Spekulationssteuer beim Fix & Flip reduzieren und Tausende Euro weniger Steuern bezahlen? Ich habe Ihnen eine digitale Bildungs- und Beratungseinheit gebaut, damit Sie Ihre Steuerlast selbst auf ein Minimum drücken können: steueroptimierterImmobilienFlip.de Und hier ist ein kostenloser Kurzbericht, in dem ich Ihnen 12 Gestaltungsmodell zusammengefasst habe, die Sie einfach umsetzen können: wachsen.steuerbildung.de/pl/2148386179?YT&FF& Viel Erfolg. Ihr Eric Preusche
Ich habs einmal durchgezogen als Privatperson. Wohnung gekauft für den Eigenbedarf ohne gedanken zu verkaufen eig. denn kam einer und bot mir für die Eigentumswohnung das doppelte (in der Niedrigzinsphase) was ich für die Eigentumswohnung bezahlt hatte. Nach kurzer absprache mit meinem Steuerberater habe ich sie dann verkauft, alles steuerfrei ! genau wie sie es gesagt haben weil ich von anfang an drin selbst gewohnt habe ohne es zu vermieten war es steuerfrei. Gewinn war 6 stellig kann es bis heute nicht glauben.
Vielen Dank für das ausführliche Video! Ich bin Schreiner und Innenausbau Ingenieur und wollte genau das starten. Privat darin zu wohnen ist eine geniale Idee. Danke!
Unglaublich viel wertvoller Inhalt, insbesondere auch in dem E-Book. Wie immer ist das Mindset entscheidend und obwohl ich nur Arbeitnehmer bin, konnte ich sehr viel aus dem E-Book mitnehmen. Vielen Dank dafür
Frage: (als Privatperson vs. Einzelunternehmer) wenn ich im Jahr x die Immobilie mit der Absicht Fix&Flip kaufe, und im Jahr y verkaufe, versteuere ich Einnahmen und Ausgaben im Jahr der Veräußerung? Oder kann ich die Ausgaben bereits in Jahr x ansetzten?
Servus, top Video, mega durchstrukturiert. Kann ich selbst aus meiner eigenen praktischen Anwendung, nur bestätigen. Ich hätte dennoch eine Frage hierzu, wie oft ist das Selbstbewohungsmodell hintereinander möglich. Gibt es da vielleicht sogar schon ein Urteil o.ä. dazu ? Dankeschön
wie schauts aus mit der Vorfälligkeitsentschädigung wenn ich von Anfang an 10 Jahre Zinsbindung nehme um nicht den Anschein zu erwecken das es geplant war?
Hab eine Frage zur 100% steufrei verkaufen wie lang muss ich da direkt nach dem Kauf der Immobilie angemeldet sein und wohnen soweit ich weiß 2-3 Jahre oder geht das auch innerhalb von 1 Jahr ?
Vielen Dank für das informative Video! Ist es möglich seinen Wohnsitz (Haupt- oder Zweitwohnsitz) in der Renovierungszeit (ca. 2-3 Monate) zu verlegen und nach Verkauf wieder den Wohnsitz zurück in die vorherige Wohnung zu legen? Wäre es auch möglich, nur den Zweitwohnsitz in die renovierungsbedürftige Wohnung zu legen und nicht den Hauptwohnsitz? Überprüft das Finanzamt den bestehenden Mietvertrag mit unserem Vermieter? Hier stehen meine Freundin und ich in dem Vertrag, was wir auch so belassen möchten. Ich ziehe sozusagen nur für 2-3 Monate aus.
kann ich die Wohnung denn steuerfrei verkaufen, wenn ich die Wohnung für den Eigenbedarf kaufe, und während der Renovierung feststelle, dass ich dort nicht wohnen möchte, aber nie in der Wohnung gewohnt habe.
Ein sehr tolles & aufschlussreiches Video! Ich hab es aber richtig verstanden, dass man im Einzelnunternehmen beliebig viele F&F‘s machen kann, ohne dass man da Probleme bekommt in Bezug auf privat vermietete Immobilien und den Steuervorteil nach 10 Jahren?
