Deutsche Aufenthaltserlaubnis für Eltern und Schwiegereltern von ausländischen Fachkräften

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  • Опубликовано: 30 янв 2025

Комментарии • 70

  • @amazingworld9036
    @amazingworld9036 10 месяцев назад +1

    Seit 2011 als Fachkraft nach Deutschland gekommen und habe ich ganze Zeit gearbeitet, Steuer bezahlt, gut integriert, deutscher Pass bekommen. Und jetzt kann ich nicht meine Eltern nach deutschland bringen. Weil ich Deutsch bin und auch weil ic seit 12 Jahren hier als Fachkraft arbeite. Was ist von ein gesetzt. Jetzt plane ich wieder auswandern weil die Eltern brauche. Meine Unterstützung

  • @zakariaayroud5971
    @zakariaayroud5971 9 месяцев назад +2

    Hallo Herr Sonnenberg,
    vielen Dank für Ihre informativen Videos.
    Ich bin binational und wurde im Februar 2024 als Deutscher eingebürgert.
    Ich und meine Frau haben ein Kind und würden gerne meine Eltern aus dem Ausland nachholen, damit sie sich um unser Kind kümmern können, da wir beide Vollzeit arbeiten und die Kitas in unserer Stadt viele Schließtage haben.
    Leider gilt die neue Regelung nicht für mich, und ich weiß nicht, wie ich mit dieser Situation umgehen soll.
    Ich bin offen für Vorschläge.
    Ich danke Ihnen sehr!

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  7 месяцев назад

      Hallo, bei zwei Statsangehörigkeiten wäre auch die andere zu prüfen, ob sich aus dieser etwas aus der EU Freizügigkeit herleiten lassen könnte, das Gleiche gilt die den Ehegatten. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens, um die Optionen zu diskutieren. Ich nehme Bezug auf den Disclaimer us dem Anhang. Ihr Rechtsanwalt Simon Sonnenberg

  • @Fr-cf3cn
    @Fr-cf3cn Год назад +1

    Hallo Herr Sonnenberg, herzlichen Dank für Ihr informatives tolles Video und frohes Neues! Zu Ihrer Antwort zum Gesetztext "alle Fachkräfte/ Erwerbstätige" - wie kann man beurteilen, ob eine Person zur Ausübung einer Tätigkeit (z.B. IT Consultant) zum Unternehmensspezialist zählen? Herzliche Grüße

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  Год назад

      Hallo, in § 19 AufenthG ist nun eine Definition des "Spezialisten" vorhanden:
      "Spezialist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über unerlässliche Spezialkenntnisse über die Tätigkeitsbereiche, die Verfahren oder die Verwaltung der aufnehmenden Niederlassung, ein hohes Qualifikationsniveau sowie angemessene Berufserfahrung verfügt."
      Die Anwendungshinweise zu § 3 BeschV enthalten ebenfalls nähere Anhaltspunkte.
      Vielen Dank für's Einschalten.
      ich nehme Bezug auf den Disclaimer aus dem Video.
      Ihr Rechtsanwalt Simon Sonnenberg

    • @Fr-cf3cn
      @Fr-cf3cn Год назад

      Sehr geehrter Herr Sonnenberg, ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort! Die Punkte, die Sie in den Videos gesprochen haben, sind genau die Punkte, die man gern wissen möchten👍Ich freue mich auf Ihre weitere Videos@@rechtsanwaltskanzleisonnen8318

  • @Dr.Coolkopf
    @Dr.Coolkopf 11 дней назад

    wo kann mann das bantragen und wie? die vorraussetzungen, unterlagen, etc.? ich hab naemlich seit letztes jahr Januar unbesfristet aufenthalt, mein Bruder wird jetzt Blaue Karte bekommen, koennen wir jetzt theoretisch unsere Mutter hierher bringen? Danke und ich warte auf die Vorschlaege..

