Was ist denn das für ein merkwürdiges Brandschutzkonzept, bei dem die Balkone als Fluchtwege einbezogen sind? Die Rettungswege dürfen auf einem Geschoß über denselben notwendigen Flur geführt werden, ein zweiter Rettungsweg auf demselben Geschoß ist also gar nicht erforderlich (weder nach den damaligen, noch nach den heutigen Bauvorschriften). Wie ist man bloß auf diese Idee gekommen und warum ändert man nicht einfach das Brandschutzkonzept für das Gebäude und nimmt den Fluchtweg über die Balkone heraus, was den Vorschriften nach ja wohl möglich wäre?
Wenn die Mieter das bei Vertragsabschluss gewusst haben, müssen sie sich auch daran halten. Jedoch bei den breiteren Balkonen (1,65 m) könnte man zumindest einräumen, dass maximal 1 m vom Balkonfenster verstellt sein dürfen, der Rest muss frei durchgängig sein.
@@peterschulz100 Aber warum? Wie gesagt, den Vorschriften nach wäre ein Fluchtweg über den Balkon nicht erforderlich gewesen. Andere Hochhäuser aus dieser Zeit haben auch keinen Fluchtweg über die Balkone. Warum also wurde das damals so konzipiert? Es war doch absehbar, daß das zu Problemen führt. Und warum wurde das Treppenhaus nicht als außenliegendes Sicherheitstreppenhaus ausgeführt? Das wäre doch praktisch ohne Grundrißänderung möglich gewesen, da es schon an einem offenen Gang liegt.
Das Problem ist an dem Stirnseiten nicht die Breite, sondern die Brandlast. Wenn dort brennbare Dinge stehen, können die Balkone, im Falle eines Brandes, nicht mehr als Rettungsweg genutzt werden, da der Weg durch den Brand versperrt wird.
Was ist denn das für ein merkwürdiges Brandschutzkonzept, bei dem die Balkone als Fluchtwege einbezogen sind? Die Rettungswege dürfen auf einem Geschoß über denselben notwendigen Flur geführt werden, ein zweiter Rettungsweg auf demselben Geschoß ist also gar nicht erforderlich (weder nach den damaligen, noch nach den heutigen Bauvorschriften). Wie ist man bloß auf diese Idee gekommen und warum ändert man nicht einfach das Brandschutzkonzept für das Gebäude und nimmt den Fluchtweg über die Balkone heraus, was den Vorschriften nach ja wohl möglich wäre?
das waren noch nie ofizelle Balkone
Wenn die Mieter das bei Vertragsabschluss gewusst haben, müssen sie sich auch daran halten.
Jedoch bei den breiteren Balkonen (1,65 m) könnte man zumindest einräumen, dass maximal 1 m vom Balkonfenster verstellt sein dürfen, der Rest muss frei durchgängig sein.
Das waren noch nie offizielle Balkone
Das waren schon immer Fluchtwege
@@peterschulz100 Aber warum? Wie gesagt, den Vorschriften nach wäre ein Fluchtweg über den Balkon nicht erforderlich gewesen. Andere Hochhäuser aus dieser Zeit haben auch keinen Fluchtweg über die Balkone. Warum also wurde das damals so konzipiert? Es war doch absehbar, daß das zu Problemen führt. Und warum wurde das Treppenhaus nicht als außenliegendes Sicherheitstreppenhaus ausgeführt? Das wäre doch praktisch ohne Grundrißänderung möglich gewesen, da es schon an einem offenen Gang liegt.
Recht so, auf den "Balkon" meiner Frau darf ich auch nichts hinstellen...😂😂😂
Und beim Brand dann rumheulen
Ach was für eine Spießigkeit.... Für Gesetze und das Grab zu leben...
Das Problem ist an dem Stirnseiten nicht die Breite, sondern die Brandlast. Wenn dort brennbare Dinge stehen, können die Balkone, im Falle eines Brandes, nicht mehr als Rettungsweg genutzt werden, da der Weg durch den Brand versperrt wird.