. Bitte nicht verwechseln.
@@sc29607 Stimmt, aber die Anzeige wird trotzdem erstmal gefertigt, da der Verdacht einer Straftat besteht und über die Wertung hat nur die Staatanwaltschaft zu entscheiden. Wenn man erstmal die Anzeige an den Hacken haben will, kann man machen, wird wahrscheinlich nerven > egal obs nachher eingestellt wird.
@@sc29607 Der Anbau ist verboten und die Nutzung stellt bereits die Amtsanmaßung dar!
§52 StVZO (3)
Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein:
1.
Kraftfahrzeuge sowie Anhänger, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2.
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge sowie Anhänger der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind,
3.
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind,
4.
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind.
Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Warnleuchten für blaues Blinklicht.
@@sc29607
Was machst du, wenn ein Verkehrsteilnehmer aufgrund deines Blaulichtes denkt, dass du ein Amtsträger bist und rechts ranfährt?
Klar, du hättest keinen Vorsatz gehabt, aber das darfst du dann dem StA ggf. dem Richter erklären.
Könntest du auch ein Video zu Heckwarnsystemen machen, ob und welche davon man als Privatperson benutzen darf? Ich denke da an Situationen wie Unfallabsicherung oder als Unfallbeteiligter. Das wäre noch geil und würde diese Serie komplett machen :) Super Video👍
Ja, das wäre sehr cool, Marvin
Das darf man grundsätzlich. Zur Warnblinkanlage.
@@PunktPunkt-tr7gb falsch. Nur eine E-Zulassung reicht dafür nämlich nicht aus. Nur wenn die gelbe Leuchte / Heckwarner auch eine Typ-K Zulassung nach §53a StVZO hat, darf sie zur Absicherung im Stand bei Panne oder Unfall verwendet werden.
Bei uns im Kreis gibt es dazu tatsächlich relativ ausführlich einen Unterrichtsinhalt, bei dem auch Kollegen von der Polizei anwesend sind. Zusammengefasst ist es dann so: Wir haben auf dem Weg zum Gerätehaus theoretisch Sonderrechte, da dies an die Person in hoheitlicher Aufgabe gebunden ist, aber können dies nicht sichtbar machen, weshalb wir uns auch zwar schneller, aber nicht sonderlich anders als sonst fahren dürfen, um keinen zu gefährden oder zu nötigen. Das Blaulicht ist an die Einsatzfahrzeuge gebunden und gibt nur in Verbindung mit dem Horn das Wegerecht. Entsprechende "Einsatzfahrzeuge" sind als Zivilfahrzeug nur ab der Ebene der Stadt-/Gemeindebrandmeister zulässig. Macht das wer anders und nimmt sich damit das Wegerecht, ohne ein entsprechendes Fahrzeug, wäre das Nötigung. Kann natürlich anderswo in Deutschland auch anders gehandhabt werden.
"Wir haben auf dem Weg zum Gerätehaus theoretisch Sonderrechte, da dies an die Person in hoheitlicher Aufgabe gebunden ist, aber können dies nicht sichtbar machen, weshalb wir uns auch zwar schneller, aber nicht sonderlich anders als sonst fahren dürfen, um keinen zu gefährden oder zu nötigen."
Dieser Satz bringt es auf den Punkt. Wir können uns nicht vernünftig kennzeichnen, damit andere unsere Sonderrechte wahrnehmen. Aber Sonderrechte bedeutet ja nicht immer schneller fahren. Z.b. Halten und Parken wo es nicht erlaubt ist, an Parkplätzen mit Parkscheibe stehen sind auch Sonderrechte wahrnehmen.
Persönliches Empfinden zur flachen Hella-Kennleuchte. Ein bekannter Landwirt hat ähnliche auf seinem Traktor. Und ich muss sagen gerade tagsüber finde ich hat man bei einer Kennleuchte mit großer Haube eine deutlich bessere Warnwirkung als bei so einem kleinen "Lichtkreis". Nachts, wenn man in Gebieten ist, wo Gebäude reflektieren macht es dann nicht mehr ganz so einen großen Unterscheid
Das Thema mit der Kennleuchte für das Ehrenamt, gerade für die FF wird wohl ewig so weiter gehen. Immer mehr Wehren haben das Problem die Hilfsfristen einzuhalten weil man einfach aufgrund immer mehr werden Straßenverkehr nicht mehr so schnell durchkommt. Schneller fahren dürfen ja, allerdings bringt das kaum was wenn man nicht durchkommt.
Die Nutzung eines solchen Blaulichtes assoziiert für mich nicht direkt die Erlaubnis Sonderrechte nutzten zu dürfen.
@@lame7560 @itsmarvinn Nach Stvo Hat man als Feuerwehrmann bei Alamierung Sonderrechte und darf diese auch mit Privat PKW. ABER man hat nur WEGErecht in kombination von einem Blaulicht und Sondersignal Horn. So zumindest Sagt dies die STvo aus glaube wahren §38+§35
@@Schlauchjunge2301 Jaein, das Thema ist ziemlich brisant. Wir hatten Anfang des Jahres einen Dozent des LKA Hessen bei uns, da ging’s genau um das Thema. In der Theorie dürfen wir sobald wir von einem Einsatz wissen davon Gebrauch machen und dürfen in der Theorie Schneller fahren, gegen die Einbahnstraße fahren oder auch über rot fahren. Allerdings nur wenn niemand gefährdet wird und da kommt das Problem, wir sind oft nicht erkennbar und wenn es dann kracht sind wir erstmal selbst in der Verantwortung. Es gibt zwar diverse Urteile wo FFler freigesprochen wurden, ein Freibrief ist dies aber allemal nicht.
Die ganze Thematik ist alles andere als einfach, lieber etwa verhaltener fahren und dafür niemanden gefährden und sicher Ankommen.
Ich kann nur sagen, lasst die Finger davon!! Es gibt doch schon genügend Gerichtsverfahren, mit echten Einsatzfahrzeugen - also Du willst ganz sicher nicht, dass das noch die ganzen Feuerwehrleute bei der Anfahrt betrifft - oder dass damit AUTOMATISCH das Blaulicht "aufgeweicht" wird - und dann echte Einsatzkräfte noch mehr als eh schon 2024 Probleme bei Fahrten haben. Das ist eine Büchse, die Du ganz sicher nach etwas nachdenken NICHT ÖFFNEN willst, glaubs mir!!