  • @olgahumenyk
    @olgahumenyk 3 месяца назад +1

    Hallo Herr Sonnenberg,ich bin hier verheiratet und bekomme Aufenthalt nach Paragraph 28.
    Meine Frage ist,ob mein Sohn ,wenn er 19 wird,bekommt auch weiter ?Er ist bei mir in Deutschlands ab 2022.
    Danke

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  3 месяца назад

      Hallo, wenn sich ein ausländisches minderjähriges Kind zur Familienzusammenführung gem. § 32 AufenthG in Deutschland aufhält, kann das Kind bei Volljährigkeit auf § 34 Abs. 2 AufenthG wechseln, bis die Niederlassungserlaubnis möglich ist.
      Wenn das Kind die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft erfüllt, dann es auch darauf (ggf. auch zusätzlich zur bestehenden Niederlassungserlaubnis) wechseln. Dann wäre es möglich, dass sich Eltern die Aufenthaltserlaubnis gem. § 36 Abs. 3 AufenthG vom Kind ableiten.
      Ob nun § 36 Abs. 3 AufenthG gilt, wenn sich die Fachkraft vor dem 01. März 2024 zu einem anderen Aufenthaltszweck in Deutschland aufhielt, ist nicht abschließend geklärt.
      Ich nehme Bezug auf den Disclaimer aus dem Video.
      Ihr Rechtsanwalt Simon Sonnenberg

  • @angelakuli1612
    @angelakuli1612 11 месяцев назад +1

    Hallo! Herr Sonnenberg! Ich habe vor dem 01.03.2024 eine Aufenthaltserlaubnis Fachkraft mit §19c Punkt 2, wenn ich nach dem 01.03.2024 eine Aufenthaltserlaubnis mit der Blauen Karte bekomme, kann ich dann meine Eltern nach Deutschland mitnehmen? Danke schön!

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  10 месяцев назад

      Hallo, dem Wortlaut nach kann der Ausländer Familienzusammenführung nach § 36 Abs. 3 AufenthG beantragen, wenn er sich zuvor bereits in Deutschland aufhielt, aber keine der in § 36 Abs. 3 AufenthG genannten Aufenthaltserlaubnisse besaß,sondern eine andere, und nun wechselt.
      Aber, wie unten ausgeführt, steht das im Ermessen der Behörden.
      Ich nehme Bezug auf den Disclaimer aus dem Video.

    • @angelakuli1612
      @angelakuli1612 10 месяцев назад

      Danke schön😊

  • @xy675
    @xy675 Год назад +1

    Meine Frau und ich sind vor fast 20 Jahren nach DE gekommen und arbeiten seit fast 10 Jahren. Wir haben auch schon seit langem eine Niederlassungserlaubnis. Gilt die neue Regelung auch für uns, oder gilt es nur für die neuen ausländischen Fachkräfte?

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  Год назад

      Die Regelung kann für Ausländer gelten, die sich schon in Deutschland aufhalten, aber noch keine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft hatten. Beispiel: erst Studium, dann Familienzusammenführung und dann Niederlassungserlaubnis.
      Das ist noch nicht sicher, wird aber wohl von vielen Anwälten so vertreten.
      Der Ausländer könnte dann also ab dem 01.03.2024 eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen, und es versuchen, die Eltern nachzuholen.
      Übrigens müsste der Ausländer dafür die Niederlassungserlaubnis nicht "abgeben". Es ist erlaubt, mehrere Aufenthaltserlaubnisse zu haben, wenn - wie hier - ein berechtigtes Interesse daran besteht.
      Ich nehme Bezug auf den Disclaimer aus dem Video.

