Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmelden - So wird es gemacht

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  • Опубликовано: 1 ноя 2024

Комментарии • 207

  • @NeelixTV
    @NeelixTV 2 года назад +18

    Gestern hab ich noch gesucht, wie man seine PV beim Finanzamt anmeldet und heute kam dieses Video. Vielen, vielen Dank!

    • @weissnichswelt
      @weissnichswelt 2 года назад +1

      wenn du mals schauen willst wie du die umsatzsteuervoranmeldung dann machen musst - da hab ich ein tutorialzu gemacht: ruclips.net/video/ctIDisk259g/видео.html

  • @gunterebgen7321
    @gunterebgen7321 2 года назад +14

    Nur um sprachlich und inhaltlich korrekt zu bleiben:
    Wer eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellt, erstellt eben genau KEINE Bilanz, sondern profitiert vom vereinfachten Verfahren.
    Und zum Nummernsalat, wie von anderen schon geschrieben:
    Die Steueridentifikationsnummer bekommt man (bei Geburt) zugeteilt und sie bleibt ein Leben lang gleich.
    Die Steuernummer ist die, unter der bisher die normalen (Arbeitnehmer-)Einkommenssteuererklärungen abgegeben wurden. Sie ändert sich i.d.R. nicht, sofern man nicht umzieht oder das Finanzamt sich umstrukturiert. (Wenn man bislang keine Einkommenssteuererklärungen abgegeben hat, schreibt man da einfach "neu" rein.)
    Die Umsatzsteuer-ID ist nur für "Innergemeinschaftliche Erwerbe" relevant, also wenn man Geschäfte in anderen EU-Staaten macht. Braucht man für PV nicht zu beantragen.
    Und ja: Wer bislang einen Lohnsteuer-Hilfe-Verein genutzt hat, ist da raus, denn die dürfen keine Selbständigen beraten. Ist aber kein Beinbruch - es gibt hervorragende Software, mit der man das zum gleichen Preis selbst erledigen kann (nur als Beispiel: "WISO Steuer"). Darin sind oft auch spezielle Masken enthalten, die PV-Betreiber bei der EÜR unterstützen.
    Und schließlich: Wenn ihr euch bei der Unsatzsteuer (wie empfohlen) für die Regelbesteuerung entscheidet, dann solltet ihr sehr wohl eine "Dauerfristverlängerung" beantragen. Dann müsst ihr eure Voranmeldungen nämlich nicht bis zum 10. des Folgemonats einreichen, sondern habt einen Monat länger Zeit, was ggf. Säumniszuschläge vermeiden hilft.

    • @dermalschi
      @dermalschi 2 года назад

      Wäre ja letztlich auch nur für ein Jahr relevant, da nach nach einem Jahr die UST VA nur noch jährlich fällig wird. Aber ja, immer schön korrekt bleiben 😉

  • @hale1971
    @hale1971 2 года назад +2

    Super Dankeschön weiter so hat mir geholfen ,hoffe das meine PV bald kommen wird.Grüße aus dem Spessart

  • @ThorstenStubbe
    @ThorstenStubbe 2 года назад +1

    Klasse Erklärung und zeitlich genau passend für mich. Jetzt ist also der Punkt ob ich Regelbesteuerung nutze mit der Erstattung der Umsatzsteuer und ob mir der Aufwand dies wert ist regelmäßig monatlich bzw. vierteljährig alles abzurechnen. Gerne doch ;-)

  • @andreashalla5268
    @andreashalla5268 2 года назад

    Danke für die infos,jetzt komme ich entlich weiter

  • @holgergruber2320
    @holgergruber2320 2 года назад +2

    Macht bitte weiter so, ich finde eure Videos echt super. Ich hoffe, dass unsere Anlage dieses Jahr noch kommt. Gruß aus Aalen

  • @Jeswecan
    @Jeswecan 2 года назад

    Danke, war etwas unsicher! Jetzt passt es☝️👍

  • @juergenthomas6852
    @juergenthomas6852 2 года назад

    Danke. Damit komme ich auch bei Elster klar

  • @haus_automation
    @haus_automation 2 года назад

    Mit dem ganzen Kram muss ich mich auch noch beschäftigen. Ich habe ja schon ein Gewerbe und eine Ust-ID. Jetzt ist die Frage ob man dafür ein zweites Gewerbe anmelden muss, oder ob ich einfach die Vorsteuer in meinem "ersten" Gewerbe ziehen darf. Mal wieder ein Termin beim Steuerberater. Danke für dieses Video und vielen Dank an die Bundesregierung, dass man es möglichst kompliziert macht...
    Eigentlich habe keine Lust dazu, dass die PV-Anlage dann zum Betriebsvermögen gehört und (da ich bilanzierungspflichtig bin) das auch noch jedes Jahr weitere Kosten beim Steuerberater verursacht...

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Mit dem Sommerpaket soll die Bagatellgrenze für die Versteuerung auf 30 kWp angehoben werden.

    • @haus_automation
      @haus_automation 2 года назад

      @@gewaltignachhaltig Das heißt aber, dass ich eine Anlage dieses Jahr nicht mehr ans Netz nehmen darf, oder?

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад +1

      @@haus_automation Hier erreiche ich definitiv die Grenze meiner Kompetenz. Als reiner Privatmann kannst du jederzeit bauen und meldest erstmal dem Finanzamt. Die USt. willst du ja sicherlich eh erstmal wieder holen. Bis zur ersten EÜR im nächsten Jahr sollte die Ausweitung der Vereinfachung schon durch sein. Du kannst auch jetzt schon eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen und auf Liebhaberei beantragen.
      Aber das ist schon alles von der Gesetzgebung abhängig. Da du schon ein Gewerbe hast, sieht die Sache u.U. noch anders aus. Das muss dann ein Steuerexperte beurteilen.

    • @haus_automation
      @haus_automation 2 года назад +1

      @@gewaltignachhaltig Vielen Dank für die ausführlichen Antworten :) Das Thema ist wohl auch so selten, dass man kaum Infos dazu findet. "Leider" ist meine Frau auch selbstständig. Sonst würde ich das einfach über sie laufen lassen. Ich mal einen Termin bei meiner Steuerberaterin

  • @leeadama1975
    @leeadama1975 Год назад +1

    Nach meinem Telefonat gestern mit dem FA wurde mir gesagt das es eine neue Anweisung gibt. Da ich Privatperson bin und die Anlage auf dem Wohnhausdach ist wäre die Anlage jetzt bis 30kwp Anmeldefrei. Da über die Gesetztesänderung es ab 1.1.23 keine Mwst auf PV Anlagen und die Einspeisevergütung mehr gibt. Zumindest für Anlagen aus 2023.

  • @martinoberstein8431
    @martinoberstein8431 2 года назад

    Vielen Dank, hilfreiche Infos/Anleitung!

  • @SonicMaster82
    @SonicMaster82 2 года назад +1

    Dafür habt ihr 100 Likes verdient!

  • @dominikkoenen4214
    @dominikkoenen4214 2 года назад +3

    Tipp für Martin,
    wenn ich mich recht erinnere, hat Herr Mücke in einem Video gezeigt, dass es sinnvoll ist die neue Anlage zB. auf die Frau laufen zu lassen und nur diese dann regelzubesteuern.
    Die alte Anlage geht wie vorgesehen in die KU- Regelung über.
    Wie das dann mit dem Eigenstromverbrauch aussieht ist glaube ich noch nicht geklärt

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад +1

      Der Tipp ist richtig, aber bei uns sind PV und RUclips ein Gewerbe.

  • @fuser2029
    @fuser2029 2 года назад +1

    Ich finde das alles wieder super kompliziert, ich bin kein Finanzbeamter und kein Steuerberater. Wo finde ich denn einen Antrag oder die Anmeldung als Kleinunternehmer? Im Netz habe ich bisher nichts konkretes gefunden. Für die Einkommensteuer gibt es die Vereinfachungsregelung (Keine Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken).
    Ein weiterer Punkt ist die Anmeldung beim Marktstammdatenregister. Das hat mir auch zufällig ein Kollege erzählt, der sich gerade mit PV beschäftigt. Das ist alles wieder ein bürokratischer Irrsinn, mit dem sich nicht jeder beschäftigen will und kann. Ich habe die Anlage auf dem Dach und muss mich jetzt irgendwie durchwursteln. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich es sein lassen. Warum können das andere Länder, wie die Niederlande besser? Wir schaffen die Energiewende sowieso nicht, wenn das so weiter geht.