Hallo Herr Müller, wenn die Immobilien sauber voneinander getrennt sind, dann ist das grundsätzlich kein Problem, ja. Wenn Sie die F&F in einer GmbH abwickeln, dann kann es grds. gar keine Probleme mit dem privaten vermieteten Immobilien geben. Wenn Sie alles als Einzelperson handhaben, also ein Unternehmen auf Ihren Namen und vermietete Immobilien auf ihren Namen, aber nicht im Gewerbe haben, dann sollte Ihr Steuerberater aufpassen, dass er das sauber voneinander trennt und gegenüber dem Finanzamt richtig dokumentiert. Da sollte man sich auf jeden Fall mit dem Steuerberater gut abstimmen. Hoffe das macht es klarer. Einzelunternehmen und private Vermietung, da sind Grenzen etwas durchlässiger und man kann da keine wirklichen 100 %igen Aussagen treffen, ohne dass man den Einzelfall anschaut. Dank für das Lob. :) Viele Grüße Eric Preusche
Die Frage, ob das auch mit einem Zweitwohnsitz geht wurde weiter unten gestellt und interessiert mich auch - ich meine gehört zu haben, dass das möglich ist - was sagen Sie dazu Hr. Preusche ? DuG Tolles Video
Hallo, ja unter engen Voraussetzungen geht das auch. Ist sogar explizit in einer Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministerium aufgeführt. Beste Grüße Eric Preusche
@@StBEricPreusche Danke für die schnelle Antwort - können Sie mir ein paar Stichworte zu den "engen" Voraussetzungen nennen beziehungsweise sagen wo ich nähere Informationen dazu finde im Netz? Danke vorweg...
Vielen Dank für dieses informative Video. Können die Fahrtkosten auch in der tatsächlich entstandenen Höhe angesetzt werden oder immer nur mit 30 Cent pro km?
Hallo Herr Maurer, beides wäre möglich. Für die tatsächlichen Kosten brauchen Sie nur eine saubere Aufstellung aller entstandenen Kosten pro Jahr, sowie eine Dokumentation und Nachweis über den Kilometerstand zu Beginn und Ende des Jahres, damit Sie die Kosten pro Kilometer kalkulieren können, um sie dann für die Werbungskosten hochzurechnen. Viele Grüße Eric Preusche
Hallo, ja man kann fast jede Rechtsform für den Fix and Flip nutzen. Und es gibt auch einige die sehr interessante Steuersparmöglichkeiten eröffnen. Schauen Sie mal in die Übersicht die ich Ihnen zu den Steuersparmodellen beim Immobilienverkauf erstellt habe: wachsen.steuerbildung.de/pl/2148386179?YT&FF& Viele Grüße Eric Preusche
Aber kann man nicht auch erst renovieren und dann einziehen? Also ich meine wenn ich mir ein Haus kaufe, ziehe ich ja vllt auch erst nach Renovierung ein. Ist es dann nicht steuerfrei, wenn Sie sagen von Anfang an einziehen?
Guten Morgen Lukas, ja das geht auch. So eine kurze Renovierung vorab ist unschädlich. Die Regeln im Detail haben recht viele Varianten, wie man auch ohne direktes Einziehen in die Steuerfreiheit kommt. Ich habe das im Video allerdings gesagt, weil das der eindeutigste Fall ist. Viele Grüße Eric Preusche
Danke für den Beitrag. Wie kann ich denn den gewerblichen Grundstückshandel umgehen, wenn ich keine GmbH habe, aber vorhabe mehr als 3 Objekte in den nächsten 5 Jahren zu flippen? Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend, vom Grundsatz nur, wenn man penibel darauf achten unter den Grenzen des GS-Handels zu bleiben. Man könnte auch mit anderen Gesellschaftsformen arbeiten und so die Fix n Flips verteilen. Ist aber alles sehr kritisch… muss ich mir mal Gedanken mache, ich nehme es mal auf meine Video-To-Do Liste auf. Vielen Dank für die Frage. Schönen Abend Ihnen beste Grüße Eric Preusche
Hallo Steht in Österreich Gesetz aber ,dass man mindestens zwei Jahre in der Wohnung leben musste, damit man sie steuerfrei verkaufen kann. Was sagen Sie dazu? Vielen Dank
Guten Tag, mit österreichischem Steuerrecht kenne ich mich nicht im Detail aus. Was das angeht, können Sie die Angaben aus dem Video leider nicht anwenden. Viele Grüße Eric Preusche
ich habe 2 Wohnungen nebeneinander gekauft und mit einen Durchbruch zu einer umgewandelt. Muss ich jetzt dabei irgendetwas beachten wenn ich innerhalb der 3 Jahres Frist steuerfrei veräußere?
Wie lange muss man privat drin wohnen? Und wie oft kann man das machen bis das Finanzamt sagt “halt stopp”? Und ab 3 Objekten in einem Jahr braucht man eh ein Gewerbe oder nicht?
