RÜ-Video 04/19 Kennzeichenüberwachung verfassungswidrig

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 19 окт 2024
  • Diese Entscheidung war bereits Bestandteil einer Klausur im Öffentlichen Recht im 1. Staatsexamen im April 2021 in Berlin, Brandenburg, NRW und Niedersachsen!
    Das Video zu unserer "Entscheidung des Monats" aus unserer RÜ-RechtsprechungsÜbersicht 04/2019 von RA und Repetitor Christian Sommer: Digitale Kennzeichenüberwachung teilweise verfassungswidrig
    Die komplette Entscheidung inklusive Lösung findet Ihr auch kostenlos hier zum Nachlesen: t1p.de/8azm
    In der Mitte des Videos findet Ihr zudem eine abstrakte Zusammenfassung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - mit allen Neuerungen aus den aktuellen Entscheidungen!
    Zur Vertiefung: Section-Control-Radarmessung rechtswidrig, VG Hannover, Urt. v. 12.03.2019 - 7 A 849/19, BeckRS 2019, 3284
    Viel Spaß!
    +++ Werbung +++
    Das bietet unsere monatlich erscheinende Ausbildungszeitrschrift RÜ:
    Die wichtigsten Entscheidungen des Monats als Klausur - mit Sachverhalt und ausführlicher Lösung im Gutachtenstil.
    Hinweise zu Aufbau, Methodik und typischen Fehlern.
    Kurzkommentare zur systematischen Einordnung und Examensbedeutung.
    Zusammenfassung der neuesten Literatur und Gesetzgebungsreport.
    Weitere Informationen zur RÜ gibt es auf unserer Homepage: t1p.de/ivrd
    Das Plus für Referendare: Die Kombiausgabe mit RÜ und RÜ2 t1p.de/22eg

Комментарии • 7

  • @fkh3556
    @fkh3556 5 лет назад +6

    Exzellente Darstellung! Dürfte ich mich in der Examensklausur auf den Fakt stützten, dass die Fehlerquote der Kennzeichenerfassung immens ist? Die Fehlerquote liegt bei über 95%. Die Ineffizienz der Technik würde ein gutes "Überdies-Argument" darstellen. Ich bin mir aber unsicher, ob man eine Tatsache heranziehen darf, wenn sie im Sachverhalt nicht erwähnt ist.

    • @alpmann_schmidt
      @alpmann_schmidt  5 лет назад +3

      Vielen Dank! Unabhängig von der Frage, ob die Fehlerquote tatsächlich so hoch ist, wie Sie angeben, dürfte dies kein ausschlaggebender Punkt für die verfassungsrechtliche Bewertung sein. Aufgrund der Überprüfung des Treffers durch die eingesetzten Polizeikräfte ist das Eingriffsgewicht bei einem unechten Treffer kaum größer als bei einem Nichttreffer - die Daten werden zeitnah gelöscht und es werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Überdies hat das BVerfG die digitale Kennzeichenerfassung grundsätzlich als geeignet und zweckdienlich angesehen (vgl. Rn. 85 f. in der Entscheidung 1 BvR 142/15), ohne dabei die Fehlerquote zu thematisieren. Abstrakt gilt: Sie sollten grundsätzlich nur auf die Tatsachen zurückgreifen, die im Sachverhalt thematisiert sind. Darüber hinaus dürfen Sie nur solche Tatsachen heranziehen, die als allgemein bekannt gelten können - dies trifft auf die von Ihnen beschriebene Fehlerquote sicherlich nicht zu. Weiterhin viel Erfolg bei der Examensvorbereitung!

  • @lenaxx6429
    @lenaxx6429 3 года назад

    Super Video, vielen Dank!

  • @iComeFromBerlin99
    @iComeFromBerlin99 3 года назад

    Lief so ähnlich auch im Examen in Berlin/Brandenburg im April 2021, im Bezug auf Section Control.

  • @jeylon6328
    @jeylon6328 3 года назад

    Auch das ist im Examen April 2021 dran gekommen. Wieso sehe ich es jetzt erst 😭.

  • @Carboncluster
    @Carboncluster 5 лет назад

    Der Ton des Vorlesers während des Videos ist leider viel zu leise. Könntet ihr in der Bearbeitungssoftware bitte das Volumen etwas erhöhen?

    • @alpmann_schmidt
      @alpmann_schmidt  5 лет назад +1

      Hallo! Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden daran arbeiten.