  • @weissnichswelt
    @weissnichswelt 2 года назад +3

    Moin Martin und grüsse vom Kanal Weissnichs Welt.. dein Video heute passt ja wieder ganz wunderbar zu meinem heutigen "was kostet pv" - man sollte sich halt nahezu immer die mehrwertsteuer wiederholen für die pv.. gerade wenn man das dach voll macht wie wir es propagieren.
    was man betonen muss: den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" muss man immer ausfüllen auch wenn man in die KUR will.. also der Aufwand ist identisch.. es kommen nur die 4 vorerklärungen in den ersten Jahren dazu.. dafür hab ich ja ein tutorial gemacht.. eventuell magst du das noch unter deinem video verlinken - denke wenn die zuschauer das mal sehen wie es gemacht wird nimmt es ne menge angst..

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Man muss ja ankreuzen, ob KUR oder Regelbesteuerung. Damit sollte sich das von selbst erklären, dass man das machen muss.

    • @weissnichswelt
      @weissnichswelt 2 года назад +1

      @@gewaltignachhaltig also ich hab dein video mal als hilfe im ersten kommentar von meinem verlinkt.. das passt ganz gut zum thema wenn die leute aktuell anlagen suchen..

    • @felixskandera3898
      @felixskandera3898 2 года назад

      @@weissnichswelt Die Frage ist ja ob es sich bei steigenden Strompreisen überhaupt noch lohnt die Vorsteuer zu ziehen. Wenn man das bei suntax mal so eingibt wird es mit den Preisen schwierig im grünen Bereich zu bleiben

    • @weissnichswelt
      @weissnichswelt 2 года назад

      @@felixskandera3898 da hast du recht bei hohem bezugspreis muss man da eventuell mal deutlich nachrechnen

  • @msx248
    @msx248 2 года назад +1

    Top! Vielen Dank!!!

  • @hans-joachimboy9985
    @hans-joachimboy9985 2 года назад +1

    Danke Martin, wie immer gut erklärt. Gruß Aus Gifhorn

  • @uli8541
    @uli8541 Год назад +1

    Hallo Holger, hab grad meine PV-Anlage beim Finanzamt angemeldet. Nach mehrere verzweifelten Versuchen über Elster ging es mit Deiner Anleitung dann doch. Allerdings ist die Abfrage deutlich umfangreicher geworden und ohne geschätzte Einnahmen ging es auch nicht mehr. Viele Grüße und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  Год назад

      Hallo Uli, prima, dass es geklappt hat. Aber dass du mich Holger nennst, ist zuviel der Ehre. Dir acuh einen guten Rutsch. VG Martin

    • @uli8541
      @uli8541 Год назад +1

      Hallo Martin, ich hoffe, du kannst mir den Ausrutscher beim Vornamen nachsehe. 😩

  • @andreasszlamma911
    @andreasszlamma911 2 года назад +2

    Hallo Martin, das neue Formblatt per Elster fordert kritische neue Planungswerte, es wird mehr ein Businessplan abgefragt. Auch lassen sich Felder nicht überspringen wg. Onlineprüfung des Systems.
    Grüße Andreas Szlamma

  • @matthiash.4976
    @matthiash.4976 2 года назад +1

    Sehr gut erklärt. Danke dafür

  • @denisschwurack6116
    @denisschwurack6116 2 года назад

    Im Schreiben von unserem Finanzamt gab es eine Formlose Vereinfachte Anmeldung bis 10 KWp. Ca. 4 Frage beantwotet per Email. Wichtig das Anschreiben bis zum Schluss lesen.
    Aber trotzdem sehr gute Erklärung.

  • @kaigo8463
    @kaigo8463 2 года назад

    Perfekt. Genau das will ich die nächsten Tage machen. Unsere Anlage wurde jetzt endlich nach über 8 Monaten abgenommen 🤦‍♂️
    Jetzt muss ich nur noch überlegen welches Datum ich eintrage. Beginn der Maßnahmen (15.11.21 PV Module installiert), Fertigstellung der Anlage (8.12.21, so auch im MStR als IBN Datum eingetragen) oder Tag der Annahme (13.7.22)? Oh mann....

  • @dirkbehrens6345
    @dirkbehrens6345 2 года назад +2

    Übermorgen kommt ein neues Bundesgesetzblatt mit 160 Seiten. Denke da könnte unser neues EEG dabei sein

  • @hansmaulwurf6805
    @hansmaulwurf6805 Год назад +6

    Ein Video für 2023 wäre super. Gibt es hierfür schon einen Plan?

    • @leeadama1975
      @leeadama1975 Год назад +1

      Bis 30 kwp auf Wohnhäusern laut gestriger telefonischer Aussage des Finanzamtes Mühlhausen sind für Privatpersonen jetzt Anmeldefrei. Es ist wohl eine Anweisung fürs Finanzamt gekommen.

    • @hansmaulwurf6805
      @hansmaulwurf6805 Год назад

      @@leeadama1975 Also braucht man gar keine Steuernummer mehr beim Finanzamt zu beantragen um diese für die Einspeisevergütung beim Netzbetreiber anzugeben?

  • @Helmuutle
    @Helmuutle 2 года назад

    Hallo und vielen Dank für die immer wieder super Videos.
    Meine pv ging Ende August 2022 in Betrieb. Mache ich also diese Anmeldung zur Umsatzsteuer Rückerstattung jetzt schon in 2022 oder erst im 2023? Was ich selbst verbrauche müsste ich ja schätzen, aber ich muss es ja angeben. Habe ja erst ein paar Wochen nun in Betrieb. Herzlichen Dank!

  • @dambachergerd1746
    @dambachergerd1746 2 года назад +2

    Guten Morgen, jetzt ergibt sich für mich noch eine Frage! Wenn man nun ein PV Bundle mit Speicher ( Batterie) gekauft hat. Gilt dann hier die gesamte Mehrwertsteuer oder muss ich die PV Anlage pur rausrechnen? Wie ist es bei der Rechnung für den Elektriker? Auch dazu (Mehrwertsteuer) nicht? Danke für deine schnelle Rückmeldung! Grüße Gerd

  • @stefanb1602
    @stefanb1602 Год назад +1

    Was würdest du eigentlich an dem Fragebogen 'heute' anders ausfüllen bei dem Umstand das man ja gar keine Umsatzsteuer mehr zahlt seit diesem Jahr?

  • @blasueltz123
    @blasueltz123 2 года назад +1

    Gibt es auch einen Vordruck wenn ich mit dem Finanzamt nix zu tun haben will? Ich bin unter 10 kWp. In Holland meldet man die Anlage nur beim Netzbetreiber und das war es, nicht mal der Stromzähler wird gewechselt. Mit den "Servicegebühren" für den Zweirichtungszähler wird die gesamte Einspeisevergütung aufgefressen.

  • @tomh6627
    @tomh6627 2 года назад

    Hört sich rückblickend ganz einfach an, die Anmeldung. Ich hab mich damals aber schon recht schwer getan. Einfach weil ich auch pflichtbewusst jedes verdammte Feld auszufüllen habe- dachte ich. Egal. Hat ja auch geklappt.
    Eine Frage habe ich aber. Da ich ja schließlich ein Gewerbe angemeldet habe. Kann ich da auch z.B. günstige Gewerbe- Leasingverträge in Anspruch nehmen?

  • @dirkbehrens6345
    @dirkbehrens6345 2 года назад +2

    Landesamt für Steuern in Bayern hat auch einen super Leitfaden zur Besteuerung für PV Anlagen mit Beispielen. Ist in einfacher Sprache geschrieben.

  • @arothenburger61
    @arothenburger61 2 года назад

    Super Video danke.
    Aber wie soll ich nach 2 Wochen wissen welche Umsätze ich im Jahr der Betriebs Öffnung habe.

  • @bio-garten-paradies-selfmade
    @bio-garten-paradies-selfmade 2 года назад

    Hänge im Bürokratie-Dschungel fest... Anlage von Firma aufgebaut 08.2021 Anlage mit Mängelliste in 09.2021 fertig gestellt. Dann Nachbesserungen bis 04.2022 nun Läuft die Anlage und die Zähler laufen nun auch richtig herum. Nun Mein Problem Anlage betreibe ich im eigenen Haus am Zweitwohnsitz . Habe ein zweites Haus in anderem Bundesland, dort ist auch mein Erstwohnsitz und mein Finanzamt wo ich jährlich meine Einkommensteuer mache. Bei welchem Finanzamt muß ich nun die PV anmelden ? dort wo das Haus (Zweitwohnsitz) mit PV-Anlage steht oder dort wo ich meinen Erstwohnsitz habe. Beide Häuser werden ausschließlich selbst privat genutzt. Gruß Egon

  • @lavandelavendel5984
    @lavandelavendel5984 Год назад

    Hi, muss ich meine 14kwp Anlage ohne Speicher beim Finanzamt anmelden? Ich speise den überschüssigen Strom ein.