1 Jahr und 2 Tage. Die beiden Tage sind der Silvestertag des Jahres der Anschaffung bzw. der Neujahrstag des übernächsten Jahres. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG; BFH, Urt. v. 27.6.2017 - IX R 37/16 (BStBl. II 2017, 1192)
Es gibt kein gesetzliches "Limit", wie oft man das machen kann. Die einzige Handhabe, die das Finanzamt dagegen hätte, wäre der "Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten" (§ 42 AO). Dieses Argument zieht aber nicht, wenn es noch andere Gründe (außer der reinen Steuerersparnis) gibt, in der Hütte zu wohnen. Und diese anderen Gründe liegen ja auf der Hand, weil der Mensch irgendwo wohnen muss.
Falls die Frage mit den "3 Objekten in 1 Jahr" auf das Stichwort "gewerblicher Grundstückshandel" abziehen sollte, 2 Hinweise: 1) Gewerblicher Grundstückshandel liegt i.A. bei mehr als 3 Objekten in 5 Jahren vor; bei 3 Objekten in 1 Jahr noch nicht, wenn es für die nächsten 4 Jahre dabei bleibt und keine weitere Immobilie gehandelt wird. 2) "Gewerblicher Grundstückshandel" ist kein Gewerbe im Sinne des Gewerberechts (deshalb dafür auch keine Gewerbeanmeldung erforderlich), sondern eine rein steuerrechtliche Umqualifizierung der Einkunftsart. Anders ist es lediglich bei berufsmäßigen Immobilienhändlern.
Ist es realistisch Flix & Flip mit Eigennutzung als 2. Wohnsitz zu machen, wenn man schon ein Eigenheim besitzt? Zum Beispiel wenn der 2. Wohnsitz deutlich entfernt vom 1. Wohnsitz liegt und man ggf. argumentieren kann den 2. Wohnsitz aus beruflichen Gründen (Festanstellung oder Auftragnehmer vor Ort als Selbstständiger/Unternehmer) zu haben?
Hm, spannende Frage. Zur Frage, ob realistisch oder nicht, kann ich Ihnen leider hier auf RUclips keine Einschätzung hier geben. Tut mir Leid, das ist hochgradig von Ihrer Situation im Detail, Ihrem Sachbearbeiter bei Finanzamt abhängig und natürlich auch ob das wirklich der Grund für die Eigennutzung ist.
Guten Morgen, entschuldigen Sie bitte. Wir machen keine Steuerberatung über RUclips. Das ist rechtlich ohne Beratungsvertrag echt problematisch. Deswegen kann ich Ihnen keine Einzelfragen beantworten. Detaillierte allgemeine Aussagen sind schon grenzwertig. Hoffe Sie finden bei einem Steuerberater Hilfe zum Verkauf von ihrem MFH. viele Grüße Eric Preusche
Gute Frage, das kommt hochgradig auf die Situation im Detail an. Laufzeit, Darlehenshöhe, Zinsen, Wer ist der Kapitalgeber, Ihr Steuersatz, ihr sonstiges Einkommen... Kann ich leider nicht pauschal beantworten.
Guten Nachmittag, Theoretisch reicht ein Tag. Praktisch gesehen, sollte, wenn möglich, der volle Zeitraum der Haltedauer eigengenutzt sein. Beste Grüße Eric Preusche
Die Idee der selbstgenutzten f&f-Wohnung drängt sich auf und wird auch viel diskutiert. In der Praxis kenne ich Investoren, die das ein Mal gemacht haben, aber keinen, der es mehrfach gemacht hat. Die Frage, die sich mir da stellt: wenn jemand das wirklich konsequent macht und alle 6 Monate umzieht und das bisherige renovierte Objekt stfr. verkauft, würde da die FinVerw nicht irgendwann zu einem Gestaltungsmissbrauch kommen?