  • @mewlee3804
    @mewlee3804 Год назад +1

    Guten Tag, Herr Sonnenberg.
    falls man ein Jobangebot sagen wir mal nach 1. März bekommt, kann man ein nationales Visum für sich und einen Elternteil gemeinsam beantragen?
    Oder muss der Arbeitsnehmer zuerst selber nach Deutschland einreisen, sich eine Blaue Karte holen, und hinterher den Familiennachzug beantragen?
    Vielen Dank :)

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  Год назад

      hallo, eine gemeinsame Beantragung ist möglich.
      Es kann sein, dass die Botschaft mit der Erteilung des Visums der Eltern nach § 36 Abs. 3 AufenthG wartet, bis die Blaue Karte EU als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt ist. Das würde sich aus dem Wortlaut der Norm ergeben, vielleicht erteilt die Botschaft aber auch beide Visa gleichzeitig, das wird die Praxis zeigen. Vielen Dank für's Einschalten. ich nehmde Bezug auf den Disclaimer.

    • @mewlee3804
      @mewlee3804 Год назад

      @@rechtsanwaltskanzleisonnen8318 Vielen Dank, dann warten wir mal auf 1. März 👍

  • @jurgenjurgen489
    @jurgenjurgen489 7 месяцев назад +2

    Guten Tag Herr Sonnenberg,
    Ich bin deutscher und möchte einen Familiennachzug machen und
    gemeinsam mit meiner ausländischen Ehepartnerin in Deutschland leben. Ist ein Nachweis eines Lebensunterhalts (Arbeitsvertrag) von mir für den Familiennachzug erforderlich ?
    Vielen Dank für Sie

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  6 месяцев назад +1

      Hallo, bei der Familienzusammenführung von Ehegatten zu Deutschen gilt, dass der Lebensunterhalt nicht zwingend gesichert sein muss.
      Denn die Ausländerbehörde "soll in der Regel" abweichend vom Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung die Aufenthaltserlaubnis erteilen.
      Das ergibt sich aus § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG.
      Aber der Ausländerbehörde/Deutschen Botschaft steht wegen der Formulierung der Vorschrift ein Ermessensspielraum zu. Sie darf daher konkret die Gründe prüfen, ob und warum der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Daher ist es besser, die Informationen zur Lebensunterhaltssicherung offenzulegen, anstatt die Mitwirkung zu verweigern.
      Falls sich Probleme zur Lebensunterhaltssicherung andeuten, empfehle ich, schon vorab anwaltliche Beratung zu suchen. Denn vorab lässt sich besser auf das Ermessen der Ausländerbehörde Einfluss nehmen als hinterher, wenn schon eine Ablehnung entschieden wurde.
      Ich nehme Bezug auf den Disclaimer aus dem Video.
      Ihr Rechtsanwalt Simon Sonnenberg

    • @jurgenjurgen489
      @jurgenjurgen489 6 месяцев назад +1

      Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
      Ist ein Wohnraum erforderlich, wenn man Staatsbürger ist ?
      Ich habe einen Untermietvertrag.
      Die gesamte Wohnung besteht aus 3 Zimmern und ich habe davon ein Zimmer ( 23.4 qm) und auf dem Vertrag steht dass ich die gesamte 93 qm benutzen darf.
      Ist das ausreichend?
      Muss mir der Hauptmieter erst erlauben ?
      Brauchen ich von dem Vermieter oder dem Hauptmieter eine Erlaubnis?
      Wird den Untermietvertrag akzeptiert für einen familiennachzug in diesem Fall?
      Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir auf meine Fragen reagieren.
      Vielen Dank für Sie

  • @rinorqorri7234
    @rinorqorri7234 Год назад +1

    Hallo Herr Sonnenberg,
    ich merke dass Sie Ihre Arbeit sehr lieben und dass Sie jeden antworten, ich zihe meinen Hut vor Ihnen ab.
    Meine frage wäre:
    Ich als deutscher Staatsbürger, kann ich meine drittstaatler Mutter nach Deutschland holen ( Elternnachzug)?.
    Ich danke im vorraus.
    Lieben Gruß

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  Год назад

      Hallo, danke für's Einschalten. Bei Ihnen richtet sich die Familienzusammenführung dann leider nach der Härtefallregelung nach § 36 Abs. 2 AufenthG.
      Für konkrete Rückfragen kontaktieren Sie mich gerne.
      Ich nehme Bezug auf den Disclaimer aus dem Video.
      Ihr Rechtsanwalt Sonnenberg

  • @michirika5642
    @michirika5642 11 месяцев назад +1

    Hallo Herr Sonnenberg, also da ich einen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis habe kann ich nicht meine Mama nach Deutschland holen weil ich schon vor 01.03.2024 in Deutschland wohne ?..
    Und wie sieht es aus mit dem deutschen Staatsangehörigkeit?