  • @FlashG.79
    @FlashG.79 Год назад +1

    Hallo, kann man das Video auch für die Anmeldung einer Anlage in 2023 nehmen, bzw. was muss anders ausgefüllt werden. wir haben eine 13 kwp anlange.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  Год назад +1

      Am Ausfüllen hat sich nichts geändert. Außer, dass du nicht mehr die Regelbesteuerung auswählst, sondern die Kleinunternehmerregelung.

    • @FlashG.79
      @FlashG.79 Год назад

      den punkt 7.1. gesamtumsatz im jahr muss man aber weiterhin ausfüllen?

  • @ThomasWest69
    @ThomasWest69 2 года назад +2

    Also das mit der Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer muss jeder individuell entscheiden. Meine 20kWp Anlage hat mich im Februar diesen Jahres 18T€ gekostet. Das macht 3420€ MwSt. Bei meinen aktuell 4000kWh Eigenverbrauch fürs Haus und 5000kWh fürs Elektroauto sind das über 5 Jahre 0,35€*0,19*9000*5=2992,5€ Steuer, die ich berappen müsste. Wegen der 500€ Miese in 5 JAhren mache ich mir keinen Stress mit dem Finanzamt und ständigen Steuererklärungen und habe daher die Kleinunternehmerregelung von Anfang an gewählt.. Da demnächst noch die Heizung auf WP umgestellt wird, wird der Eigenverbrauch noch weiter steigen und dann wäre ich sogar günstiger als mit der Regelbesteuerung. Übrigens die 500€ hab ich mit der Überschusseinspeisung dann auch rasch wieder über die Einspeisevergütung drin.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад +1

      Wie kriegst du 5000 kWh PV-Strom ins Auto? Das sind ja rund 25000km im Jahr. Wann lädst du die wieder auf?

    • @ThomasWest69
      @ThomasWest69 2 года назад

      @@gewaltignachhaltig Ja Vielfahrer, jeden Tag 50 km auf Arbeit hin und wieder zurück. Da die Anlage ja erst dieses Jahr im Frühjahr aufs Dach gekommen ist sind die Zahlen oben eher Prognose, da bisher nur aus dem Netz geladen wurde. Ich muss erst mal sehen, wie sie sich im Winter verhält. Da ich Ost-West-Dach habe kann ich im Sommer auch vor und nach der Arbeit noch Überschussladen. Ich hab aktuell pro Tag eine Erzeugung von etwa 120kWh und das teilweise schon ab 5-6Uhr. Im Winter schaut es natürlich anders aus. Da wird es sicher problematisch und ich muss definitiv noch Strom zukaufen. Ich bin aber gerade auch dabei einen 15kWh 48V-DIY Speicher zu installieren, der mir dann in der Übergangszeit sicher helfen wird, den Strom, der tagsüber erzeugt wird, zwischen zu speichern. Ein Bekannter im Nachbarort hat eine vergleichbare Anlage wie ich und hat im Winter etwa 15% des Sommerertrages. Das dürften dann so 18-20kWh am Tag sein. Wird also knapp, insbesondere mit Wärmepumpe, wobei ich ein KfW55-Haus habe. Was ich momentan noch nicht weiß ist wie sich der Auto verhält, wenn der täglich immer nur ein paar kWh bekommt. Da fehlt mir noch die Erfahrung.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      @@ThomasWest69 Bedenke immer, das die 18-20 kWh maximal ein gemittelter Wert sind. Ost-West performt im Winter nicht so gut, da die Sonne hauptsächlich im Süden am Himmel steht. Und es wird viele Tage geben, da bleibst du deutlich unter 5 kWh.

    • @kurzschnautzert180
      @kurzschnautzert180 2 года назад

      Thomas Westerhoff :Also: 9000KW/h im Jahr Eigenverbrauch sind in 5 Jahren 45000 KW/h x 0,20 € ( rechnet das FA für Eigenverbrauch pro KW/h ) = 9000 € davon 19% Umsatzsteuer = 1710 € die Du in 5 Jahren abdrücken mußt. 3420€ Mwst. minus 1710€ = 1710 € die Du VERSCHENKST.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      @@kurzschnautzert180 Nein, das Finanzamt rechnet mit dem tatsächlichen Strombezugspreis. Da wird man aktuell mit 20ct nicht mehr hinkommen. Das wird fast das Doppelte werden und das wird dann eine schmale Nummer.

  • @uwebaumgartner8619
    @uwebaumgartner8619 Год назад +1

    Hallo, danke für das Video, hat mir sehr geholfen. Ich habe noch eine Frage, wann ist für das Finanzamt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme? Wann die Anlage ans Netz angeschlossen wurde, oder wenn der Stromzähler vom Netzbetreiber ausgetauscht wurde?

  • @matthiasphotograph
    @matthiasphotograph 2 года назад

    Vielen Dank für das nette einfache video.die Voranmeldung habe ich bereits gemacht.
    Gibt es irgendwo ein Video eine Erklärung wie ich jetzt monatlich vorzugehen habe mit der PV anlage und den steuern? Wie errechnet siich was und wie starte ich bei elster.
    Wäre da über info sehr dankbar denn das zerpflückt mich gerade 😂anlage soll natürlich über regelunternehmer laufen da ich ja die Mehrwertsteuer vom Kaufpreis einholen möchte.
    Anlage ist mit Speicher und Cloud.vielen Dank für die Mühe

  • @markusreupke9280
    @markusreupke9280 2 года назад

    Wie genau berechne ich den Umsatz mit meiner PV-Anlage? Vielen Dank für eine Antwort!

  • @peterneumann8664
    @peterneumann8664 2 года назад

    Vielen Dank für das wie immer sehr hilfreiche Video!
    Bzgl. der Pläne, die "Liebhaberei"-Regel auf bis zu 30 KwP zu erweitern, habe ich jetzt folgendes Problem.
    Ich habe eine neue PV-Anlage mit 9,25 KwP (+ E3/DC von 9.8 KwH) bestellt. Der PV-Montagetermin ist Mitte November 2022, der E3/DC kommt dann hoffentlich kurz vor Weihnachten dazu, ich vermute zusammen mit Inbetriebnahme.
    Nun die Frage: soll ich jetzt noch versuchen, mein Dach voller zu machen, z.B. auf 15-16 KwP in der Hoffnung dann auch als Liebhaberei eingestuft zu werden, oder ist es doch viel zu riskant darauf zu spekulieren? Was denkt Ihr? Besten Dank!

  • @renep.7227
    @renep.7227 2 года назад

    Danke für das interessante Video. Wir haben gerade unsere Anlage bestellt. Voraussichtliche Installation wird im April 23 sein. Bei uns ist es so, dass die Einzelkomponenten schon jetzt teilweise geliefert werden und ich dann hierfür die Abschläge zahlen werde. Zudem muss unser mit zu belegendes Garagendach gemacht werden, um es auch belegen zu können( Eternit runter und Trapezblech drauf). Das Dach wird im September gemacht. Muss ich dann schon jetzt den Fragebogen ausfüllen und die Umsatzsteuer pö á pö beantragen oder erst im April 23, wenn alles fertig gestellt ist? Über eine Hilfestellung wäre ich Euch sehr dankbar. Macht weiter so interessante Videos! 👍

  • @dirkbehrens6345
    @dirkbehrens6345 2 года назад +1

    Neues EEG ist heute veröffentlicht

  • @delectric586
    @delectric586 2 года назад +3

    Danke, Martin, schön erklärt.
    Da ich genauso wie Du auf das Osterpaket warte und ebenso wie Du meine Anlage erweitert habe (IBN folgt nach Veröffentlichung), interessiert mich der weitere Umgang mit dem Finanzamt zur Rückerstattung der MwSt. Machst Du dazu auch ein Video?

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад +2

      Ja, es kommen noch mehr Videos zur neuen Anlage und auch zum Finanzamt.

    • @mathias_de_
      @mathias_de_ 2 года назад

      @@gewaltignachhaltig Ich frage mich, wie das mit der Erstattung der MwSt laufen soll, sofern unsere Regierung den EU Vorschlag umsetzt. Da sehe ich einen Nachteil bei der Regelbesteuerung, da ja mein eigenverbrauch angerechnet wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles rückwirkend wieder aufgelöst wird und auch nicht, dass die RB mitten drin aufhört
      Ich finde 35ct übrigens für eine 5-6 Jahres Kalkulation viel zu niedrig. Mit den lokalen Stadtwerke hier liege ich jetzt schon bei 50ct, und da ist noch keine Erhöhung in den nächsten Jahren dabei. Dann sieht die Rechnung auch anders aus

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      @@mathias_de_ Bei 50 ct solltest du mal eine Marktanalyse starten. Es geht auch günstiger.
      Rückwirkend wir da nichts abgewickelt. Eventuell kannst du irgendwann PV ohne MwSt. kaufen, ab dann gilt das und du kannst auch auf die USt. verzichten.

