25:25 Der Hinweis „Eigenleistung wird nicht mehr gefördert“ dürfte nicht korrekt sein. Soweit ich weiß wird seit 02.01.2023 die Eigenleistung ausdrücklich gefördert?
Vielen Dank für den Hinweis, Herr Gentner - damit haben Sie vollkommen Recht. Wir haben diese falsche Info ausgeblendet. Das Material wird inzwischen gefördert.
ruclips.net/video/cxE_mjFqNsE/видео.html Die steuerliche Abschreibung in der letzten Folie bezieht sich auf die Kosten der Maßnahme unberührt von der bereits erhaltenen Förderung von 15%? Beispiel Punkt 2 - 2024 Dachdämmung: Kosten 40.000€, Abschreibung = 8.000€ + Förderung 15% = 6.000€. Heißt in Summe 40.000€ (Maßnahme) - 6.000€ (Förderung) - 8.000€ (Abschreibung) = 26.000€ (tatsächliche Kosten) nach 3 Jahren? Frage unabhängig vom Thema: Wie kann ich die Minutenzahl im Beitrag nutzen und muss nich den gesamten Link mit Timestamp Posten?
Steuerliche Begünstigung und Förderung können nicht kumuliert werden. Die hier skizzierte steuerliche Begünstigung berechnet sich aus den dafür vorgesehenen Sätzen von 7 % im ersten und zweiten Jahr und 6 % im dritten. Insgesamt kommt man somit auf max. 20 % Förderung (8.000 €) und 32.000 € tatsächliche Kosten. Mehr dazu in diesem Video von 20:35 min bis 23:16 min.
Die Nachrüstung eines Heizstabes ist nicht förderfähig, da es sich grundlegend um eine Stromdirektheizung handelt, auch wenn der Strom in Teilen von einer Photovoltaikanlage kommt. Ebenso ist Photovoltaik von der aktuellen BEG-Förderung ausgenommen.
25:25 Der Hinweis „Eigenleistung wird nicht mehr gefördert“ dürfte nicht korrekt sein. Soweit ich weiß wird seit 02.01.2023 die Eigenleistung ausdrücklich gefördert?
Die eigene Arbeit nicht, aber immerhin selbst gekauftes Material?!?
Vielen Dank für den Hinweis, Herr Gentner - damit haben Sie vollkommen Recht. Wir haben diese falsche Info ausgeblendet. Das Material wird inzwischen gefördert.
@@U_H89 Ja, gemeint ist natürlich das Material. Das word sehr viele dazu bringen zu sanieren, mich eingeschlossen
@@andregenter4213 nein, dafür sind die Prozente viel zu gering... geringer als letztes Jahr und Renovierungsquote liegt irgendwo bei 1 Prozent
Sehr guter Vortrag, vielen Dank!
Vielen Dank!
ruclips.net/video/cxE_mjFqNsE/видео.html Die steuerliche Abschreibung in der letzten Folie bezieht sich auf die Kosten der Maßnahme unberührt von der bereits erhaltenen Förderung von 15%? Beispiel Punkt 2 - 2024 Dachdämmung: Kosten 40.000€, Abschreibung = 8.000€ + Förderung 15% = 6.000€. Heißt in Summe 40.000€ (Maßnahme) - 6.000€ (Förderung) - 8.000€ (Abschreibung) = 26.000€ (tatsächliche Kosten) nach 3 Jahren?
Frage unabhängig vom Thema: Wie kann ich die Minutenzahl im Beitrag nutzen und muss nich den gesamten Link mit Timestamp Posten?
Steuerliche Begünstigung und Förderung können nicht kumuliert werden. Die hier skizzierte steuerliche Begünstigung berechnet sich aus den dafür vorgesehenen Sätzen von 7 % im ersten und zweiten Jahr und 6 % im dritten. Insgesamt kommt man somit auf max. 20 % Förderung (8.000 €) und 32.000 € tatsächliche Kosten. Mehr dazu in diesem Video von 20:35 min bis 23:16 min.
PV und Heizstab ist erneuerbar und wird gefördert, nehme ich an?!? DC Heizstab natürlich...
Die Nachrüstung eines Heizstabes ist nicht förderfähig, da es sich grundlegend um eine Stromdirektheizung handelt, auch wenn der Strom in Teilen von einer Photovoltaikanlage kommt. Ebenso ist Photovoltaik von der aktuellen BEG-Förderung ausgenommen.
@@zukunftaltbau6155 Danke für die Antwort(en).