Hm, ja gute Frage. Also meine Erfahrung aus meiner Arbeit bei der Steuerfahndung und der Betriebsprüfung ist, dass der Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO zwar oft angedroht wird, aber in den seltensten Fällen durchgesetzt werden kann. Da muss es dann schon wirklich um viel viel Geld gehen und es wirklich eindeutig auch moralisch nicht in Ordnung sein, so wie beim Cum-Ex / Cum-Cum Skandal. Dazu geht es hier rechtstechnisch nicht darum, dass man eine Regel anders nutzt, als sie gedacht ist, sondern, dass es bewusst keine Regelung vom Gesetzgeber gibt. Also diese Lücke ist gewollt. Wenn Sie mal in den § 42 AO reinlesen, da sieht man, das in dem Fall schon fraglich ist, ob die Regel vom Gestaltungsmissbrauch überhaupt greift. dejure.org/gesetze/AO/42.html Aber ja, denkbar wäre alles. Ich persönlich würde das Risiko aber als sehr gering einschätzen :) Danke für den guten Denkanstoß. Viele Grüße Eric Preusche
@@StBEricPreusche der Hinweis auf CumEx gefällt mir... mit der richtigen Verteidigungsstrategie ("daran kann ich mich nicht erinnern") passiert dann auch nix 😅
Hallo Herr Preusche, vielen Dank für Ihre Erläuterungen und die gebotenen Informationen. Wie bewerten Sie folgendes Gedankenexperiment: Eine Wohnung wird gekauft mit der Absicht der privaten Nutzung. Daraufhin wird dort ein Zweitwohnsitz angemeldet (inwiefern differenziert das Finanzamt zwischen Haupt/Zweitwohnsitz?). Nachdem man sich aus beruflichen/privaten Gründen dort zeitweise aufgehalten hat, entscheidet man sich Teile der Wohnung z.B. per AirBnB zu vermieten. Eine initiale Absicht zur langfristigen Vermietung/Kapitalanlage kann hier formal nicht unterstellt werden.Später entscheidet sich der Eigentümer die Wohnung (steuerfrei) zu veräußern. Vielen Dank und viele Grüße.
Hallo Herr Hasenberg, danke für das Lob. Das hört sich aber schon sehr speziell an für ein reines "Gedankenexperiment" :D Wie das Finanzamt zwischen Erst- und -zweitwohnsitz unterscheidet, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Theoretisch dürfte kein Unterschied gemacht werden, solange man nachweisen kann, dass man den Zweitwohnsitz auch wirklich ausschließlich privat genutzt hat. Aber ein Zweitwohnsitz wird wahrscheinlich schon eher misstrauisch beäugt, könnte ich mir vorstellen. Was allerdings zu 100% die Möglichkeit steuerfrei innerhalb der 10 - Jahres - Frist zu verkaufen, kaputt macht, ist die Vermietung, auch wenn es nur ein einzelner Tag war. Im Endeffekt kommt alles auf eine Passage im § 23 EStG zurück. Dort steht als Voraussetzung für die Steuerfreiheit eine "ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" und da man durch eine Vermietung das nicht mehr erfüllt, ist man dann in der Steuerpflicht. Es geht also ar nicht so sehr um die Absicht, sondern um den tatsächlichen Sachverhalt. Schauen Sie hier in Absatz 1 Nummer 1 Satz 3: esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/g-Sonstige-Einkuenfte/Paragraf-23/inhalt.html Falls Sie mal so einen Fall wirklich in der Praxis haben, sollten Sie aber auf jeden Fall das vom Steuerberater prüfen lassen, es gibt ja je nach Ausprägung auch noch andere Möglichkeiten für steuerliche Probleme. Hoffe das hat Ihnen etwas Klarheit verschafft. Viele Grüße Eric Preusche
Guten Morgen, wenn Sie das möchten... :D 20.000 Euro gesparte Steuer pro Umzug wäre doch ein guter Stundenlohn, nicht? Nein, Spaß beiseite. Das sind ja immer nur Optionen, die es eben im Steuerrecht gibt. Im Endeffekt muss man in seinem Leben entscheiden, ohne sich von solchen Gesetzen einschränken zu lassen. Finde ich persönlich. :) Viele Grüße Eric Preusche
Spekulationssteuer beim Fix & Flip reduzieren und Tausende Euro weniger Steuern bezahlen?
Ich habe Ihnen eine digitale Bildungs- und Beratungseinheit gebaut, damit Sie Ihre Steuerlast selbst auf ein Minimum drücken können: steueroptimierterImmobilienFlip.de
Und hier ist ein kostenloser Kurzbericht, in dem ich Ihnen 12 Gestaltungsmodell zusammengefasst habe, die Sie einfach umsetzen können:
wachsen.steuerbildung.de/pl/2148386179?YT&FF&
Viel Erfolg.
Ihr Eric Preusche
Ich habs einmal durchgezogen als Privatperson. Wohnung gekauft für den Eigenbedarf ohne gedanken zu verkaufen eig. denn kam einer und bot mir für die Eigentumswohnung das doppelte (in der Niedrigzinsphase) was ich für die Eigentumswohnung bezahlt hatte. Nach kurzer absprache mit meinem Steuerberater habe ich sie dann verkauft, alles steuerfrei ! genau wie sie es gesagt haben weil ich von anfang an drin selbst gewohnt habe ohne es zu vermieten war es steuerfrei. Gewinn war 6 stellig kann es bis heute nicht glauben.
Danach auch noch weiter gemacht im Immobilien Bereich oder es sein lassen?
