Cashflow steigern: Das Finanzamt hasst diesen Trick
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- Опубликовано: 6 сен 2024
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💡 ÜBER DIESES VIDEO 😉
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Mehr sparen durch Abschreiben. Wie das geht, das weiß immocation Coach und Sachverständiger Markus.
Was ist überhaupt eine Abschreibung? Diese bezieht sich auf bestimmte angefallene Kosten und hängt unter anderem von der Gebäudeart und dem Gebäudealter ab. Damit du schneller abschreiben kannst, gibt es einige Tipps.
Die besten Tipps und wichtige Faktoren im Zusammenhang mit der Abschreibung erklärt dir Markus in dieser Folge.
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Suchst du nach finanzieller Absicherung? Möchtest du, dass dein hart verdientes Geld optimal für dich arbeitet und Vermögen aufbaut statt an Wert zu verlieren? Willst du deine Geldanlage verstehen und selbst umsetzen können?
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Wir haben innerhalb von zwei Jahren 6 kleine Wohnungen gekauft und sie vermietet. Die Mieteinnahmen reichen aus, um alle Kosten zu decken und die Rate an die Bank zu bezahlen. In 30 Jahren bringen uns diese Wohnungen ca. 4.500 € passives Einkommen, für das wir nicht mehr arbeiten müssen. Deshalb können wir sagen: Unsere Altersvorsorge ist gelöst!
Aber der Anfang war nicht einfach. Wir hatten viele Bedenken, bevor wir unsere erste Wohnung wirklich gekauft haben: Wie wahrscheinlich sind Mietnomaden? Welcher Aufwand kommt auf uns zu? Müssen wir in der Nähe wohnen? Heute sind wir sehr froh, dass wir genauer hingeschaut haben. Wir haben unser Vorgehen gefunden - um eine lohnenswerte Wohnung zu kaufen, zu betreiben und die Risiken zu beherrschen.
Wir sind davon überzeugt, dass jeder lernen sollte, wie man eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage kauft, um sich selbst finanziell abzusichern. Und nicht mehr von der staatlichen Rente abhängig zu sein.
Aus dieser Überzeugung ist immocation entstanden: Wir helfen dir mit strukturiertem Wissen und passenden Werkzeugen beim Verstehen und Umsetzen dieser Form der Geldanlage. Von den Grundlagen bis zum Notar für dein erstes Immobilien Investment.
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(es heißt: Die Do-it-yourself-Rente. Passives Einkommen aus Immobilien zur Altersvorsorge.)
Das mache ich schon immer so , Finanzierung immer auf 20 Gesamtlaufzeit mit voller Laufzeit Bindung und die Abschreibung runter auf 20 Jahre . Wen fand die Finanzierung abgelaufen ist und nichts mehr an die Bank abgeführt werden muss , dann kann man auch auf die Abschreibung verzichten . Oder man verkauft dann und kauft dann neue Gebäude die man wieder abschreiben kann .
Wenn man auf dieses Thema gewartet hat und zack da ist es
🥳🚀 super
Als Immobiliensachverständiger habe ich selbstverständlich den Nachweis der kürzeren Restnutzungsdauer bei eigenen Kapitalanlageimmobilien erbracht. Das FA München hat im ESt-Bescheid aus 08/2022 das Verfahren bzgl. der Berechnung der AfA zurückgestellt, "da das BFH-Urteil vom 28.07.2021, IX R25/19 noch nicht zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen ist (bisher Einzelfallentscheidung)."
Da braucht die Finanzverwaltung mal wieder einen Verwaltungserlass, damit ein höchstrichterliches Urteil Anwendung findet.
Meinen Mandanten verkaufe ich gehäuft Gutachten zum Zweck des Nachweises der RND.
Wundert mich überhaupt, dass das FA selbsterstellte Gutachten akzeptiert.
@@bahnsteigneundreiviertel7234 Lies das BFH-Urteil im Detail durch. In Rn. 19 heißt es "Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes jeder Darlegungsmethode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint; ..." - und in Rn. 8 "müsse der Nachweis dafür jedenfalls unter Anwendung einer gutachterlich anerkannten Methodik erbracht werden dürfen".
Somit liegt mir die Form des Nachweises frei, sofern ich eine gutachterlich anerkannte Methodik anwende. Solange ich die Wertermittlung auf Basis der ImmoWertV erstelle, sehe ich die Voraussetzungen an den Nachweis des BFH als erfüllt an - auch bei einem selbsterstellten Gutachten.
