Endlich habe ich §21h Abs. 5 richtig verstanden und zwar, dass ich die 1:1-Regel direkt anwenden kann, ohne Sondergenehmigung einholen zu müssen. Super erklärt.
Hi, Landschaftsschutzgebiete sind jetzt übrigens erlaubt. Ich hatte einen durchschlagenden Erfolg gegenüber der obersten Naturschutzbehörde des Berliner Senats. 😀 Alles schriftlich, bezogen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. 🥂🎉😎
Das würde mich sehr interessieren!! Meine Bemühungen in der letzten Zeit, bei der unteren Naturschutzbehörde, Genehmigungen für Landschaftsschutzgebiete und Biosphärenreservate um Fotos mit einer Drohne unter 250 Gramm zu bekommen, wurde bisher immer abgelehnt. Als Begründung kam immer.... nicht zu Sport und Freizeitzwecken und erhöhte Gefährdung von Mensch und Tier! Würde mich seht freuen, mehr Informationen zu diesem Thema zu bekommen. Im Netz ist nicht viel über dieses spezielle Thema zu finden.
@@g.jahnke4130 Das kenne ich. 😀 Aber diese Zeiten sind vorbei. Im März habe ich erneut Anträge auf Fluggenehmigung gestellt, die prompt erneut abgelehnt wurden. Von der unteren Naturschutzbehörde, sowie vom Senat Berlin. Und dann bin ich bei meiner Recherche auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig 26.01.2023, Pressemitteilung Nr. 09/2023 gestoßen. Das habe ich dem Senat geschickt, mit dem Hinweis, dass „Beschränkungen der Nutzung des Luftraums nur durch das Bundesverkehrsministerium erfolgen“ können. Nach drei Monaten hat Berlin zähneknirschend seine Rechtsauffassung ändern müssen. Jetzt fliege ich in jedem LSG in Berlin, aber natürlich mit Rücksicht und dem Schreiben in der Tasche. 😎 Beste Grüße
@@ronaushohenahr5589 Nein leider nicht. Das waren formlose Emails die wir ausgetauscht haben. Ich denke auch, dass man die aktuelle Rechtsauffassung in jedem Bundesland gesondert durchsetzen muss. Wenn du in Berlin Schwierigkeiten bekommst, kannst du mich gerne anschreiben.
Gutes Video und auch gut auf die "und" bzw. "oder" Kriterien eingegangen. Da hatte sogar schon seltsamer Weise ein dt. Gericht Probleme in der Urteilsfindung. Nur als Anmerkung... Die meisten einzeln stehenden Windräder dürfen wohl beflogen werden. Lt. Auskunft LBA gelten Windräder nur als Anlagen der zentralen Energieerzeugung: a) Anlagen, die in das Höchstspannungsnetz einspeisen oder b) Anlagen, die in Verteilnetz UND Übertragungsnetz einspeisen oder c) Windparks auf See. Die meisten Anlagen fallen da nicht drunter. Aufschluss gibt die Dipul-Map. Nur bei neueren Anlagen müsste man vorher Nachfragen.
Danke für die Ausführungen, durch den Zusatz zentrale Anlagen fallen definitiv nicht mehr vele Anlagen darunter. Was dann wirklich darunter fällt, ist leider stark vom Einzelfall abhängig. Hoffen wir mal, dass das in Zukunft ein wenig klarer und vor allem für Anfänger einfacher wird!
Hallo, vielen Dank für das Video. Es hat schon sehr viel Licht ins Dunkel gebracht. Mein Problem ist aber immer noch, dass ich nicht weiß, was im Sinne dieses Gesetzes als Industrieanlage gilt. Auch die einschlägigen Tools helfen hier überhaupt nicht, denn sie markieren offensichtlich jede als Gewerbe-, oder auch Mischgebiet ausgewiesene Fläche. Hier im Ort gibt es z.B. Straßen die komplett als Geozone markiert werden, obwohl es dort neben Wohngebäuden nur kleine Handwerksbetriebe z.B. eine freie KfZ-Werkstatt und eine Tischlerei gibt. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr euch diesem Thema noch einmal genauer widmen würdet.
In Düsseldorf habe ich in Droniq öfter diese Meldung (siehe unten). Bedeutet dies, dass ich unter 50m dennoch in der Stadt fliegen darf? „Der Betrieb in Kontrollzonen ist verboten, wenn keine Flugverkehrskontrollfreigabe gemäß § 21 LuftVO eingeholt wurde. (§ 21h Abs. 3 Nr. 9 LuftVO). Ausgenommen davon sind Flüge unter 50 m AGL in den Kontrollzonen von Berlin/ Brandenburg, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/ Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken, Stuttgart so wie Dortmund, Friedrichshafen, Karlsruhe/ Baden-Baden, Lahr, Memmingen, Mönchengladbach, Paderborn-Lippstadt, Weeze/ Niederrhein. (Details in NfL NfL 2021-1-2248 & 1-2170-21)“ Vielen Dank für Einschätzung.
Hallo U-Rob. Ein spannendes und (immer) sehr wichtiges Thema! Daher danke für das Video! Bundes(fern)straßen heißt, soweit ich weiß z.B. B1 und Silbermonds B96, wie auch die BAB9 Richtung Säbener Str. nach Bayern. Heißt, über die K4711 und L5612 dürfte ich, ceteris paribus, fliegen (wir brauchen nicht über gesunden Menschenverstand zu sprechen!) Wichtig wäre m.M.n. auch zu erwähnen, dass in unserem föderalistischen Staat die Landesbehörden Anpassungen vornehmen können. Das bedeutet, ich sollte mich im Bundesland X auch danach erkundigen, ob es solche Anpassungen gibt! (Ein Beispiel sende ich Euch auf Eure info@). It ain’t no easy. …but easy has it us :-)
Ja, die 1:1-Regel des 21h gilt nur für "B"undestraßen und nicht für "K"reis- und "L"andstraßen. Die dürfen prinzipiell überflogen werden, aber nur unter Bedingungen der offenen Kategorie A1 und A2. (Also mit entsprechenden Koptern und Schein). Unter A3 hat man das Fluggebiet so zu wählen, dass "der Fernpilot nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass innerhalb des Bereichs, in dem das unbemannte Luftfahrzeug während des gesamten UAS-Betriebs geflogen wird, keine unbeteiligte Person gefährdet wird." Bedeutet dass in dem Gebiet, welches man unter A3 befliegen möchte, normal keine Menschen auftauchen. Bei einer Straße (oder sogar Wanderwegen) muss man aber damit rechnen, so dass man die nicht im geplanten Fluggebiet haben darf.
Danke erstmal für das Video. Ich bin letztes auf einem alten Zechengelände geflogen (im Auftrag des Besitzers). Die Zeche ist seit mehreren Jahren stillgelegt. Laut Geodaten aber noch eine Flugverbotszone wegen Kraftwerken. Wo und wie kann man beantragen die Geodaten aktualisieren zu lassen?
Es kommt drauf an, wo du die Daten geprüft hast (das macht ja jeder Anbieter selbst und es gibt noch keine gemeinsame Datenbasis). Da kannst du nur die Entwickler von Droniq oder wo auch immer du geguckst hast anschreiben...
Hallo . Ich habe eine drohne unter 250gr und würde gern meine drohne zur Unterstützung bei Notfällen Malteser , Polizei oder Feuerwehr einsetzen . Was muss ich machen?
Hallo, es gibt in Deutschland jede Menge stillgelegte Bahnanlagen (Trassen). Warum darf ich über diesen z.B. lt. "Dipul" o.ä. nicht fliegen? Die Gefährdung gegenüber sich in Betrieb befindlichen Bahnanlagen geht doch gegen null.
Also ich habe ein Frage zum Punkt 7 Wohngebiete: Wenn Punkt a erfüllt ist, (der Eigentürmer gibt mir die Freigabe) ist Punkt b und C hinfällig? Und die Punkte aa bis dd gelten nur bei Punkt c (100m höhe)
Ja, da die Punkte 7a,7b,7c mit einem "oder" verknüpft sind, reicht es aus wenn Du einen der Punkte vollständig erfüllst. Erfüllst Du 7a, dann kann Dir 7b und 7c egal sein. (Anmerkung: Dennoch musst Du und Dein Kopter für A1 bzw. A2 zugelassen sein - selbst mit Einverständnis dürftest Du z.B ein >500g UAS (ohne C0/C1/C2-Label) nicht im Wohngebiet in der offenen Kategorie fliegen. (Verbandsmitgliedschaft mal außen vor)
In Deutschland wird alles über- und totreguliert! Wenn man sich komplett an alle Regeln halten würde, dann kann man eigentlich fast nirgendswo fliegen. Stundenlange Vorbereitungen mit Geozonen, Behörden, Verordnungen und Eigentümern für ein paar Minuten Flugspaß. Wenn ich fliegen gehe, dann muss ich jedesmal über 50 km mit dem Auto fahren. In und um Berlin gibt es so gut wie keinen einzigen m², der noch flugfrei ist.
