2/3 Die islâmischen Bestattungsregeln praktisch erklärt

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  • Опубликовано: 17 окт 2024

Комментарии • 5

  • @muslima4evr
    @muslima4evr 13 лет назад +3

    @freshaashiq finde ich schön dass du offen und ehrlich bist!

  • @FlaggeDerSunna
    @FlaggeDerSunna  13 лет назад +3

    Wenn in der Türkei niemand für ihn das Totengebet verrichtet hat - was ich mir nicht vorstellen kann - dann ist es kein Problem das man für ihn hier "in Abwesenheit" betet...

  • @1907fener4ever
    @1907fener4ever 13 лет назад +4

    Das hab ich gesucht! Ich hab da noch eine Frage. Und zwar ist mein Opa gestorben und ich will für ihn, mit meiner Familie inshallah, ein Totengebet verrichten inshallah. Aber mein Opa ist in der Türkei gestorben. Kann ich das Gebet auch verrichten, wenn ich in Deutschland bin und er in Türkei?
    P.S. Er ist vor einigen Stunden gestorben (19.07.11)

  • @1907fener4ever
    @1907fener4ever 13 лет назад +1

    @FlaggeDerSunna Hab alles schon hinter mir, danke trozdem.
    Selamin aleykum.

  • @FlaggeDerSunna
    @FlaggeDerSunna  13 лет назад

    wa 'alaikum salam wr wb
    Wenn derjenige bereits islâmisch bestattet wurde brauchst du das Gebet nicht noch einmal zu verrichten. Sollte es keiner gemacht haben sind die Muslime die Kenntnis von dem Versterben haben verpflichtet... Was Sure YaSin betrifft so gibt es keinen authentischen Beleg aus dem Buch Allahs oder der Sunna das man es machen sollte... Allenfalls gibt es dafür eine sehr mangelhafte Überlieferung, auf die man sich aber nicht stützen kann...