Und als "Raser" kann ich Dir sagen, wenn ich schnell fahren will, brauch ich kein Blaulicht dazu - also alleine bis die Leute schlafwandelnd registriert haben, dass ein Blaulicht Fahrzeug kommt, solltest du als sportlicher Fahrer längst an dem vorbei sein - also ich denke NICHT, dass damit die Einsatzzeiten oder Latenz da sonderlich verkürzt wird - zumal ja die freiw. Feuerwehr jetzt aus der Umgebung eingezogen wird, also keine 200 Km Anfahrtsweg zum Feuerwehrhaus hat - also einfach mal auf dem Teppich bleiben und gerade aus denken!
@@Schlauchjunge2301 Du hast recht, hab die tatsächlich noch nie richtig durchgelesen die zwei Paragraphen🙈
Dabei schreibt §38 theoretisch nur die Nutzung in definierten Fällen/Situationen vor, jedoch keine bestimmten Personengruppen. Also wäre die Nutzung in diesen definierten Fällen theoretisch auch als Privatperson möglich. Genau das selbe müsste dann eigentlich für §35 in Kombination vom Martinshorn auf dem Weg zum Gerätehaus gelten🤔
Interessant🙃
Wieder mal ein tolles Video von dir zum nach wie vor interessanten Thema Blaulicht/Kennleuchten. Den Fall, dass ein Sheriff Blitzleuchten als nicht zulässig, weil es ja keine Rundumleuchten mit Drehlicht sind, bemängelt und tatsächlich dafür gesorgt hat, dass die entsprechende Firma wieder umrüsten musste, kenne ich und finde ich absolut lächerlich. Die Hauptsache ist doch, dass da etwas blinkt/leuchtet, ob das nun eine Blitzröhre, Halogenbirne oder LEDs sind, ist doch egal.
Ich bin ganz bei dir, auch Hella hat sicherlich gute Produkte, gerade in Sachen Balken waren die ja auch mal richtig stark, aber bei den Kennleuchten ist der Zug einfach schon lange abgefahren. So eine Design Kennleuchte braucht man nicht wirklich. Ich hatte damals mal eine Hella KL Rotafix, die „Cobra 11 Leuchte" aus den Anfängen der Serie, allerdings in orange und die war schon wirklich sehr, sehr gut für eine Drehspiegelleuchte.
Ich teile ebenfalls deine Meinung, dass die Kennleuchten von Hänsch absolut State of the Art sind, da kommt einfach nichts ran. Egal ob Comet LED oder die Movia SL, die ich auch sowohl in gelb, als auch in blau mit blauer Haube kenne, die sind der absolute Knaller - der Preis allerdings auch. Das ist meiner Ansicht nach vielleicht der einzige Kritikpunkt, dass die Hänsch Leuchten so unglaublich teuer sind. Aber wie du schon sagst, Engineering und Produktion in Deutschland, das ist eben schon noch etwas wert und kostet eben mehr, als die ling long Kennleuchten aus Fernost.
Thema Blaulicht privat nutzen und 20 € Strafe: bei den 20 € bleibt es denke ich mal in den meisten Fällen nicht. Ich habe auch schon Aussagen gehört, nach denen die 20 € nur für Einsatzkräfte gelten, die mit ihren Fahrzeugen Blaulicht missbräuchlich benutzen, obwohl sie gerade keinen aktiven Einsatz haben. Zurück zum Privat PKW: meiner Ansicht nach kann einem durchaus Amtsanmaßung vorgeworfen werden, auch wenn das Blaulicht auf einem Corsa von 1999 befestigt ist. Grundsätzlich hat man als Verkehrsteilnehmer ja nicht nach dem Fahrzeugtyp zu urteilen, ob es sich nun tatsächlich um eine Einsatzfahrt von BOS handelt oder nicht, sondern wenn dort Blaulicht drauf ist, bestenfalls noch in Verbindung mit einem Folgetonhorn, hat man einfach freie Bahn zu schaffen, auch wenn das Ding auf einem Trabbi steht. Natürlich, hat man nun einen schwarzen 5er und stellt das Blaulicht aufs Dach, verbinden die meisten dieses Erscheinungsbild schneller mit einem zivilen Einsatzfahrzeug. Was ich damit sagen will ist, egal bei welchem Auto man Blaulicht verwendet und je nachdem, wie man sich im Straßenverkehr verhält, wenn man andere Verkehrsteilnehmer dazu nötigt, freie Bahn zu schaffen, obwohl man dazu nicht berechtigt ist, ist es nicht von dem verwendeten Fahrzeug abhängig, ob einem deswegen Amtsanmaßung vorgeworfen werden kann oder nicht.
Ein spannendes und viel diskutiertes Thema. Eigentlich sollte das gar kein Roman werden, aber es lässt sich tatsächlich doch einiges dazu sagen.
Deine Videos und dein Kanal sind super und machen Spaß, gerne weiter so.
LG
Ich finde eine gelbe Rundumleuchte bei einem Unfall als Warnleuchte sehr gut. Das Teil sieht man ja schon von Weitem, und ich finde sowas sicherer, wie die Warnblinkanlage am Auto.
Kannst du ja e im auto mitführen, und wenn du sie mal brauchst einfach benützen
@@markushauer8864 Wirklich? Und wenn eine Privatperson es an ihrem Auto verwendet, besteht für sie möglicherweise ein Risiko, sei es in Italien oder in Deutschland?
Sorry, aber wenn wir jetzt nicht von einem 50 jahre alten VW Käfer ausgehen, sondern von Autos wo 2024 auf den Straßen sind, finde ich eine Warnblinkanlage hell genug - gleichzeitig, werden aber doch Rundumleuchten fast täglich übersehen. Bei Autobahnbaustellen, Spursperrungen oder selbst das Blaulicht auf der Kreuzung - also nicht, was heller ist wird automatisch gesehen. Autobahnarbeiter werden davon ein Lied singen können. 5 Km Vorwarntafeln und dann kommt der "Stopper" beleuchtet wie ein Christbaum und es gibt immer noch Leute die ungebremst drauf fahren.
Andererseits komme ich, fahre auch gerne mal 200 oder 220 früher auf der Landstraße, wo sage, ich darf auch kein Tier übersehen und überfahren - und das hat nun LEIDER keine Blinklichter auf dem Kopf - ebenso nicht wie Kinder. Also ich muss so fahren, dass ich niemand umfahre - ganz gleich, ob er blaues licht, weißes Licht, gelbes Licht hat, ob Blitzer oder Rundumleuchte oder sonst was - also zumindest habe ich so fahren gelernt, dass man NICHTS überfährt!