Vielen Dank für dieses und viele andere tolle Videos!! Was mir neben den luftrechtlichen Punkten immer noch nicht ganz klar ist, sind die Regeln zum Start-/Landeplatz. Privatgelände ist klar und mit Augenmerk und vernünftigem menschlichen Verständnis natürlich auch. ABER! Muss ich bei öffentlichen Plätzen, Straßen, Gelände, Wald, oder was auch immer wirklich immer eine Genehmigung vom Ordnungsamt, Förster oder sonst was haben? Das ist für private Flüge ja kaum zu leisten 😢 Hast du Erfahrung damit, oder vielleicht sogar schon mal ein Video gemacht... Oder Lust eins zu dem Thema zu machen? 😊
Können Städte auf diesem Wege auch pauschal entgegen der LuftVO einfach das Fliegen indirekt verbieten, indem sie einfach das Starten und Landen verbieten? Dann kann ich ohne Privatgelände mit Erlaubnis des Besitzers ja nicht in die Luft kommen, auch wenn ich da theoretisch eigentlich fliegen dürfte. 😢
@@UROBGmbH zu dem Thema habe ich in den Videos leider nichts gesehen, in welchem Video ist das genau? Die zwei Teile zur Flugvorbereitung habe ich gesehen, wirklich tolle Videos :)... Aber habe ich das Thema da wirklich übersehen? So oder so... Vielen lieben Dank für die Antwort!! :)
Was gilt denn jetzt bei Windkraftanlagen? Auf eurer Webseite hatte ich gelesen das Windkraftanlagen nicht zu den Anlagen der zentralen Energieversorgung gehören.
Folgende Antwort erhielt ich vor geraumer Zeit vom LBA (Windräder/PV-Anlagen): Für Anlagen der zentralen Energieerzeugung, wie sie im § 21h der Luftverkehrsordnung benannt sind, gibt es keine „offizielle Definition“, daher muss dieser Begriff im Gesamtkontext juristisch interpretiert werden. Anlagen der zentralen Energieerzeugung sind gemäß Bundesemissionsschutzgesetz, dass in diesem Fall in Rückgriff auf die Erwägungsgründe zur Erstellung des § 21h angezogen wird: a) Anlagen, die in das Höchstspannungsnetz einspeisen oder b) Anlagen, die in Verteilnetz UND Übertragungsnetz einspeisen oder c) Windparks auf See. Da Sie nicht wissen können, wie die Anlagen in das Netz einspeisen, orientieren sie sich gern an der Karte auf der Internetseite www.DIPUL.de. Die dort eingezeichneten Geographischen Gebiete entsprechen der aktuellen Interpretation des § 21h Luftverkehrsordnung durch das Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Lediglich sehr neu errichtete Anlagen könnten dort noch nicht enthalten sein. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt über das auf der Seite vorhandene Kontaktformular mit dem Betreiber der Seite auf. Im Übrigen gibt diese Karte auch für andere Geographische Gebiete (z.B. für Industrieanlagen) die derzeit gültige Interpretation des BMDV wieder.
Die Geozonen sind für die Praxis am relevantesten.Ihr seid eine der wenigen Kanäle, die die definierten Geozonen im §21h versuchen zu erläutern. Danke dafür. Wird es dazu noch Ausführungsbestimmungen geben? Für mich bleiben wichtige Fragen zu Einzelbestimmungen innerhalb des §21h unbeantwortet. Dies betrifft vor allem die Überquerung von Geozonen. 1. Bundeswasserstraßen darf man in 100-120 m zügig überqueren. Bundesfernstr dagegen nicht oder sind die hier in 5d nur nicht geannt obwohl der Absatz 5 ja sich ja auch auf Bundesfernstr. bezieht ? Für Wohngebiete interpretiert ihr die Erlaubnisoptionen 7. a-c als entweder/oder. Für Naturschutzgebiete 6 a-d interpretiert ihr die Optionen so das sie alle zusammen erfüllt sein müssen - also als "und". Wenn man das als oder liest wäre es ja möglich ein Naturschutzgebiet in 100-120 m zu überfliegen (6b) ? Vermutlich muss man dann aber ausserhalb des Nauturschutzgebietes starten und dort die Flughöhe von 100-120 m erreiche. Viele Piloten interpretieren das in ihren Kommentaren so. Dann bleibt noch die ungegeregelte Frage ob man Hochspannungsleitungen überfliegen kann. Leider sind ja gerade in Ballungsräumen doch sehr viele Stromtrassen und zerstückeln die ohnehin kleinen erlaubten Flugzonen doch erheblich. Vielleicht könnt ihr dazu euch noch mal äussern oder mit euren Kontakten Klärung herbeiführen. Noch etwas anderes : Die neue EU-Verordnung erweckt den Eindruck das man mit C0, C1, C3 zertifizierten Drohnen in Wohngebieten fliegen darf - de Facto wird hier eine Erwartungshaltung geweckt die aber nahezu komplett von der Luftverkehrsordnung geschluckt wird. Das trägt zu Rechtsunsicherheit bei. Positiv finde ich das mit Dipul nun eine verbindliche Kartierung der deutschen Flugverbotszonen zur Verfügung steht. Obwohl da leider vielfach steht, das Fligen hier erlaube ist - es aber auch sein kann das es doch nicht erlaubt ist und man sich informieren möge. Also eine weitere Rechtsunsicherheit. Es wird uns Drohnen-Piloten nicht einfach gemacht. Aber DJI profitert dennoch, weil wir und nun neue zertifizierte Drohnen kaufen müssen wenn wir nicht mit unseren tollen Mavics älterer Bauart, nur noch auf dem Feld fliegen wollen und dabei noch auschliessen müssen, dass auch ja kein Mensch dort spazieren geht. Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein.
Du hast es schon richtig verstanden, man muss beim 21h stark aufpassen, ob es eine und/oder Beziehung ist. Was angewendet werden muss, ist aber in den Paragraphen juristisch eindeutig beschrieben - nur halt nicht einfach für einen Laien zu verstehen. Über Naturschutzgebieten könnte wie du schreibst von aussen gestartet werden und bei gewerblicher und unbedingt notwendiger Nutzung in 100m drüber geflogen werden. In der Praxis aber meist nicht wirklich anwendbar.... Überflug von Hochspannungsleitungen etc. ist nur mit der Allgemeinerlaubnis der Landes-Luftfahrtbehörde oder der Erlaubnis des Trassenbetreibers möglich, das ist leider so.
Ich möchte gerne mit meiner Drohne eine Burg Filmen. Laut geografischer Karte sind dort keine Einschränkungen. Auf dem Burgenländer wohnen jedoch Leute wie ist dass da geregelt? Das ist ein Haus in dem 3 Familien wohnen muss ich dann alle 3 Parteien fragen oder darf ich da einfach so fliegen? Ich freue mich auf ihre Antwort
Nr. 7c "Wohngrundstück/Wohngebiet" gelten diese Regeln nur für gewerbliche Piloten/Aufnahmen oder auch für private Piloten/aufnahmen? Des Weiteren wird vermutlich in einem dicht besiedelten Dorf niemand alle Nachbarn im Umkreis von 100 m um das Aufnahmeobjekt versuchen zu kontaktieren, wie ist man hier vor allem bei privaten Aufnahmen auf der sichersten Seite?
Wir haben ein Grundstück, die Terrasse und Parkplatz etc. liegt alles über 100 Meter laut Dipul von der A1 entfernt. Soweit gut, das heißt, darf ich dann nicht 120 Meter hoch fliegen, wenn ich über 100 Meter von weg bin, muss ich dann nochmal 20 Meter weiter weg von der angezeigten Linie wegfliegen? Oder bezieht sich das nur auf die 1 zu 1 Regel? Ergo, innerhalb von 100 Meter muss man die 1:1 Regel nutzen, über 100 Meter, darf ich auch 120 Meter direkt über dem Haus schweben? Grüßle
@@UROBGmbHsuper vielen lieben Dank für die Rückmeldung, man möchte doch nicht unbedingt Fehler machen ;) insbesondere, weil dort die Autobahn unterhalb des Grundstücks eigentlich ist, Also den Abhang runter käme man zur Autobahn. Und ich wollte unbedingt dort die ersten Testflüge machen, weil unser Grundstück und nur Felder, zumindest sollten hier keine Probleme aufkommen ;)
Hi frage die Nix mit dem Thema zutun hat Bin 16 und brauche die Versicherung für die Anmeldung als Pilot beim LBA, unsere Haftpflichtversicherung hat das nicht mit drin, wie schließe ich denn jetzt eine ab wenn ich gesetzlich volljährig dafür sein muss?
Toller Beitrag, danke. Jetzt habe ich aber noch ein paar Fragen. a) Wenn ich meine Dachrinne inspizieren will, ich wohne im Centum einer kleinen Stadt, dort herrscht an sich Flugverbot, meine Nachbarn sind einverstanden, ist kein Problem, darf ich mit meinen Bestandsdrohnen, eine Mavic Pro und eine Mavic Air, dort, über meinem Grundstück fliegen, habe nur den kleinen Drohnenführerschein, ist aber mein Grundstück? b) Ich bin an der Nord oder Ostsee, kleiner Drohnenführerschein, Bestandsdrohne, es ist früh morgens, kein Mensch in Sicht, darf ich dort filmen, es ist ja ein Strand, wo später viele Menschen kommen werden, gerade ist dort niemand? c) Ich will mich mit meiner Drohne auf dem Boot, 150m vom Strand entfernt im Follow Me Modus verfolgen lassen, Flughöhe 30m. Entfernung der Drohne zum Boot kleiner 50m, ab Uferkante wird in Deutschland alles als Bundeswasserstraße eingestuft, warum darf ich das in Deutschland nicht? das Gleiche auf einem Fluss, dort stehen oft Bäume am Ufer, das ist gefährlich, wozu diese Einschränkung, dass ich mich nicht über dem Wasser verfolgen lassen darf? Es sind keine fremden Schiffe oder Badende unterwegs, will nur mein Boot filmen, es ist auch kein Naturschutzgebiet.