Vielen Dank für das ausführliche Video! Ich bin Schreiner und Innenausbau Ingenieur und wollte genau das starten. Privat darin zu wohnen ist eine geniale Idee. Danke!
Unglaublich viel wertvoller Inhalt, insbesondere auch in dem E-Book. Wie immer ist das Mindset entscheidend und obwohl ich nur Arbeitnehmer bin, konnte ich sehr viel aus dem E-Book mitnehmen. Vielen Dank dafür
Hallo Herr Schumacher, vielen Dank für das Lob. Freut mich sehr zu hören. :)
viele Grüße und ein frohes neues Jahr
Superrr Video! Top erklärt!!
Danke für das Lob! Freut mich sehr zu hören :)
Klasse Typ 👍🏼 Vielen Dank für den Input.
Gern, Freut mich, wenn es hilft.
Frage: (als Privatperson vs. Einzelunternehmer)
wenn ich im Jahr x die Immobilie mit der Absicht Fix&Flip kaufe, und im Jahr y verkaufe, versteuere ich Einnahmen und Ausgaben im Jahr der Veräußerung?
Oder kann ich die Ausgaben bereits in Jahr x ansetzten?
ganz stark. Danke
Servus, top Video, mega durchstrukturiert. Kann ich selbst aus meiner eigenen praktischen Anwendung, nur bestätigen. Ich hätte dennoch eine Frage hierzu, wie oft ist das Selbstbewohungsmodell hintereinander möglich. Gibt es da vielleicht sogar schon ein Urteil o.ä. dazu ?
Dankeschön
wie schauts aus mit der Vorfälligkeitsentschädigung wenn ich von Anfang an 10 Jahre Zinsbindung nehme um nicht den Anschein zu erwecken das es geplant war?
Hab eine Frage zur 100% steufrei verkaufen wie lang muss ich da direkt nach dem Kauf der Immobilie angemeldet sein und wohnen soweit ich weiß 2-3 Jahre oder geht das auch innerhalb von 1 Jahr ?
Guter Mann 💯
Vielen Dank für das informative Video! Ist es möglich seinen Wohnsitz (Haupt- oder Zweitwohnsitz) in der Renovierungszeit (ca. 2-3 Monate) zu verlegen und nach Verkauf wieder den Wohnsitz zurück in die vorherige Wohnung zu legen?
Wäre es auch möglich, nur den Zweitwohnsitz in die renovierungsbedürftige Wohnung zu legen und nicht den Hauptwohnsitz?
Überprüft das Finanzamt den bestehenden Mietvertrag mit unserem Vermieter? Hier stehen meine Freundin und ich in dem Vertrag, was wir auch so belassen möchten. Ich ziehe sozusagen nur für 2-3 Monate aus.
Mega geiles Video. Bitte mehr!
kann ich die Wohnung denn steuerfrei verkaufen, wenn ich die Wohnung für den Eigenbedarf kaufe, und während der Renovierung feststelle, dass ich dort nicht wohnen möchte, aber nie in der Wohnung gewohnt habe.
Ein sehr tolles & aufschlussreiches Video!
Ich hab es aber richtig verstanden, dass man im Einzelnunternehmen beliebig viele F&F‘s machen kann, ohne dass man da Probleme bekommt in Bezug auf privat vermietete Immobilien und den Steuervorteil nach 10 Jahren?
Hallo Herr Müller, wenn die Immobilien sauber voneinander getrennt sind, dann ist das grundsätzlich kein Problem, ja. Wenn Sie die F&F in einer GmbH abwickeln, dann kann es grds. gar keine Probleme mit dem privaten vermieteten Immobilien geben. Wenn Sie alles als Einzelperson handhaben, also ein Unternehmen auf Ihren Namen und vermietete Immobilien auf ihren Namen, aber nicht im Gewerbe haben, dann sollte Ihr Steuerberater aufpassen, dass er das sauber voneinander trennt und gegenüber dem Finanzamt richtig dokumentiert. Da sollte man sich auf jeden Fall mit dem Steuerberater gut abstimmen.
Hoffe das macht es klarer. Einzelunternehmen und private Vermietung, da sind Grenzen etwas durchlässiger und man kann da keine wirklichen 100 %igen Aussagen treffen, ohne dass man den Einzelfall anschaut.
Dank für das Lob. :)
Viele Grüße
Eric Preusche
Die Frage, ob das auch mit einem Zweitwohnsitz geht wurde weiter unten gestellt und interessiert mich auch - ich meine gehört zu haben, dass das möglich ist - was sagen Sie dazu Hr. Preusche ? DuG Tolles Video
Hallo, ja unter engen Voraussetzungen geht das auch. Ist sogar explizit in einer Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministerium aufgeführt.