Es ist immer ein Umterschied ob das Kfz fährt oder steht. Ich denke niemand wird bestraft wenn er zur Absicherung eine Gelbe RKL auf das Dach stellt. ..... damit rumfahren ist dann schon etwas anderes. 😊
@alessioinfantino4522 welches Risiko meinst du?
Erst liken und dann schauen 👍🏼👍🏼
8:20 sorry, das ist Käse: §52 Abs. 4 StVZO: "(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit es erfordert, mehreren Warnleuchten für gelbes Blinklicht - Rundumlicht - dürfen ausgerüstet sein(...)". Da wird sowohl Blinklicht, als auch Rundumlicht aufgeführt.
Du spezialist ...seit wann ist das wohl so🤦♂️
@@jankarl7896ja da hat bestimmt einer das Video hier gesehen und dann binnen weniger Stunden das Gesetz angepasst 😂. /s falls du es nicht verstehst
Ist ja aber dennoch kein Blitzlicht 🤡
Also das mit der Kelle wusste ich noch nicht, wieder was für die Zukunft dazu gelernt Danke Marvin :)🤣🤣
Konkret heißt es weiter in § 38 Absatz 2 der StVO: Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden
18:22 ...wirkt automatisch Heller obwohl die von Hänsch ist...
jau den fand ich auch hammer und hab mich kringelig gelacht ^^
Ich glaub der Marvin hat einen Blaulicht Fetisch 😅
yeeeeessssss wieder Blaulicht !!!
Was in vielen FAQ Videos meist nicht ganz korrekt dargestellt wird ist, ist das Thema: Blaulicht an privat PKW benutzen kostet 20€ als Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich ja, das stimmt. Im Tatbestandskatalog Nr. 1138100 droht ein Bußgeld in höhe von 20€. Dies gilt jedoch nur dann, wenn man grundsätzlich aufgrund der beruflichen Stellung zum Einsatz eines Blaulichts befugt ist (also nicht für Privatpersonen). Der Bußgeldkatalog ist ja schließlich keine Preisliste bei der ich mir ein Vergehen aussuche und dann einfach bezahle.
Zum Thema der Kennleuchte; es fing bei HELLA an mit der ersten Magnethaftenden Kennleuchte mit Zulassung, die KLX-Kojak . Eine Einzelblitzkennleuchte mit schwarzem Alu-Sockel und glattem Kabel zu einer abgesetzten Steuerelektronik. Hänsch bzw. damals noch UKE Kranefeld antwortete mit der Typ 09 Kennleuchte. Dem Vorgänger der Movia-D mit abgesetzter Steuerelektronik, Spiralkabel und mit integriertem Fangseil. Das Fangseil wurde später durch ein Spiralkabel mit eingearbeiteten Kevlarfäden abgelöst. Es folgte dann die Movia-D, bei der die komplette Steuerelektronik im Sockel untergebracht wurde. Es war somit kein abgesetztes Steuergerät mehr erforderlich. Wie Du schon erklärt hast, kam dann die LED Variante, die Movia-D-LED. Das aktuelle Modell und Nachfolger mit Facelift ist dann die Movia-SL.
Ganz einfach. Ist die blaue oder gelbe kennleuchte nicht eingetragen gehen Gerichte regelmäßig von Missbrauch und amtsanmaßung aus. Erster Punkt Fahrzeug stillegung zweiter Punkt bis Knast oder zumindest zufuß gehen.
Und ich hatte mich schon gefreut,ich könnte mir dann in Zukunft aus dem Bußgeldkatalog mir bei einem Verstoß die Preisliste und den Preis selber aussuchen🤔🤗
Danke für deine stets tollen Videos ❤❤❤ ich schaue dich schon viele Jahre und freue mich immer wieder aufs Neue ❤❤❤
Je nach dem kannst du je nach Fahrverhalten mit Blaulicht zusätzlich wegen Nötigung belangt werden, ich meine auch mal gehört zu haben, dass Amtsanmaßung auch schnell im Gespräch sein kann, die 20€ gibt’s natürlich on Top 😂
Marvin mach mal n Zuschauer treffen oder mal wieder Fragen von der Comunity ein Q and A Frage Antworten Video
du hast ja warscheinlich eine firma angemeldet für dich, du könntest doch einfach eine werkfeuerwehr aufmachen dan dürftest du legal blaulicht fahren hat mal eine firma bei uns in der region genutzt um ein altes feuerwehrauto zu besitzen und fahren wo das stiel echt das blaulicht erhalten zu lassen
Eine Werkfeuerwehr kann man nicht einfach so gründen, dazu gibt es einige Voraussetzungen. Das ist eher üblich bei großen Firmen und Konzernen die zum Beispiel mit gefährlichen Stoffen hantieren. Da kann nicht jeder kleine Handwerker eine Werkfeuerwehr gründen.
Werkfeuerwehr können nur Firmen mit einem gewissen Gefahrenpotential betreiben. Er könnte maximal eine Betriebsfeuerwehr eröffnen.
@@Tizi251ja genau 👍🏻
Genau so ist es, wenn jeder x beliebige eine werkfeuerwehr gründen könnte, würde es keinen sinn machen. Zumal du ja dann auch einsatzbereit sein musst und nur um auf einem alten fw auto blaulicht fahren zu dürfen, macht das null sinn zumal das gar nicht funktioniert.
Betriebsfeuerwehr!
Wie sieht denn die Sache aus bei einer gelben Kennleuchte an einem stehenden Fahrzeug zur Absicherung einer Panne / Unfall usw? Und ist ein Powerflare auch eine Kennleuchte oder ein mobiles Warnlicht?
Zum Absichern einer Gefahrenstelle wie Panne oder Unfall sind gelbe Kennleuchten erlaubt.
Der Zweck heiligt die Mittel und Du ziehst daraus ja keine Vorteile anderen gegenüber.
@@Gruezi_mitenandnein sind sie nicht, § 35 StVO Absatz 6,7 und 7a regelt exakt wer gelbe Kennleuchten benutzen Attest sind gelbe Warnleuchten die eine bestimmte Blinkfrequenz haben und nicht mit einer Rundumkennleuchte nicht zu verwechseln sind.
@@sc29607 Aber in den Paragraphen geht es doch nicht um die Nutzung von Kennleuchten, nur um Sonderrechte für bestimmte Fahrzeuge.
Die Kennleuchten werden in §38 behandelt.