Wie teuer ist das bei ihnen pro Objekt ? Kontakt Daten bitte
@@dieimmoinfos3183 wüst ich auch gern
Klasse Video, eine Frage: wenn ein 60 Jahr altes wohnhaus mit Grundstück in eine GbR eingebracht wird, dann die Restnutzungsdauer reduziert wird und danach das Gebäude kernsaniert und durch einen Anbau erweitert wird, kann die verkürzte Restnutzungsdauer nach der Sanierung beibehalten werden?
Super Video, danke für den Content! 🙂
Danke Dir auch!♥️🚀
Was ich nicht verstanden habe ist: darf in den letzten 30 Jahren nichts an der Immobilie gemacht worden sein? Muss sie richtig runter sein bevor diese Regelung greift???
Nein, Sie sollte nur nicht nach 1993 gebaut worden sein. Informieren Sie sich mal bei der DIMBEG aus Leipzig, die machen einen super Job!
Einfach mal nach "Gutachten AfA" googlen. 👍🏻
Übermittele ich das Gutachten formlos an das Finanzamt mit dem neuen Abschreibungssatz oder gibt es dafür einen extra Antrag?
Einfach in den Briefkasten schmeißen und AfA-Satz in der Steuererklärung anpassen.
Wie ist die Konstellation wenn ich ein zertifiziertes Gutachten (nach Norm) für eine Restnutzung von 15 Jahren bekomme, die Afa des Kaufpreises Gebäude entsprechend ermittle, dann eine Sanierung mit zB 150 TEUR mache, kann ich die dann (da über 15 % und innerhalb drei Jahren) auch auf 15 Jahre ansetzen/abschreiben oder muss dann die Afa durch die Maßnahe, also d.h. das Zertifikat/Gutachten unmittelbar neu ermittelt werden? Oder wird eine einmal festgelegte Afa nach dem Erwerb des Gebäudes durchgezogen? (denn die Sanierungsmaßnahmen erhöhen ja eigentlich die Restnutzungsdauer wieder)
Kann ich das auch dann machen, wenn ich bei der letzten St Erkl. das Wertverfahren geändert habe und somit den Wert des Hauses bestimmt habe?
Danke für den super Content!
Kann ich auch ein RestwertGA erstellen lassen zu einem Zeitpunkt, in dem ich noch kein Eigentümer war? Ich habe bei mehreren Seiten gesehen, dass eine Zurückdatierung der Gutachten möglich ist.
Logo, einfach mal nach "Gutachten AfA" googlen. 👍🏻
Ja, ist möglich.
Gut erklärt, danke 👍🏼
Gerne!🚀
Hallo, hat jemand ein Adresse für das Online Wertgutachten?
Würde ich auch gerne wissen
@@dieimmoinfos3183habt ihr von jemand einen Hinweis bekommen?
Wenn man im 1. Jahr die 15% überschritten hat muss man diese auf 50 Jahre abschreiben , nach 4 Jahren wird aber das Dach jedoch neu gemacht. Kann man man diese Kosten sofort absetzen oder auch dann auf 50 Jahre ?
In deinem Beispiel wird das Dach erst nach 4 Jahren gemacht, somit liegt es nach der 3-Jahres-Frist. Abzugsfähigkeit somit geklärt.
@@MattatWiley sprich, man kann das Dach sofort absetzen
@@dieimmoinfos3183 ja
Hallo! Interessantes Thema!
Muß ich dieses RestwertGA schon zum Zeitpunkt des Kaufes machen lassen. Oder kann ich bei meinem Altbestand die Abschreibung auf diese Weise auch noch nachträglich anpassen?
Grüße, Markus
Das klappt auch beim Altbestand. Ich empfehle gern die Leute von der DIMBEG aus Leipzig. Einfach mal kostenlos ein Angebot erstellen lassen. 👌🏻
@@bahnsteigneundreiviertel7234 wie ? Auch wenn ich schon eins im Bestand habe und es 1-3 Jahre schon 2% abgeschrieben wird ?
Genau. Das wird eingereicht und dann neu berechnet.
@@bahnsteigneundreiviertel7234 habe gestern mal gefragt. Ein Gutachten kostet 1300€ ca
@@dieimmoinfos3183 wahrscheinlich für ein MFH, oder?
Bei Neubaubestandswohungen geht somit nichts. Schade.
Danke für euren wertvollen Content!
Ich habe eine Frage: Wie kann denn eigentlich nach drei Jahren Immobilienbesitz eine Badezimmerrenovierung abgeschrieben werden, wenn in diesem einen Projekt schon 3 von den 4 Gewerken beschäftigt werden? Hat da jemand eine Antwort? sieht das Finanzamt das nicht dann direkt als Herstellkosten an?
