Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung

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  • Опубликовано: 28 окт 2024
  • Sie erstellen gerade einen Ehevertrag und sind dabei auf das Thema Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung gestoßen?
    In dieser Folge geht es darum, wie die vermögensrechtliche Beziehung der Ehepartner ab dem Zeitpunkt der Heirat ausgestaltet ist. Wir erklären Ihnen, was bei dem Güterstand der Gütertrennung zu beachten ist.
    In dem Familienrecht-Podcast von iurFRIEND® erklären wir auf einfache und verständliche Weise alles zum Thema Trennung und Scheidung.
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Комментарии • 2

  • @wakeupb4lifeends282
    @wakeupb4lifeends282 3 года назад

    Zwei Punkte habe ich schon anders gehört: 1) Zugewinnausgleich ist nicht per se steuerfrei, es hängt von Höhe und Art des übertragenen Vermögens ab. 2) Ehepartner haften nicht für Schulden, die der andere in der Ehe macht? Beim Unterhaltsverhandlungen werden Schulden aus der Ehe nur als unterhaltsmindernd anerkannt, wenn diese in beidseitigem Interesse und Zustimmung aufgenommen wurden. Wäre nett, wenn Sie das mal ausführen könnten. Danke.

    • @iurFRIEND
      @iurFRIEND  3 года назад +1

      Hallo WakeUpB4LifeEnds ,
      zu Ihrer 1. Frage: Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist per Gesetz gemäß § 1378 BGB ein Geldanspruch und die Ausgleichszahlung ist von der Steuer befreit. Trotzdem kommt es auf eine Reihe von Gegebenheiten an:
      Zuwendungen unter Ehepartner sind im Rahmen der Schenkungsteuer als Schenkung unter Lebenden zu versteuern. Hierbei gilt für alle Übertragungen innerhalb eines Zehn-Jahres-Zeitraums ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro. Ausgleichsforderungen in Scheidungsfällen sind allerdings keine Erwerbe im Sinne einer freigebigen Zuwendung, wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet wird. Diese Übertragungen werden demzufolge nicht als Schenkungen unter den Eheleuten angesehen und bleiben daher steuerfrei. Werden Grundstücke unter den Ehepartnern übertragen, so sieht das Grunderwerbsteuergesetz eine Steuerbefreiung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung vor. Da die Zugewinnausgleichsforderung eine auf Geld gerichtete Forderung ist, bewirkt ihr Ausgleich durch Grundstücke oder andere Wirtschaftsgüter ein Veräußerungsgeschäft, das der Ertragsteuer unterliegt. Für Grundstücke im Privatvermögen ist zu prüfen, ob ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft verwirklicht wird, wenn beispielsweise Mietwohngrundstücke übertragen werden, die vor weniger als zehn Jahren angeschafft worden sind.
      Ausgenommen von diesem Besteuerungsvorgang ist der Fall, dass der Übertragende die Immobilie entweder ununterbrochen zwischen Anschaffung und Veräußerung oder zumindest in dem Jahr der Übertragung und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.
      Werden Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen an den Ehepartner übertragen, führt dies zu einer Privatentnahme und damit zur Versteuerung der aufgedeckten stillen Reserven.
      Zu Ihrer 2. Frage: Richtig, Schulden reduzieren die Unterhaltspflicht im Regelfall nur, wenn sie „ehebedingt“ waren und im beiderseitigen Interesse angefallen sind. Die Zustimmung des Partners dürfte oft als „stillschweigend“ oder „konkludent“ anzunehmen sein. Im Einzelfall kommt es auf die Gegebenheiten an.
      Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie unseren Infopoint jederzeit unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 34 86 72 3 kontaktieren.
      Viele Grüße, Ihr iurFRIEND®-Team