@@Gruezi_mitenand bin ich dabei, denn selbst schon gehabt und richtig geantwortet
Das Problem sind ja nicht die 20€. Das war früher sogar noch teurer. ;-)
Das Problem ist, wenn das Blaulicht an ist, erlischt die Betriebserlaubnis vom Auto und der Versicherungsschutz ist weg. Ja gut, da reicht ja auch schon eine LED Standlichtbirne für.
Was aber viel beschissener wird, ist, dass sofern auch nur ein anderes Auto, ein anderer Füßgänger oder sonstwer, zur Seite geht, Platz macht oder sonstwie reagiert, ist das ne Nötigung. Wenn man da an den motivierten Polizisten gerät, wird es da schon sehr ungemütlich.
Wenn man dann auch noch schneller fährt, eine rote Ampel überfährt (kommt mit Blaulicht ja bestimmt nie und nimmer vor ;-) ) oder sonstwelche Verkehrsregeln ignoeriert, wirds halt nochmal ungemütlicher.
Da reichen dann 20€ nicht mehr aus. Da ist dann mit Pech das Auto sichergestellt, der Lappen macht auch auf unbestimmte Zeit Urlaub und die Führerscheinstelle fragt die Tauglichkeit an und möchte das mal gerne Überprüfen. Natürlich nicht auf Staatskosten...
Das wäre mir der Spaß nicht wert. Hier reagieren die Kollegen der Rennleitung ja schon sehr allergisch, wenn der Dachaufsetzter leuchtet (nicht mal blinkt).
Mal davon abgesehen bringt es doch auch nichts. Klar, kann sich jeder Helfer eine RKL aufs Dach bappen und zur Unterkunft/Wache/Whatever fahren. Das machen dann ja aber auch alle und aus der entgegengesetzten Richting kommen dann die wnsprechenden Einsatzfahrzeuge. Das erzeugt ein maximales Verkehrschaos hoch 10. Der Bürger ist doch so schon überfordert, bei nur einem Einsatzfahrzeug.
Und ja, es mag ein paar wenige Ausnahmen geben (Wehrführer/First Responder), aber die haben dann in der Regel auch ein Fahrzeug zuhause oder sind schlicht doch nicht wichtig genug.
Ich halte davon so absolut gar nichts. Auch wenn der kleine Junge in mir doch gerne spielen wollen würde. 😅
Pro Drehspiegel. Finde die haben fürs Auge ne bessere Signalwirkung.
Und für die freiwilligen Feuerwehrleute die meinen sie dürften sich an ihr Privatfahrzeug ein Blaulicht montieren: Da gab es schon Gerichtsurteile zu. Lasst es besser.
Kontra Drehspiegel. Am Tag haben Drehspiegel weniger Signalwirkung als LED-Kennleuchten. In der Nacht wiederum bin ich Pro Drehspiegel, weils dann nicht so "Krell" ist.
@@JP_auf_RUclips Gerne LEDs, die dann aber auch rundum laufen.
Gibt es so etwas ?
@@lame7560 Ja, unter anderem auch bei Hänsch die Comet S
Bei uns in der Stadt machen das die Feuerwehrleute nahezu immer, ausser nachts wenn nichts los ist. Wohne in Sichtweite der Feuerwehr und keiner stört sich dran. Wird vermutlich toleriert.
@@JP_auf_RUclipsdas ist quatsch, genau aus dem Grund gibt es ja bei LED Kennleuchten die sogenannte Nachtabsenkung, bei der die Helligkeit nachts reduziert wird.
Also ich arbeite bei einer Nachrichtenagentur als Reporter für Blaulichtlagen (Unfälle, Brände etc.)
In meinem Auto habe ich eine gelbe Magnetkennleuchte mit Prüfzeichen und nutze sie während der Fahrt nur innerhalb der Absperrung der Polizei, also "abgesperrtes Gelände", und sonst nur im Stand auf der Bundesstraße und/oder der Autobahn um mich zusätzlich zum Warnblinnker abzusichern, zum Beispiel bei Unfällen.
Grüße von einem Kollegen aus Berlin ;)
@feldstecher in wie fern?😅
Dafür ist die auch erlaubt. Hat mich mal ein Polizist nach gefragt und hab die richtige Antwort gegeben "zur zusätzlichen Absicherung der Gefahrenstelle"
Dafür reicht auch der Warnblinker, da muss man sich nicht wichtiger machen als man ist.
@@MAAAX1108 glaub mir, es reicht nicht, ich spreche aus Erfahrung.
Das hat nichts damit zu tun das man sich wichtig machen will sondern zusätzlich absichern möchte und sichtbar sein möchte, grade in der Dunkelheit
21:00 😂 In Berlin hat das mal ein Blaulicht-Fan mit einem schwarzen großen Fahrzeug mit einer bestimmten Marke mal ausprobiert - nüscht passiert, weil hier ein großes Aufkommen dieser Fahrzeuge mit Kennleuchten oben oder im Wagen dort die Regel ist. In Mittenwald, Amrum, Frankfurt (Oder), etc. kann es schon anders aussehen ...
Früher gab es mal jemand in Niedersachsen, der hatte die Hauben am alten Feuerwehrfahrzeug nur schwarz angepinselt, was bei den damaligen Demostrationen nahe der DDR-Grenze bei den Polizeieinheiten sichtlich Irritationen auslöste. Ende vom Lied: Er durfte das eigentlich, mußte sie aber dann doch abbauen. Dann bei der Dorfgemeinde als Mitarbeiter angefangen und gelbe Lichter benutzt. 😂 [Für die Jüngeren hier: Damals demonstrierte man im Wendland sehr viel und gerne. Davon existieren noch NDR-Sendungen.]
Nur Leuchthauben ohne Licht sind faktisch zulässig, aber man sollte sich auf verstärkte Kontollen und Gerichtsprozesse einstellen. Bei privaten und kommerziellen Poser-Veranstaltungen befindet man sich i.d.R. auf Privatgrund, dort ist es sicherer.
Endlich wieder Blaulicht
Die Preise sind völlig unangemessen, finde ich. Herstellungskosten, nicht einmal 10%. 21:08 Wie Du schon am Anfang des Videos gesagt hast, müssen Privatpersonen das Blaulicht abkleben / unkenntlich machen. Danke für das interessante Video.
Jaaaaa. ...... das ist Deutschland.... An Behördlichem Bedarf wird Geld verdient, ist genauso wie BER und Stuttgart 21.
Die Regelung für Blaulicht regelt nicht der Bußgeldkatalog sondern die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)! Diese regelt sehr genau wer ein blaues Blinklicht anbauen und einschalten darf!