Kommt drauf an ob es eine standardhebung gibt
Du darfst in drei Jahren unter 15% der AK für Gewerke ausgeben und kannst diese dann driekt absetzen. Wenn du =/>15% liegst, wird alles auf 50 Jahre abgeschrieben
Lohnt es sich überhaupt erst ein Gutachten zu erstellen, wenn die ETWs im letzten Jahr gekauft wurden? Wenn ja, darf die Steuererklärung für 2021 im nachhinein korrigiert werden?
Ja und nein.
Ich kann die DIMBEG GmbH sehr empfehlen. Tolle Leute, Preis passt, Gutachten ist beim Finanzamt schon durch. 👌🏻
@@bahnsteigneundreiviertel7234 Leider finde ich keine Kontaktdaten. Was kostet ein Gutachten? Habe 3 ETW
@@arachnida13 ein Link wird hier immer wieder gelöscht. Einfach mal googeln, die sitzen in Leipzig.
❓ Auch auf Eigentumswohnungen anwendbar? Danke für das Video.
Nein, die Abschreibung ist nur auf vermietete Immobilien. Nicht auf die eigengenutzte.
Ja, auch für Eigentumswohnungen.
Ein Verkehrswertgutachten kostet um die 1300/1400€ , bei 10 Wohnungen musst du erst mal ca 14.000€ zahlen
300-400 € pro Wohnung. Erst informieren, dann kommentieren.
@@AufgestiegenInRuinen habe mich heute informiert
600€ + 0.1% vom Verkehrswert
669€ im Angebot über die vermietaz
Das sind keine 300-400€
@@dieimmoinfos3183 bei der DIMBEG aus Leipzig kostet ein Gutachten 595 €, die sind gut.
@@bahnsteigneundreiviertel7234 trotzdem sehr teuer bei vielen Objekten
@@dieimmoinfos3183 naja, das ist ja der Sinn einer Investition. Sie stecken jetzt Geld rein und haben lange was davon. Ich brauche im Schnitt 16 Monate bis zur Amortisation.
Was ist wenn ich jetzt die höhere Abschreibung bekäme , und in 3 oder 6 Jahren die Wohnung Kern saniere … muss ich dann neu berechnen lassen oder gilt die Abschreibung dann?
Die Abschreibung gilt dann weiter, wie vorher.
D.h. man bekommt eine Belohnung, wenn man die Immobilie verfallen lässt? Schade, dass wir alles modern halten und immer investieren...
Nein, ganz im Gegenteil.
Gutes Video danke. Kann mir bitte jemand ein Steuerberater empfehlen der sich mit Immobilien gut auskennt ? Danke im Voraus. LG
Hey, wo soll ich dich anschreiben?
Mal schauen wie lange das noch geht... 😬
Bis 31.12.22
Geht immer noch ohne Probleme.
Wie runtergekommen muss eine Immobilie sein bei einer RND von nur noch 20 Jahren. Wer kauft sowas?
Das hat mit Runtergekommen nichts zu tun, sondern mit dem Baujahr.
Ich empfehle zum Selbststudium Anlage 2 der ImmoWertV: dort werden der Modernisierungsgrad auf Basis der zu vergebenden Modernisierungspunkte und folglich in Abschnitt II die daraus resultierende Restnutzungsdauer dargestellt. Ein Immobiliensachverständiger hilft hierbei gerne mit seinem Sachverstand weiter.
Liegt mit diesem Video nicht ein Verstoß gegen § 2 StBerG vor (Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater)? Da Sie keine Person iSd § 3 StBerG sind, dürfen sie meines Erachtens keine Hilfestellung in Steuersachen gem. § 2 StBerG geben.
😂
🤣🤣
Ernsthaft? Allein durch Ihren Satzbau geben Sie bereits zu erkennen, hier lediglich eine Vermutung in den Raum zu stellen. Eine steuerliche Beratung ist immer einzelfallbezogen. Ich kann in diesem Video lediglich die Zusammenfassung allgemein verfügbaren Wissens feststellen. Wäre Ihre Vermutung zutreffend, müssten auch Suchmaschinen verboten werden, die genau dieses Wissen binnen Bruchteilen von Sekunden zur Verfügung stellen.....Daumen runter....
🤣🤣🤣
Franz Josef, lesen Sie § 2 Abs. 2 StBerG und Sie werden sehen, dass hier keine rechtliche Prüfung eines Einzelfalls durchgeführt wird sondern nur allgemeine Tipps gegeben werden. Damit liegt auch keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen vor.
Läuft immer noch. 17024 ist Pflicht. 🤟🏻