Naja im Stadtgebiet brauchst du ja erstmal mit deiner über 500g Drohne in 2023 den A2 Schein oder ab 2024 die C0-C2 zertifizierte Drohne. Ein Flugverbot im Zentrum einer Stadt gibt es rechtlich nicht, höchstens eine militärische Kontrollzone, Flugbeschränkungsgebiet o.ä. - grundsätzlich kann aber in fast allen Städten geflogen werden wenn man sich an die Geozonen hält. Bzgl. Bundeswasserstraßen ist es oft relativ einfach auf kurzem Dienstweg eine Genehmigung durch das Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt deiner Region zu bekommen. Einen wirklich sehr tiefen Sinn hat dieses Verbot aber eher nicht....
ich hatte gehofft, dass ich auf meinem Grundstück keine Einschränkungen bezüglich A1, A2, habe, dachte, dass die Zertifizierung auf Privatgrundstücken nicht notwendig ist, so wie ich mit meinem Auto ohne TÜV über mein Grundstück fahren könnte. @@UROBGmbH
Allgemein zum Beispiel mit Polizeieinsatz was in dem Video gezeigt wird. Es wird gesagt, dass man dieses Bild nur mit Erlaubnis von Einsatzleitung machen dürfte. Aber es gibt ja nicht automatisch die Erlaubnis von Bahnbetreiber, das man auch einholen musste, oder?
Super Frage! In diesem Fall war das kein Problem, da das Foto schon ein paar Jahre alt ist und vor Einführung des 21h LuftVO entstanden ist. Heute müsste aber ohne weitere Genehmigung noch die 1:1 Regelung bei Bahntrassen beachtet werden.
Eine Frage schwirrt mir schon eine Weile im Kopf herum: wenn ich beispielsweise bei Bundesfernstraßen (Autobahn) die Genehmigung des Betreibers (in dem Fall Autobahn GmbH des Bundes) erhalte, heißt das quasi, ich darf fliegen wie ich will an einer Autobahn, um meinen Auftrag zu erfüllen? Oder muss ich neben einem gewissen Risiko-Bewusstsein noch irgendwas anderes in diesem Fall beachten?
Frage zu Punkt 6., Naturschutzgebiete , da das meines Erachtens nicht ganz eindeutig aus Deinem Video hervorgeht: Sind die Unterpunkte a) bis d) als "und" zu verstehen, soll heißen: Muss ich alle 4 Unterpunkte einhalten, oder genügt es schon, wenn ich dort z.B. gewerblich fliege?
6 ist "und"-verknüpft. Ausschlaggebend ist auch im 21h immer das letzte Wort im vorletzten Punkt der Aufzählung (hier also das letzte Wort in 6c). 5 ist demnach "oder", 6 ist "und", 7 ist "oder" (jedoch die Aufzählung in 7c wieder "und")
Hallo. Wenn ich angenommen 20 meter Abstand zu einer Bundeswasserstrasse habe und diese auf kürzestem Weg überfliegen möchte, greift hier die 1:1 Regel? Also in 20m Höhe überfliegen oder in 100m? Danke für ihre Antwort
Hey, könnt ihr bitte mal in einem Video klar den Unterschied zwischen Wohngebiet und Wohngrundstück herausarbeiten? 21h(3)Nr.7 Beinhaltet nämlich nur die WohnGRUNDstücke. Demnach wäre das fliegen über WohnGEBIETE ja möglich? Legaldefinition zu Wohngebieten scheint es jedoch nicht zu geben. In Berlin/Brandenburg ist das Wort "Grundstück" beim Antrag einer Einzelgenehmigung sogar unterstrichen, um auf den Unterschied aufmerksam zu machen. Hier scheint es in einschlägigen Foren immer wieder zu unterschiedlichen und ggf. falschen Ansichten zu kommen. Vielen Dank!
Da gibt es eigentlich nichts zu erklären - Wohngebiete waren nie verboten wie du ja schreibst. Du darfst nur nicht über den "Zaun" des benachbarten Wohngrundstück fliegen ohne Erlaubnis des Eigentümers.
Bei 21:55 „… ungefähr 2000 nicht zugelassenen Rettungshubschrauberlandeplätze …“_ Ich bin ja Pilot und habe einen Bruder, der technischer Leiter und Flugleiter in einem Krankenhaus ist. Und ich bin mir sehr sicher, dass diese sogenannten „Sonderlandeplätze“ eine Zulassung benötigen. Alles andere würde nicht sehr wundern! In Deutschland benötigt jede Schraube am Flugzeug eine Luftfahrtzulassung.
@@UROBGmbH Bei LBA habe ich folgende Aussage gefunden (Zitat): _»Für Landestellen im öffentlichen Interesse hingegen werden die baulichen Anforderungen in Anlage 3 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) definiert. Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung von PIS liegt beim Luftfahrt-Bundesamt (siehe § 25 Absatz 4 Luftverkehrsgesetz). Für Landestellen auf Gebäuden wird eine solche Genehmigung erst nach einer einzelfallbezogenen Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt.«_ Danach müssen auch PIS-Landeplätze genehmigt, also zugelassen werden.
Hallo Ich hätte eine Frage. Darf ich die DJI Mini 4 mit Landefüße fliegen? Sie hätte dann 257g. Ich habe den kleinen Drohnen-Führerschein. Darf ich eine C0 mit Übergewicht als C1 betreiben ? Würde mich über eine Antwort sehr freuen, da ich im Internet keine Antwort finden kann. Liebe Grüße aus Tirol Roland
Hallo Roland, In deiner Betriebsanleitung der DJI Mini 4 ist genau aufgeführt, welche Anbauteile / Zusatzausstattung der Hersteller erlaubt und in die C0 Zertifizierung mit einbezogen sind. Sonstige An- und Umbauten sind bei C zertifizierten Drohnen nicht zulässig. D.h.: baust du Anbauteile an, die nicht in der Zulassung erfasst sind (oder Baugleich in Größe und Gewicht sind) ist es nicht möglich in einer anderen Kategorie (z.B. A3) zu Fliegen, sondern ein Flug mit der Drohne gilt folglich als verboten. Grüße aus Bayern, Fabi
Habt ihr denn nähere Infos was unter "Industrieanlagen" zu verstehen ist? Wenn ich mit meiner Mini 3 direkt an den Wohnhaus heranfliegen kann, aber von jeder Lagerhalle 150 m Abstand halten muss, dann kann da doch irgendetwas nicht richtig sein, oder?
Vereinfacht ist es Großindustrie mit vielen Rohrleitungen, Schornsteinen etc.. - grob 95% der typischen Gewerbeobjekte fallen nicht unter diese Regelung!
Tolles Video, danke! Verstehe ich das richtig, dass man somit auch ohne Einschränkungen in 100 Meter Höhe über Bundesfernstraßen und Bahnstrecken fliegen darf? Und wenn ich in meinem Wohngrundstück starte, kann ich über den Straßen fliegen (hoch genug, sodass keine Fahrzeuge abgelenkt werden), solange ich den imaginären Zaun zu einem Wohngrundstück nicht überschreite?
> Verstehe ich das richtig, dass man somit auch ohne Einschränkungen in 100 Meter Höhe über Bundesfernstraßen und Bahnstrecken fliegen darf? Nein, diese "100 Meter" Ausnahme gilt nur für Bundeswasserstraßen; nicht für Bundesfernstraßen und Bahnstrecken. Diese dürfen (ohne explizite Genehmigung des Betreibers) nicht überflogen werden; auch nicht in 100 Meter Höhe. > Und wenn ich in meinem Wohngrundstück starte, kann ich über den Straßen fliegen (hoch genug, sodass keine Fahrzeuge abgelenkt werden), solange ich den imaginären Zaun zu einem Wohngrundstück nicht überschreite? Ja! (Sofern die Drohne unter 250g wiegt (ansonsten stellt sich das Problem des Überflugs von unbeteiligten Personen, die sich auf der Straße befinden könnten).) Und außerdem, die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte von Dritten wahren (also dabei dann nicht gerade mit der Kamera in fremde Gärten oder Balkons filmen, die sich rechts und links vom Weg befinden).
Ergänzend vielleicht noch der Hinweis, dass wenn Du an einer Bundesstraße wohnst, dann darfst Du unter Umständen selbst auf Deinem Grund nur unter Beachtung der 1:1 Regel fliegen. Also wenn Du z.B. nur 5m von der Bundesstraße weg wohnst, dann wirst Du an der anliegenden Grundstücksgrenze nicht fliegen dürfen und ansonsten musst Du dann auch auf Deinem Grund die 1:1 Regel zur Bundesstrasse einhalten.
ich bin noch immer komplett unsicher mangels aufklärung, was ich als reihenhausbesitzer noch machen darf. kann ich noch unverfolgt mit meiner jahre alten mavic1 dachkontrollen fliegen? oder brauch ich mittlerweile fingerabdruck reisepass und duldungsanfrage beim verfassungsschutz? ich bleibe auf meinem grundstück bis max 10m höhe. drohnenversicherung vorhanden. direkte nachbarn null thema betreff duldung.
