Hallo, vielen Dank für die Info. Was passiert denn wenn die Kündigung in Abwesenheit passiert, z.B. in einer unbezahlten Auszeit die im Ausland verbracht wird. Hier hat der Arbeitnehmer keine Möglichkeit Klage einzureichen, sich arbeitslos zu melden, noch den Empfang der Kündigung selbst zu quittieren etc. Das müsste doch eigentlich unwirksam sein, da es den Arbeitnehmer im Grunde genommen unredlich überrumpelt und ihn alle Möglichkeiten nimmt für die die u.a. Kündigungsfrist vorgesehen ist, oder?
Meine unfachmännische Meinung: Trotz langer Abwesenheit müssen Sie doch dafür 'sorgen', dass jemand nach Ihrer Post schaut. Denn Sie bekommen ja auch Post von Ämtern und Behörde, auf die sie reagieren müssen. Ich schätzt daher, dass das Argument - dass Sie lange im Ausland sind - nicht gut halten wird.
Hallo tolles Video Meine Frage ist jetzt ich habe ab 01.09 23 gearbeitet Seit 12.02.24 in der probezeit gekündigt Ich habe in der Sicherheit gearbeitet. Der Arbeitgeber hat beantragt einer bewachungs-id kann ich das Geld zurückfordern wir haben einfach auf meiner Lohn abrechnung abgezogen Genauso auch in der Pause wo ich eigentlich 45 Minuten habe haben die einfach auch berechnet und einfach abgezogen kann ich das auch nachfordern In unseren wachbuch wird es jedes Mal eingeschrieben mit Pause aber die Ablösung kam nicht Dienstanweisung steht drin dass ich den Objekt nicht verlassen darf Meine Frage jetzt was kann ich jetzt machen soll ich dann zum arbeitsgericht gehen Ich bedanke mich im voraus
Danke sehr für die Informationen! Wirklich sehr hilfreich❤🎉
Hallo, vielen Dank für die Info. Was passiert denn wenn die Kündigung in Abwesenheit passiert, z.B. in einer unbezahlten Auszeit die im Ausland verbracht wird. Hier hat der Arbeitnehmer keine Möglichkeit Klage einzureichen, sich arbeitslos zu melden, noch den Empfang der Kündigung selbst zu quittieren etc. Das müsste doch eigentlich unwirksam sein, da es den Arbeitnehmer im Grunde genommen unredlich überrumpelt und ihn alle Möglichkeiten nimmt für die die u.a. Kündigungsfrist vorgesehen ist, oder?
Meine unfachmännische Meinung:
Trotz langer Abwesenheit müssen Sie doch dafür 'sorgen', dass jemand nach Ihrer Post schaut.
Denn Sie bekommen ja auch Post von Ämtern und Behörde, auf die sie reagieren müssen.
Ich schätzt daher, dass das Argument - dass Sie lange im Ausland sind - nicht gut halten wird.
Hallo tolles Video
Meine Frage ist jetzt ich habe ab 01.09 23 gearbeitet
Seit 12.02.24 in der probezeit gekündigt
Ich habe in der Sicherheit gearbeitet.
Der Arbeitgeber hat beantragt einer bewachungs-id kann ich das Geld zurückfordern wir haben einfach auf meiner Lohn abrechnung abgezogen
Genauso auch in der Pause wo ich eigentlich 45 Minuten habe haben die einfach auch berechnet und einfach abgezogen kann ich das auch nachfordern
In unseren wachbuch wird es jedes Mal eingeschrieben mit Pause aber die Ablösung kam nicht
Dienstanweisung steht drin dass ich den Objekt nicht verlassen darf
Meine Frage jetzt was kann ich jetzt machen soll ich dann zum arbeitsgericht gehen
Ich bedanke mich im voraus
Hai madam