Wenn man einen erhalten hat, kein Einspruch einlegt, muss man dann umgehend die tagessätze bezahlen oder bekommt man ein zusätzliches Schreiben, wo gesagt wird, dass es jetzt Zeit ist zu zahlen?
@@LucasDonCalderon da steht doch drauf bis wann man dann das bezahlen muss ? Kriegst vielleicht nochmal eine Erinnerung aber mit solchen Briefen würde ich mir keine Zeit lassen. Das ist nicht Otto Versand.
@@kanistyler910 ja man muss auf den "Rechtskraft" gültigen darauffolgenden Monat bezahlen. Ich frag mein Anwalt er sagt es gibt noch keine Rechtskraft. Ich hab kein Jura studiert, ich weiss nicht was eine Rechtskraft ist, wie die aussieht und ab wann sie gültig ist
Super Videos, danke. Sehr Hilfreich, direkt und interessant ! :-)
Freut mich, danke!
Wenn man einen erhalten hat, kein Einspruch einlegt, muss man dann umgehend die tagessätze bezahlen oder bekommt man ein zusätzliches Schreiben, wo gesagt wird, dass es jetzt Zeit ist zu zahlen?
@@LucasDonCalderon da steht doch drauf bis wann man dann das bezahlen muss ? Kriegst vielleicht nochmal eine Erinnerung aber mit solchen Briefen würde ich mir keine Zeit lassen. Das ist nicht Otto Versand.
@@kanistyler910 ja man muss auf den "Rechtskraft" gültigen darauffolgenden Monat bezahlen. Ich frag mein Anwalt er sagt es gibt noch keine Rechtskraft. Ich hab kein Jura studiert, ich weiss nicht was eine Rechtskraft ist, wie die aussieht und ab wann sie gültig ist