  • @holgerhedenius6929
    @holgerhedenius6929 2 года назад +1

    Ich habe vor 2 Wochen die Anmeldung meiner PV Anlage beim Finanzamt gemacht. Aber habe andere Formular bekommen, weil ich im Vorfeld bereits beim FA gesagt hatte das ich diese als Liebhaberei betreiben möchte. Die Liebhaberei dient für mich zur Vereinfachung der Einkommenssteuersache. Diese ist da für mich hinfällig. Aber trotzdem habe ich mich für die Regelbesteuerung entschlossen. Dadurch kann ich auch bei Liebhaberei mir die Umsatzsteuer zurückholen und muss einen Eigenverbrauch versteuern.

  • @guidosocha2554
    @guidosocha2554 2 года назад +1

    Hallo. Ich möchte einen Rat von euch. Ich bin schon über ein halbes Jahr mit dem Thema Pv Anlage +Speicher +Wärmepumpe zu informieren. Ich habe Kosten Vorschläge von 17500 Euro bis 35000 für eine 10kwp Anlage mit Speicher bekommen. Ich habe jetzt nach einer halben Ewigkeit eine Firma gefunden, wo ich ein gutes Gefühl habe und die Anlage für 22500 Netto mit 10kw Speicher +Stromkasten Versetzung inkl
    . Aber der Wärmepumpen Wahnsinn geht weiter und zwar wollte ich fragen, ob der Preis mit 25500 und 30500 gerechtfertigt ist?Austausch der alten Gasheizung und Ersetzung der neuen Wärmepumpe. Es wurde mir eine 14kw Wärmepumpe angeboten. Möchte eure Meinung, dazu wissen? Gruß Guido

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Hallo Guido, der Preis für die PV-Anlage mit Speicher klingt fair. Ist der Preis für die Wärmepumpe mit oder ohne Förderung. Wenn da noch die Förderung drauf kommt, ist das auch ein für derzeitige Verhältnisse guter Preis.

    • @guidosocha2554
      @guidosocha2554 2 года назад

      @@gewaltignachhaltig Die Förderung, wird noch davon abgerechnet. Ich danke dir für deine Meinung. Gruß Guido

  • @r.d.6856
    @r.d.6856 2 года назад +2

    Martin, eine Frage: Ihr setzt 35 Cent als Bezugspreis an. Ich habe beim Finanzamt angerufen, und die haben mir gesagt, ich kann pauschal mit 0,20 € Nettopreis rechnen. Das ist eine Pauschale. Also nicht der tatsächliche Preis, den ich bei Bezug bezahlen würde. Das verstehe ich als Vereinfachung. Und es ist viel günstiger. Zudem habe ich Haushaltsstrom und Wärmestrom HT/NT, die mit unterschiedlichen Tarifen berechnet werden, das kann ich ohnehin nicht zuordnen, weil unbekannt ist, wieviel PV-Strom durch Haushalt oder Wärmepumpe verbraucht wurde. Die Pauschale vereinfacht vieles. Warum macht ihr das nicht auch so?

    • @mindamino
      @mindamino Год назад

      Das war nicht immer so.
      Zur Vereinfachung erlauben es die Finanzämter, für den Eigenverbrauch pauschal 20 Cent pro Kilowattstunde bei der Gewinnermittlung anzusetzen.
      Bei einem Eigenverbrauch von 2.500 kWh müssen bei einer Pauschalberechnung (x 0,20 EUR/kWh) 500 Euro zu versteuernder Eigenverbrauch angegeben werden.
      Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer wird auf den privat verbrauchten Solarstrom Umsatzsteuer fällig. Hierbei bewertet das Umsatzsteuergesetz den Strom nach dem aktuellen Preis für Strombezug vom Stromversorger. Ohne Umsatzsteuer kann dabei (Stand 2021) von etwa 30 Cent/kWh ausgegangen werden.
      Rechenbeispiel mit 2.000 kWh Eigenverbrauch: 2.000 kWh x 0,30 Euro = 600 Euro als Netto-Bemessungsgrundlage (ohne USt.) 600 Euro x 0,19 (19 % Ust.) = 114 Euro Steuern.
      Der Eigenverbrauch lässt sich dabei entweder mit dem PV-Monitoring-System oder mit Werten aus dem Wechselrichter ermitteln. Wer keine individuellen Messwerte hat, muss seinen PV-Eigenverbrauch schätzen. Dafür ist von einer Erzeugungsmenge von 1.000 kWh/kWp auszugehen.

  • @dennishoft2903
    @dennishoft2903 2 года назад +4

    Hallo, erstmal schönen Dank für das informative Video. Du hast das Thema sehr einfach und verständlich erklärt.
    Ich habe schon die letzten Tage nach genau so einem Video gesucht, da ich auch gerade an dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sitze.
    Eine Frage habe ich allerdings noch. Meine Anlage ist Anfang Juli in Betrieb genommen worden. Ich werde die Regelbesteuerung wählen. Ich habe allerdings schon vorher Rechnungen bzw. Teilrechnungen bezahlt.
    Nun die Frage, auf wann muss ich das Gründungsdatum des Unternehmens legen.
    Au Inbetriebnahmedatum oder au ein Datum was vor der ersten Teilrechnung liegt?

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Rechnungen im Vorfeld sollten kein Problem sein. Aber das müsste ein Steuerexperte beantworten.

    • @tilow.672
      @tilow.672 Год назад +1

      Genau das war auch meine Frage. Eine mir bekannte Person hat das Datum der Zählersetzung genommen und ein anderer hat vor das Datum zu nehmen als er mit dem Vorhaben gestartet hat.
      Mir ist noch nicht ganz klar ob die die Umsatzsteuer aus 2022 zurück erhalte wenn ich jetzt im Februar 23 in die Regelbesteuerung gehe und mich zu dem Datum beim Finanzamt anmelde. Alle Rechnungen waren in 2022. Der Zähler wurde aber erst vor 1.5 Wochen gesetzt.

  • @Basti-12345
    @Basti-12345 2 года назад

    Danke Martin für dieses hilfreiche Video. Kann ich einen neuen Zählerschrank ebenfalls steuerlich geltend machen wenn dieser für eine weitere PV Anlage von nöten ist?

  • @joachimklein3272
    @joachimklein3272 2 года назад

    Frage zur steuerlichen Erfassung: Die PV-Anlage läuft auf meine Frau und mich. Ist das dann trotzdem der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für EINZELUNTERNEHMEN oder ein anderes Formular - etwa der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zur Gründung einer PERSONENGESELLSCHAFT/-GEMEINSCHAFT ?

  • @dierkfooken2324
    @dierkfooken2324 2 года назад +2

    Danke für die hilfreichen Beiträge, weiter so! Wird das FA denn akzeptieren, dass man eine (alte) Anlage als Kleinunternehmer und eine Neue regelbesteuert betreibt? Oder müsste dann die Neue auf meine Frau laufen...?

  • @Bambam_21M
    @Bambam_21M 2 года назад +2

    Vielen Dank für deine Videos. Freue mich immer wieder über deine Beiträge.
    Hast du einen Tipp für mich wie ich am besten vorgehe?
    Im August kommen meine Module/Unterkonstruktion.
    Anlage ist eigentlich geplant 13kwp, 8 kwp Süd und 5kwp Nord.
    Leider benötigen der geplante WR und Batterie wohl noch bis Frühjahr 2023.
    Ich hab noch nen WR für 8kw.
    Ich hätte gerne die Regelbesteuerung und MwSt Rückerstattung für meinen WR und Batterie.
    Mache ich da am besten 2 Anlagen draus und nehme die Südseite jetzt mit bestehendem WR in Betrieb oder wie mache ich das am besten. Oder soll ich jetzt mit der ibn warten bis Q2/2023 obwohl ich eigentlich schon produzieren könnte?
    Danke

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Ich bin kein Steuerberater, kann daher nur sagen, wie ich es machen würde. Der Speicher sollte gemeinsam mit der PV installiert werden. Allerdings ist nicht mehr sicher, dass man die MwSt. vom Speicherkauf überhaupt noch rückerstattet bekommt.