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(3) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein:
1.
Kraftfahrzeuge sowie Anhänger, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2.
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge sowie Anhänger der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind,
3.
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind,
4.
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind.
Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Warnleuchten für blaues Blinklicht.
Die Zulassungsordnung regelt, an welchem Auto was dran sein darf. Die Verkehrsordnung regelt, wann man das Zeug benutzen darf.
@@Sweetw4ter Jo. §35 und §38 STVO
Oh ja, mit dem Thema hatte ich auch schonmal "Spaß '". Unsere siebeneinhalb Tonnen Kranmaschine schaltet im Kranbetrieb von rundum auf Mehrfachblitz um, was bei stehenden Fahrzeugen zur Absicherung erlaubt ist, allerdings ein "Ordnungsliebender Mitbürger" scheinbar nicht so ganz verinnerlicht hatte und außerdem wurde von ihm behauptet die wären zu hell. Was bei den bei uns verbauten Kennleuchten nicht möglich ist, da diese automatisch bei Dunkelheit Abblenden. Kostete uns im Endeffekt einen zusätzlichen Arbeitstag für den Abbau des Wintermarktes, da nach abrücken der Pol wir nicht weiterarbeiten konnten weil es sonst eine Ruhestörung gewesen wäre.
Vor ein paar Jahren hieß es, Blaulicht Anlagen brauchen weder Abgeklebt noch unbrauchbar gemacht zu werden ABER die Funktion das Blaulicht während der Fahrt anzumachen darf nicht gegeben sein, also muss der Einschaltknopf im Motorraum verbaut sein und dies natürlich vom TÜV abgenommen und eingetragen sein.
Geiles video marvin hat spaß gemacht und war informative
Was ist mit der roten Kenleuchten
Rote Kennleuchten werden im deutschen Feuerwehr und Rettungswesen zur Kennzeichnung der Einsatzleitung verwendet. Ansonsten kenne ich sie nur von Baustellenbarken, aber dann in anderer Form. Übrigens kennzeichnet Grün, zumindest in NRW, die Atemschutzüberwachung.
Kennzeichnet unter anderen bei Großeinsätzen das Fahrzeug, bei dem die Einsatz Leitung zu finden ist.
Was ist mit blaue/ Rot blitzer aus dem USA ???? Oder drie farbig blaue Rot weiß ????😊@@bokamedien
werden von Sicherheitsfahrzeugen auf Flughäfen genutzt
Gutes Video Marvin ! 👍
Mach weiter so , du bist der Beste .
Der einfachste Weg um selbst an coole Blaulichtfahrten zu Kommen?
Werdet Mitglied bei einer örtlichen Rettungsorganisation!!! Feuerwehr, THW, DRK, JUH und wie sie alle heißen.
Einfach eintreten, was Sinnvolles machen, was fürs Leben lernen UND Blaulichtfahrten absolvieren. Macht mit zugeschaltetem Horn sowieso viel mehr Spaß.
20:05 ich finde hier das grüne sinnvoller, auch wenn Blaulicht natürlich geil ist. Problem ist, wenn dir 20 Privat PKW mit nem Blaulicht drauf im Nacken sitzen, und das relativ oft, dann stumpfst du einfach ab und machst vielleicht nicht mehr so oft Platz.
Ich fände rot grün dafür super, könnte dann auch der adac auf der autobahn haben
Aber nur wahrend der fahrt NICHT ALS WARNLEUCHTE also bei ruhendem Verkehr auszuschalten
Wenn das Gesetz ist stumpft das nicht ab. Ist doch Blödsinn - so ein Gedanke 😅
@@PunktPunkt-tr7gb tut es mit Sicherheit weil viele sich gar nicht vorstellen können, dass dann ständig Leute herumfahren mit Blaulicht (wegen der Anfahrtswege) viele können sich gar nicht vorstellen wie oft Leute von Hilfsorganisationen unterwegs sind weil Einsatz ist
PS "die Anfahrten könnten dann auch länger sein", da mehr Strecke in weniger Zeit realisierbar würde, was Kräfte die heute bspw. Während der Arbeitzeit zeitlich nicht mitwirken -zu lange Anfahrt- dann doch könnten. Naja alles unrealistisch hier - da sehe ich eher Pflichtwehren passieren, als so etwas
@@PunktPunkt-tr7gb doch da ist tatsächlich was dran, das wurde auch schon durch Studien bestätigt.
Für eine gelbe Rundumleuchte brauchst du auch eine Genehmigung von der Stadt. Das gilt sowohl fürs benutzen, als auch überhaupt montieren. Letzten Endes kräht da kein Hahn nach, aber selbst Landwirte müssten die Leuchte bei ihrem Schlepper zumindest wegklappen, wenn sie keine Genehmigung z.B. als Begleitfahrzeug o.ä. haben...
Wat kostet es der Rennleitung einen leeren blauen Joghurtbecher aufs Dach zu stellen? Frage für einen Freund. Der möchte nur helfen, dass die wichtigen Menschen noch besser gesehen werden.
😅
wie verhält es sich mit den rollenden Würstchenbuden der HiOrgs? Diese fahren regelmäßig zu " Verpflegungseinsätzen" mit Blau und Horn. Ist Blau und Horn nicht aber zu Abwehr von Gefahr für Leib und Leben ???
Hier wahrscheinlich Kolonne und damit einheitliche Markierung als *ein Verband* , welcher behördlich ein Fahrzeug darstellt. Oft gibt es keine Möglichkeit mehr, Kolonnenflaggen anzubringen.
13:50 das Teil haben wir in Österreich immer noch auf den meisten Zivilwagen...wird bei den Leasingfahrzeugen immer aut die neuen Autos mitgenommen und funktioniert einfach und hält auch bei 250 noch am Dach 😅
Wir haben auf einen Blumen LKW auch zwei Gelbe Drehspiegel, diese werden allerdings nicht genutzt und sind nur zu Schowzwecken da, wurden einmal angehalten und mussten die Kabel durchschneiden, da man die nur haben darf wenn man sie auch braucht.( Baustellenfahrzeug)
Hey Marvin mach mal das nächste lost place mit der insta360❤
😢 jetzt mußte ich bis s
Zum Schluss anschauen um zu erfahren nee geht doch nicht 😅 tolles Video war super interessant.
