Guten Tag. Ich habe meinen Antrag auf Elternzeit in den Briefkasten werfen lassen (von meiner Mutter), da das Baby unerwartet früh kam und ich die Frist nicht verpassen wollte. Da ich lange im Krankenhaus war, war eine persönliche Übergabe auch nicht möglich. Ich habe meinen Arbeitgeber um Bestätigung des Erhalts des Schreibens gebeten. Per Whatsapp hat er geantwortet, dass eine Bestätigung seinerseits nicht nötig sei. Kann ich es dabei belassen? Wenn ich auf eine Bestätigung bestehe, sieht es aus als ob ich ihm nicht vertraue. Ich bin mir unsicher, was ich jetzt machen soll.
Hallo, wenn du die Mutter bist, kannst du gefahrlos die Elternzeit bereits beantragen. Du bist vor einer Kündigung geschützt, auch, wenn sich der ET noch einmal ändern sollte. Als Vater solltest du den Elternzeitantrag frühestens 8 Wochen, spätestens 7 Wochen vor dem ET stellen. Nach der 20. Woche kommt es aber an sich nicht mehr zu einer Korrektur.
Ja, aber laufe ich dann nicht Gefahr bei einem abweichenden Entbindungstermin zu kurze oder zu lange Elternzeit zu beantragen? Ich bin übrigens die Mutter.
@@user-fn6yc9dt7p du hast bis eine Woche nach der Geburt Zeit, deine Elternzeit dem Arbeitgeber mitzuteilen. Die Elternzeit kann erst am Tag der Geburt anfangen. Die Mutterschutzzeit nach der Geburt gehört ebenfalls schon dazu. Wenn du dich unsicher fühlst, ist das vielleicht eine Lösung für dich. Zu wenig gibt es jedoch nicht, der ET ist ja nur ein Richtwert.
@@elterngeld_de Ach so, das bedeutet, in dem Antrag auf Elternzeit gebe ich kein konkretes Datum an, sondern die Anzahl der Monate nach Entbindung? Inklusive den 8 Wochen Mutterschutz ?
Tolles Video! Wie sollte man vorgehen, wenn man im 2. Lebensjahr Teilzeit beim Arbeitgeber beantragt hat, jedoch den Arbeitgeber im 2. Lebensjahr wechselt? Muss man in dem Fall beim Arbeitgeberwechsel oder bei der Elterngeltstelle beachten? Danke!
Hallo Petroula, deine Elternzeit endet mit dem Vertragsende bei Arbeitgeber 1. Beim neuen Arbeitgeber müsstest du neue Elternzeit beantragen. Wenn du noch Elterngeld beziehst, musst du auch der Elterngeldstelle den Arbeitgeberwechsel mitteilen. Zusätzlich deine Arbeitsstunden und den voraussichtlichen Hinzuverdienst.
Hallo Manuel, bis zum 8. Geburtstag deines Kindes kannst du deine Elternzeit nehmen. 36 Monate stehen dir zu. Elterngeld kannst du dann allerdings im 50. und 51. LM nicht mehr bekommen.
Großer Fehler gleich zu Beginn. Die 36 Monate sind nicht je Elternteil, sondern beide Elternteile zusammengerechnet. Nur wenn ein Elternteil die Elternteil alleine nimmt sind es 36 Monate, diese Erklärung ist irreführend
Hallo MrSongoten, es sind 36 Monate Elternzeit für jeden Elternteil je Kind. Du kannst es hier nachlesen: §15 Absatz 2 und 3 BEEG. "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes" (...) "Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden gemeinsam genommen werden."
So tolle Videos und Infos, die ihr da weitergebt. Wirklich toll!! Danke🙏🏼
Dankeschön!
Guten Tag. Ich habe meinen Antrag auf Elternzeit in den Briefkasten werfen lassen (von meiner Mutter), da das Baby unerwartet früh kam und ich die Frist nicht verpassen wollte. Da ich lange im Krankenhaus war, war eine persönliche Übergabe auch nicht möglich. Ich habe meinen Arbeitgeber um Bestätigung des Erhalts des Schreibens gebeten. Per Whatsapp hat er geantwortet, dass eine Bestätigung seinerseits nicht nötig sei. Kann ich es dabei belassen? Wenn ich auf eine Bestätigung bestehe, sieht es aus als ob ich ihm nicht vertraue. Ich bin mir unsicher, was ich jetzt machen soll.
Vielen Dank für das Video. Macht es denn Sinn, die Elternzeit vor der Geburt zu beantragen? Der errechnete Geburtstermin kann sich ja noch ändern.
Hallo,
wenn du die Mutter bist, kannst du gefahrlos die Elternzeit bereits beantragen. Du bist vor einer Kündigung geschützt, auch, wenn sich der ET noch einmal ändern sollte.
Als Vater solltest du den Elternzeitantrag frühestens 8 Wochen, spätestens 7 Wochen vor dem ET stellen. Nach der 20. Woche kommt es aber an sich nicht mehr zu einer Korrektur.
Ja, aber laufe ich dann nicht Gefahr bei einem abweichenden Entbindungstermin zu kurze oder zu lange Elternzeit zu beantragen? Ich bin übrigens die Mutter.
@@user-fn6yc9dt7p du hast bis eine Woche nach der Geburt Zeit, deine Elternzeit dem Arbeitgeber mitzuteilen. Die Elternzeit kann erst am Tag der Geburt anfangen. Die Mutterschutzzeit nach der Geburt gehört ebenfalls schon dazu. Wenn du dich unsicher fühlst, ist das vielleicht eine Lösung für dich. Zu wenig gibt es jedoch nicht, der ET ist ja nur ein Richtwert.
@@elterngeld_de Ach so, das bedeutet, in dem Antrag auf Elternzeit gebe ich kein konkretes Datum an, sondern die Anzahl der Monate nach Entbindung? Inklusive den 8 Wochen Mutterschutz ?
@@user-fn6yc9dt7p Ausgehend vom ET, genau.
Tolles Video!
Wie sollte man vorgehen, wenn man im 2. Lebensjahr Teilzeit beim Arbeitgeber beantragt hat, jedoch den Arbeitgeber im 2. Lebensjahr wechselt? Muss man in dem Fall beim Arbeitgeberwechsel oder bei der Elterngeltstelle beachten? Danke!
Hallo Petroula,
deine Elternzeit endet mit dem Vertragsende bei Arbeitgeber 1. Beim neuen Arbeitgeber müsstest du neue Elternzeit beantragen. Wenn du noch Elterngeld beziehst, musst du auch der Elterngeldstelle den Arbeitgeberwechsel mitteilen. Zusätzlich deine Arbeitsstunden und den voraussichtlichen Hinzuverdienst.
Hallo. Meine Frau hat die ersten 12 Lebensmonaten, Elternzeit genommen. Ich möchte die 50 und 51 Lebensmonaten in Elternzeit gehen. Ist das möglich?
Hallo Manuel,
bis zum 8. Geburtstag deines Kindes kannst du deine Elternzeit nehmen. 36 Monate stehen dir zu. Elterngeld kannst du dann allerdings im 50. und 51. LM nicht mehr bekommen.
Großer Fehler gleich zu Beginn. Die 36 Monate sind nicht je Elternteil, sondern beide Elternteile zusammengerechnet. Nur wenn ein Elternteil die Elternteil alleine nimmt sind es 36 Monate, diese Erklärung ist irreführend
Hallo MrSongoten,
es sind 36 Monate Elternzeit für jeden Elternteil je Kind. Du kannst es hier nachlesen: §15 Absatz 2 und 3 BEEG. "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes" (...) "Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden gemeinsam genommen werden."