  • @MeffertAZ
    @MeffertAZ 2 года назад +4

    Guten morgen nur als kleine Anmerkung, ca. bei min. 13 die Umsatzsteuer Identifikationsnummer hat man noch nicht und braucht man auch nicht bei einer einfachen PV Anlage, hat aber nichts mit der Steuer Identifikations Nummer zu tun. Umsatzsteuer IDs sind für Umsatzsteuer Vorgänge zwischen den europäischen Ländern und beginnen im Deutschland mit DE

  • @adventureandy453
    @adventureandy453 2 года назад

    Wenn ich eine bestehende betriebene Anlage übernommen habe und über das Markstammdatenregiester eingetragen bin.
    Muß ich diesen Fragebogen auch ausfüllen? Anmerkung Vorbesitzer hatte Kleinunternehmer Regelung.

  • @MattTravels
    @MattTravels 2 года назад

    Hallo Martin! Danke für das verständliche Video...Aber woher weiß denn jetzt das Finanzamt, wie hoch meine Rückerstattung sein muss? Wie erfährt denn das Finanzamt den Preis meiner PV-Anlage?

  • @marcbeyer6129
    @marcbeyer6129 2 года назад +1

    Moin moin. Wo beantrage ich denn in Elster dass ich eine Steuernummer bekomme. Meine Anlage hat 9,72 Peek und ich habe den Elster Antrag erhalten und mich eingeloggt. Ich finde aber nicht den Hinweis. Dann noch eine Frage. Die Rechnung, wo ich die Umsatzsteuer erstattet bekomme reiche ich die auch über Elster ein oder wie funktioniert das?

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Wenn du eine neue Steuernummer bekommst, dann kommt die automatisch vom Finanzamt.

  • @andreastasche303
    @andreastasche303 2 года назад

    Das bedeutet, je mehr ich verbrauche, desto mehr lohnt sich die Kleinunternehmerregelung. Richtig? Danke.

  • @franksparrow7872
    @franksparrow7872 2 года назад

    Super erklärt wie immer bei euch. 🙂
    Ich baue gerade eine Solaranlage bei meiner Tochter auf und das Grundstück gehört uns und vermieten es an unsere Tochter. Wie verhält es sich dann mit dem Finanzamt? Kommt ja der Tochter zu gute und sie speist ja dann ein und spart den Strom. Wir bauen sie als Eigentümer auf und bezahlen alles.
    Könnt ihr da was zu sagen? Danke

  • @ToasterLP
    @ToasterLP 2 года назад

    Also wenn ich die PV-Rechnung in 2022 bezahle und IBN in 2023 mache kann ich mir die MWST aus 2022 mit der 1. UST-Voranmeldung in 2023 zurückholen?

  • @Chris-ng2fm
    @Chris-ng2fm 2 года назад

    Danke für die Infos. Ist es möglich noch jährlich die Anlage bei der Steuer als lineare Abschreibung anzugeben ?

  • @heiby
    @heiby 2 года назад

    Hallo. Das ist ein sehr schwieriges Thema für mich. Meine neue 10kWp Anlage wird zu einem Volleinspeiser. Ist dann eine Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

  • @daene85
    @daene85 Год назад

    Du hast im Video gesagt das ihr eine Bestandsanlage habt und das die Anmeldung da etwas anders ist und das ihr im Video darauf eingeht. Leider sagst du dazu aber nichts mehr. Was genau muss den gemacht werden wenn schon eine Anlage in Regelbesteuerung besteht und ich eine weitere (neue) beim Finanzamt melden möchte. Finde da keine Infos im Netz. Finanzamt selber sind seit Tagen nicht erreichbar weil vermutlich überlastet.
    Ein kurzer Hinweis wäre auch ausreichend.
    @gewaltignachhaltig

  • @hubertsokoll6341
    @hubertsokoll6341 2 года назад +2

    Hallo Martin, sehr interessante Beiträge, weiter so, sehr hilfreich. Ich habe Deinen Kanal abonniert und bis jetzt alle Beiträge gesehen. Auch ich erweitere meine PV Anlage um 13,4 kWp. Allerdings wurde die Rechnung auf meine Frau geschrieben und somit wird sie auch beim Finanzamt auf meine Frau angemeldet. Dann kann ich weiter Kleinunternehmer bleibend meine Frau wählt die Regelbesteuerung. Warum hast Du es nicht auch so gemacht?

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Wir haben die Photovoltaikanlagen mit dem RUclips-Kanal als gemeinsames Gewerbe angemeldet.

  • @wittschtwittscht6035
    @wittschtwittscht6035 2 года назад +1

    Martin, Dankeschön - ich hasse das Thema Finanzamt. Aber es scheint doch einigermaßen beherrschbar zu sein. Die Montage unserer PV ist laut Installateur Anfang August eingeplant. Allerdings fehlen noch WR und Speicher. Reicht es eigentlich, wenn ich das Formular erst nach der Inbetriebnahme ausfülle und an das FA sende?

  • @dergimbi
    @dergimbi 2 года назад

    Kurze doofenfrage… Anlage unter 10 kw Peak… auch anmelden? Wo find3 ich genaueres… so „erst3 Schritte“ allgemein. Danke für Feedback.

  • @thomasbeer783
    @thomasbeer783 2 года назад

    Moin Super Video habe gedacht das wird einfach. Nichts ist. Bei elster smart bekomme ich nicht die Formular Ansicht so wie in diesen Video um die ei gaben zu machen. Hat jemand eine Idee?

  • @marting1348
    @marting1348 2 года назад +1

    Hab ich das richtig verstanden, dass dieser Fragebogen zur steuerlichen Erfassung immer ausgefüllt werden muss? Also auch wenn ich als Kleinunternehmer (ohne sich die Umsatzsteuer zurück zu holen) geführt werden möchte und zusätzlich die Vereinfachungsregel anwenden möchte?
    Hab bisher meine PV Anlage, die seit 2 Jahren im Betrieb ist und für die ich monatlich Einspeisevergütung erhalte einfach gar nicht gemeldet. Ist mit Konsequenzen zu rechnen, wenn man die Anlage weiterhin nicht meldet? Kann ich meine PV Anlage auch noch nachträglich anmelden?

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Wir haben unsere auch ein wenig später gemeldet. Das war kein Problem. Wie gehst du denn mit der Einspeisevergütung um? Damit erzielst du doch Gewinne und bist somit unternehmerisch tätig. Das musst du dem Finanzamt melden und somit auch den Ust.-Teil.

    • @marting1348
      @marting1348 2 года назад

      @@gewaltignachhaltig ich erhalte jeden Monat ganz normal die Einspeisevergütung. Bin ja beim Netzbetreiber gemeldet und auch im Marktstammdatenregister drin. Nur mit Finanzamt wollte ich nichts zu tun haben und habe die Anlage einfach nicht gemeldet. Da ich ja vom Finanzamt nichts haben will, sollen die auch nichts von mir bekommen. Falls die mal in Zukunft das Marktstammdatenregister prüfen sollten kann ich ja immernoch sagen Kleinunternehmer + Vereinfachungsregel. Wie denkst du darüber? Wird oder kann es für Anlagenbesitzer Konsequenzen geben? Falls nein, dann kann man den steuerlichen Teil doch einfach wie ich ganz weg lassen?

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      @@marting1348 Dazu erlaube ich mir laienhafterweise mal keine Aussage. Um mit dem Finanzamt nichts zu tun zu haben und rechtlich trotzdem korrekt zu handeln, musst du nur 2 Formulare ausfüllen (derzeit nur bis 10 kWp, demnächst auch bis 30 kWp). Zeitaufwand rund 15 Minuten.

  • @ingog7001
    @ingog7001 2 года назад

    Hallo Martin, danke für das Video und Erklärung. Eine Frage zum Erfassungsbogen. Auf der Rechnung unseres Solateurs steht Familie G. und nicht nur ein Name. Muss ich daher eine Eheleute GbR beim Finanzamt beantragen? Im Video wir das Formular für Einzelunternehmen gezeigt. Was sind die Vor- / Nachteile? Danke und Gruß.

    • @stephanbrodehl303
      @stephanbrodehl303 2 года назад

      Die Rechnung vom Solateur sollte auf den gleichen Namen laufen, wie auf eurem Stromzähler. Wenn ihr eine Rechnung mit Eheleute habt und dies nicht ändern könnt, gibt das Probleme. Dann müsst ihr sicherlich eine GbR gründen. Besser auf dessen Name die Stromrechnung geht, der bzw die betreibt auch die PV und es gibt keinen Ärger oder Frust mit dem Finanzamt.

    • @ingog7001
      @ingog7001 2 года назад

      @@stephanbrodehl303 Danke für deine Antwort. Strom läuft auch auf beide. Denke das es dann eine GbR werden wird. Ich hoffe nur dass dadurch nicht alles noch komplizierter wird.

