Kapitalkonten: Warum ist das 4-Kontenmodell so wichtig? | Personengesellschaften 3/10

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 6 сен 2024

Комментарии • 12

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  2 года назад +2

    Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere

  • @Kerouac80
    @Kerouac80 Год назад

    Sehr informatives Video 👍🏻 Ich habe mal eine Verständnisfrage. Folgende Problemstellung: Es handelt sich um eine GmbH und Co KG. Einer der Kommanditisten ist (Fremd)Geschäftsführer in der VerwaltungsGmbH und bekommt von der KG eine Tätigkeitsvergütung, welche monatlich gezahlt wird. Im GmbH und Co KG Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass bei Verlusten die Tätigkeitsvergütung anteilig der Gesellschaftsanteile der KG gekürzt werden und Verluste von den Gesellschaftern zu tragen sind. Die GmbH hat keine Anteile an der KG. Es gibt drei Kapitalkonten. Auf Kapitalkonto 2 werden unter anderem Verluste gebucht. Die Tätigkeitsvergütung wird auf Kapitalkonto 3 gebucht. Die Frage ist: Trägt der Kommanditist in dieser Konstellation ein unternehmerisches Risiko für seine Tätigkeit als GmbH Geschäftsführer nicht entlohnt zu werden, oder ist das Tragen des Risikos von Verlusten eher seiner Stellung als Kommanditist zuzuordnen? Für eine Antwort wäre ich sehr verbunden. Vielen Dank im voraus.

  • @wuerdde5196
    @wuerdde5196 2 года назад +2

    Content super - Belichtung, Kamera, Helligkeit könnte bisschen "benutzerfreundlicher" sein für das Auge

  • @ricardoreis8096
    @ricardoreis8096 Год назад

    Wie wurden denn die Gewinne überhaupt erzielt, ohne die Einlagen anzugreifen? Ich verstehe das konzept fixer Kapitaleinlagen in der Praxis nicht ganz: Wird das Geld nicht reingelegt, um es für die Gesellschaft nutzen zu können? (Zumindest im ersten Jahr)

    • @efarolasputz2204
      @efarolasputz2204 2 месяца назад

      Du verwechselt glaube ich die aktivseite mit der passivseite. Die aktivseite zeigt dir die mittelverwendung. Die passivseite lediglich die mittelherkunft. Die fixe kapitaleinlage ist lediglich die, die nicht entnommen werden soll und die die Stimmrechte aufzeigt

  • @irinasinspace
    @irinasinspace 2 года назад

    Sehr informativ und gut erklärt, danke. So wie ich es verstanden hab sind 1 & 2 Kapitalkontenmodelle nicht zu gebrauchen, 3 Kapitalkontenmodell ideal für Personengesellschaften mit gleichen Anteilen von Gewinn, Einlagen etc. und 4 Kapitalkontenmodell am besten für Kapitalgesellschaften mit Kommanditisten oder verschiedener Gewinnausschüttung. Hab ich das richtig verstanden?

  • @35785vfgx
    @35785vfgx 2 года назад +2

    Ich habe nie wirklich kapier, was genau mit „nicht entnahmefähige Gewinnanteile“ gemeint ist?
    Wird dann per Gesellschafterbeschluss beschlossen, dass ich beispielsweise bei einem Gewinn von 100.000 Euro davon 70.000 nicht mehr entnehmen kann oder wie läuft das?
    Und dürfen die nie wieder entommen werden oder nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren?
    Wie funktioniert denn das?

    • @bastian6161
      @bastian6161 2 года назад

      Die Regelungen über die Gewinnverteilung und Kapitalentnahme von OHG & KG sind dispositiv, können also im Gesellschaftsvertrag ausgestaltet werden. Ansonsten gilt gesetzlich 4% Gewinn für jeden Gesellschafter, der Rest nach Köpfen, bei der KG nach "angemessenem Verhältnis". Hier im Video geht es am Ende speziell darum, dass der Kommanditist nach §169 HGB keinen Anspruch auf Gewinnauszahlung hat, wenn sein Kapital sich durch Verluste unter die vereinbarte Einlage vermindert hat. Das ist quasi eine gesetzlich angeordnete Nicht-Entnahmefähigkeit, ist aber auch dispositiv und steht unter Vorbehalt des Gesellschaftsvertrages (§163 HGB).
      Wenn du dann nur ein Kapitalkonto hättest mit Entnahmen und Einlagen würdest du gar nicht mehr erkennen, ob du jetzt unter deiner Einlage bist und demnach keine Gewinnauszahlung beanspruchen kannst. Das KK 4 gibt dir also die Sicherheit, dass alle Verluste ausgeglichen sind.

    • @35785vfgx
      @35785vfgx 2 года назад

      @@bastian6161 Und dürfen die später bei Ausgleich wieder umgebucht werden?
      Also sagen wir der Gesellschafter hat sich verpflichtet 13.000 Euro als Einlage zu leisten.
      Jetzt hat er erst 10.000 Euro geleistet( Kap Konto 1).
      Jetzt habe ich einen Gewinn von 5.000 Euro.
      Davon wären jetzt doch 3.000 Euro nicht entnahmefähig. Verstehe ich das richtig?
      Diese 3.000 Euro würden dann auf mein Kapitalkonto 2 ( nicht Entnahmefähige Gewinne) gebucht.
      Wenn der Gesellschafter jetzt die 3.000 Euro auf sein Kapitalkonto 1 einbezahlt, darf ich dann das Kapitalkonto 2 ( nicht entnahmefähige Gewinne) auf das Kap Konto 3 ( Entnahmefähige Gewinne) buchen?
      Habe ich den Fall so richtig erfasst?

    • @rafasp2128
      @rafasp2128 Год назад

      Bei nicht entnahmefähigen Gewinnen handelt es sich um diejenigen Gewinnanteile, die nach dem Gesellschaftsvertrag einer Ausschüttungssperre unterliegen. Denn man kann im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, dass nur 50% der Gewinne ausgeschüttet werden dürfen.
      Zu deinem Beispiel mit nicht vollständig geleisteten Einlage würde ich sagen, dass aus dem 5000 € Gewinn erst die Hafteinlage auf dem Kapitalkonto 1 befriedigt werden muss.

  • @robertaboth9801
    @robertaboth9801 2 года назад

    Würden Sie einmal erläutern, wann nicht entnahmefähige Gewinnanteile vorliegen?

    • @rafasp2128
      @rafasp2128 Год назад +1

      Ich meine, die liegen vor, wenn die Gesellschafter eine Ausschüttungssperre im Gesellschaftsvertrag vereinbart haben. Da das Gesellschaftsrecht weitgehend dispositiv ist, darf man solche Regelungen (z.B. 50 % Ausschüttungssperre) vereinbaren. Dann wären handelsrechtlich die Gewinnanteile zwar den Gesellschaftern zuzuordnen, jedoch nicht ausschüttungsfähig.