Fahrverbot! Kann ich im Urlaub innerhalb Europas trotzdem fahren?
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- Опубликовано: 12 сен 2024
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Wie schon der Überschrift zu entnehmen ist, werde ich als Anwalt oft gefragt, ob man trotz eines in Deutschland verhängtem Fahrverbot im Urlaub in Europa außerhalb Deutschlands fahren kann, gewissermaßen das Fahrverbot im Ausland im Urlaub „aussitzen“ kann. Mit diesem Thema beschäftige ich mich in diesem Video mit Einblicken auf die Rechtslage in Europa und schließlich auch mit den sich abzeichnenden künftigen Entwicklungen hierzu in Europa.
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Ich war vor 15 Jahren in Frankreich und hatte meinen Führerschein vergessen. Ich wurde angehalten von der Polizei, im Rahmen einer allgemeinen verkehrskontrolle. Personalausweis hatte ich dabei, aber eben keinen Führerschein. Ich sagte, sie sollen sich in Deutschland bei ihren Kollegen erkundigen, dies schien jedoch nicht möglich zu sein. Nach einer halben Stunde Überzeugungsarbeit von mir, dass ich im Besitz eines Führerscheins bin, lies man mich weiterfahren, ohne Bußgeld.
Die Franzosen sind halt einfach cool 😅 ich erinnere mich an einen Strafzettel in Paris in den 1980er Jahren. Ich wollte ihn bezahlen, kapierte aber nix. Angeblich sollte ich in einem Tabakladen (Kiosk) dafür Briefmarken kaufen...???😮🤔 häää? Dann meinte der Polizist es wäre egal.. nie mehr was davon gehört
Hier gilt offensichtlich das Prinzip „andere Länder, andere Sitten“. Mit freundlichen Grüßen Fenderl Rechtsanwalt
Zum internationalen Führerschein: Dieser gilt nur in Verbindung mit dem "richtigen" Führerschein. Daher müsste man ihn meines Erachtens nicht mit abgeben.
Die Inverwahrungnahme betrifft den Original- und den internationalen Führerschein. Bei Teilabgabe besteht die Gefahr, dass die Inverwahrungnahme nicht den Fristablauf des Fahrverbots in Gang setzt. MFG Fenderl Rechtsanwalt