    • @michirika5642
      @michirika5642 11 месяцев назад

      Bekomme ich einen Antwort?

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  11 месяцев назад

      hallo, die Regel gilt nicht für deutsche Staatsangehörige.
      ob die Regel für Ausländer gilt, die sich schon in Deutschland aufhalten, aber mit einer anderen Aufenthaltserlaubnis, habe ich in den Kommentaren und im Video erörtert. Dem Wortlaut nach kann die Regel gelten, in der Ausübung des Ermessens kann es eine Rolle spielen. Ab März werden wir voraussichtlich erste Anträge einleiten. Beste Grüße, Rechtsanwalt Sonnenberg

  • @joerntie
    @joerntie Год назад +1

    Dementsprechend gibt es weiterhin keine Möglichkeit als bereits in Deutschland lebender Fachkraft die Mutter nach Deutschland zu holen (Trotz deutscher Staatsangehörigkeit und verbürgung des Einkommens)

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  Год назад +2

      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. gilt dann leider nur die Härtefallregelung. Ich denke, man hätte auch bereits in Deutschland lebende Fachkräfte privilegieren können, um sie zu binden, anstatt nur auf die Anwerbung neuer Fachkräfte zu setzen

  • @loko5593
    @loko5593 11 месяцев назад +2

    Kann man die Eltern in Familienversicherung versichern?

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  11 месяцев назад

      Hallo, bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung zur Klärung der Frage, ich bin im Sozialrecht nicht spezialisiert. Jedoch gibt es meines Erachtens eine Familienversicherung aufsteigenden Gerades, also dass Kinder ihre Eltern mitversichern statt umgekehrt, so nicht. Die Versicherung von nachreisenden Eltern dürfte auf einer anderen Grundlage beruhen. Ich nehme Bezug auf den Disclaimer aus dem Video. Beste Grüße, Ihr Rechtsanwalt Simon Sonnenberg

    • @Aditya-xs6wk
      @Aditya-xs6wk 5 месяцев назад

      Hi, Nein, du kannst die Eltern nicht in Familienversicherubg versichern.
      Ich gehe davon aus dass die Eltern nicht arbeiten (nicht erwerbstätig sind) - dann kostet es bei gesetzlichen Krankenkassen bei ungefähr 200€ für einen Elternteil. Solange beide von deinen Eltern verheiratet sind, darf der eine Elternteil dem anderen Elternteil familienversichern. D.h. für verheiratete Eltern kostet es insg ca. 200€.

    • @pileci-batak
      @pileci-batak 5 месяцев назад

      ​@@Aditya-xs6wk Hallo 😁 Ich hoffe, dass es kein Problem ist wenn ich mich dieser Konversation anschließe obwohl mein Deutsch nicht besonders gut ist.
      Sagst du das aus Erfahrung, oder gibt es eine Quelle wo man es lesen kann? Ich vermute, dass das worüber du sprichst eine freiwillige Krankenversicherung ist. Ist es dann in diesem Fall nicht so, dass man zahlreiche Voraussetzungen erfüllen muss, um sich so versichern lassen zu können?
      Wenn du eine solche Krankenversicherung kennst, die den 65+J. alten Menschen Mitgliedschaft erlaubt, nenne sie bitte hier. Das wäre wirklich hilfreich 😁
      Danke dir im Voraus

  • @bernardostambolliu2767
    @bernardostambolliu2767 Год назад +2

    Seit meiner Ankunft in Deutschland im Jahr 2019 besitze ich eine Blue Card.
    1- Besteht die Möglichkeit, meine Mutter nach Deutschland zu bringen, falls ich nach März 2024 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalte?
    Wenn ich nach März 2024 ein Privatunternehmen gründe, obwohl ich bereits 2019 angekommen bin, kann ich dann meine Mutter mit nach Deutschland nehmen?
    Vielen Dank!