Wie sieht das mit einem blauen oder orangenen LED (Unfall) Warn Licht aus? Die meisten Lichter haben ja auch einen Magneten und könnten damit auf das Auto "montiert" werden. Jeder darf legal so ein Licht kaufen und verwenden.
Vielen Dank für eine Antwort : )
Lichttechnische Einrichtungen an für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen müssen die entsprechende Zulassung aufweisen und funktionsfähig sein...
Wenn das Ding nur "Deko", also nicht funktionsfähig ist, dann zählt es nicht als "lichttechnische Einrichtung", sondern ist nur Ladung.
Dann muss es auch überhaupt keine (E-)Zulassung haben, sondern kann so aussehen wie beim Ecto-1 von den Ghostbusters. Es muss halt nur stabil genug befestigt sein, damit Du während der Fahrt keine Teile verlierst 🙂
(Zusatzbeispiel: Wenn Du einen Dachträger mit eBikes durch die Gegend fährst, interessiert es auch keinen, ob die Lichter funktionieren - Ladung halt...)
@@eyefuel6942 fast richtig. es darf kein kabel angeschlossen sein UND muss auf einer "für den Transport vorgesehen Einrichtung montiert sein". Sobald er fest verbaut ist fällt die Einstufung als Ladung weg und zählt als zum Fahrzeug dazugehörig und muss eingetragen werden(was Rechtlich und praktisch ja nicht möglich ist). Bin selbst seit 7 Jahren in dem Thema drin.
Hey @itsmarvin was ist das für nen komisches Musik gedudel in der Tonspur?
Mit Kopfhörern wirst richtig blöde damit
Tolles Video!
Danke Marvin
Also von Prinzip wäre ein Balken, Magnet etc leuchte wenn sie nicht funktioniert eine Ladung?
Hey Marvin, es war mal wieder ein richtig Geiles Video. Mega Top und Daumen Hoch -
Das Thema Frontblitzer ist leider nicht durch bei Hänsch. Die Sputnik Nano SL sind geil, aber halt auch nur in den wenigen Momenten, wo sie funktionieren. In einem Jahr sind sicherlich drei oder vier mal die Frontblitzer von unserem Bayern-RTW aus 2022 verreckt. Und wenn sie nicht verrecken, dann wechseln sie nach Zufallsprinzip das Blitzmuster oder die Synchronisation. Die orangenen am Heck übrigens genauso. Hoffentlich liegt es da an irgendeinem Wurm in der analogen Ansteuerung... vielleicht wird es mit dem Can-Bus besser.
Boah ich liebe Blaulicht über alles ich liebe es wenn es blinkt ich liebe Feuerwehr Polizei Rettungswagen ich liebe alles ich liebe einfach Blaulicht ich liebe alles was blinkt 😊😊
Wie sieht es mit Frontblitzer an der Scheibe aus?
Ich hab nen 87er Corsa von der Stadt gekauft und wieder fertig gemacht. Habe ne Trioptik mit Magneten auf dem Dach. Da der Wagen (ohne Kennleuchte) bei der Stadt bis 2019 im Einsatz war, scheinen den noch viele mit dem Bauhof in Verbindung zu bringen. Beim letzten Verkehrsunfall bei dem ich war und abgesichert habe (war zufällig da) haben die Polizisten kurz die Unfallaufnahme gemacht und mir gesagt ich soll doch noch auf den Abschleppwagen warten und absichern. Dann waren die weg. Der RTW hatte die beteiligten mitgenommen und ich stand dann da. Mitten in der Pampa😂 selbst schuld, warum fahre ich auch sowas...
Hallo Marvin wider topp Video bei der Hella Kenleuchte in orang mit Schwarzen gehäuse bei 13:12 muss ich tatsächlich sagen das wir die bei uns in der Firma auf unseren Smarts drauf haben da wir die zum Räumen und streuen nutzen und darauf sehen sie richtig top aus. Wünsche dir noch einen schönen Tag oder Abend wan du es auch liest 👍👍👍
Macht sinn...die anderen wären ja auch größer wie das auto
Finde ich ein Interessantes Video frage mich nur noch wie ich das mit Frontblitzern wenn man sie einbaut aber nicht nutzt oder wie ich das mit Heckwarnsystemen. Denn manche Kennleuchten sagt ja selbst Hella darf man im Stand bei einer Panne und mit eingeschaltetem Warnblinklicht nutzen.
Grüße
Das ist trotzdem eine Ordnungswidrigkeit. Denn nur eine E-Zulassung reicht dafür nicht aus. Auch wenn du die Lampe nur zur Absicherung im Stand bei Panne oder Unfall nutzen möchtest, ist eine Typ-K Zulassung gemäß §53a StVZO notwendig.
@@Manic97LP dann würde ich mich nochmal informieren. Marvin schreibt es ja selber im angepinnten Kommentar. Es gibt welche die du im Stand bei Panne oder zur Absicherung eines Unfalls nutzen darfst in Kombination mit dem Warnblinklicht und es passiert nichts. Keine Strafe oder ähnliches
Die ist Hella obwohl die von Hänsch ist geil 😂😂😂
Wie sieht die Zone mit der bicolur u klarer Haube aus
Moin, wie ist das mit der roten Signallampe?
Gutes Video!
Darf ich denn eine Blaue Kennleuchte im Auto haben, die nicht angeschlossen ist?
Warum auch nicht 🤷♂️
Was hälst du denn von den LED-MARTIN Produkten?
Problem ist nur weil man sich so n Ding aufs Dach stellt heißt nicht das du Sonderrechte hast. Heißt alle anderen Verstöße kommen nochmal oben drauf.
Mega Typ mega blog😊
Die Pintsch Bamag trioptik haben wir noch auf unserem 33 Jahre alten TLF 24/50. Die funktionieren noch einwandfrei weil die Antriebsgummis erst letztes Jahr getauscht wurden. 4:49
Hey Marvin cooles Video, in der schweiz ist die Gesetzeslage auch so undurchsichtig in Sachen Schwertransport Plitzlicht oder Drehlicht. Gruss
Wenn es schon das ausgeschaltete Gelblicht auf dem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit darstellt, stellt auch das Blaulicht im ausgeschalteten Zustand eine Ordnungswidrigkeit da.
Man darf nämlich, als Privatperson, ein gelbes Licht nur im Stand in Verbindung mit dem Pannenblinker benutzen. Möchte man weiter fahren, muss die Lampe abgebaut werden.
Ich selbst hatte damit aber noch nie Probleme, solange man nicht mit eingeschaltetem Gelblicht durch die Stadt fährt.