Beste Grüße
Eric Preusche
@@StBEricPreusche Danke für die schnelle Antwort - können Sie mir ein paar Stichworte zu den "engen" Voraussetzungen nennen beziehungsweise sagen wo ich nähere Informationen dazu finde im Netz? Danke vorweg...
Vielen Dank für dieses informative Video. Können die Fahrtkosten auch in der tatsächlich entstandenen Höhe angesetzt werden oder immer nur mit 30 Cent pro km?
Hallo Herr Maurer, beides wäre möglich. Für die tatsächlichen Kosten brauchen Sie nur eine saubere Aufstellung aller entstandenen Kosten pro Jahr, sowie eine Dokumentation und Nachweis über den Kilometerstand zu Beginn und Ende des Jahres, damit Sie die Kosten pro Kilometer kalkulieren können, um sie dann für die Werbungskosten hochzurechnen.
Viele Grüße
Eric Preusche
Super hilfreiche Tipps für mich als Einsteiger. 🙏🙏
Freut mich sehr!
Viele Grüße :)
Wie lange muss man in die Wohnung wohnen um steuerfrei zu verkaufen?
Ist außer der GmbH noch eine andere Unternehmensform möglich? Fällt das nicht irgendwann auf, wenn ich jedes Jahr ein-/zweimal umziehe?
Hallo, ja man kann fast jede Rechtsform für den Fix and Flip nutzen. Und es gibt auch einige die sehr interessante Steuersparmöglichkeiten eröffnen. Schauen Sie mal in die Übersicht die ich Ihnen zu den Steuersparmodellen beim Immobilienverkauf erstellt habe: wachsen.steuerbildung.de/pl/2148386179?YT&FF&
Viele Grüße
Eric Preusche
Aber kann man nicht auch erst renovieren und dann einziehen? Also ich meine wenn ich mir ein Haus kaufe, ziehe ich ja vllt auch erst nach Renovierung ein. Ist es dann nicht steuerfrei, wenn Sie sagen von Anfang an einziehen?
Guten Morgen Lukas, ja das geht auch. So eine kurze Renovierung vorab ist unschädlich. Die Regeln im Detail haben recht viele Varianten, wie man auch ohne direktes Einziehen in die Steuerfreiheit kommt. Ich habe das im Video allerdings gesagt, weil das der eindeutigste Fall ist.
Viele Grüße
Eric Preusche
@@StBEricPreusche Vielen Dank!
Wie lange muss mun drin wohnen?
Danke für den Beitrag.
Wie kann ich denn den gewerblichen Grundstückshandel umgehen, wenn ich keine GmbH habe, aber vorhabe mehr als 3 Objekte in den nächsten 5 Jahren zu flippen?
Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend, vom Grundsatz nur, wenn man penibel darauf achten unter den Grenzen des GS-Handels zu bleiben. Man könnte auch mit anderen Gesellschaftsformen arbeiten und so die Fix n Flips verteilen. Ist aber alles sehr kritisch… muss ich mir mal Gedanken mache, ich nehme es mal auf meine Video-To-Do Liste auf. Vielen Dank für die Frage.
Schönen Abend Ihnen
beste Grüße
Eric Preusche
Hallo
Steht in Österreich Gesetz aber ,dass man mindestens zwei Jahre in der Wohnung leben musste, damit man sie steuerfrei verkaufen kann. Was sagen Sie dazu?
Vielen Dank
Guten Tag, mit österreichischem Steuerrecht kenne ich mich nicht im Detail aus. Was das angeht, können Sie die Angaben aus dem Video leider nicht anwenden.
Viele Grüße
Eric Preusche
@@StBEricPreusche vielen Dank.
ich habe 2 Wohnungen nebeneinander gekauft und mit einen Durchbruch zu einer umgewandelt. Muss ich jetzt dabei irgendetwas beachten wenn ich innerhalb der 3 Jahres Frist steuerfrei veräußere?
Oh, da kann ich Ihnen hier nicht helfen. Das müssten Sie mal im Einzelfall von ihrem Steuerberater vor Ort klären lassen.
Wie lange muss man privat drin wohnen? Und wie oft kann man das machen bis das Finanzamt sagt “halt stopp”? Und ab 3 Objekten in einem Jahr braucht man eh ein Gewerbe oder nicht?