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  Год назад +1

      Hallo, wer sich schon vor dem 01.03.2024 als Fachkraft in Deutschland aufhält, wird wohl nicht unter diese Regel fallen, auch nicht, wenn er nach dem 01.03.2024 in eine andere Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft wechselt.
      So jedenfalls die wohl überwiegende Meinung der Anwälte, mit denen ich darüber diskutiert habe.
      Aber sicher ist das alles nicht.
      Bitte sehen Sie auch die Kommentare zum anderen Video zu diesem Thema: ruclips.net/video/Ho0y8ENRTdQ/видео.htmlsi=OHexr35VvdG5kb4N

    • @bernardostambolliu2767
      @bernardostambolliu2767 Год назад

      @@rechtsanwaltskanzleisonnen8318 Vielen Dank!

  • @fuadhumbetli12
    @fuadhumbetli12 Год назад +1

    Schön gutentag . ich war heute im ausländerbehörde wegen verlängerung eines aufenthaltstitel nach 2 jahre paragraf 19d. ich war damals asylsuchende aber danach habe ausbildung erfolgreich abgeschlossen und hatte 2 jahre Aufenthaltstitel . meine frage ist darf ich ehegattennachzug beantragen ? behörde hat mir gesagt es erfolt erst nach 5 fünf jahre nach dem du unbefristet aufenthaltstitel besitz

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  Год назад

      Danke für Ihre Rückfrage. Der Familiennachzug zu Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 19d AufenthG richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Eine Wartefrist von 5 Jahren ist in den allgemeinen Regel nicht vorgesehen.

    • @fuadhumbetli12
      @fuadhumbetli12 Год назад

      @@rechtsanwaltskanzleisonnen8318 Sie sagen ich muss erst unbefristet aufenthaltstitel haben danach kann ich meine ehegatten hier holen.können sie mir bitte sagen was ist allgemeine regel ?

  • @multikulti3812
    @multikulti3812 Год назад +1

    Hallo also es it kein Problem Eltern nach Deutschland abzuholen mit einem unbefristete aufhentarlerlaubnis und können sie für uns eine Video machen vi Sollen wir und welche Dokumente brauchen wir

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  Год назад

      Hallo, danke für Ihre Rückmeldung.
      Die Liste über erforderliche Unterlagen zur Beantragung eines Visums ist individuell. Es kommt auch auf das Herkunftsland des Antragstellers an. Die Deutschen Botschaften veröffentlichen meist Checklisten.

    • @multikulti3812
      @multikulti3812 Год назад

      @@rechtsanwaltskanzleisonnen8318 ja ich kome aus den balkan aus kosovo und ich hab es versuch viele mal meine muter nach Deutschland abzuholen ab geht es nicht ich bin seit 6 Jahre hier in Deutschland bin mit Arbeit Visum gekommen und jetzt hab ich nach 6 Jahren ein umbefristess Aufenthalt ehrlaubnis bekommen und wollte wiesen darf ich meine Mutter nach Deutschland abholen ab 1.3.2024

  • @MohamedShazly
    @MohamedShazly 7 месяцев назад +1

    Danke für das informative Video.
    Gibt es eine andere Möglichkeit, meinen Eltern zu erlauben, bei uns in Deutschland zu leben?
    Bitte beachten Sie, dass ich mit einer Blauen Karte aus Ägypten nach Deutschland gekommen bin und dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte und jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit habe. Mein Bruder hat auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Meine Eltern sind 64 und 69 Jahre alt und leben in Ägypten.
    Gibt es also eine Möglichkeit, meinen Fall und den Fall meines Bruders zu nutzen, um meinen Eltern zu erlauben, bei uns in Deutschland zu leben?
    Bitte beachten Sie, dass wir einen weiteren Bruder haben, der in Deutschland studiert, und einen vierten, der mit seiner Familie in den USA lebt.