    • @stephanbrodehl303
      @stephanbrodehl303 2 года назад

      @@ingog7001 eigentlich nicht. Vermutlich seit ihr auch gemeinsam steuerlich veranlagt. Die klassische Zugewinngemeinschaft. Bei Gütertrennung wäre etwas schwieriger.

    • @ingog7001
      @ingog7001 2 года назад

      @@stephanbrodehl303 Ja, wir sind auch zusammen veranlagt. Beschäftige mich gerade mit dem GbR Erfassungsfragebogen 😟

  • @robertthevis6376
    @robertthevis6376 2 года назад +1

    Ich bin momentan in einer ähnlichen Situation wie bei euch. Wie macht Ihr das nun mit dem Finanzamt, gebt Ihr eine Umsatzsteuervoranmeldung "außer der Reihe" ab (ich brauche keine Voranmeldungen mehr machen), oder gebt Ihr die neue Anlage dann einfach im nächsten Jahr bei der Umsatzsteuererklärung für dieses Jahr mit an? In der Regel sollten die Grenzen bei denen eine Voranmeldung gemacht werden muss für ein paar kWp ja nicht überschritten werden.

  • @dambachergerd1746
    @dambachergerd1746 2 года назад +1

    Vielen Dank für das Video! Muss ich eigentlich einen Speicher für meine neue PV Anlage auch beim Finanzamt melden? Woher weiß ich eigentlich was meine Anlage übers Jahr bringt. Ich kann mich mit ihr ja nicht übers Jahr vollständig versorgen. Habe bei mir 4,1 KW auf dem Dach. Stromverbrauch im Jahr normal 1600 kWh. Wie viel kann ich dann beim Finanzamt angeben? Danke für die schnelle Antwort! Grüße Gerd

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Das Finanzamt interessiert im Endeffekt nur der Eigenverbrauch, der in den USt.-Voranmeldungen steht. Wie der zustande kommt, ist egal.

    • @dambachergerd1746
      @dambachergerd1746 2 года назад

      @@gewaltignachhaltig danke für die Antwort. Wenn ich nun 1600 kWh im Jahr verbrauche kann ich dann ca 1000 kWh durch PV Anlage erzielen? Muss ich den Speicher (Batteriespeicher) dem Finanzamt melden? Grüße Gerd

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      @@dambachergerd1746 Nein, kein Speicher, keine Wallbox muss gemeldet werden. Es geht nur um die Einspeisevergütung und die Strombezugseinsparung. Gib halt 1000 Euro an. Das Finanzamt rechnet eh nur die gemeldeten Zahlen aus den Umsatzsteuervoranmeldungen ab.

  • @christophbecker5396
    @christophbecker5396 2 года назад

    Hi, kannst du mal zeigen, wie man im Elster die Umsatzsteuervoranmeldung macht? Gruß Christoph

  • @Basti-12345
    @Basti-12345 2 года назад +1

    Guten Morgen Martin, am Anfang errechnest du bei der Regelbesteuerung die Umsatzsteuer des Eigenverbrauch mit 0,35cent. Ich dachte das das FA einen Ertragswert von 0,20cent/kWh dafür ansetzt. ????

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад +1

      Das tut es bei der Ertragssteuer.

    • @weissnichswelt
      @weissnichswelt 2 года назад +1

      du kannst in den voranmeldungen mit 0,20 ansetzen musst aber spätestens bei der jahreserklärung dann korrigieren..

  • @derleichi8208
    @derleichi8208 2 года назад

    Wie geht es denn eigentlich dann weiter? Was muss vierteljährlich gemacht werden bzw jährlich über diese 5 jahre? Braucht man einen steuerberater oder kriegt man das ohne hin, bisher lief alles über lohi bei uns. Private sachen weiterhin über lohi machen u die pv "selbst" über elster? Geht das? Wir sind normale arbeitnehmer. Danke

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад +1

      Video zur Umsatzsteuervoranmeldung folgt noch. LoHi ist bei PV komplett raus.

  • @ohne_Gnade
    @ohne_Gnade 2 года назад +2

    Warum nicht die nue Anlage auf deine Frau anmelden?
    Dann wären die 5 Jahre der ersten Anlage erledigt gewesen. Meine Info ist, dass das Fa. da trennt.
    Also 1 Anlage auf dich und 1 auf deine Frau. Zur Not noch eine (dritte) gemeinsame als GbR. Das FA
    trennt da eigentlich nach Personen, obwohl im gleicheen Haushalt. (Wurde mir so mitgeteilt?)
    Aber vielen Dank für die sehr guten Tutorials, vor 1 Jahr hätte ich das gut gebrauchen können,
    lasse es jetzt aber durch einen Steuerberater machen.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад +1

      Unsere PV läuft im Gewerbe mit dem RUclips-Kanal, daher läuft alles auf eine Person.

  • @NachtsUmZwei
    @NachtsUmZwei 2 года назад +1

    würde es eigentlich sinn haben, wenn man ein zusätzliches Flachdach hat, und dort seine PV mit weiteren Modulen erweitern möchte. Diese nach Ost und West auszurichten um unterm strich weniger Strom zu erzeugen, aber dafür besser verteilt für morgends und abends? Gibt es dazu Überlegungen?

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад +1

      Ich würde heute auf Flachdach immer Ost-West aufständern. Geht wesentlich mehr drauf wegen der Verschattung bei Süd-Aufständerung.

    • @at5863
      @at5863 2 года назад +1

      Genau mit deiner Begründung habe ich mich bei unserem Flachdach für Ost/West entschieden. Bei Süd wären es 30 Module gewesen, bei Ost/West sind es nun 40 geworden. Man muss allerdings wissen, dass der Invest natürlich ein höherer ist, bei nahezu gleichem Jahresertrag, dafür wird man aber mit einer hohen Autarkie belohnt. Bei uns 62% bei 4T KWh Hausstrom + 2TKwh für das E-Auto. Das Ganze aus einer 26,6Kwp Anlage nördlich von HH und eben 40 Module wie oben beschrieben auf dem Flachdach und weitere 34 Module in Ost/West auf dem Satteldach.
      Weiterer Vorteil bei uns in der Region ist, dass wir mehr trübes Wetter haben und somit über mehr PV Fläche einen besseren Difusertrag haben. Für Südausrichtung haben wir hier sehr wenige Sonnentage im Winter.

    • @NachtsUmZwei
      @NachtsUmZwei 2 года назад

      @@at5863 haben sie auch einen Speicher? Bei soviele Modulen machen sie doch bestimmt mehr Strom als sie brauchen.

    • @at5863
      @at5863 2 года назад

      @@NachtsUmZwei nein, keinen Speicher, der ist aus meiner Sicht mit unserem Verbrauchsprofil nicht wirtschaftlich zu betreiben.
      Wir liegen derzeit bei 16% Eigenverbrauchsquote.

    • @Mx501
      @Mx501 2 года назад +1

      Das kann man über PV Gis berechnen. Ich habe auch verglichen bei meinem Flachdach, Süd gingen 12,8 max, OW max 16,8kw drauf, diese haben aber aufs Jahr gesehen weniger erzeugt als die kleinere Süd Anlage. Da ich einen Speicher dazu habe (viel Strom wird bei uns Nachts verbraucht), lohnte sich das eher. Kommt also noch der Faktor Tagesverbrauchsprofil mit dazu. Von SMA gibt es auch einen offenen kostenlosen Rechner wo man Profile vergleichen kann.

  • @manfredkurrelfink8620
    @manfredkurrelfink8620 2 года назад

    Seltsam ich habe Kleingewerbe gemacht ohne steuerlichen vorabzug und muss trotzdem meinen eigen verbrauchten Strom versteuern ?

  • @uwebenndorf2126
    @uwebenndorf2126 2 года назад +1

    Hallo Martin, danke für Deine sehr aufschlussreichen Videos. Wir werden uns auf unser Haus aus dem Jahre 1993 auch eine 18,2 kwp-PV-Anlage mit 10kw-Speicher und Wallbox installieren lassen. Der Zählerkasten aus dem Jahr 1993 ist natürlich nicht mehr normgerecht und muss wahrscheinlich entsprechend der VDE-Norm AR-N 4100:2019-04 entweder vollständig ersetzt , oder entsprechend nachgerüstet werden. Es wäre sehr interessant zu erfahren, wie es bei Euch hinsichtlich des Zählerkastens gelaufen ist, als Ihr Eure erste PV-Anlage bekommen habt. Musstet Ihr vollständig ersetzen, oder nur nachrüsten ? Das Thema ist bestimmt für alle interessant, die sich eine neue PV-Anlage auf ihr älteres Haus bauen lassen wollen. Vielen Dank und Gruß Uwe Benndorf

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Bei uns wurde ein komplett neuer Schrank verbaut. Wir hatten aber auch nur eine schmale Kiste mit Zähler und vier Sicherungen drin. Aus heutiger Sicht geht das gar nicht.