1 Jahr und 2 Tage. Die beiden Tage sind der Silvestertag des Jahres der Anschaffung bzw. der Neujahrstag des übernächsten Jahres. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG; BFH, Urt. v. 27.6.2017 - IX R 37/16 (BStBl. II 2017, 1192)
Es gibt kein gesetzliches "Limit", wie oft man das machen kann. Die einzige Handhabe, die das Finanzamt dagegen hätte, wäre der "Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten" (§ 42 AO). Dieses Argument zieht aber nicht, wenn es noch andere Gründe (außer der reinen Steuerersparnis) gibt, in der Hütte zu wohnen. Und diese anderen Gründe liegen ja auf der Hand, weil der Mensch irgendwo wohnen muss.
Falls die Frage mit den "3 Objekten in 1 Jahr" auf das Stichwort "gewerblicher Grundstückshandel" abziehen sollte, 2 Hinweise:
1) Gewerblicher Grundstückshandel liegt i.A. bei mehr als 3 Objekten in 5 Jahren vor; bei 3 Objekten in 1 Jahr noch nicht, wenn es für die nächsten 4 Jahre dabei bleibt und keine weitere Immobilie gehandelt wird.
2) "Gewerblicher Grundstückshandel" ist kein Gewerbe im Sinne des Gewerberechts (deshalb dafür auch keine Gewerbeanmeldung erforderlich), sondern eine rein steuerrechtliche Umqualifizierung der Einkunftsart. Anders ist es lediglich bei berufsmäßigen Immobilienhändlern.
Der Link zur Ermittlung des Grenzsteuersatz (im Video erwähnt) fehlt leider in der Video-Beschreibung bzw. im Video als Overlay
Ah, vielen Dank für den Hinweis. Das müsste der hier sein www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Ist es realistisch Flix & Flip mit Eigennutzung als 2. Wohnsitz zu machen, wenn man schon ein Eigenheim besitzt? Zum Beispiel wenn der 2. Wohnsitz deutlich entfernt vom 1. Wohnsitz liegt und man ggf. argumentieren kann den 2. Wohnsitz aus beruflichen Gründen (Festanstellung oder Auftragnehmer vor Ort als Selbstständiger/Unternehmer) zu haben?
Hm, spannende Frage. Zur Frage, ob realistisch oder nicht, kann ich Ihnen leider hier auf RUclips keine Einschätzung hier geben. Tut mir Leid, das ist hochgradig von Ihrer Situation im Detail, Ihrem Sachbearbeiter bei Finanzamt abhängig und natürlich auch ob das wirklich der Grund für die Eigennutzung ist.
Danke für die Reaktion.
Guten Morgen, entschuldigen Sie bitte. Wir machen keine Steuerberatung über RUclips. Das ist rechtlich ohne Beratungsvertrag echt problematisch. Deswegen kann ich Ihnen keine Einzelfragen beantworten. Detaillierte allgemeine Aussagen sind schon grenzwertig. Hoffe Sie finden bei einem Steuerberater Hilfe zum Verkauf von ihrem MFH.
viele Grüße
Eric Preusche
Trotzdem vielen Dank!
Und was ist wenn ich mit einem Kapitalgeber zusammen arbeite ? Was wäre denn das optimale ?
Gute Frage, das kommt hochgradig auf die Situation im Detail an. Laufzeit, Darlehenshöhe, Zinsen, Wer ist der Kapitalgeber, Ihr Steuersatz, ihr sonstiges Einkommen... Kann ich leider nicht pauschal beantworten.
Super Video! Danke für den guten Content. Gleich mal ein Abo dagelassen
Und wie lange muss man als Eigennutzes dort wohnen um es dann zu verkaufen ? :)
Guten Nachmittag,
Theoretisch reicht ein Tag. Praktisch gesehen, sollte, wenn möglich, der volle Zeitraum der Haltedauer eigengenutzt sein.
Beste Grüße
Eric Preusche
Danke😊
Gerne 😊
Brauchbare Information, danke!
Bitte aber etwas langsamer sprechen was die Zahlen angeht)
Danke fürs Feedback!
Die Idee der selbstgenutzten f&f-Wohnung drängt sich auf und wird auch viel diskutiert. In der Praxis kenne ich Investoren, die das ein Mal gemacht haben, aber keinen, der es mehrfach gemacht hat.
Die Frage, die sich mir da stellt: wenn jemand das wirklich konsequent macht und alle 6 Monate umzieht und das bisherige renovierte Objekt stfr. verkauft, würde da die FinVerw nicht irgendwann zu einem Gestaltungsmissbrauch kommen?
Hm, ja gute Frage. Also meine Erfahrung aus meiner Arbeit bei der Steuerfahndung und der Betriebsprüfung ist, dass der Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO zwar oft angedroht wird, aber in den seltensten Fällen durchgesetzt werden kann. Da muss es dann schon wirklich um viel viel Geld gehen und es wirklich eindeutig auch moralisch nicht in Ordnung sein, so wie beim Cum-Ex / Cum-Cum Skandal.