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  7 месяцев назад

      Hallo, eingebürgerte Deutsche haben keine Möglichkeit, sich auf § 36 Abs. 3 AufenthG zu berufen.
      Ausländer, die sich schon im Bundesgebiet aufhalten, aber noch keine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft bzw. eine der in § 36 Abs. 3 AufenthG hatten, können sich auf § 36 Abs. 3 AufenthG berufen, wenn sie selber erstmals so eine der genannten Aufenthltserlaubnisse bekommen.
      Aber es handelt sich um eine Ermessensvorschrift. Die Ausländerbehörde "kann" die Aufenthaltserlaubnis für die Eltern bzw. Schwiegereltern erteilen. Wie dieses Ermessen ausgelegt wird, wenn sich die Fachkraft schon im Bundesgebiet aufhält, ist bisher nach unserem Erkenntnisstand ungeklärt, es fehlt noch an der Regelmäßigkeit der Entscheidungen. Und es kommt auch auf die konkrete Deutsche Botschaft und Ausländerbehörde an.
      Ich nehme Bezug auf den Disclaimer aus dem Video, Ihr Rechtsanwalt Simon Sonnenberg

  • @rajansingh-q2v
    @rajansingh-q2v Год назад

    Also dann kann es sein, dass man diese Regelung so umgeht, wenn man jetzt eine Blaue Karte hat und ab dem 01.03.2024 diese Blaue Karte in Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung wechselt? Und wenn ich das richtig verstehe, gilt dieses neue Paket auch erst ab 01.03.2024 oder steht das noch nicht fest?

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  Год назад

      Hallo, vielen Dank! Der Zeitpunkt, wann das Gesetz in Kraft tritt, steht noch nicht fest, es stehen noch ein paar Formalitäten an, ich schätze September 2023.
      Die Regel über den Elternnachzug gilt dann sofort, aber nach dem Wortlaut eben erst für den Personenkreis, die ab dem 01.03.2024 eine der genannten Aufenthaltserlaubnisse erhalten. Hier kommt es nach dem Wortlaut übrigens nicht darauf an, wann die Fachkraft das Einreisevisum erhält, das kann auch vor dem 01.03.2024 liegen. Sie muss nur ab dem 01.03.2024 die genannte Aufentaltserlaubnis erhalten.
      Blaue Karte ist eine der genannten Aufenthaltstitel für Fachkräfte. Wer diese bereits vor dem 01.03.2024 hat, fällt nicht unter die Regelung.

    • @rajansingh-q2v
      @rajansingh-q2v Год назад

      @@rechtsanwaltskanzleisonnen8318 das ist richtig, dass Blaue Karte eine der genannten Aufenthaltserlaubnis ist. Aber wenn man bisher nur die Blaue Karte mit seinem ersten Job erhalten hat und keine anderen Arten von Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung erhalten hat, dann sollte das nach dem Wortlaut auch passen, wenn ich z.B. dann ab 01.03.2024 eine einfache Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung Par. 18b beantrage? Wäre das dann nicht eine erstmalige Erteilung dieser Erlaubnis nach Par. 18b?

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  Год назад

      @@rajansingh-q2v die Begründung der Beschlussempfehlung des Bundestags vom 21.06.23 lautet:
      "Diese Privilegierung gilt für Eltern oder Schwiegereltern eines Ausländers, dem am oder nach dem 1. März 2024 (d.h. dem vermutlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung nach § 36 Absatz 3) erstmals ein Aufenthaltstitel als Fachkraft im Sinne der genannten Tatbestände erteilt wird.'
      Ich denke, diese Begründung spricht gegen Ihre Auslegung, die sicherlich grammatikalisch möglich ist. Aber die Auslegung ist aus folgendem Grund eher fernliegend: würde der Wechsel von der einen in die andere der genannten Aufenthaltserlaubnisse die Privilegierung auslösen, könnte der Gesetzgeber die Privilegierung auch gleich auf alle anwenden, die bereits eine der genannten Aufenthaltserlaubnisse haben.
      Aber danke für die Anmerkungen, es zeigt, wie weit die Auslegungen reichen können, und wie schwierig es in der Praxis werden kann, das Gesetz anzuwenden.