Mit einer Mavic 1, eher "nein" (ist nicht erlaubt). Die Mavic 1 ist eine sog. "Bestandsdrohne", da sie keine C-Klassifizierung hat. Mit ihrem Gewicht von > 500g darf man sie daher nur in der Kategorie A3 (weit entfernt von Menschen - also 150 Meter Abstand zu Wohngebieten) fliegen. Und selbst hierfür benötigt man einen A1/A3 Kompetenznachweis. Da ihr Gewicht allerdings unter 2 kg liegt, darf man sie (bis zum Ende der Übergangszeit Ende 2023) auch in der Kategorie A2 fliegen - allerdings benötigt man hierfür den A2 Drohnenschein. Und auch da gilt für Bestandsdrohnen die Einschränkung, daß man einen Mindestabstand von 50 Metern zu unbeteiligten Personen einhalten muss. Diese Regel wurde kürzlich gelockert, so dass man für gewerbliche Anwendungen (also keine reine Sport- und Freizeitanwendung), sofern man den Langsamflugmodus der Drohne benutzt, auf einen Abstand von 5 Metern zu unbeteiligten Personen herabgehen darf. Allerdings unter der Einhaltung der 1:1-Regel - wenn du 10 Meter hoch fliegst, musst du einen Mindestabstand von 10 Metern zu unbeteiligten Personen einhalten. Dies läßt sich in einer Umgebung, in der Reihenhäuser stehen, wahrscheinlich nur schwer einhalten (sofern man Bereich nicht absichert, damit nicht unerwartet unbeteiligte Personen einmarschieren). (Und außerdem, nicht vergessen, du benötigst für diese Anwendung einen A2 Drohnenschein.) Die kurze Antwort daher ist: nein, ist in deinem Anwendungsfall wohl nicht erlaubt. Ich würde mir an deiner Stelle einfach eine Drohne mit einem Gewicht von unter 250g zulegen (z.B. eine Mini 3); damit gibt es in deinem Anwendungsfall keine Probleme. Du brauchst keinen Schein oder Kompetenznachweis, und als Reihenhausbesitzer darfst du über dein eigenes Grundstück und über dein eigenes Haus fliegen, und benötigst keine weitere Zustimmung oder Erlaubnis. Ein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen ist ebenfalls nicht erforderlich (sofern sich dort gerade kein Menschenauflauf befindet - der Überflug von Menschenansammlungen ist auch mit der Mini 3 nicht gestattet.) (Ich habe erst kürzlich den A2 Schein gemacht, daher sind mir die ganzen Regeln und Einschränkungen noch frisch im Gedächtnis.) Kurzzusammenfassung: Mit der Mavic 1: ginge theoretisch schon, sofern man den A2 Schein hat und den Bereich 10 Meter um das Flugfeld absichert (und auch dann nur bis Ende 2023). Ansonsten,
@spielautomat9751 Wenn Du nicht Dein Dach inspizieren möchtest, sondern nur zum Spaß auf Deinem Grundstück fliegen möchtest (sog. Modellflug), dann wäre eine Möglichkeit in einer der Verbände DMFV, MFSD/DMO/DAeC einzutreten, dann dürftest Du bis 2kg ohne Schein auch auf Deinem Grund fliegen. (Jedoch ist der Flug nur zum Spaß am Flug selbst zulässig - ein Inspektionsflug wäre (nach meinem Verständnis) hier unzulässig.)
@@MarkusDrohnenvideos vielen dank, das war verständlich und bedeutet wohl im umkehrschluss, dieser staat hat hat mich enteignet, da ich die - nicht günstige - drohne, ohne neu beschlossenen aufwand, nicht mehr auf eigenem grundstück betreiben darf. ..
Die „magische“ Höhe, bzw. der Abstand 100m ist in vielen Fällen die Vorgabe. Wer aber ist in der Lage abzuschätzen, ob die Drohne 70 oder 100m hoch fliegt? Auch beim Abstand dürfte das schwierig sein. Ich setzte oft auch die Kombination von klarem Verstand und Bauchgefühl. Punkt 1: Kann sich jemand belästigt fühlen - dann möglichst vorher Kontakt aufnehmen, meist beseitigt ein nettes Gespräch alle Probleme. Punkt 2: Gibt es eine Gefährdung? Diese muss unter allen Umständen ausgeschlossen werden. Meine Erfahrung auch in dichter besiedelten Bereichen: Nach dem Start gleich rauf auf mind. 30m, dann wird die Drohne meist schon nicht mehr wahrgenommen. Oft ist es nicht möglich, alle, die sich gestört fühlen könnten zu fragen. Ich bin schon öfter angesprochen worden, wenn ich für eine Wohnungsgenossenschaft Aufnahmen von Wohnsiedlungen mache. Ich nehme mir dann die Zeit, um den Zweck meiner Aktion zu erklären und hoffe in der Zeit kommt keine dicke Wolke.
Was ist den, wenn mein Grundstück direkt neben einer JVA steht und mich quasi nur 20m Freifläche trennen? Darf ich dann nicht mal auf meinem eigenen Grundstück fliegen? Ich frag für nen Freund :D
Ich habe auch mal eine frage und zwar habe ich noch eine mavic 2 pro darf ich mit ihr auch mit Genehmigung des Betreibers auch wieder fligen (A1/A3 Schein ist vorhanden) oder ist es dennoch verboten? Kenn viele die noch sehr gerne die Mavic 2 fliegen ich auch. Ihr bringt es in eueren Videos sehr verständlich rüber.
Der Kopter hat ein Startgewicht >500g und eine Zertifizierung (C-Klasse) wird vermutlich nicht erfolgen. Daher bleibt Dir ab 2024 nur A3 (.... grob: am Feld (nicht im eigenen Garten), außerhalb Gewerbe-/Wohngebiet, ohne das (unbeteiligte) Menschen im geplanten Fluggebiet zu erwarten sind (oder alternativ Verbandsmitgliedschaft) und der Rest des 21h (s. Video) ist immer zusätzlich zu beachten). Der Betrieb von solchen "Bestandsdrohnen" ist zeitlich nicht befristet und erlaubt Dir das Fliegen noch in den Folgejahren.
Zum Thema Bundeswasserstraßen: Ich würde gerne am Bodensee fliegen. Ein großer Teil geht da schon nicht auf Grund der Naturschutzgebiete. Aber alle anderen Bereiche werden als Bundeswasserstraßen bezeichnet. Somit dürfte ich keine Chance haben da legal zu fliegen? Ein Überflug auf 100m ist ja nicht möglich 😂
weshalb nicht über 100m und unter 120m überfliegen? Nur Hafenanlagen ect dürfen nicht überflogen werden. Am Bodensee sind oft nur Bereiche in der Nähe von Häfen Wasserstraßen ausgewiesen.
@@hermannwagner1376Das scheitert an mehreren Punkten. Im 21h 5d heißt es "...lediglich eine Querung auf dem kürzesten Weg..." Den Bodensee zu queren dürfte kaum möglich sein. Außerdem ist mit VLOS (also der maximale Abstand den Du zum Kopter haben darfst) schon bei "kleineren" Koptern bei 100-150m Schluß.
@@hermannwagner1376Der Eröffner des Thread hatte doch aber geschrieben, dass der restliche Bodensee (habe ich nicht geprüft) als Wasserstraße aufgeführt wird. Da spielt die Art des Gewässers (Fluß, Kanal, See, Meer,... ) weniger eine Rolle. Die "Wasserstraße" (hier Teile des See) dürfte daher dann nur gequert werden. Man dürfte nicht zur Mitte der Wasserstraße fliegen, hovern und dann wenden. Aber, wie erwähnt, habe ich die Wasserstraßen-Zuordnung am Bodensee nicht selbst geprüft, vielleicht sind nur Teile als Wasserstraßen definiert. Sollte aber die Breite der definierten Wasserstraßen nur z.B. 50m sein, dann kann das queren dieser dennoch unzulässig sein, wenn man hierbei dann den VLOS-Bereich in 100m Höhe mit einem kleineren Kopter verlassen würde.
einfach mal in "dipul" nachschauen: es stimmt nicht, dass der ganze See Wasserstrasse ist. Beispiel Langenargen: direkt neben Schloss Montfort ist keinerlei Verbot.
ein Meer gilt als Seewasserstraße und man darf da nur im schnellsten Weg drüberfliegen ? das ich nicht über Schiffen fliegen soll geht ja noch klar oder wenn es wie das Wattenmeer ein Naturschutzgebiet ist aber wenn weit und breit nichts zu sehen ist!? das müsste man mal nachbessern - klar in 100m Höhe, alles gut aber die Logik ist vom feinsten mal wieder - so viel Platz und trotzdem nicht so richtig erlaubt - eigentlich wurde das so reguliert alles das man den Markt als als abgewürgt ansehen kann
Endlich habe ich §21h Abs. 5 richtig verstanden und zwar, dass ich die 1:1-Regel direkt anwenden kann, ohne Sondergenehmigung einholen zu müssen. Super erklärt.
Wie immer super informatives Video
Vielen Dank 👍
Hi, Landschaftsschutzgebiete sind jetzt übrigens erlaubt. Ich hatte einen durchschlagenden Erfolg gegenüber der obersten Naturschutzbehörde des Berliner Senats. 😀 Alles schriftlich, bezogen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. 🥂🎉😎
Ja, Landschaftsschutzgebiete haben wir leider nicht erwähnt, dazu müssen wir nochmal ein gesondertes Video machen!
Das würde mich sehr interessieren!!
Meine Bemühungen in der letzten Zeit, bei der unteren Naturschutzbehörde, Genehmigungen für Landschaftsschutzgebiete und Biosphärenreservate um Fotos mit einer Drohne unter 250 Gramm zu bekommen, wurde bisher immer abgelehnt.
Als Begründung kam immer....
nicht zu Sport und Freizeitzwecken und
erhöhte Gefährdung von Mensch und Tier!
Würde mich seht freuen, mehr Informationen zu diesem Thema zu bekommen.
Im Netz ist nicht viel über dieses spezielle Thema zu finden.
@@g.jahnke4130 Das kenne ich. 😀 Aber diese Zeiten sind vorbei. Im März habe ich erneut Anträge auf Fluggenehmigung gestellt, die prompt erneut abgelehnt wurden. Von der unteren Naturschutzbehörde, sowie vom Senat Berlin. Und dann bin ich bei meiner Recherche auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig 26.01.2023, Pressemitteilung Nr. 09/2023 gestoßen. Das habe ich dem Senat geschickt, mit dem Hinweis, dass „Beschränkungen der Nutzung des Luftraums nur durch das Bundesverkehrsministerium erfolgen“ können.