    • @uwebenndorf2126
      @uwebenndorf2126 2 года назад

      @@gewaltignachhaltig Danke Dir, habe ich mir schon gedacht. Unser Schrank ist zwar größer, hat aber nicht die erforderlichen Komponenten.

  • @rolandrohde
    @rolandrohde 2 года назад

    Thema Eigenverbrauch...was fällt da mit rein? Alles was ich von den Stadtwerken kaufe oder nur den Teil den ich von meinem PV Strom selber nutze? Finde irgendwie diese Regelung höchst unlogisch und auch die Sache mit dem Obstverkauf finde ich unverständlich...Obst welches ich selber anbaue aber nicht gerkaufe würde ich doch auch nicht versteuern, sondern nur den Teil den ich verkaufe...🤔
    Und noch eine Frage...wenn ich jetzt zu der PV Anlage einen Speicher nachrüsten möchte, sagen wir nach einem Jahr, kann ich dann da wieder den Vorsteuerabzug machen? Von der Einkommenssteuer absetzen geht bei be DC gekoppelten Anlagen wohl, aber die 19% abziehen?

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад +1

      Eigenverbrauch bezieht sich nur auf den selbst erzeugten Strom. Du kaufst dir einen Apfelbaum und isst die Äpfel selbst, dann zahlst du den vollen Preis für den Baum. Du kaufst einen Apfelbaum und verkaufst einen Teil der Äpfel, dann ist das Finanzamt im Boot, da du unternehmerisch tätig bist. Dann kannst du dir die USt. zurückerstatten lassen, zahlst den Baum also netto, musst aber auf den Eigenverbrauch auch Steuern zahlen. Der Staat unterstützt dich bei deinem Unternehmen, aber er möchte dann die vollen Steuern der Veräußerung haben, egal, ob du verkaufst oder selbst isst. Das ist dem Staat egal. Du bekommst ja auch die volle USt. erstattet und nicht nur den Anteil, der dem Anteil der Äpfel entspricht, die du verkaufst. Da du mit PV aber nur ein Kleinunternehmen betreibst, hast du auch die freie Wahl, ganz auf die USt. zu verzichten auf beiden Seiten.
      Speicher alleine lässt sich nicht steuerlich geltend machen, wenn überhaupt noch, dann nur bei gleichzeitigen Installation mit der PV. Aber auch das scheint bald nicht mehr zu funktionieren.

    • @rolandrohde
      @rolandrohde 2 года назад +1

      @@gewaltignachhaltig
      Danke. Die Sache mit dem Apfelbaum ist mir immernoch suspekt, aber ich habs jetzt einigermaßen verstanden...😂
      Was den Speicher angeht...ist schon blöd...wenn man wüsste sie die Preise für Speicher in 1-2 Jahren aussehen...🙄

  • @feafer6314
    @feafer6314 2 года назад +1

    Meine 7,25kwp Anlage ist komplett befreit.
    Zahle keine Steuern. Keine von beiden. Kein Bock gehabt

  • @ichbins9597
    @ichbins9597 2 года назад

    Hallo, Ihr macht da einen super Job, trotzdem habe ich das Problem, dass bei mir im Elster das Formular an vielen Stellen so ganz anders aussieht. Warum macht Ihr das nicht mit aktuellen Formularen ? Mir sagt das viele Steuerfachchinesisch auf der Elster-Seite oftmals gar nichts und man hat ja schon Angst, bei der Steuer was falsches anzugeben....

  • @dirkwaschik2946
    @dirkwaschik2946 2 года назад

    Wie sieht das in einer Erbengemeinschaft aus? Reicht es wenn einer die Anlage anmeldet oder müssen das alle Parteien tun? Ansonsten sieht das ja nicht schwer aus.

  • @alex2781.
    @alex2781. 2 года назад

    Hallo Martin. Sehr gut gemacht. Sag bitte Die Steuernummer soll neu sein als Unternehmen oder meine Alte Steuernummer welche ich bis jetzt hatte?
    Danke sehr.

    • @gunterebgen7321
      @gunterebgen7321 2 года назад +1

      Du meldest das unter deiner ganz normalen bekannten Steuernummer an.

    • @alex2781.
      @alex2781. 2 года назад

      @@gunterebgen7321 Danke schön.

  • @brani545
    @brani545 2 года назад

    Schade das der gezeigte Bogen nicht der aktuelle ist :( Online über Elster sind die Optionen mittlerweile total andere... trotzdem natürlich von der Sache her informativ...

  • @Rantanplaq
    @Rantanplaq 2 года назад +1

    Interessant. Zwar würde ich lieber weglaufen, Thema Steuern, doch werde ich es bei zu gegebener Zeit anschauen..
    Die Identifikationsnummer (IdNr.) bekommt man mit der Geburt zugeteilt. Die hat man sozusagen bevor man dem Neugebornen einen Namen gegeben hat.
    Die kann man beim FA erfragen.

  • @franzi7600
    @franzi7600 2 года назад

    Hallo Martin, vielen Dank für das Video. Unsere Anlage wird gerade montiert und wir wollen jetzt auch die steuerliche Erfassung machen. Aber eine Frage habe ich. Wie rechne ich denn aus, wie viel Gesamtumsatz die Anlage pro Jahr denn ca machen wird? Das muss man da ja eintragen. Sorry, wenn das eine dämliche Frage ist, aber ich steh auf dem Schlauch🙈

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Trag erstmal die Werte aus der Ertragsprognose ein. Die genauen Werte zur Berechnung der USt. erfolgt dann über die Voranmeldungen und da kannst du dann die realen Verbrauchswerte eintragen.

    • @Basti-12345
      @Basti-12345 2 года назад

      Die Summe der Umsätze sind immer Nettobeträge die danach versteuert werden müssen. Bei der Summe gibst du deinen Eigenverbrauch von der PV Anlage an und multipliziert diesen mit dem Nettobetrag pro kWh deines Energieversorgers. Beispiele, du verbrauchst von deinem erzeugten Solarstrom 1500kwh und den Strom den sonst kaufen würdest liegt bei Brutto 30ct/kWh (netto 0,243ct/kWh) lautet die Rechnung 1500x0,243= 364,5€. Zu diesem Betrag kommt noch die Nettoeinspeisevergütung deines Energieversorgers dazu.

    • @Basti-12345
      @Basti-12345 2 года назад

      Du bekommst die Einspeisevergütung mit Umsatzsteuer (Brutto) von den Stadtwerken und gibst diese Umsatzsteuer ja als durchgehenden Posten einfach weiter. Das bedeutet du zahlst quasi nur Umsatzsteuer auf deinen Eigenverbrauch. Der Verbrauch den du von den Stadtwerken hinzukaufen musst, hat in der Umsatzsteuervoranmeldung nix zu suchen.

  • @user-wh1ue9de9b
    @user-wh1ue9de9b 2 года назад +2

    19% von 14tEUR sind 2235.29EUR und nicht 2660EUR. Rechnung lautet: 14tEUR-(14tEUR/1.19)

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Danke, ich habe es wieder von der falschen Seite gerechnet.

  • @fritzgerald1576
    @fritzgerald1576 2 года назад

    Wie wird auf 14.000€ Anlagenpreis gekommen? Ist die Annahme mit oder ohne Wechselrichter/Speicher? Ich bekomme auf mein Dach max. eine 9,7KWp PV Anlage. Bei mir kostet die komplette Anlage 22.000 - 26.000€ , je nach Anbieter. Die Montage ist dann noch nicht mal dabei.

    • @nicovega1831
      @nicovega1831 2 года назад

      Die Preise sind zwar angezogen, aber grenzt an Wucher

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад +1

      Mondpreise. Es macht keinen Sinn, PV zu diesen Preisen zu kaufen.

    • @fritzgerald1576
      @fritzgerald1576 2 года назад

      @@gewaltignachhaltig Zeige doch bitte mal in einem Video Beispielrechnungen einer, z.B 10KWp,15KWp und 20KWp Anlage Inkl. Wechselrichter, Speicher, (ca. 10Kwh) Montagezeugs und Montagekosten. Mit Sicherheit ist dies nicht 100% übertragbar auf jeden Kaufwilligen und ist je nach Region (hier Region Frankfurt/M) schwankend. Ich bin maximal verwirrt was solch eine Anlage kosten darf und baue daher keine. Jeder Vertreter verspricht mir das Blaue vom Himmel und rechnet mir die Anlage durch so dass sich diese nach ca 15 Jahren lohnen würde.