  • @bhaveshuppal9345
    @bhaveshuppal9345 Год назад +1

    Ich bin nach Deutschland gekommen, um einen Master in erneuerbaren Energien zu studieren. Ich arbeite in einem Unternehmen, das große Solarkraftwerke entwickelt. Meine Frau folgte 2019, sie ist Softwareentwicklerin und arbeitet in Deutschland. Meine Tochter wurde in Berlin geboren. Mein Bruder und seine Familie leben in Hamburg. Er arbeitet in der Datenindustrie. Wir alle tragen zum Erfolg Deutschlands bei und zahlen hohe Steuern. Mein Vater ist im April 2023 verstorben. Meine Mutter ist allein und ohne familiäre Bindungen in Indien. Auch kein Hausbesitz. Sie ist finanziell und emotional von uns abhängig. Seit dem Tod meines Vaters lebe ich mit meiner Mutter zwischen Indien und Deutschland, da sie uns in 180 Tagen nur 90 Tage lang besuchen kann. Kann ich meine Mutter nach den neuen Regelungen nach Deutschland holen? Ich glaube nicht. Fühle mich wie ein Stück Müll. Für uns scheint es in Deutschland keine Zukunft zu geben. Vielleicht müssen wir jetzt gehen ...

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  Год назад +1

      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich denke auch, dass bereits in Deutschland lebende Fachkräfte berücksichtigt werden sollten, um sie zu binden. Aber vielleicht hat das neue Gesetz Auswirkungen auf die Auslegung der Härtefall Regelung für Fachkräfte.
      Sie können mich gerne unter info@ra-sonnenberg.de kontaktieren, damit wir Details diskutieren können.

    • @bhaveshuppal9345
      @bhaveshuppal9345 Год назад

      Danke. Ich habe schon ein email geschickt für Termin!

    • @welcomeful
      @welcomeful Год назад

      ​@@bhaveshuppal9345 how is your situation now ? I am having a resident permit and my wife came to Germany and staying with me since 1.5 years. Right now she is not working only I am the only one working. But she wants to bring her mom permanently to Germany. If you already have more information from your experience about this then could you please tell me if this is possible ?

    • @lisalisova438
      @lisalisova438 11 месяцев назад

      @@bhaveshuppal9345 hallo! Sagen Sie bitte, was ist daraus gekommen ist? Ich bin auch eine Fachkraft seit 2020 in DE und finde es auch blöd, dass wir es nicht machen können.
      Mit freundlichen Grüßen
      Lisa

    • @lals9053
      @lals9053 4 месяца назад

      Es geht mir genauso so.
      Ich lebe in Deutschland seit 2013. Ich habe hier studiert und arbeite vollzeit seit 2017. Ich zahle sehr hohe Steuern. Wie kann es sein dass Leute die erst nach Deutschland gekommen sind, die Eltern nachholen können und wir nicht? Ich finde es total ungerecht!

  • @KhalilJaafar-y5j
    @KhalilJaafar-y5j Год назад +1

    Guten tag ich habe frage ich bin aus libanon leben in deutschland zeit 23 jahr ich habe unbifristet aufentalt meine frage dürfen in schweiz arbeiten

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  11 месяцев назад

      hallo, ich kann keine Einschätzung nach Schweizerischem recht geben, aber im umgekehrten Fall.
      Zwar sind Deutschland und Schweiz Schengen-Mitgliedsstaaten, das bedeutet, der Ausländer darf in den anderen Staat einreisen und sich dort befristet aufhalten.
      Aber eine Arbeitserlaubnis ist damit nicht verbunden.
      Ich nehme Bezug auf den Disclaimer aus dem Video.