Nach drei Monaten hat Berlin zähneknirschend seine Rechtsauffassung ändern müssen. Jetzt fliege ich in jedem LSG in Berlin, aber natürlich mit Rücksicht und dem Schreiben in der Tasche. 😎 Beste Grüße
Hast Du da ein Aktenzeichen dazu wo man das nachlesen kann? Danke im Voraus, Ron
@@ronaushohenahr5589 Nein leider nicht. Das waren formlose Emails die wir ausgetauscht haben. Ich denke auch, dass man die aktuelle Rechtsauffassung in jedem Bundesland gesondert durchsetzen muss. Wenn du in Berlin Schwierigkeiten bekommst, kannst du mich gerne anschreiben.
Wiedermal ein Super Video ! Klasse . Hab meinen A2 Schein bei Euch gemacht und problemlos auf den ersten Versuch bestanden. Vielen dank
Das ist super, vielen Dank für die Blumen!
Gutes Video und auch gut auf die "und" bzw. "oder" Kriterien eingegangen. Da hatte sogar schon seltsamer Weise ein dt. Gericht Probleme in der Urteilsfindung. Nur als Anmerkung... Die meisten einzeln stehenden Windräder dürfen wohl beflogen werden. Lt. Auskunft LBA gelten Windräder nur als Anlagen der zentralen Energieerzeugung:
a) Anlagen, die in das Höchstspannungsnetz einspeisen oder
b) Anlagen, die in Verteilnetz UND Übertragungsnetz einspeisen oder
c) Windparks auf See.
Die meisten Anlagen fallen da nicht drunter. Aufschluss gibt die Dipul-Map. Nur bei neueren Anlagen müsste man vorher Nachfragen.
Danke für die Ausführungen, durch den Zusatz zentrale Anlagen fallen definitiv nicht mehr vele Anlagen darunter. Was dann wirklich darunter fällt, ist leider stark vom Einzelfall abhängig. Hoffen wir mal, dass das in Zukunft ein wenig klarer und vor allem für Anfänger einfacher wird!
Hallo, vielen Dank für das Video. Es hat schon sehr viel Licht ins Dunkel gebracht. Mein Problem ist aber immer noch, dass ich nicht weiß, was im Sinne dieses Gesetzes als Industrieanlage gilt. Auch die einschlägigen Tools helfen hier überhaupt nicht, denn sie markieren offensichtlich jede als Gewerbe-, oder auch Mischgebiet ausgewiesene Fläche.
Hier im Ort gibt es z.B. Straßen die komplett als Geozone markiert werden, obwohl es dort neben Wohngebäuden nur kleine Handwerksbetriebe z.B. eine freie KfZ-Werkstatt und eine Tischlerei gibt. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr euch diesem Thema noch einmal genauer widmen würdet.
Deine/Eure Videos haben mir sehr sehr geholfen. Danke euch dafür :)
Abo ist natürlich da
Das freut uns sehr!
In Düsseldorf habe ich in Droniq öfter diese Meldung (siehe unten). Bedeutet dies, dass ich unter 50m dennoch in der Stadt fliegen darf?
„Der Betrieb in Kontrollzonen ist verboten, wenn keine Flugverkehrskontrollfreigabe gemäß § 21
LuftVO eingeholt wurde. (§ 21h Abs. 3 Nr. 9 LuftVO). Ausgenommen davon sind Flüge unter 50 m AGL in den Kontrollzonen von Berlin/ Brandenburg, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/ Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken, Stuttgart so wie Dortmund, Friedrichshafen, Karlsruhe/ Baden-Baden, Lahr, Memmingen, Mönchengladbach, Paderborn-Lippstadt, Weeze/ Niederrhein. (Details in NfL NfL 2021-1-2248 & 1-2170-21)“
Vielen Dank für Einschätzung.
Ja, für fast alle Verkehrsflughäfen gibt es eine pauschale Freigabe bis 50m - dazu haben wir auch mehrere Videos gemacht :)
Danke. Dann schaue ich mal alle an ;-)
Hallo U-Rob.
Ein spannendes und (immer) sehr wichtiges Thema! Daher danke für das Video!
Bundes(fern)straßen heißt, soweit ich weiß z.B. B1 und Silbermonds B96, wie auch die BAB9 Richtung Säbener Str. nach Bayern.
Heißt, über die K4711 und L5612 dürfte ich, ceteris paribus, fliegen (wir brauchen nicht über gesunden Menschenverstand zu sprechen!)
Wichtig wäre m.M.n. auch zu erwähnen, dass in unserem föderalistischen Staat die Landesbehörden Anpassungen vornehmen können.
Das bedeutet, ich sollte mich im Bundesland X auch danach erkundigen, ob es solche Anpassungen gibt! (Ein Beispiel sende ich Euch auf Eure info@).
It ain’t no easy.
…but easy has it us
:-)
Ja, die 1:1-Regel des 21h gilt nur für "B"undestraßen und nicht für "K"reis- und "L"andstraßen. Die dürfen prinzipiell überflogen werden, aber nur unter Bedingungen der offenen Kategorie A1 und A2. (Also mit entsprechenden Koptern und Schein). Unter A3 hat man das Fluggebiet so zu wählen, dass "der Fernpilot nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass innerhalb des Bereichs, in dem das unbemannte Luftfahrzeug während des gesamten UAS-Betriebs geflogen wird, keine unbeteiligte Person gefährdet wird." Bedeutet dass in dem Gebiet, welches man unter A3 befliegen möchte, normal keine Menschen auftauchen. Bei einer Straße (oder sogar Wanderwegen) muss man aber damit rechnen, so dass man die nicht im geplanten Fluggebiet haben darf.
Danke erstmal für das Video.
Ich bin letztes auf einem alten Zechengelände geflogen (im Auftrag des Besitzers). Die Zeche ist seit mehreren Jahren stillgelegt. Laut Geodaten aber noch eine Flugverbotszone wegen Kraftwerken. Wo und wie kann man beantragen die Geodaten aktualisieren zu lassen?
Es kommt drauf an, wo du die Daten geprüft hast (das macht ja jeder Anbieter selbst und es gibt noch keine gemeinsame Datenbasis). Da kannst du nur die Entwickler von Droniq oder wo auch immer du geguckst hast anschreiben...
Hallo . Ich habe eine drohne unter 250gr und würde gern meine drohne zur Unterstützung bei Notfällen Malteser , Polizei oder Feuerwehr einsetzen . Was muss ich machen?
Hallo, es gibt in Deutschland jede Menge stillgelegte Bahnanlagen (Trassen). Warum darf ich über diesen z.B. lt. "Dipul" o.ä. nicht fliegen? Die Gefährdung gegenüber sich in Betrieb befindlichen Bahnanlagen geht doch gegen null.
Hallo
Ich habe eine Frage.
Wenn ich in einem kleinen Dorf wohne.
Darf ich von zuhause hoch fliegen und bisschen rum kreisen?
Mfg
Also ich habe ein Frage zum Punkt 7 Wohngebiete: Wenn Punkt a erfüllt ist, (der Eigentürmer gibt mir die Freigabe) ist Punkt b und C hinfällig? Und die Punkte aa bis dd gelten nur bei Punkt c (100m höhe)
Ja, da die Punkte 7a,7b,7c mit einem "oder" verknüpft sind, reicht es aus wenn Du einen der Punkte vollständig erfüllst. Erfüllst Du 7a, dann kann Dir 7b und 7c egal sein. (Anmerkung: Dennoch musst Du und Dein Kopter für A1 bzw. A2 zugelassen sein - selbst mit Einverständnis dürftest Du z.B ein >500g UAS (ohne C0/C1/C2-Label) nicht im Wohngebiet in der offenen Kategorie fliegen. (Verbandsmitgliedschaft mal außen vor)
In Deutschland wird alles über- und totreguliert!
Wenn man sich komplett an alle Regeln halten würde, dann kann man eigentlich fast nirgendswo fliegen.
Stundenlange Vorbereitungen mit Geozonen, Behörden, Verordnungen und Eigentümern für ein paar Minuten Flugspaß.
Wenn ich fliegen gehe, dann muss ich jedesmal über 50 km mit dem Auto fahren. In und um Berlin gibt es so gut wie keinen einzigen m²,
der noch flugfrei ist.
Vielen Dank für dieses und viele andere tolle Videos!! Was mir neben den luftrechtlichen Punkten immer noch nicht ganz klar ist, sind die Regeln zum Start-/Landeplatz. Privatgelände ist klar und mit Augenmerk und vernünftigem menschlichen Verständnis natürlich auch. ABER! Muss ich bei öffentlichen Plätzen, Straßen, Gelände, Wald, oder was auch immer wirklich immer eine Genehmigung vom Ordnungsamt, Förster oder sonst was haben? Das ist für private Flüge ja kaum zu leisten 😢 Hast du Erfahrung damit, oder vielleicht sogar schon mal ein Video gemacht... Oder Lust eins zu dem Thema zu machen? 😊
Können Städte auf diesem Wege auch pauschal entgegen der LuftVO einfach das Fliegen indirekt verbieten, indem sie einfach das Starten und Landen verbieten? Dann kann ich ohne Privatgelände mit Erlaubnis des Besitzers ja nicht in die Luft kommen, auch wenn ich da theoretisch eigentlich fliegen dürfte. 😢
Dazu erklären wir etwas bei unseren Videos zur Flugvorbereitung - prinzipiell ist das aber Grauzone und nicht 100% definiert....