    • @dija2655
      @dija2655 2 года назад

      @@fritzgerald1576 die Angabe Euro / kwp ist hier ausreichend, kann jeder selber ganz schnell ausrechnen. Über 1400 Euro / kwp würde ich niemals eine Anlage installieren

  • @joachimklein3272
    @joachimklein3272 2 года назад

    2 Fragen noch
    1) was ändert sich im Fragebogen wenn ich die Kleinunternehmerregelung wähle außer das ich das entsprechende Häkchen anders setze ich nehme an sonst ist alles gleich oder ?
    2) wie beantrage ich bzgl. der Ekst die Vereinfachungsregelung (Liebhaberei)

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад +1

      1) Da bleibt alles gleich
      2) Dafür gibt es das Formular zur steuerlichen Vereinfachung

    • @joachimklein3272
      @joachimklein3272 2 года назад

      @@gewaltignachhaltig 1) habe ich in Elster gefunden 2) leider nicht

  • @sascha9347
    @sascha9347 2 года назад

    7.1 bezieht sich auf ja auf Einspeisevergütung * kW eingespeist nehme ich an. Gibt es hier etwas bei einer sog. Cloud zu beachten (z.B. Senec)

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Nein, hier geht es um den Umsatz, also auch den Eigenverbraucht. Quasi die Zahl, mit der sich die PV-Anlage jährlich refinanziert.

  • @Andreas-mit-PV
    @Andreas-mit-PV 2 года назад

    Woher weiß ich welchen Eigenverbrauch ich habe? Gerade mit einer PV wird oft noch ein Heizstab für den Heizungspufferspeicher oder eine Überschuss Wallbox zugebaut.

    • @bbberg7122
      @bbberg7122 2 года назад

      Das frage ich mich auch, insbesondere bei Überschusseinspeisung mit Speicher. Reicht dem Finanzamt die Angabe der produzierten Energie aus den Daten des Wechselrichters ?

    • @bbberg7122
      @bbberg7122 2 года назад

      Oder reichen prognostizierte/simulierte Werte ??

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Die tatsächliche Berechnung findet anhand der USt.-Voranmeldung statt.

    • @youtubek140
      @youtubek140 2 года назад

      Bei Meldungen an das FA taucht nirgendwo die Einheit „kWh“ auf. Es wird immer nur in der Einheit „EUR“ gerechnet.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      @@youtubek140 Weil das Finanzamt nur in Geld rechnet und nicht in Strom.

  • @ursulalang2505
    @ursulalang2505 Год назад

    Warum muss man die PV Anlage dem Finanzamt melden, hat das Finanzamt die Anlage gekauft??

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  Год назад

      Nein, aber mit dem Verkaufen von Strom (Einspeisevergütung) wirst du unternehmerisch tätig und das ist eine Angelegenheit des Finanzamts.

  • @manjabeine5536
    @manjabeine5536 2 года назад

    Hallo. Also muss man dann noch vier Jahre über 800 € an EV zahlen plus ein paar Euro auf den eingespeisten Strom, den ich verkaufe. Das rechnet sich doch nicht, sich dann im ersten Jahr 1.800 € vom Finanzamt wieder zu holen oder sehe ich das falsch 🤔

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Ich habe es doch vorgerechnet. Die 800 Euro beziehen sich auf alle 5 Jahre zusammen.

    • @manjabeine5536
      @manjabeine5536 2 года назад +1

      Ach ja. Jetzt sehe ich es auch, dass die 800€ bereits für 5 Jahre gerechnet wurden😅

  • @jorgheine9696
    @jorgheine9696 2 года назад +2

    Wieso muss man eigentlich strom für 35 cent von sich selbst kaufen, verkauft ihn an den netzbetreiber für 12 cent und an der börse wird er fast nicht unter 20 cent gehandelt

    • @gunterebgen7321
      @gunterebgen7321 2 года назад +1

      Weil im Umsatzsteuerrecht (im Gegensatz zur Einkommenssteuer, bei der der Selbstkostenpreis angesetzt werden kann) der "fiktive Entnahmepreis" gilt und das ist in der Regel der güstigste Tarif, den du bei deinem zuständigen Netzbetreiber abschließen könntest.

  • @janos5555
    @janos5555 2 года назад

    Ist für Rentner irgendwas anders? Ich mache das gerade für meine Oma zumindest versuche ich das.

  • @detlefkurzweg2506
    @detlefkurzweg2506 2 года назад

    Ich habe meine Anlage nach 10 Jahren auf Kleinunternehmerregelung umgestellt und als Liebhaberei , trotzdem wird Eigenverbrauch besteuert, was ich einfach nicht verstehen kann und will

  • @Basti-12345
    @Basti-12345 2 года назад

    Jetzt wäre es nochmal interessant zu wissen wenn man als natürliche Person eine Immobilie vermietet hat ob ich das bei der PV Anmeldung mit angeben muss? Weil das Unternehmen PV mit eigener Steuernummer ja ein anderes ist als das Unternehmen Immobilie mit ebenfalls eigener Steuernummer. Ich zahle ja jährlich Ertragssteuer auf die Mieteinnahmen aber keine Umsatzsteuer, da Mieteinnahmen umsatzsteuerbefreit sind. Evtl. hat der ein oder andere damit schon Mal zu tun gehabt.

    • @thorstenberkemeier4
      @thorstenberkemeier4 2 года назад +1

      In der Umsatzsteuer ist das kein anderes Unternehmen. Da ist man immer nur einmal Unternehmer.
      Die Mieteinnahmen bleiben aber steuerfrei.
      Sofern also du der Vermieter bist und auch die PV-Anlage betreibst ist es das gleiche Unternemen umsatzsteuerlich.
      Betreibst du die PV-Anlage aber mit einem Ehepartner zusammen ist es wieder anders.

    • @Basti-12345
      @Basti-12345 2 года назад +1

      @@thorstenberkemeier4 alles klar....danke

  • @kseim1406
    @kseim1406 2 года назад

    Es ist ein Fehler im Video, meiner Ansicht nach: Bei der Besteuerung des Eigenverbrauchs geht das Finanzamt nicht vom regulären Strompreis (wie hier 35cent) aus sondern von den angenommenen Gestehungskosten von 21cent. Diese können dem FA auch ggf anders glaubhaft gemacht werden. Das ist ja auch der Grund weshalb auch Anlagen größer als 10kWp sich als Liebhaberei einstufen lassen.

    • @Basti-12345
      @Basti-12345 2 года назад

      Hallo Karsten, wie will man denn dem FA glaubhaft machen das man bei >10kwp keine Gewinnabsichten hat. Ich überlege meine Anlage von 8,6 auf 13-15kwp zu erweitern. Dann fällt wahrscheinlich die Liebhaberei raus. wenn ich dann noch Einkommensteuer bezahlen soll, dann kann ich doch besser bei meinen aktuell 8,6kwp bleiben oder?

  • @MrSchoeni93
    @MrSchoeni93 2 года назад

    Ich dachte unter 10kwp ist es Liebhaberei und ich brauche keine Einnahmeüberschussrechnung zu machen ?! Da ist bei diesem Formular kein Kästchen für 🤷🏻‍♂️

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Für die steuerliche Vereinfachung gibt es ein separates Formular. Hier wählst du nur die Art der umsatzsteuerlichen Behandlung. Umsatzsteuer und Ertragssteuer werden vom Finanzamt komplett unabhängig voneinander betrachtet.

  • @jakelamotta7904
    @jakelamotta7904 2 года назад +2

    Pfff ich melde gar nix beim Finanzamt 😂

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Dann meldet sich vielleicht irgendwann mal das Finanzamt.

    • @jakelamotta7904
      @jakelamotta7904 2 года назад

      @@gewaltignachhaltig solln se doch. Die sind zu dämlich

  • @Gamenick101
    @Gamenick101 2 года назад

    1.400 € netto je kWp... schick mal die Kontaktdaten vom Elektriker...

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      Augen auf kann ich da nur sagen

    • @Gamenick101
      @Gamenick101 2 года назад

      @@gewaltignachhaltig die sind leider auf 12-14 Monate ausgelastet, it's not a buyer's market...

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig  2 года назад

      @@Gamenick101 Nein, das ist derzeit das Problem.

    • @Gamenick101
      @Gamenick101 2 года назад +1

      @@gewaltignachhaltig Das eine geht nicht ohne das andere, wenn ich mir als Elektriker die Aufträge aussuchen kann, nehme ich die Lukrativsten.

  • @OsningOsning
    @OsningOsning 2 года назад +2