Unternehmensvermögen steuerfrei übertragen (§§ 13a-13c ErbStG) | Erbschaftsteuer 3/3

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  • Опубликовано: 6 сен 2024

Комментарии • 4

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  2 года назад

    Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere

  • @wolfgangsteinmetz7326
    @wolfgangsteinmetz7326 2 года назад +5

    Sehr systematisch Herr Professor Klein. Sehr clever Herr Professor Juhn. Leider besitze ich keine 100.000.000 €.

    • @Kommentator_Jan
      @Kommentator_Jan 2 года назад +1

      Selbes Problem hier. Unterstützung bitte an DE… Spaß ;-). Leider lohnt sich der Aufwand dieser Modelle erst wenn es sich auch um höhere Beträge dreht. @Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater] Ich würde mich auch mal über Beiträge freuen, welche sich mit Möglichkeiten zur Gestaltung im kleineren Bereich befassen.

  • @Justus-uu2tt
    @Justus-uu2tt Год назад +1

    Müsste Ihr Beispiel zum Ende nicht so ausgestaltet sein, dass der Erwerber einen Antrag nach 28a stellen muss? Da der Wert der Übertragung die Grenze von 26 Mio. überschreitet und auch das Abschmelzmodell nach § 28c keine Anwendung mehr findet, bleibt doch als letzte Option zur Steueroptimierung nur der § 28a?