@@UROBGmbH zu dem Thema habe ich in den Videos leider nichts gesehen, in welchem Video ist das genau? Die zwei Teile zur Flugvorbereitung habe ich gesehen, wirklich tolle Videos :)... Aber habe ich das Thema da wirklich übersehen?
So oder so... Vielen lieben Dank für die Antwort!! :)
Was gilt denn jetzt bei Windkraftanlagen?
Auf eurer Webseite hatte ich gelesen das Windkraftanlagen nicht zu den Anlagen der zentralen Energieversorgung gehören.
Folgende Antwort erhielt ich vor geraumer Zeit vom LBA (Windräder/PV-Anlagen):
Für Anlagen der zentralen Energieerzeugung, wie sie im § 21h der Luftverkehrsordnung benannt sind, gibt es keine „offizielle Definition“, daher muss dieser Begriff im Gesamtkontext juristisch interpretiert werden.
Anlagen der zentralen Energieerzeugung sind gemäß Bundesemissionsschutzgesetz, dass in diesem Fall in Rückgriff auf die Erwägungsgründe zur Erstellung des § 21h angezogen wird:
a) Anlagen, die in das Höchstspannungsnetz einspeisen oder
b) Anlagen, die in Verteilnetz UND Übertragungsnetz einspeisen oder
c) Windparks auf See.
Da Sie nicht wissen können, wie die Anlagen in das Netz einspeisen, orientieren sie sich gern an der Karte auf der Internetseite www.DIPUL.de. Die dort eingezeichneten Geographischen Gebiete entsprechen der aktuellen Interpretation des § 21h Luftverkehrsordnung durch das Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Lediglich sehr neu errichtete Anlagen könnten dort noch nicht enthalten sein. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt über das auf der Seite vorhandene Kontaktformular mit dem Betreiber der Seite auf. Im Übrigen gibt diese Karte auch für andere Geographische Gebiete (z.B. für Industrieanlagen) die derzeit gültige Interpretation des BMDV wieder.
Die Geozonen sind für die Praxis am relevantesten.Ihr seid eine der wenigen Kanäle, die die definierten Geozonen im §21h versuchen zu erläutern. Danke dafür. Wird es dazu noch Ausführungsbestimmungen geben? Für mich bleiben wichtige Fragen zu Einzelbestimmungen innerhalb des §21h unbeantwortet. Dies betrifft vor allem die Überquerung von Geozonen. 1. Bundeswasserstraßen darf man in 100-120 m zügig überqueren. Bundesfernstr dagegen nicht oder sind die hier in 5d nur nicht geannt obwohl der Absatz 5 ja sich ja auch auf Bundesfernstr. bezieht ? Für Wohngebiete interpretiert ihr die Erlaubnisoptionen 7. a-c als entweder/oder. Für Naturschutzgebiete 6 a-d interpretiert ihr die Optionen so das sie alle zusammen erfüllt sein müssen - also als "und". Wenn man das als oder liest wäre es ja möglich ein Naturschutzgebiet in 100-120 m zu überfliegen (6b) ? Vermutlich muss man dann aber ausserhalb des Nauturschutzgebietes starten und dort die Flughöhe von 100-120 m erreiche. Viele Piloten interpretieren das in ihren Kommentaren so. Dann bleibt noch die ungegeregelte Frage ob man Hochspannungsleitungen überfliegen kann. Leider sind ja gerade in Ballungsräumen doch sehr viele Stromtrassen und zerstückeln die ohnehin kleinen erlaubten Flugzonen doch erheblich. Vielleicht könnt ihr dazu euch noch mal äussern oder mit euren Kontakten Klärung herbeiführen. Noch etwas anderes : Die neue EU-Verordnung erweckt den Eindruck das man mit C0, C1, C3 zertifizierten Drohnen in Wohngebieten fliegen darf - de Facto wird hier eine Erwartungshaltung geweckt die aber nahezu komplett von der Luftverkehrsordnung geschluckt wird. Das trägt zu Rechtsunsicherheit bei. Positiv finde ich das mit Dipul nun eine verbindliche Kartierung der deutschen Flugverbotszonen zur Verfügung steht. Obwohl da leider vielfach steht, das Fligen hier erlaube ist - es aber auch sein kann das es doch nicht erlaubt ist und man sich informieren möge. Also eine weitere Rechtsunsicherheit. Es wird uns Drohnen-Piloten nicht einfach gemacht. Aber DJI profitert dennoch, weil wir und nun neue zertifizierte Drohnen kaufen müssen wenn wir nicht mit unseren tollen Mavics älterer Bauart, nur noch auf dem Feld fliegen wollen und dabei noch auschliessen müssen, dass auch ja kein Mensch dort spazieren geht. Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein.
Du hast es schon richtig verstanden, man muss beim 21h stark aufpassen, ob es eine und/oder Beziehung ist. Was angewendet werden muss, ist aber in den Paragraphen juristisch eindeutig beschrieben - nur halt nicht einfach für einen Laien zu verstehen. Über Naturschutzgebieten könnte wie du schreibst von aussen gestartet werden und bei gewerblicher und unbedingt notwendiger Nutzung in 100m drüber geflogen werden. In der Praxis aber meist nicht wirklich anwendbar.... Überflug von Hochspannungsleitungen etc. ist nur mit der Allgemeinerlaubnis der Landes-Luftfahrtbehörde oder der Erlaubnis des Trassenbetreibers möglich, das ist leider so.
Ich möchte gerne mit meiner Drohne eine Burg Filmen. Laut geografischer Karte sind dort keine Einschränkungen. Auf dem Burgenländer wohnen jedoch Leute wie ist dass da geregelt?
Das ist ein Haus in dem 3 Familien wohnen muss ich dann alle 3 Parteien fragen oder darf ich da einfach so fliegen?
Ich freue mich auf ihre Antwort
Nr. 7c "Wohngrundstück/Wohngebiet" gelten diese Regeln nur für gewerbliche Piloten/Aufnahmen oder auch für private Piloten/aufnahmen? Des Weiteren wird vermutlich in einem dicht besiedelten Dorf niemand alle Nachbarn im Umkreis von 100 m um das Aufnahmeobjekt versuchen zu kontaktieren, wie ist man hier vor allem bei privaten Aufnahmen auf der sichersten Seite?
Wohngrundstücke gelten für alle - aber nicht 100m Abstand, sondern es darf nur nicht über den Zaun des Nachbarn geflogen werden!
@@UROBGmbH ok also zählen sozusagen nur beim Überflug eines Grundstücks die 100-120m Höhe über diesen.
Wir haben ein Grundstück, die Terrasse und Parkplatz etc. liegt alles über 100 Meter laut Dipul von der A1 entfernt. Soweit gut, das heißt, darf ich dann nicht 120 Meter hoch fliegen, wenn ich über 100 Meter von weg bin, muss ich dann nochmal 20 Meter weiter weg von der angezeigten Linie wegfliegen? Oder bezieht sich das nur auf die 1 zu 1 Regel?
Ergo, innerhalb von 100 Meter muss man die 1:1 Regel nutzen, über 100 Meter, darf ich auch 120 Meter direkt über dem Haus schweben?
Grüßle
Ja, sobald die 100m Abstand hast, kannst du frei 120m hoch fliegen!
@@UROBGmbHsuper vielen lieben Dank für die Rückmeldung, man möchte doch nicht unbedingt Fehler machen ;) insbesondere, weil dort die Autobahn unterhalb des Grundstücks eigentlich ist, Also den Abhang runter käme man zur Autobahn. Und ich wollte unbedingt dort die ersten Testflüge machen, weil unser Grundstück und nur Felder, zumindest sollten hier keine Probleme aufkommen ;)
Hi frage die Nix mit dem Thema zutun hat
Bin 16 und brauche die Versicherung für die Anmeldung als Pilot beim LBA, unsere Haftpflichtversicherung hat das nicht mit drin, wie schließe ich denn jetzt eine ab wenn ich gesetzlich volljährig dafür sein muss?
Schau mal bei den Versicherungen des DMFV etc. nach - die sind extra für Modellflug und Minderjährige sind auch enthalten!
Toller Beitrag, danke. Jetzt habe ich aber noch ein paar Fragen. a) Wenn ich meine Dachrinne inspizieren will, ich wohne im Centum einer kleinen Stadt, dort herrscht an sich Flugverbot, meine Nachbarn sind einverstanden, ist kein Problem, darf ich mit meinen Bestandsdrohnen, eine Mavic Pro und eine Mavic Air, dort, über meinem Grundstück fliegen, habe nur den kleinen Drohnenführerschein, ist aber mein Grundstück? b) Ich bin an der Nord oder Ostsee, kleiner Drohnenführerschein, Bestandsdrohne, es ist früh morgens, kein Mensch in Sicht, darf ich dort filmen, es ist ja ein Strand, wo später viele Menschen kommen werden, gerade ist dort niemand? c) Ich will mich mit meiner Drohne auf dem Boot, 150m vom Strand entfernt im Follow Me Modus verfolgen lassen, Flughöhe 30m. Entfernung der Drohne zum Boot kleiner 50m, ab Uferkante wird in Deutschland alles als Bundeswasserstraße eingestuft, warum darf ich das in Deutschland nicht? das Gleiche auf einem Fluss, dort stehen oft Bäume am Ufer, das ist gefährlich, wozu diese Einschränkung, dass ich mich nicht über dem Wasser verfolgen lassen darf? Es sind keine fremden Schiffe oder Badende unterwegs, will nur mein Boot filmen, es ist auch kein Naturschutzgebiet.
