Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Videos gab es die Gesetze zu den E-Scooter Zulassungen noch nicht, deshalb auch keine Erwähnungen bzgl. Kennzeichen, Versicherung, etc. Es gelten jetzt die folgenden Regeln.: + E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen fahren. Sie müssen Radwege benutzen. Steht ein Fahrradweg nicht zur Verfügung, müssen sie auf der Straße möglichst weit rechts fahren. + Alle Elektro-Scooter brauchen eine Versicherung. Vom Gesetzgeber wird eine Haftpflicht gefordert, die durch eine Plakette oder ein Nummernschild am Roller nachzuweisen ist. + Für alle E-Scooter wird kein Führerschein benötigt, es gibt jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren. Eine Helmpflicht gibt es nicht. + Eine regelmäßige TÜV-Prüfung ist nicht erforderlich. + Das Fahren von E-Scootern in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt. + Auch Sharing-Anbieter halten sich an Zulassung Bußgelder: Diese Strafen drohen bei E-Scooter-Verstößen: www.netzwelt.de/elektro-scooter/170332_2-e-scooter-zulassung-gesetze-gelten-ab-15-juni-2019.html
Mein Bekannter hat so eins gekauft. Er sagte mir gerade das er dafür ein Versicherungskennzeichen bräuchte, was ca. 80€ im Jahr kostet. Davon wird im Film nun aber nichts erwähnt. Was ist denn nun richtig? Auf der einen Seite ist es mit einer Geschwindigkeit von max. 20 Km/h einen Pedelec ähnlich, bräuchte eigentlich kein Kennzeichen. Aaaaaaber, es ist ja selbstfahrend über Gasgriff und wird nicht durch Muskelkraft angetrieben = E-Scooter. Wenn es versichert werden muss, dann könnte man das Teil doch gleich mit 45 Km/h zulassen.
Bei Pedelecs wirkt der Motor nur als Unterstützung bis 25 kmH. Alle Fahrzeuge, die ausschließlich durch Motorkraft (egal ob Verbrennungs- oder E-Motor) angetrieben werden und bauartbedingt schneller als 6 kmH fahren können gelten als Kraftfahrzeug. Dies gilt auch für E-Roller, Monowheel, Skateboard oder die bei Kids sehr beliebten Hoverboards. Diese benötigen eine Betriebserlaubnis, die m. W. nur durch das KBA vergeben wird. Ferner benötigt man eine Haftpflichtversicherung (Moppedschild, wie Mofa oder E-Biker 45 kmH, ab ca. 60,- €/Jahr). Zusätzlich ist eine Fahrerlaubnis notwendig ( mindestens Mofaprüfbescheinigung). Liegen die Voraussetzungen nicht komplett vor kann es richtig teuer werden. Allen eine unfallfreie Zeit.
Spitze 🎉
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Videos gab es die Gesetze zu den E-Scooter Zulassungen noch nicht, deshalb auch keine Erwähnungen bzgl. Kennzeichen, Versicherung, etc.
Es gelten jetzt die folgenden Regeln.:
+ E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen fahren. Sie müssen Radwege benutzen. Steht ein Fahrradweg nicht zur Verfügung, müssen sie auf der Straße möglichst weit rechts fahren.
+ Alle Elektro-Scooter brauchen eine Versicherung. Vom Gesetzgeber wird eine Haftpflicht gefordert, die durch eine Plakette oder ein Nummernschild am Roller nachzuweisen ist.
+ Für alle E-Scooter wird kein Führerschein benötigt, es gibt jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren. Eine Helmpflicht gibt es nicht.
+ Eine regelmäßige TÜV-Prüfung ist nicht erforderlich.
+ Das Fahren von E-Scootern in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt.
+ Auch Sharing-Anbieter halten sich an Zulassung
Bußgelder: Diese Strafen drohen bei E-Scooter-Verstößen:
www.netzwelt.de/elektro-scooter/170332_2-e-scooter-zulassung-gesetze-gelten-ab-15-juni-2019.html
Tja, Versicherung, ABE etc. hatte ich ich alles korrekt dabei! Haben Sie ein Schliess(Schuss) Werkzeug für mich? Versicherung hat noch nicht gezahlt!
Tja, meiner wurde leider gestohlen bzw. beschlagnahmt von unbekannt. Der war ganz gut, mein liebster Scooter!
Mein Bekannter hat so eins gekauft. Er sagte mir gerade das er dafür ein Versicherungskennzeichen bräuchte, was ca. 80€ im Jahr kostet. Davon wird im Film nun aber nichts erwähnt. Was ist denn nun richtig? Auf der einen Seite ist es mit einer Geschwindigkeit von max. 20 Km/h einen Pedelec ähnlich, bräuchte eigentlich kein Kennzeichen. Aaaaaaber, es ist ja selbstfahrend über Gasgriff und wird nicht durch Muskelkraft angetrieben = E-Scooter. Wenn es versichert werden muss, dann könnte man das Teil doch gleich mit 45 Km/h zulassen.
Bei Pedelecs wirkt der Motor nur als Unterstützung bis 25 kmH. Alle Fahrzeuge, die ausschließlich durch Motorkraft (egal ob Verbrennungs- oder E-Motor) angetrieben werden und bauartbedingt schneller als 6 kmH fahren können gelten als Kraftfahrzeug. Dies gilt auch für E-Roller, Monowheel, Skateboard oder die bei Kids sehr beliebten Hoverboards. Diese benötigen eine Betriebserlaubnis, die m. W. nur durch das KBA vergeben wird. Ferner benötigt man eine Haftpflichtversicherung (Moppedschild, wie Mofa oder E-Biker 45 kmH, ab ca. 60,- €/Jahr). Zusätzlich ist eine Fahrerlaubnis notwendig ( mindestens Mofaprüfbescheinigung). Liegen die Voraussetzungen nicht komplett vor kann es richtig teuer werden. Allen eine unfallfreie Zeit.
In Österreich ohne Kennzeichen
Für alte Leute optimal.