Ich finde die hella richtig geil es ist halt was anderes und sieht modern aus.Mir persönlich gefallen die flachen polizei leuchtbalken richtig gut aber jeder hat seinen eigenen Geschmack was auch gut ist😁✌🏼
Wie heißt die Kennleuchte in der Mitte?
Was hältst du von Raptors kennleuchten ? Kannst du hier mal einen Test / Vergleich machen
5:30 wie kommt man denn auf die idee das man als Privatperson Blaulicht am auto fahren darf nur weil man bei der Freiwiliigen Feuerwehr ist? das wäre ja ganz was neues
Die Kinder wollen rasen ...
Viele, die sich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren, denken, dass sie deswegen etwas Besonderes und vor allem unheimlich wichtig sind. Ich kenne einige, die nur wegen der Blaulichtfahrten und dem daher geschmeichelten Ego bei der Feuerwehr bzw. privaten Rettungsdiensten engagiert sind.
Und bringen tut es gar nix. Blaues Blinklicht allein warnt nur vor Gefahrenstellen. Erst Blinklicht und Martinshorn zusammen ordnet an, Platz zu machen. Wenn dann ein Feuerwehrmann mit Blaulicht zum Gerätehaus fährt und nur ein Blaulicht an hat, dann weist er allerhöchstens drauf hin, eine Gefahr für alle anderen zu sein.
Mein hänsch Favorit ist der Vorgänger der dbs Baureihe
Zu dem Thema mit der Wasserschutzpolzei und dem leeren Blaulicht:
Meines Wissens nach stand in der Zeitung, dass der Beschuldigte dann vor Gericht zugegeben hat, dass er für Fotoaufnahmen Handys mit entsprechender App in die leere Leuchte gelegt hat, damit diese blau blinkt. Am Anfang dachte ich auch, was mit der Polizei da los ist. Gibt halt Sache, da kommste nicht drauf.
Wo hast du den blauen Balken vom THW hin war eine dbs 3000 oder so
wieso nicht die blaulichter einfach mit kunststoff und magnethalterung abdecken??? genau so die schrif einfach so magnet folie bzw kunststoff mit starken magneten oder so
der gelblichtbalken auf der fensterbank, der passt gut auf meinen Bulli. Verkaufst du sowas ?
Wir haben vermehrt festgestellt das die RKL “Rotaflex“ mit einer herkömmlichen H1 als Leuchtmittel besser im Stadtverkehr zu erkennen ist (in orange) als die herkömmlichen LED leuchten. Wir fahren mittlerweile nur noch LED leuchten weil die Fahrzeuge ja standardmäßig damit ausgestattet werden. Jedoch sagen unsere Mitarbeiter im Straßenverkehr das die „alten“ Leuchten besser sichtbar waren. Abgesehen vom Stromverbrauch und den Ersatzteilen wie drehmotor oder leuchtmittel sind die LEDˋs wartungsfreier
Hella RTK4 ist das beste was es je gab. Vor allem der Ton war markant. Der analoge Ton mit einem LED Blaulicht mein Traum. Mit dem QS-Balken hat Hella viele Kunden verloren. Die Qualität war der letzte Sch... Seit dem nur noch Hänsch, für mich als Beschaffer.
19:43 Nicht nur Freiwilligen Feuerwehren sondern jeglichen Rettungsdienst wo es auf Zeit ankommt. Ich bin bei der DLRG und auch gerade bei der Wasserrettung kommt es auf jede Minute an (Kind im Fluss/Kanal, Eiseinbruch im Winter etc.). Genau so wie bei den Kollegen der Wasserwacht.
Ich habe auch einen Dachaufsatz mit "DLRG im Einsatz". Den habe ich aber eigentlich nur damit die Leute wissen wieso ich gerade vielleicht mit ein paar km/h mehr unterwegs bin als erlaubt (ja darf man in der Situation sofern nicht übertrieben oder gefärdent) oder falls nötig und niemand gefärdet wird langsam eine rote Ampel überfahre.
Ich will nicht das die denken was da für ein Spinner unterwegs ist und wie der fährt sondern das sie sehen und verstehen das es einen wichtigen Grund hat.
Ich nutze ihn auch nur bei akuten Alamierungen wo es wirklich auf jede Minute ankommt. Für Alamierungen zu Bergungen, Suchen, auch Unterstütung anderer Rettungsdienste bei Suchen, für den Tauch-Trupp (da ist es eh zuspät) wird er nicht verwendet und ich fahre ganz normal die Wache an.
In meinen Augen muss der Einsatzgrund dein Verhalten rechtfertigen und zwar in einem Rahmen den notfalls ein hoffentlich Richter auch so sieht.
Du solltest dir DRINGEND den §35 StVO anschauen. Der beschränkt sich beim Rettungsdienst, zu dem auch die Wasserrettung gehört, auf die "Fahrzeuge des Rettungsdienstes", und zwar ausschließlich! Ganz wenige Ausnahmen gibt es für Leitungs-/Führungskräfte, aber in der Regel nur ab Kreisebene aufwärts. Normalerweise haben diese dann aber auch ein Dienstfahrzeug.
Du darfst auf dem Weg zur Wache auch mit Dachaufsetzer KEINE roten Ampeln überfahren und auch keine Ordnungswidrigkeit begehen. Die Sonderrechte auf Anfahrt zur Wache hat ausschließlich die Feuerwehr.
@Manic97LP das ist mir bewusst. Kleiner Geschwindigkeitsübertretungen kann man rechtfertigen ist in Kauf nehmen. Gerade auch in einem Rahmen wo es kein Fahrverbot gibt.
Rote Ampel nur in absoluter Ausnahme (kein Quer-Verkehr, nachts etc.). Der Weg von mir zur Wache beinhaltet auch keine großen Straßen wo ich über x Spuren müsste sondern ist eher außerhalb dörflich gelegen. Natürlich mit dem privaten Risiko das es auf den Führerschein geht. Mitten in der Stadt würde ich es auch nicht machen.
Ich verstehe hier ehrlichgesagt auch die Regelung nicht. Warum wird hier eine FF über andre Rettungsdienste gestellt bei denen es genau so auf Zeit ankommt?
Ich sag mal so es macht vermutlich keiner gerne selbst im Einsatzfahrzeug mit Sonderrechten fahre ich ungern über rote Ampeln auch wenn ich es hier darf.
Wir rücken ja auch nicht zum Spaß aus.
Im Notfall benötige eine Person sehr zeitnahe Hilfe und auch Wasser ist gefährlich und tödlich nicht nur Feuer und Rauch.