Naja im Stadtgebiet brauchst du ja erstmal mit deiner über 500g Drohne in 2023 den A2 Schein oder ab 2024 die C0-C2 zertifizierte Drohne. Ein Flugverbot im Zentrum einer Stadt gibt es rechtlich nicht, höchstens eine militärische Kontrollzone, Flugbeschränkungsgebiet o.ä. - grundsätzlich kann aber in fast allen Städten geflogen werden wenn man sich an die Geozonen hält. Bzgl. Bundeswasserstraßen ist es oft relativ einfach auf kurzem Dienstweg eine Genehmigung durch das Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt deiner Region zu bekommen. Einen wirklich sehr tiefen Sinn hat dieses Verbot aber eher nicht....
ich hatte gehofft, dass ich auf meinem Grundstück keine Einschränkungen bezüglich A1, A2, habe, dachte, dass die Zertifizierung auf Privatgrundstücken nicht notwendig ist, so wie ich mit meinem Auto ohne TÜV über mein Grundstück fahren könnte. @@UROBGmbH
Allgemein zum Beispiel mit Polizeieinsatz was in dem Video gezeigt wird. Es wird gesagt, dass man dieses Bild nur mit Erlaubnis von Einsatzleitung machen dürfte. Aber es gibt ja nicht automatisch die Erlaubnis von Bahnbetreiber, das man auch einholen musste, oder?
Super Frage! In diesem Fall war das kein Problem, da das Foto schon ein paar Jahre alt ist und vor Einführung des 21h LuftVO entstanden ist. Heute müsste aber ohne weitere Genehmigung noch die 1:1 Regelung bei Bahntrassen beachtet werden.
Eine Frage schwirrt mir schon eine Weile im Kopf herum: wenn ich beispielsweise bei Bundesfernstraßen (Autobahn) die Genehmigung des Betreibers (in dem Fall Autobahn GmbH des Bundes) erhalte, heißt das quasi, ich darf fliegen wie ich will an einer Autobahn, um meinen Auftrag zu erfüllen? Oder muss ich neben einem gewissen Risiko-Bewusstsein noch irgendwas anderes in diesem Fall beachten?
Nein, so lange du die Erlaubnis vom Betreiber hast - passt das! Je nach Drohne musst du aber mögliche Abstände zu unbeteiligten Personen beachten.
Frage zu Punkt 6., Naturschutzgebiete , da das meines Erachtens nicht ganz eindeutig aus Deinem Video hervorgeht:
Sind die Unterpunkte a) bis d) als "und" zu verstehen, soll heißen: Muss ich alle 4 Unterpunkte einhalten, oder genügt es schon, wenn ich dort z.B. gewerblich fliege?
6 ist "und"-verknüpft. Ausschlaggebend ist auch im 21h immer das letzte Wort im vorletzten Punkt der Aufzählung (hier also das letzte Wort in 6c). 5 ist demnach "oder", 6 ist "und", 7 ist "oder" (jedoch die Aufzählung in 7c wieder "und")
Hallo. Wenn ich angenommen 20 meter Abstand zu einer Bundeswasserstrasse habe und diese auf kürzestem Weg überfliegen möchte, greift hier die 1:1 Regel? Also in 20m Höhe überfliegen oder in 100m? Danke für ihre Antwort
Überflug leider nur in 100m Höhe, such mal hier nach Bundeswasserstraßen, da haben wir ein extra Video!
@@UROBGmbH danke für die schnell Antwort 👍
Hey, könnt ihr bitte mal in einem Video klar den Unterschied zwischen Wohngebiet und Wohngrundstück herausarbeiten? 21h(3)Nr.7 Beinhaltet nämlich nur die WohnGRUNDstücke. Demnach wäre das fliegen über WohnGEBIETE ja möglich? Legaldefinition zu Wohngebieten scheint es jedoch nicht zu geben. In Berlin/Brandenburg ist das Wort "Grundstück" beim Antrag einer Einzelgenehmigung sogar unterstrichen, um auf den Unterschied aufmerksam zu machen. Hier scheint es in einschlägigen Foren immer wieder zu unterschiedlichen und ggf. falschen Ansichten zu kommen. Vielen Dank!
Da gibt es eigentlich nichts zu erklären - Wohngebiete waren nie verboten wie du ja schreibst. Du darfst nur nicht über den "Zaun" des benachbarten Wohngrundstück fliegen ohne Erlaubnis des Eigentümers.
@@UROBGmbH Danke, dann ist das ja soweit klar. Eine Definition was ein Wohngebiet auszeichnet scheinst aber nicht richtig zu geben?
Dürfte ich über Seen fliegen und den See filmen ?
Bei 21:55 „… ungefähr 2000 nicht zugelassenen Rettungshubschrauberlandeplätze …“_
Ich bin ja Pilot und habe einen Bruder, der technischer Leiter und Flugleiter in einem Krankenhaus ist. Und ich bin mir sehr sicher, dass diese sogenannten „Sonderlandeplätze“ eine Zulassung benötigen. Alles andere würde nicht sehr wundern! In Deutschland benötigt jede Schraube am Flugzeug eine Luftfahrtzulassung.
Nein, das ist nicht so - google mal nach PIS Landeplätzen....ist ein spannendes Thema!
@@UROBGmbH Okay, werde ich machen. Man lernt ja gerne dazu.
@@UROBGmbH Bei LBA habe ich folgende Aussage gefunden (Zitat):
_»Für Landestellen im öffentlichen Interesse hingegen werden die baulichen Anforderungen in Anlage 3 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) definiert. Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung von PIS liegt beim Luftfahrt-Bundesamt (siehe § 25 Absatz 4 Luftverkehrsgesetz). Für Landestellen auf Gebäuden wird eine solche Genehmigung erst nach einer einzelfallbezogenen Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt.«_
Danach müssen auch PIS-Landeplätze genehmigt, also zugelassen werden.
Hallo
Ich hätte eine Frage. Darf ich die DJI Mini 4 mit Landefüße fliegen? Sie hätte dann
257g. Ich habe den kleinen Drohnen-Führerschein. Darf ich eine C0 mit Übergewicht als C1 betreiben ?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen, da ich im Internet keine Antwort finden kann.
Liebe Grüße aus Tirol
Roland
Hallo Roland,
In deiner Betriebsanleitung der DJI Mini 4 ist genau aufgeführt, welche Anbauteile / Zusatzausstattung der Hersteller erlaubt und in die C0 Zertifizierung mit einbezogen sind. Sonstige An- und Umbauten sind bei C zertifizierten Drohnen nicht zulässig. D.h.: baust du Anbauteile an, die nicht in der Zulassung erfasst sind (oder Baugleich in Größe und Gewicht sind) ist es nicht möglich in einer anderen Kategorie (z.B. A3) zu Fliegen, sondern ein Flug mit der Drohne gilt folglich als verboten.
Grüße aus Bayern,
Fabi
Habt ihr denn nähere Infos was unter "Industrieanlagen" zu verstehen ist?
Wenn ich mit meiner Mini 3 direkt an den Wohnhaus heranfliegen kann, aber von jeder Lagerhalle 150 m Abstand halten muss, dann kann da doch irgendetwas nicht richtig sein, oder?
Vereinfacht ist es Großindustrie mit vielen Rohrleitungen, Schornsteinen etc.. - grob 95% der typischen Gewerbeobjekte fallen nicht unter diese Regelung!
Tolles Video, danke! Verstehe ich das richtig, dass man somit auch ohne Einschränkungen in 100 Meter Höhe über Bundesfernstraßen und Bahnstrecken fliegen darf?
Und wenn ich in meinem Wohngrundstück starte, kann ich über den Straßen fliegen (hoch genug, sodass keine Fahrzeuge abgelenkt werden), solange ich den imaginären Zaun zu einem Wohngrundstück nicht überschreite?
> Verstehe ich das richtig, dass man somit auch ohne Einschränkungen in 100 Meter Höhe über Bundesfernstraßen und Bahnstrecken fliegen darf?
Nein, diese "100 Meter" Ausnahme gilt nur für Bundeswasserstraßen; nicht für Bundesfernstraßen und Bahnstrecken. Diese dürfen (ohne explizite Genehmigung des Betreibers) nicht überflogen werden; auch nicht in 100 Meter Höhe.
> Und wenn ich in meinem Wohngrundstück starte, kann ich über den Straßen fliegen (hoch genug, sodass keine Fahrzeuge abgelenkt werden), solange ich den imaginären Zaun zu einem Wohngrundstück nicht überschreite?
Ja! (Sofern die Drohne unter 250g wiegt (ansonsten stellt sich das Problem des Überflugs von unbeteiligten Personen, die sich auf der Straße befinden könnten).) Und außerdem, die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte von Dritten wahren (also dabei dann nicht gerade mit der Kamera in fremde Gärten oder Balkons filmen, die sich rechts und links vom Weg befinden).
Ergänzend vielleicht noch der Hinweis, dass wenn Du an einer Bundesstraße wohnst, dann darfst Du unter Umständen selbst auf Deinem Grund nur unter Beachtung der 1:1 Regel fliegen. Also wenn Du z.B. nur 5m von der Bundesstraße weg wohnst, dann wirst Du an der anliegenden Grundstücksgrenze nicht fliegen dürfen und ansonsten musst Du dann auch auf Deinem Grund die 1:1 Regel zur Bundesstrasse einhalten.
ich bin noch immer komplett unsicher mangels aufklärung, was ich als reihenhausbesitzer noch machen darf.
kann ich noch unverfolgt mit meiner jahre alten mavic1 dachkontrollen fliegen? oder brauch ich mittlerweile
fingerabdruck reisepass und duldungsanfrage beim verfassungsschutz? ich bleibe auf meinem grundstück bis max 10m höhe.
drohnenversicherung vorhanden. direkte nachbarn null thema betreff duldung.
