Mutter-Tochter-Richtlinie: 0% GmbH-Quellensteuer dank EU-Holding?
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- Опубликовано: 9 июл 2024
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Kann man die in Deutschland fälligen 25% Quellensteuer auf die Gewinnausschüttung (Dividende) einer GmbH vermeiden, wenn der GmbH Gesellschafter im Ausland wohnt? Könnte dieser nicht einfach eine Holding z.B. in Zypern oder Malta gründen, an welche die GmbH übertragen werden und dann die Dividenden gemäß EU-Mutter-Tochter-Richtlinie abzugsfrei in Zypern vereinnahmen?
In diversen Foren oder auf einschlägigen „Experten“-Seiten liest man hier oft ein ganz klar und deutliches „Jein“ oder es wird über Möglichkeiten und Methoden dahergeredet, die in der Praxis scheitern.
Wir sprechen in diesem Podcast ganz klar und offen an, was geht und was nicht geht.
Und es gibt noch eine Kategorie von Möglichkeiten. Nämlich Wege, die „keinen Sinn ergeben“ bzw. zur theoretisch funktionieren. Sie kennen das ja vom Skat: „Bube sticht alles“. Und vom deutschen Finanzamt oder von der Europäischen Union erlassene Richtlinien zur Verhinderung der Steuervermeidung innerhalb der EU - die „überschreiben“ eben inzwischen eine Reihe von theoretischen Möglichkeiten, die GmbH-Quellensteuer zur vermeiden einfach. Daher sollte man aus dem Ausland eigentlich wirklich nur noch eine deutsche GmbH verwenden, wenn es wirklich zwingende Gründe hierfür gibt. Und auch dieses Thema sprechen wir an.
Steuerexperte Sebastian Sauerborn erklärt im Podcast, wie man Quellensteuer ganz legal mit einer deutschen GmbH vermeiden bzw. reduzieren könnte und warum grundsätzliche eine GmbH als Holding in einigen Fällen andere Vorteile bringen könnte.
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sehr informativ
Danke dir 😊
Wenn man auf Zypern lebt und den NonDom hat könnte man doch auch als natürliche Person an einer GmbH zu 50% beteiligt sein und sich die Ausschüttung aus der GmbH an ein auf Privater ebene ausschütten. Da greift zwar nicht die Mutter Tochter Richtlinie aber doch das DBA. Ist in der Konstelation das ausschütten ohne Quellensteuer bzw. 5% Quellensteuer möglich ?
LG
Nein. Die Quellensteuer ist 15%. Diese musst du bezahlen, kannst sie aber auf die zyprische Steuer anrechnen, die es aber nicht gibt. Du bleibst also auf den 15% sitzen
@@PerspektiveAusland Herzlichen Dank für die Antwort. Veräußerungsgewinne wären in der von mir genannten Konstelation jedoch Steuerfrei, oder ? Ganz dolle Grüße.