Hallo Marvin
Kannst du vielleicht mal was über fest eingebaute Heckwarnsysteme für Privatpersonen nach §53a abs 3 machen? Hab versucht mich dazu zu belesen habe aber nichts zur Anzahl und Anbauräumen gefunden.
Wo für ist die rote Kennleuchte?
Follow Me-Fahrzeuge am Flughafen
Wird aber auch oft an Einsatzstellen genutzt, um die Einsatzleitung zu markieren
Ein nicht eingezäunter UND nicht abgeschrankter Feldweg ist Öffentlicher Verkehrsraum/ Straßenverkehr.
Mach doch aus dem Grünen Allrad Sprinter einen ELW in dem Design wie das LF und die DLK.
Wie sieht das aus mit rot/blau ? Als scheibenblitz... Auf Alarm für Cobra 11 anhelehnt
Wofür ist eig eine grüne Rundumleuchte?
Und was ist wenn man als Frontblitzer rot - weis hat.
Wieso die blaue Haube nicht mit Tönungsspray für Rücklichter schwarz machen?
Was sind das für rote Balken bei 4:04
Ich würde mal behaupten das es Bundeslandabhängig ist, bei unseren freiwilligen Feuerwehrleuten in Bayern haben kein Blaulicht auf ihren zivielen Fahrzeugen nur das Dachschild Orange "FEUERWEHR IM EINSATZ" hab´s auch schon beleuchtet gesehen. Ich war in Bayern auch schon als Hausmeister mit Kastenwagen unterwegs wie auch andere Gärntner, ich hatte ein gelbes Rundumkennleute, manche haben heute einen Balken aufm Dach.
Würd ich auch vermuten, dass das Bundesland abhängig ist. Ich find zu dem Thema für Bayern auch nichts zum Thema Sondergenehmigung. Würde bei unserer Feuerwehr helfen, da ein Teil der Leute aus einen Umkreis von 5 km zum Gerätehaus kommen.
Das kann gut sein, das am Fahrzeug eine (oder mehrere) gelbe RKL verbaut sein dürfen, auch als Gärtner. Wenn du z.B. Grünpflege im öffentlichem Raum (z.B. Mittelstreifen) machst, dient das der Absicherung. Allerdings muss sie zugelassen und in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Übrigens müssen eingetragene gelbe RKL wirklich "rundherum " (360 Grad) zu sehen sein, bei blauen reicht 270 Grad (135 Grad von der Mittelachse zu beiden Seiten).
@@Kito_Lion falsch, die StVO gilt deutschlandweit. Das hat nichts mit dem Bundesland zutun.
@@Manic97LP Würd ich auch so sehen, das die StVO deutschlandweit gleich ist. Nur wunder ich mich über die Aussage, dass es Komunen geben soll, die Blaulicht für Feuerwehrleute die zum Gerätehaus müssen, unter Umständen mit Ausnahmegenehmigungen ausstellen.
Das einzige was ich hierzu finde, dass es Außnahmen gibt, die für höhere Feuerwehrleute gibt, die im Katasrophenfall das Blaulicht + Sondersignal im Privaten PKW nutzen dürfen. Wie zB KBM / KBI. Sie fahren dann aber auch nicht zum Gerätehaus bei der Alarmierung, sonder direkt zur Einsatzstelle.
Darf ich im Privat PKW mit einem fest verbauten heck warn System Fahren ?
Als ich noch bei der Rettungsdienst aktiv war, hat uns ein Polizist bei einer Pflichtfortbildung auf die Frage zum Blaulicht folgendes gesagt: Wenn du ohne zu schnell oder über rot fährst, dann kann man das als Augenblicksversagen werten. Wenn du unberechtigt das mit der Plämpe machst, dann ist das eine GEPLANTE Absicht, was bei einem richtigen Sheriff bis zu einer MPU führen kann. Denn alle vergessen es, das in Deutschland du kein Recht hast im Straßenverkehr motorisiert teilzunehmen, sondern lediglich eine Erlaubnis, welche bei festgestellter Nichteignung sehr einfach entzogen werden kann. Ja, in USA dürfen in ländlichen Gebieten die Ersthelfer, so genannten First Responder, privat mit Blau-, oder Rotlicht zum Einsatz fahren, hier aber nicht. Da man die riesige Interesse an der Sache sieht, ist es auch klar warum: es würden sich dann zuviele das Recht rausnehmen mit der Plämpe durch die Gegend zu fahren. Daran knüpft auch das leidige Thema "Notkompetenz" von Rettungskräften sprich, was darf ein Rettungsdienstler ohne Arzt selbst machen. Wenn man es mit Erfahrung anschaut, dann ist es in 99% der Fälle Quatsch, da man gerade mit Erstversorgung fertig wird, bis die "Kavallerie" da ist.
Das Thema Notkompetenz hat sich ja sowieso erledigt, seit es den Notfallsanitäter gibt.
Die ganzen blau gelb roten Hauben sind doch altbacken. Die einzige die gefällt ist die flache von Hella. Gibs ja auch von Strands schöne flache Leuchten .
Geschmacksache
Super video
Gerne Mehr
Es gibt nichts besseres als LED Lampen, hat man besonders im Stand eine gute Warnwirkung.
Damit auch jeder Autofahrer sieht oh da ist ein Einsatzfahrzeug.
Und Blaulicht am privaten PKW würde ich lieber lassen wenn man keinen Ärger haben möchte, wenn man das nutzt sollte man wirklich viel Zeit und Geduld haben.
Wie schaut es aus wenn ich als soldat schnell zur kaserne muss weil es ein alarm gibt Beispiel wie bei den sabotage verdacht in der letzten zeit ?
Weil ich bin ja Amtsträger
Die Schwarze Hella leuchte find ich geil, würde die Sofort auf den LKW schrauben.
Für wie viel würdest du ein Blaulicht balken abgeben
Mal ein Video aus der guten alten Zeit😅
ich habe in eienm Fahrzeug einen gelben Lichtbalken in der Heckscheibe und schon mehrfach Unfallstellen damit abgesichert.
Bis jetzt war die Polizei immer sehr freundlich und eher froh darüber das jemand abgesichert hat!
Hast du schonmal überlegt Magnetstreifen für die überdeckung der Schriftzüge zu verwenden?
Meine gelben RKL sind eingetragen. Allerdings steht auch explizit dabei, wie/wann ich sie benutzen darf.
Ich finde dieses schwarze UFO von Hella nicht schlecht.