Mit einer Mavic 1, eher "nein" (ist nicht erlaubt). Die Mavic 1 ist eine sog. "Bestandsdrohne", da sie keine C-Klassifizierung hat. Mit ihrem Gewicht von > 500g darf man sie daher nur in der Kategorie A3 (weit entfernt von Menschen - also 150 Meter Abstand zu Wohngebieten) fliegen. Und selbst hierfür benötigt man einen A1/A3 Kompetenznachweis.
Da ihr Gewicht allerdings unter 2 kg liegt, darf man sie (bis zum Ende der Übergangszeit Ende 2023) auch in der Kategorie A2 fliegen - allerdings benötigt man hierfür den A2 Drohnenschein. Und auch da gilt für Bestandsdrohnen die Einschränkung, daß man einen Mindestabstand von 50 Metern zu unbeteiligten Personen einhalten muss. Diese Regel wurde kürzlich gelockert, so dass man für gewerbliche Anwendungen (also keine reine Sport- und Freizeitanwendung), sofern man den Langsamflugmodus der Drohne benutzt, auf einen Abstand von 5 Metern zu unbeteiligten Personen herabgehen darf. Allerdings unter der Einhaltung der 1:1-Regel - wenn du 10 Meter hoch fliegst, musst du einen Mindestabstand von 10 Metern zu unbeteiligten Personen einhalten. Dies läßt sich in einer Umgebung, in der Reihenhäuser stehen, wahrscheinlich nur schwer einhalten (sofern man Bereich nicht absichert, damit nicht unerwartet unbeteiligte Personen einmarschieren). (Und außerdem, nicht vergessen, du benötigst für diese Anwendung einen A2 Drohnenschein.)
Die kurze Antwort daher ist: nein, ist in deinem Anwendungsfall wohl nicht erlaubt.
Ich würde mir an deiner Stelle einfach eine Drohne mit einem Gewicht von unter 250g zulegen (z.B. eine Mini 3); damit gibt es in deinem Anwendungsfall keine Probleme. Du brauchst keinen Schein oder Kompetenznachweis, und als Reihenhausbesitzer darfst du über dein eigenes Grundstück und über dein eigenes Haus fliegen, und benötigst keine weitere Zustimmung oder Erlaubnis. Ein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen ist ebenfalls nicht erforderlich (sofern sich dort gerade kein Menschenauflauf befindet - der Überflug von Menschenansammlungen ist auch mit der Mini 3 nicht gestattet.)
(Ich habe erst kürzlich den A2 Schein gemacht, daher sind mir die ganzen Regeln und Einschränkungen noch frisch im Gedächtnis.)
Kurzzusammenfassung: Mit der Mavic 1: ginge theoretisch schon, sofern man den A2 Schein hat und den Bereich 10 Meter um das Flugfeld absichert (und auch dann nur bis Ende 2023).
Ansonsten,
@spielautomat9751 Wenn Du nicht Dein Dach inspizieren möchtest, sondern nur zum Spaß auf Deinem Grundstück fliegen möchtest (sog. Modellflug), dann wäre eine Möglichkeit in einer der Verbände DMFV, MFSD/DMO/DAeC einzutreten, dann dürftest Du bis 2kg ohne Schein auch auf Deinem Grund fliegen. (Jedoch ist der Flug nur zum Spaß am Flug selbst zulässig - ein Inspektionsflug wäre (nach meinem Verständnis) hier unzulässig.)
@@MarkusDrohnenvideos vielen dank, das war verständlich und bedeutet wohl im umkehrschluss,
dieser staat hat hat mich enteignet, da ich die - nicht günstige - drohne, ohne neu beschlossenen aufwand, nicht mehr
auf eigenem grundstück betreiben darf. ..
@@olbu danke, also doppelt bestätigte enteignung, da sie für den erdachten und jahrelang genutzten zweck einfach gesperrt wurde. :(
Die „magische“ Höhe, bzw. der Abstand 100m ist in vielen Fällen die Vorgabe. Wer aber ist in der Lage abzuschätzen, ob die Drohne 70 oder 100m hoch fliegt? Auch beim Abstand dürfte das schwierig sein. Ich setzte oft auch die Kombination von klarem Verstand und Bauchgefühl. Punkt 1: Kann sich jemand belästigt fühlen - dann möglichst vorher Kontakt aufnehmen, meist beseitigt ein nettes Gespräch alle Probleme. Punkt 2: Gibt es eine Gefährdung? Diese muss unter allen Umständen ausgeschlossen werden.
Meine Erfahrung auch in dichter besiedelten Bereichen: Nach dem Start gleich rauf auf mind. 30m, dann wird die Drohne meist schon nicht mehr wahrgenommen. Oft ist es nicht möglich, alle, die sich gestört fühlen könnten zu fragen. Ich bin schon öfter angesprochen worden, wenn ich für eine Wohnungsgenossenschaft Aufnahmen von Wohnsiedlungen mache. Ich nehme mir dann die Zeit, um den Zweck meiner Aktion zu erklären und hoffe in der Zeit kommt keine dicke Wolke.
Was ist den, wenn mein Grundstück direkt neben einer JVA steht und mich quasi nur 20m Freifläche trennen? Darf ich dann nicht mal auf meinem eigenen Grundstück fliegen? Ich frag für nen Freund :D
Nein, dann einfach mit der JVA eine Lösung finden, das sind auch nur Menschen :)
wollte mir eigentlich eine Drohne zulegen aber bei diesen ganzen § ne kein bock mehr ...
Ich habe auch mal eine frage und zwar habe ich noch eine mavic 2 pro darf ich mit ihr auch mit Genehmigung des Betreibers auch wieder fligen (A1/A3 Schein ist vorhanden) oder ist es dennoch verboten? Kenn viele die noch sehr gerne die Mavic 2 fliegen ich auch.
Ihr bringt es in eueren Videos sehr verständlich rüber.
Der Kopter hat ein Startgewicht >500g und eine Zertifizierung (C-Klasse) wird vermutlich nicht erfolgen. Daher bleibt Dir ab 2024 nur A3 (.... grob: am Feld (nicht im eigenen Garten), außerhalb Gewerbe-/Wohngebiet, ohne das (unbeteiligte) Menschen im geplanten Fluggebiet zu erwarten sind (oder alternativ Verbandsmitgliedschaft) und der Rest des 21h (s. Video) ist immer zusätzlich zu beachten). Der Betrieb von solchen "Bestandsdrohnen" ist zeitlich nicht befristet und erlaubt Dir das Fliegen noch in den Folgejahren.
Wenn du die 150m Distanz zu Wohngebieten etc. ohne A2 Schein einhälst, kannst du mit der Mavic 2 fliegen!
Echt toller Kanal ihr habe sehr viel Ahnung deswegen schau ich euch gerne und das ihr so schnell antwortet ist echt toll !!!
Zum Thema Bundeswasserstraßen: Ich würde gerne am Bodensee fliegen. Ein großer Teil geht da schon nicht auf Grund der Naturschutzgebiete. Aber alle anderen Bereiche werden als Bundeswasserstraßen bezeichnet. Somit dürfte ich keine Chance haben da legal zu fliegen? Ein Überflug auf 100m ist ja nicht möglich 😂
weshalb nicht über 100m und unter 120m überfliegen? Nur Hafenanlagen ect dürfen nicht überflogen werden. Am Bodensee sind oft nur Bereiche in der Nähe von Häfen Wasserstraßen ausgewiesen.
@@hermannwagner1376Das scheitert an mehreren Punkten. Im 21h 5d heißt es "...lediglich eine Querung auf dem kürzesten Weg..." Den Bodensee zu queren dürfte kaum möglich sein. Außerdem ist mit VLOS (also der maximale Abstand den Du zum Kopter haben darfst) schon bei "kleineren" Koptern bei 100-150m Schluß.
Querung auf kürzestem Weg: Wasserstrasse, nicht See!
@@hermannwagner1376Der Eröffner des Thread hatte doch aber geschrieben, dass der restliche Bodensee (habe ich nicht geprüft) als Wasserstraße aufgeführt wird. Da spielt die Art des Gewässers (Fluß, Kanal, See, Meer,... ) weniger eine Rolle. Die "Wasserstraße" (hier Teile des See) dürfte daher dann nur gequert werden. Man dürfte nicht zur Mitte der Wasserstraße fliegen, hovern und dann wenden. Aber, wie erwähnt, habe ich die Wasserstraßen-Zuordnung am Bodensee nicht selbst geprüft, vielleicht sind nur Teile als Wasserstraßen definiert. Sollte aber die Breite der definierten Wasserstraßen nur z.B. 50m sein, dann kann das queren dieser dennoch unzulässig sein, wenn man hierbei dann den VLOS-Bereich in 100m Höhe mit einem kleineren Kopter verlassen würde.
einfach mal in "dipul" nachschauen: es stimmt nicht, dass der ganze See Wasserstrasse ist. Beispiel Langenargen: direkt neben Schloss Montfort ist keinerlei Verbot.
ein Meer gilt als Seewasserstraße und man darf da nur im schnellsten Weg drüberfliegen ? das ich nicht über Schiffen fliegen soll geht ja noch klar oder wenn es wie das Wattenmeer ein Naturschutzgebiet ist aber wenn weit und breit nichts zu sehen ist!? das müsste man mal nachbessern - klar in 100m Höhe, alles gut aber die Logik ist vom feinsten mal wieder - so viel Platz und trotzdem nicht so richtig erlaubt - eigentlich wurde das so reguliert alles das man den Markt als als abgewürgt ansehen kann
Ja, wir hoffen auch dass diese Regelung ein wenig praxisnäher wird.....