  • @nermintosun8190
    @nermintosun8190 5 месяцев назад

    Schönen Guten Tag Herr Sonnernberg.
    Ich studıere bereıts ın Deutschland aber haupsaeclich komme ıch aus der Türkei.
    Ich habe für meınen Vater ın der Naehe wo ıch wohne eınen Job für ıhn gefunden. Er ıst nun in der Türkei.
    Obwohl er in der Türkei eın Unıversitaet abgeschlossen hat, jede Arbeıtsplaetze wollen eıne Arbeıtserlaubnıs aber ohne Job bekommt er keın Arbeıtserlaubnıs.
    Deswegen konnte ıch für ihn nıchqualıfızıerte Reınıgunsjob gefunden.
    Waere das möglich mit einen geringqualifiziertem Job Aufenthaltstitel zu bekommen?
    Vielen Dank voraus

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  3 месяца назад

      Hallo, für türkische Staatsangehörige mit einem anerkannten Uni-Abschluss kommt auch die Beantragung der Chancenkarte in Betracht, das geht auch online unter digital.diplo.de/chancenkarte . Ich nehme Bezug auf den Disclaimer, Ihr Rechtsanwalt Sonnenberg

  • @lokilokasenna4475
    @lokilokasenna4475 Год назад

    Komisch die Leute die bei uns Arbeiten brauchen keine "Zusammenführung" da sie durch den Arbeitsplatz ein Visum haben und für alle war es bisher OK wenn Frau & Kind dabei sind.
    Auf die Art Fachkräfte bin ich jetzt neugierig.
    Vielen Dank für eure Arbeit.

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  Год назад

      Danke für Ihre Rückmeldung. Gemessen an Anfragen aus der Vergangenheit erscheint der Elternnachzug von untergeordneter Bedeutung. Wenn, dann ging es meist um Pflege, entweder sollten die Eltern auf die Enkel aufpassen, bevor sie zur Kita gehen. Oder die Eltern waren pflegebedürftig.
      Praktisch relevanter ist die Situation, dass die Fachkraft (vorübergehend) in ein anderes Land ziehen soll, die Familie aber hier bleiben möchte, Kinder gehen zu einer deutschsprachigen Schule etc. Hier sollte man die Situation der Familie aufenthaltsrechtlich erleichtern, weil dies im Sinne des Gesetzgebers, Fachkräfte anzuziehen, läge. Meines Erachtens sollte auch nicht nur die Anziehung, sondern auch die Bindung mehr im Fokus stehen. Dazu sollte auch gehören, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr erlischt, wenn der Ausländer länger ausreist bzw. den Lebensmittelpunkt verlegt. Dieses Thema hatte die Bundesregierung auf der Agenda, aber leider nicht umgesetzt.

  • @freddymercury5187
    @freddymercury5187 Год назад +1

    Welcher Fachkräfte ???

    • @rechtsanwaltskanzleisonnen8318
      @rechtsanwaltskanzleisonnen8318  Год назад

      Hier der komplette Text des Gesetzes, der alle Fachkräfte/ Erwerbstätige nennt, die darunter fallen:
      „(3) Den Eltern eines Ausländers, dem am oder nach dem 1. März 2024 erstmals eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder ein Aufenthaltstitel nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäf-tigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unterneh-mensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissen-schaftlers oder als Lehrkraft, § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 erteilt wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Familien-nachzug erteilt werden; dies gilt auch für die Eltern des Ehegatten, wenn dieser sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält. Die Aufent-haltserlaubnis nach Satz 1 kann nur erteilt werden, wenn die Vo-raussetzung nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 erfüllt ist.“

    • @Fr-cf3cn
      @Fr-cf3cn Год назад

      Sehr geehrter Herr Sonnenberg, bezieht sich der Teil "eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur" nur auf Aufenthaltstitel nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1, oder auch auf z.B. Blaue Karte EU? Herzliche Danke und Grüße