Dazu geht es hier rechtstechnisch nicht darum, dass man eine Regel anders nutzt, als sie gedacht ist, sondern, dass es bewusst keine Regelung vom Gesetzgeber gibt. Also diese Lücke ist gewollt. Wenn Sie mal in den § 42 AO reinlesen, da sieht man, das in dem Fall schon fraglich ist, ob die Regel vom Gestaltungsmissbrauch überhaupt greift. dejure.org/gesetze/AO/42.html
Aber ja, denkbar wäre alles. Ich persönlich würde das Risiko aber als sehr gering einschätzen :)
Danke für den guten Denkanstoß.
Viele Grüße
Eric Preusche
@@StBEricPreusche der Hinweis auf CumEx gefällt mir... mit der richtigen Verteidigungsstrategie ("daran kann ich mich nicht erinnern") passiert dann auch nix 😅
Zahlt man Mehrwertsteuer, wenn man als GmbH eine Immobilie kauft?
Immobilien sind umsatzsteuerfrei, da sie der Grunderwerbsteuer unterliegen
❤❤❤❤
Hallo Herr Preusche, vielen Dank für Ihre Erläuterungen und die gebotenen Informationen. Wie bewerten Sie folgendes Gedankenexperiment:
Eine Wohnung wird gekauft mit der Absicht der privaten Nutzung. Daraufhin wird dort ein Zweitwohnsitz angemeldet (inwiefern differenziert das Finanzamt zwischen Haupt/Zweitwohnsitz?). Nachdem man sich aus beruflichen/privaten Gründen dort zeitweise aufgehalten hat, entscheidet man sich Teile der Wohnung z.B. per AirBnB zu vermieten. Eine initiale Absicht zur langfristigen Vermietung/Kapitalanlage kann hier formal nicht unterstellt werden.Später entscheidet sich der Eigentümer die Wohnung (steuerfrei) zu veräußern.
Vielen Dank und viele Grüße.
Hallo Herr Hasenberg, danke für das Lob.
Das hört sich aber schon sehr speziell an für ein reines "Gedankenexperiment" :D
Wie das Finanzamt zwischen Erst- und -zweitwohnsitz unterscheidet, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Theoretisch dürfte kein Unterschied gemacht werden, solange man nachweisen kann, dass man den Zweitwohnsitz auch wirklich ausschließlich privat genutzt hat. Aber ein Zweitwohnsitz wird wahrscheinlich schon eher misstrauisch beäugt, könnte ich mir vorstellen.
Was allerdings zu 100% die Möglichkeit steuerfrei innerhalb der 10 - Jahres - Frist zu verkaufen, kaputt macht, ist die Vermietung, auch wenn es nur ein einzelner Tag war.
Im Endeffekt kommt alles auf eine Passage im § 23 EStG zurück. Dort steht als Voraussetzung für die Steuerfreiheit eine "ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" und da man durch eine Vermietung das nicht mehr erfüllt, ist man dann in der Steuerpflicht. Es geht also ar nicht so sehr um die Absicht, sondern um den tatsächlichen Sachverhalt. Schauen Sie hier in Absatz 1 Nummer 1 Satz 3: esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/g-Sonstige-Einkuenfte/Paragraf-23/inhalt.html
Falls Sie mal so einen Fall wirklich in der Praxis haben, sollten Sie aber auf jeden Fall das vom Steuerberater prüfen lassen, es gibt ja je nach Ausprägung auch noch andere Möglichkeiten für steuerliche Probleme.
Hoffe das hat Ihnen etwas Klarheit verschafft.
Viele Grüße
Eric Preusche
@@StBEricPreusche Hallo Herr Preusche, vielen Dank für die rasche und informative Antwort! Viele Grüße und einen schönen Abend
Soll das heißen, dass ich jeden Monat umziehe um Steuern zu sparen?
Guten Morgen,
wenn Sie das möchten... :D 20.000 Euro gesparte Steuer pro Umzug wäre doch ein guter Stundenlohn, nicht?
Nein, Spaß beiseite. Das sind ja immer nur Optionen, die es eben im Steuerrecht gibt. Im Endeffekt muss man in seinem Leben entscheiden, ohne sich von solchen Gesetzen einschränken zu lassen. Finde ich persönlich. :)
Viele Grüße
Eric Preusche
Keine Steuern zahlen ? Falscher Weg.
Oh, wie meinen Sie das?
sei leise und zahl deine steuern für die asylis und ukraine h…